Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren laut Betreiber die hohen Kosten der Grund für eine Insolvenz/Geschäftsaufgabe. Die zusätzliche (neue) Steuer in Höhe von ca. 100.000,00€ war schlichtweg nicht zahlbar.
Aus der Presse (OP 27.08.2020 ) konnte man erfahren, dass durch die Zurücknahme der Vergnügungssteuer die Hoffnung für den weiteren Betrieb der OASE unter der jetzigen Regie möglich sein könnte.
– sofern Gespräche mit dem Vermieter positiv verlaufen-,
Das scheint wohl nicht geklappt zu haben.
Der Betreiber der OASE konnte sich wohl nicht mit dem Vermieter einigen.
Dem jetzigen News-Ticker auf der Webseite OASE-Club kann man entnehmen – dieser Hoffnungsschimmer ist für den jetzigen Betreiber – erloschen.
Die OASE dürfte aber nicht verschwinden.
Wie man dem Ticker weiter entnehmen kann, möchte der Vermieter den Betrieb übernehmen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Für den einen oder anderen sicherlich ein schöner Beitrag zur Weiterbildung.
In wenigen Tagen läuft die bisherige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab. Was wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen nun zeitnah erledigen müssen, erklärt Michael Hermanns, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Buth & Hermanns im Interview. Weiter bei Markt und Mittelstand.
Tagesordnungspunkt 5. Aufhebung der Vergnügungssteuer.
Der Fehler der Verwaltung, eine Vergnügungssteuer einzuführen, wurde zunächst korrigiert.
Man wird wohl im kommenden Jahr einen zweiten Anlauf wagen. Allerdings könnten dann auch geänderte Steuersätze aufgerufen werden.
Die Vergnügungssteuer wird aufgehoben. Abstimmergebnis: Einstimmig.
Chronologie nach den vorliegenden Unterlagen sowie geführten Gesprächen. Sollte irgendwer weitere/andere nachprüfbare Informationen haben, soll es sich mit einem Kommentar melden. Ich bin sicher, da wird nichts kommen. Die Aussagen, die es heute bei OP-Online zu lesen gab, lassen einem die Fußnägel kräuseln.
Die geplanten Einnahmen über die Vergnügungssteuer sollten laut Schätzung der Stadt 200.000,00€ betragen.
Um die Höhe der Steuer zu ermitteln, ist ein Steuerbescheid der Stadt nicht notwendig bzw. es wird auch keiner erstellt. Der Betreiber muss die zu zahlende Steuer selber ermitteln. Nur bei einer Unstimmigkeit wird ein Steuerbescheid erstellt. Siehe Satzung Vergnügungssteuer.
§9 Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Nach Rückfrage sollte der Großteil der 200.000,00€ der OASE-Club zu zahlen haben. Großteil bedeutet ja wohl mehr als 100.000,00€
FDP Dr. Rüdiger Werner: „Von der Absicht der Stadt, dass mal plant eine Vergnügungssteuer einzuführen, erfuhr der Betreiber der OASE erst durch die FDP-Fraktion!“
Die FDP-Fraktion hat mit dem Betreiber der OSASE vor Ort das Gespräch gesucht. Am 9.3.2020 wurden alle Fraktionen und auch der Magistrat der Stadt, also weit VOR der beschließenden Sitzung (Vergnügungssteuer) über den Gesprächsinhalt und darüber informiert, dass im Falle einer Vergnügungssteuer die OASE in die Insolvenz (so der Betreiber) gezwungen wird. Die von der Stadt ins Auge gefasste Steuerschuld der OASE von 100.000,00€ und die Schätzung des Betreibers waren in etwa deckungsgleich. Mit dieser Mitteilung, die die komplette Situation der OASE schildert, lag jetzt der Ball im Spielfeld der Stadtverordneten bzw. Magistrats. Jetzt wäre die Zeit gekommen, dass die Stadt auf Herr Horak zugeht.
Klar ist, wenn keine Veranstaltung läuft, ist auch keine Steuer zu zahlen. Wenn eine Veranstaltung läuft, wird die Steuer fällig, die dann aber nicht gezahlt werden kann. Die Aussage, dass die Steuer nicht zahlbar ist, kommt vom Betreiber. Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. FAKT. Mit diesem Wissen darf ein Unternehmen seinen Betrieb nicht mehr weiter führen. Alles andere wäre eine strafbewehrte Insolvenzverschleppung. Jedwede andere Argumentation ist einfach nur dumm.
