Ein Kommentar/Aufsatz von Dr. Rüdiger Werner
Nicht das mich jemand falsch versteht: Ich bin keiner, der ohne Falschschirm aus dem Flugzeug springt. Ich bin keiner, der bei Sturm in den Wald geht oder mit Flip-Flops Berge besteigt. Aber ich bin auch keiner, der, wenn er über eine Wurzel stolpert oder in eine Pfütze tritt, auf die Idee kommt, die Stadt, das Land oder der Bund sei schuld. Nein, die Schuld liegt dann ausschließlich bei mir, der nicht aufgepasst hat.
Sicherheit ist wichtig und Sicherungspflichten sind prinzipiell zu erfüllen. Aber: Sicherheit und persönliche Freiheit sind in den meisten Fällen direkte Gegenspieler und die Aufgabe der Legislative ist es, hier eine gesunde Balance zu finden zwischen den Interessen der Bürger, der persönlichen Freiheit der Bürger und deren Sicherheit. Und diese Balance ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter in Richtung Sicherheit gerutscht, was ich für falsch und für die Allgemeinheit für sehr teuer halte.
Ein paar Fragen dazu:
Über 3.000 Menschen sterben jährlich im Straßenverkehr. Sollen wir deshalb das Autofahren verbieten? Statistisch gesehen haben Motorradfahrer während der Fahrt ein vielfach höheres Risiko, tödlich zu verunglücken, Traktorfahrer ein besonders niedriges. Und trotzdem kommt keiner auf die Idee, Motorräder komplett zu verbieten und nur noch Traktoren als neue Verkehrsmittel zuzulassen (bisher jedenfalls nicht …). Man kann nicht alle Bäume fällen, damit Spaziergänger im Park und im Wald nicht mehr von herunterfallenden Ästen getroffen werden können. Man kann nicht alle Wespen, Bienen, Hummeln vergiften, nur damit keine Menschen mehr gestochen werden können und vielleicht an einem allergischen Schock sterben. Man kann nicht alle Flüsse, Bäche, Seen einzäunen oder mit einem Betondeckel versehen, nur weil man eventuell ins Wasser fallen und ertrinken könnte. In Groß-Umstadt ist vor Jahren mal ein Mann in einer 20 cm tiefen Pfütze ertrunken (sturzbesoffen gestürzt und mit dem Gesicht voran in der Pfütze gelandet) – also verbieten wir jetzt einfach das Spazierengehen nach starken Regenfällen? Rund 30 % der Deutschen können nicht schwimmen – sollten wir da nicht alle Schwimmbäder und Badeseen schließen – viel zu gefährlich? Und Berge sind ja generell viel zu gefährlich. Also Skier verbieten und Wanderwege nur freigeben, wenn sie auf der ganzen Strecke gegen Absturz gesichert ist? Über Steine kann man stolpern und sich schwer verletzen. Also dürfen auf Wanderwegen – egal wo – in Zukunft keine größeren Steine mehr liegen?
In einer solchen Welt kann man sich gleich 80 Jahre in sein Zimmer setzen, im Home Office arbeiten, sich von Lieferservices beliefern lassen und auf seinen Tod warten.
Glücklicherweise sind wir noch nicht so weit. Aber die Tendenzen sind da. Denn wie erklärt man sonst einem Bürger die in öffentlicher Sitzung gefallenen 60.000 € für eine Brücke über einen 5 m breiten und 1,5 m tiefen Graben?
Wenn man mal über die alte Brücke gegangen ist und gesehen hat, wie lange sich schweres Gerät abgemüht hat, den Beton dort zu entfernen, dann kommt man zu dem Urteil: diese Brücke hätte noch 100 Jahre gehalten. Zumindest für Fußgänger und Radfahrer. Aber hier sollten ja auch keine Autos drüber. Die Brücke hat die Rodau verrohrt. Das ist weder für die Wanderung von Arten schön noch bei wasserreichen Tagen, wo hier eine Engstelle ist. Dass diese Engstelle entfernt wurde, ist einer der wenigen positiven Aspekte des Abrisses.
An dieser Stelle würden maximal 20 Radfahrer, 100 Spaziergänger und 60 Hunde täglich die Rodau überqueren. Braucht man dafür wirklich in 4 m Tiefe verankerte Spezialfundamente? Eine besondere Aufmerksamkeit auf Sicherheitsaspekte widme ich vielleicht einer Hängebrücke über eine 200 Meter tiefe Andenschlucht. Aber bei einem kleinen Bach, über den viele schon mal darübergesprungen sind? Wie groß ist die Gefahr eines Brückeneinsturzes wirklich, wenn man eine Light-Brücke baut? Nach meiner Meinung nicht messbar. Wie soll eine Holzbrücke durchbrechen? Wenn es bei einem schlimmen Hochwasser tatsächlich zu Unterspülungen des Fundaments kommen sollte, kann man immer noch die Fundamente erneuern. Selbst wenn etwas passiert – man stürzt nur etwas mehr als ein Meter tief und wird nass.
Ich will hier der Stadt keinen direkten Vorwurf machen. Vermutlich sind die Vorschriften so und die Stadt hat die Vorschriften nicht gemacht. Aber über diese Vorschriften selbst (die ich im Übrigen nicht kenne und die man auch uns Stadtverordneten nicht gezeigt hat), rege mich etwas auf.
Um die Frage nach einem Kind zu beantworten. Was ist wahrscheinlicher: dass ein Kindergartenkind während der 1500 Meter entlang der Rodau zwischen Ober-Roden und Urberach irgendwo beim Versuch, an das Wasser zu kommen, abrutscht und in das Wasser fällt oder dass es bei der Überquerung einer 7 m langen Holzbrücke, die nicht den behördlichen Sicherheitsanforderungen entspricht, zu Schaden kommt?
Eltern beginnen in der Regel schon im 1. Lebensjahr, ihren Kindern Grenzen aufzuzeigen und sie vor Gefahren zu schützen. Das zieht sich durch die gesamte Kindheit: Pass hier auf! Mach das oder das nicht! Schütze dich vor dem und dem!
Erziehung und guter Menschenverstand lassen auch Kinder Gefahren meist richtig einschätzen. Die wenigsten Kinder wie Erwachsene würden über eine Brücke mit sichtbar morschen Holzplanken laufen. Aber über die Eppertshäuser Brücke? Ich bitte Sie! Das Risiko, das die Brücke beim Überqueren unter mir einstürzt, liegt sicherlich bei kleiner 1:1.000.000 und selbst wenn, werde ich es überleben. Dafür nehme ich keinen großen Umweg in Kauf.
Ein bisschen mehr Eigenverantwortung, ein bisschen mehr persönliches Risiko statt der umsichgreifenden Vollkaskomentalität würde unserer Gesellschaft gut tun.
Dieser Aufsatz nimmt Bezug auf Kommentare bei:
» Zum nicht umgesetzen Versprechen des Bürgermeisters.
» Wie aus Fakten heiße Luft wird.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?