Gibt es Hoffnung für die OASE?

OASE. Vergüngungssteuer verschoben.
OASE. Vergüngungssteuer verschoben.

Könnte es weitergehen mit der OASE? Nach der Einsicht der Stadt, dass die Einführung einer Vergnügungssteuer wohl ein Fehler war, will man die Satzung zur Vergnügungssteuer zunächst einmal zurücknehmen.

Die ganze Aufregung seit März 2020 hätte die Stadt sich sparen können. Man kann seine Meinung, dass es nicht so weit hätte kommen müssen, daran festmachen, dass der Betreiber sich nicht mit dem Magistrat der Stadt in Verbindung gesetzt hat. Eine -aus meiner Sicht- falsche Ansicht. Da weder der Bürgermeister noch die Erste Stadträtin darüber entscheidet, ob es eine Satzung zu Vergnügungssteuer geben wird oder auch nicht, hat der Betreiber das Gespräch mit den Entscheidern, den Stadtverordneten gesucht. Die Stadtverordneten haben vor der Stavo im März die Fraktionsvorsitzenden und den Magistrat (vor der entscheidenden Stadtverordnetenversammlung ) darüber informiert, dass eine Vergnügungssteuer in dieser Höhe für das Unternehmen nicht verkraftbar ist. Spätestens jetzt hätte der Bürgermeister/Stadträtin Kontakt aufnehmen müssen. Der Magistrat muss doch ein großes Interesse daran haben, dass Unternehmen weiter bestehen bleiben und nicht durch eine neue Steuerlast in die Knie gezwungen werden.

Siehe auch
» Zusammenfassung OASE


Nachtrag:
Laut OP vom 27.08.2020 hat die OASE Insolvenz (??) angemeldet. Die Stadt nimmt die Vergnügungssteuer zunächst zurück. Es besteht Hoffnung, dass es für die OASE einen Restart geben könnte.
Fazit: OASE. Ein Musterbeispiel dafür, was man als Stadt so alles falsch machen kann.


Nachträge
Die Offenbach Post berichtet in der Ausgabe vom 27.08.2020 (Printausgabe) über eine mögliche Rettung der OASE

Satzung und Anträge zur Stavo 15.09.2020.

Vergnügungssteuersatzung

» Vergnügungssteuersatzung

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MAGISTRAT. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark

Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die Stadtverordne­tenversammlung am 20. März 2020 die Satzung über die Erhebung einer Ver­gnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark beschlossen.

Gemäß § 2 dieser Satzung unterliegt die Durchführung von Veranstaltungen mit Ver­gnügungen besonderen Art (in der Satzung aufgeführt) der Besteuerung. Die Steuer wird gemäß § 4 nach der Größe der Veranstaltungsfläche und Anzahl der Veranstal­tungstage erhoben.

Aufgrund der für die Betreiber von entsprechenden Vergnügungsstätten derzeit un­klaren Einnahmesituation wird empfohlen, die Umsetzung der Besteuerung um ein Jahr zu schieben und die Satzung erst am 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Durch diese Maßnahme soll den Betreibern Planungssicherheit und damit verbunden eine sozialverträgliche Lösung gewährt werden.

In dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die Umsetzung der derzeitigen Satzung rückwirkend zum 1. Juli 2020 außer Kraft gesetzt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversamlung der Stadt Rödermakt beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungs­steuer im Gebiet der Stadt Rödermark. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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FDP-Fraktion: Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung

Sachverhalt/Begründung:
Bereits vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 zur Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ hat die FDP mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Ergebnis zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Stadt führen wird, sondern vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Betriebsaufgabe und damit verbunden auch spürbare Einnahmeausfälle für diverse andere Gewerbetreibende in Rödermark bedeuten bzw. nach sich ziehen wird. Die FDP hat hierzu unter anderem am 08.03.2020 ein zweiseitiges Schreiben mit ausführlichen sowie umfassenden Hintergrundinformationen zur geplanten Vergnügungssteuer per E-Mail an den Bürgermeister, die Erste Stadträtin sowie zugleich alle Fraktionsvorsitzenden gesandt. Trotzdem wurde die Einführung einer Vergnügungssteuer mehrheitlich von CDU, AL/Grüne und SPD am 20.03.2020 beschlossen. Diese trat sodann am 01.07.2020 in Kraft.

Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark – Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Die geplante Geschäftsaufgabe der OASE sorgt für einen Besucherrekord.

Treibt die Stadt ein Unternehmen in die Insovenz?
Treibt die Stadt ein Unternehmen in die Insovenz?

Das hatte ich in der ganzen Zeit noch nicht, in der ich meinen Blog betreibe.
Ca. 1.500 Leser p. Tag (alle aus Deutschand) jeweils in den letzten 3 Tagen. Alle wollten etwas über die OASE lesen.