Diejenigen, die dieser Aussage (kann nicht zahlen) widersprechen, unterstellen (wahrscheinlich auch noch ungeprüft) Herrn Horak, dass er nicht die Wahrheit sagt.
Trotz eindringlicher Warnung davor, dass die Vergnügungssteuer nicht einzutreiben sein wird, wurde am 20.03.2020 die Vergnügungssteuer beschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der CORONA-Pandemie noch nicht absehbar.
Welche Handlungen bis zum 30.06.2020 vom Betreiber der OASE eingeleitet wurden, darüber ist mir nichts bekannt. Am 15.09.2020 wurde von den Stadtverordneten die Vergnügungssteuer vorerst gestrichen. Alles was bis dahin passiert/eingeleitet ist/wurde, wird nun vom Betreiber der OASE neu zu überdenken sein.
Die Vergnügungssteuer wurde am 1.7.2020 in Kraft gesetzt.
Der Betreiber der OASE betont auch noch heute in aller Deutlichkeit. Nicht CORONA sei der Grund für die Schließung der OASE.
Die Offenbach Post berichtete im August über den Besuch von BM Rotter und Erster Stadrätin Schülner. In der Ausgabe vom 27.08.2020 (Printausgabe) wurde über eine mögliche Rettung der OASE geschrieben, wenn die Vergnügungssteuer zurückgenommen wird. „Toll. Ich bin dankbar. Das macht mir Hoffnung. Es werde – sofern Gespräche mit dem Vermieter positiv verlaufen – aus der Insolvenz neu starten.“ (Hervorhebung vom Admin) So zu lesen in der Printausgabe der OP vom 27.08.2020
Hier wird nochmals bestätigt, dass wohl die Vergnügungssteuer der Grund für die Insolvenz (nicht bestätigt) bzw. Geschäftsaufgabe ausschlaggebend war.
Bei der Stavo am 15.09.2020 bemerkte Herr Kruger (FDP), dass der Besuch des hauptamtlichen Magistrats bei dem Betreiber der OASE doch wesentlich früher hätte passieren müssen.
Heute (Stand 16.09.2020 10:45h) kann man noch bei joy-club die Begründung für die Schließung der OASE lesen: „[..] Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. [..]„ Quelle:joyclub.de
Sowie bei CLUB_OASE.de club-oase.de
Bisher konnte man beim zuständigen Registergericht noch keinen Eintrag zur Insolvenz der OASE finden.
Die Vergnügungssteuer wurde am 15.9.2020, rückwirkend zum 1.7.2020, aufgehoben.
Wäre am 1.7.2020 CORONA Geschichte gewesen, hätte die OASE den Betrieb wegen der Vergnügungssteuer nicht weiterführen können. So kann man es der Aussage des Betreibers entnehmen. [..] Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. [..] Quelle: www.joyclub.de/club/944.die_oase.html
Das alles sind recherchierbare Informationen. Bei dem, was man von anderer Seite zu lesen bekommt, dürfte es sich wohl vielfach um Vermutungen handeln. Ob die Oase nun Insolvenz einreicht oder hat, oder es sich um eine Geschäftsaufgabe handelt, oder …. nichts Genaues weiß man. Nur eines ist klar. Der Magistrat der Stadt hätte sich schon im März mal um die OASE kümmern müssen! Schon am 9. März standen Bürgermeister Rotter und der Ersten Stadträtin über eine drohende Insolvenz umfangreiche Informationen zur Verfügung, und dass die im Haushalt eingeplanten 100.000,00€ (von 200.000,00€) kaum zu erzielen seien. Wenn der Stadt ein Steuerzahler durch eine neu eingeführte Steuer ausfallen könnte, dann kann (muss) man erwarten, dass der hauptamtliche Magistrat sich nicht der „Vogel-Strauß-Politik“ bedient, sondern sich einmal um dieses Unternehmen aka Steuerzahler kümmert. Hinzu kommen noch beachtliche Einnahmeverluste in Höhe von geschätzten 140.000,00€ für weitere Unternehmen. Hotelübernachtung und Taxifahrten fallen weg. Handwerker werden nicht mehr benötigt. Sieben Mitarbeiter verlieren Ihren Job. Zu Äußerungen wie: „Der Betreiber der Oase hätte sich ja mal melden können, lesen Sie hier diesen Artikel.