Siehe auch: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“. Der Bürgermeister muss es ja wissen.

Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“. Der Bürgermeister muss es ja wissen.

Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?
Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?

Rödermarks Bürgermeister: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“
Der Bürgermeister muss es ja wissen.

[..]Bürgermeister Jörg Rotter weist den Vorwurf des „Oase“-Geschäftsführers Josef Horak zurück, die Stadt habe mit dem Erlass einer Vergnügungssteuersatzung den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben. Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei.[..]
Quelle OP-Online

Ich gebe es zu. Mir fällt es verdammt schwer, die Contenance zu bewahren.

Vorausgeschickt. Braucht der Unternehmer für seine Entscheidung unbedingt den Steuerbescheid?
Es soll nicht um einen speziellen Fall gehen, obwohl sich das Schicksal der OASE geradezu aufdrängt. Es soll hier mehr darum gehen, ob ein Unternehmen auf einen endgültigen Steuerbescheid warten muss/darf, um eine Entscheidung zu treffen.
Darf ein Unternehmer, dem anhand der vorliegenden Zahlen (dazu unten mehr) klar ist, dass er nach dem Steuerbescheid seine Kosten dauerhaft nicht durch seine Einnahmen decken kann, sein Unternehmen weiter betreiben? Nein, darf er NICHT. Er muss sein Geschäft schließen. Wie die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, wäre ein anderes Thema.
Ergeht überhaupt ein Steuerbescheid? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“ und weiter [..] Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt [..]

Bürger. Zur Grundsteuer.
Als ich von der Grundsteuer B Erhöhung erfahren habe, habe ich mir meinen alten Steuerbescheid genommen und ein wenig gerechnet. Danach war mir auch ohne Steuerbescheid klar, was ich künftig zu zahlen habe. Das mag den einen oder anderen überraschen. Glauben Sie mir, das geht.
 
Unternehmer. Zur Vergnügungssteuer.
Ob für einen Unternehmer in diesem Jahr Vergnügungssteuer anfallen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Was wichtig ist, ob der Unternehmer bei Normalbetrieb (trotz der Steuer) noch seine Kosten decken kann.
Ein Unternehmer braucht nicht viel, um auch ohne Steuerbescheid (der aber unausweichlich folgen wird) feststellen zu können, was in etwa an Vergnügungssteuer anfallen wird. Der Unternehmer muss den wichtigsten Parameter, die Berechnungsgrundlage, liefern. Er braucht zusätzlich nur noch die Satzung zur Vergnügungssteuer. So weit, so gut. Aber gibt es auch einen Steuerbescheid?
Steuerbescheid notwendig? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“

[..] Es sei lediglich die Größe der Flächen abgefragt worden, auf denen Vergnügungen stattfinden sollen. Diese Flächen hätten dann als Berechnungsgrundlage für die Steuer dienen sollen. [..] Siehe Herr Rotter bei OP-Online.
Was versteht die Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, unter Fläche? „Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. “ Hmmmm, ist eindeutig beschreiben, was in die Berechnung einfließt. Ich sehe dort keinen Interpretationsspielraum.
Ein betroffener Unternehmer kennt die Satzung. Er kennt auch seine Betriebsgröße. Genau diese muss der Unternehmen jetzt, so Herr Rotter bei OP-Online, der Stadt mitteilen. Wahrscheinlich nur deshalb, damit man nachrechnen kann.
 
Ob nochmal einer von der Stadt kommt, um nachzumessen –der Unternehmer könnte ja evtl. zu viel gemeldet haben– ist mir nicht bekannt. Ist es für einen Unternehmer jetzt noch schwer, seine Steuerlast zu ermitteln? Er muss folgende Rechnung durchführen. Die „Berechnungsgrundlage“ AKA „Die vom Unternehmer gemeldete Fläche“/10*6,50. Z.B. 2800/10*6,50=1.820,00€ PRO VERANSTALTUNG. Das wäre es dann mal für den ersten Überblick. Genauigkeit kommt dann später, wenn es ans Zahlen geht. Vernachlässigen wir einfach den in der Satzung festgelegten Aufschlag von 25% für die Zeit nach 1:00h. Übrigens, wenn Sie den von Herrn Horak (OASE) in den Raum gestellte Betrag von 90.000,00€ p. Jahr nehmen, kommen Sie auf einen Betrag von 1.875,00 PRO VERANSTALTUNG. Herr Horak wird vorgerechnet haben. Einen Steuerbescheid wird es, wenn alles ordentlich läuft, nicht geben. Siehe Satzung.
Für die Entscheidung, ob man sein Unternehmen noch weiterhin mit Gewinn führen kann, ist ein Steuerbescheid nicht notwendig.

Wenn man weiterdenkt als von der Tapete bis zur Wand, erübrigt sich der Hinweis auf die NICHT stattgefundenen Veranstaltungen. Wenn es klar ist, dass bei Aufnahme des Betriebs mit, sagen wir einmal vier Veranstaltungen im Monat, die Kosten wegen der Steuer nicht mehr decken kann, MUSS Insolvenz angemeldet bzw. die Geschäftsaufgabe eingeleitet werden. Die Sonderregelung, Insolvenzen bis in das kommende Jahr zu verschieben, ohne eine strafbare Handlung zu begehen, trifft in diesem Fall NICHT zu. Der Grund zur Insolvenz ist nicht Corona. Der Grund ist die Steuer. Siehe

Betriebsschließung.
Eine Betriebsschließung muss nicht unbedingt Insolvenz bedeuten.
Wenn es sich um eine Insolvenz handeln sollte. Folgendes kann ich rechtlich nicht abschließend werten.
Wenn ab 1.7. die Stadt eine Steuer per Satzung festgeschrieben hat und bis zum heutigen Tag (obwohl schon im März beschlossen) noch nicht in der Lage war, einem Unternehmer den Bescheid zuzustellen, dem Unternehmer aber klar ist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, keine Insolvenz anmeldet, ist das dann schon Insolvenzverschleppung?
Ich denke; JA.
Wenn die OASE geöffnet hat, dann dürfte es auch eine Veranstaltung sein.

Bei einer solchen Aussage bekomme ich selbst im hohen Alter noch Pickel.
[…] er „Oase“-Chef Josef Horak habe wegen der Steuerfrage zu keiner Zeit das Gespräch mit der Stadt gesucht. „[..]
Mag ja sein, dass Herr Horak kein Gespräch gesucht hat. Magistrat und Stadtverordnete mussten schon vor dem Beschluss, eine Vergnügungssteuer einzuführen, klar sein, dass nach Einführen einer solchen Steuer die OASE schließen muss. Die Zeit, dass der Bürgermeister sich der Sache annimmt, wäre spätestens jetzt gekommen. Dafür ist der schließlich auch da. Hat der Bürgermeister gehandelt?
Ist in Rödermark das Verhältnis Gewerbe und Verwaltung eine Einbahnstraße? Warum hat die Stadt nicht einmal das Gespräch gesucht? Ist der Stadt eine Geschäftsschließung mit finanziellen Folgen für die Stadt egal? Die Stadt kann ja eine solche Schließung mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. 🙁

[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
joyclub.de/club/944.die_oase.html

Steuersatz anderswo
Z.B. Würselen (37.000 Einwohner) 3,00€ (Rödermark 6,50 + evtl. Zuschlag). Dort auch ein Musterformular zur Steuermeldung.

Mit welchen Einnahmen rechnet Rödermark
In 2020 100.000,00,0€ und in 2020 200.000,00€. Siehe Haushalt 2020/2021 Seite 143

Nachtrag
Schimmert da ein wenig die Hoffnung durch. Passt zwar nicht ganz zu dem vorher im FR Artikel gesagt wurde. Aber der Schlusssatz steht. “ Selbst wenn ihm die Steuerschuld gestundet werden würde, werde er in drei bis vier Jahren einen Schuldenberg vor sich hinschieben. „Das kann ich nicht stemmen“, sagt er, und hofft, dass sich die Stadt „vernünftig verhält und die Steuer aussetzt“.“. Siehe fr.de
Mit „aussetzt“ dürfte „streichen“ gemeint sein.

Siehe auch
» 18.08.2020 AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“
» 12.08.2020 Ruin durch Vergnügungssteuer
» 12.08.2020 Düstere Wolken über der „Oase“
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 17.07.2020 VIDEO Corona-Krise im Club – Stillstand in der „Oase“
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
 
» 20.03.2020 Niederschrift Stavo 20.03.2020
» 20.03.2020 Vergnügungssteuersatzung
 
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Leserbrief zur Schließung der OASE

Leserbrief zur Schließung derOASE
Leserbrief zur Schließung derOASE

Reopening der OASE


Leserbrief zur Schließung der OASE
Verfasser ist dem Admin bekannt.

Schließung des Pärchenclubs „Die Oase“
Der Swinger- und Pärchenclub „Die Oase“ in Rödermark wird jetzt geschlossen – nach 26 Jahren. Er fällt nicht der Wirtschaftlichkeit zum Opfer oder gar den Auswirkungen von Corona. Er wird schlicht und ergreifend aufgrund der Skrupellosigkeit der heimischen Politik geschlossen.

Ich selbst bin seit 20 Jahren Swinger und war schon des Öfteren in der Oase zu Besuch. Der Club wurde in all seinen Jahren herausragend und mit viel Liebe geführt. Er war als frivoler Treffpunkt für aufgeschlossene Paare im gesamten deutschsprachigen Raum bekannt und beliebt. Er war weder schmuddelig, noch anrüchig. Nicht umsonst wurde er mit der Höchstpunktzahl von fünf Sternen vom größten deutschen Erotikportal Joyclub ausgezeichnet.