Man kann sich den Eindruck gewinnen, dass der Vater des Gedanken war: „Halten wir erstmal die Füße ruhig, sonst gefährden wir unseren Haushaltsplan. Mit der „geplanten Vergnügungssteuer können wir die eigentlich notwendige Erhöhung der Grundsteuer von 195% auf 175% drücken!„. Sechs Monate nach dem Haushalt haben wir jetzt ein Finanzierungsloch. Der Betreiber der OASE spricht allerdings von einem Krater.
Tagesordnungspunkt 10
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung
Einstimmig verabschiedet. Kein Redebeitrag.
Top 13 Antrag der FDP-Fraktion:
Resolution zum Schutz von Polizei und Rettungskräften – Achtung und Respekt für die alltäglichen Leistungen unserer Einsatzkräfte!
Vorweg. Ein dem gleichen Ziel verfolgender Dringlichkeitsantrag (Resolution) der CDU und SPD wurde den Kreistagsabgeordneten kurz vor Sitzungsbeginn vorgelegt.
[..]Der Dringlichkeitsantrag lag zur Kreistagssitzung am 24.06. als Tischvorlage mit den anderen Vorlagen/Unterlagen auf den Tischen aus. Er wurde also von CDU und SPD direkt zur Kreistagssitzung ohne jede vorherige Mitteilung oder Ankündigung vorgelegt. [..]
Der Dringlichkeitsantrag wurde im Kreistag (anders als in Rödermark) auf die Tagesordnung genommen und der Resolution wurde zugestimmt. Siehe auch hier
Die Resolution unter Punkt 12 (Respekt) ging anstandslos über die Bühne.
Bei der Resolution unter Punkt 13 (Schutz der Einsatzkräfte ..) war es etwas schwieriger. Ich will hier nicht weite auf die einzelnen Redebeiträge eingehen, da die Akustik der Kulturhalle es nicht zulässt, dass die (zumindest einige) Zuhörer das gesagte Wort zweifelsfrei verstehen. So nebenbei. Ein Zuhörer hat kurz nach Beginn der Stavo die Sitzung aus dem Grund verlassen: „Da versteht man schon mal gar nichts!“
CDU und FWR haben sich dazu ausgesprochen, der FDP-Resolution mit all seinen Punkten zuzustimmen. Bei AL/Die Grünen und der SPD fehlte diese Bereitschaft. Die Abstimmung zu dieser Resolution erfolgt dann auch nicht in der Gesamtheit, sondern nach Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3 und 4.
Den Punkten 1 und 2 wurde einstimmig zugestimmt. Punkt 3 und 4 Ablehnung durch AL/Die Grünen, Stimmenthaltung SPD.
Mehr als traurig war die sehr lange Diskussion, sogar mit einer Sitzungsunterbrechung, über die Notwendigkeit einer solchen Resolution. Die Notwendigkeit wurde (abgesehen von CDU und FWR) nicht gesehen, da zwei Punkte der FDP Resolution durch eine Änderung der Resolution (die unter Punkt 12 ) dort nachträglich aufgenommen wurden.
Fazit: Die FDP Resolution (Schutz der Einsatzkräfte ..) erhielt von der Mehrheit der Stadtverordneten die Zustimmung.
CDU Rödermark zu dem OP-Online-Artikel vom 16.09.2020
Die Offenbach Post berichtete am 16.09.2020 zur Resolution der FDP. Dazu gabe es bei OP-Online von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herr Michael Gensert, einen Kommentar.
[..] Die Berichterstattung der Offenbach Post ist falsch. Die CDU-Fraktion hat den FDP-Antrag ausdrücklich gelobt, befürwortet und unterstützt. Die Stellungnahme der CDU-Fraktion ist auf der Homepage und auf der Facebook-Seite der CDU Rödermark zu finden. [..] Weiter bei OP-Online
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die umstrittene Vergnügungssteuer in Rödermark kommt erst im nächsten Jahr – in überarbeiteter Form. Die Stadt reagiert damit auf die Kritik eines Swingerclubbetreibers. Quelle fr.de
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