Ebenjener Club muss jetzt Insolvenz anmelden. Nicht wegen Corona, wie man meinen könnte. Und nicht, weil er schlecht gewirtschaftet hat. Er wird geschlossen, weil die grünschwarze Koalition eigene Fehler vertuschen und den Haushaltsplan vorübergehend schönrechnen möchte.

Die Rechnung ist dabei genauso simpel, wie betriebswirtschaftlich falsch. Das Loch im Rödermarker Haushalt soll mittels Vergnügungssteuer gestopft werden. Dass in Rödermark neben der Oase nicht mal eine Handvoll steuerpflichtiger Vergnügungsbetriebe existieren, macht die Steuer bereits fragwürdig. Dass die Oase dank dieser Steuer aber gar nicht mehr existenzfähig ist, macht sie gar zu einer Farce. Denn mit Schließung der Oase fällt nicht nur ein Großteil der geplanten Steuereinnahmen weg. Es fallen mit ihrer Insolvenz auch etwa 500 Übernachtungen in lokalen Hotels und schätzungsweise 100.000 Euro Jahresumsatz im lokalen Einzelhandel zum Opfer, den die Gäste der Oase alljährlich rund um Rödermark bringen. Hinzu kommen sieben Angestellte, die fortan arbeitslos sind.
Die Löcher im Haushalt werden mit der geplanten Vergnügungssteuer also eher größer als kleiner.

Doch anscheinend geht es der lokalen Politik rund um CDU und Grüne gar nicht um die Steuereinnahmen. Vielmehr scheint der Pärchenclub nur ein Spielball der Wahlwünsche ebenjener Parteien zu sein. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen politische Fehlplanungen und Ausfälle von Corona auffangen. Dass die Zusatzeinnahmen durch die Insolvenz der Oase aber niemals zustande kommen, wissen die Lokalpolitiker natürlich auch. Sie können mittels der falschen Steuerprognosen aber den aktuellen Haushaltsplan zwischenzeitlich schönrechnen und sich damit Hoffnung auf Wählerstimmen im Frühjahr 2021 machen.

Hier wird der Ruin eines etablierten Unternehmens also sehenden Auges in Kauf genommen, um eigene Fehler zu verschleiern und den politischen Erfolg nicht zu gefährden.

Man kann von dem Leben als Swinger und dem offenen Umgang mit Sexualität halten, was man möchte. Das ist nicht das Thema, um das es hier geht. Hier geht es darum, dass ein erfolgreicher Betrieb – egal welcher Branche er angehört – seitens der Politik vernichtet wird. Dass es sich bei diesem Betrieb um das Lebenswerk eines Paares handelt, bleibt unbeachtet. Dass die Dame dieses Paares erst im Herbst dem Krebs zum Opfer gefallen ist, gilt als Randnotiz. Was aber bleibt, ist die Tatsache, dass es sich hierbei um einen politischen Skandal handelt.

Mehr zur OASE hier.
» Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch. Jetzt ist es ein Krater.
 
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Der Haushalt von Rödermark hatte ein Haushaltsloch. Jetzt ist es ein Krater. (Quelle Video)

90.000,00€. Die neu eingeführte Vergnügungssteuer ist der Sargnagel.
90.000,00€. Die neu eingeführte Vergnügungssteuer ist der Sargnagel.

Corona wäre zu verkraften gewesen.
Die von der Stadt Rödermark neu eingeführte
Vergnügungssteuer wurde zum Sargnagel.

Der Magistrat hat es geschafft. Der Antrag der Verwaltung wurde angenommen.
Man kann dem entnehmen, dass ein gut laufendes Unternehmen durch eine neu eingeführte Steuer in die Knie gezwungen wurde. Die Vergnügungssteuer (90.000,00 € [im Video ab ca 3:40]) ist nicht zu verkraften. Weitere Unternehmen in Rödermark werden die Schließung finanziell zu spüren bekommen. Hotel, Taxiunternehmen, Vermieter der Immobilie, Catering. Man darf nicht die Mitarbeiter vergessen, die durch die Insolvenz ihren Job verloren haben.

Der Magistrat könnte sagen: „Die neue Vergnügungssteuer steht nicht im Zusammenhang mit der Geschäftaufgabe. Corona ist der Grund.“ Schon vor der Corona-Krise hat der Betreiber darauf hingewiesen, dass er nach Einführen der Vergnügungssteuer die OASE schließen muss.

[..] Nein, nicht Corona. Corona hat uns gebeutelt und in die Mangel genommen wie jeden Club… aber das hätten wir gepackt.[..]
[..]Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. Manche von Euch dürften den Beitrag im HR-Fernsehen bereits gesehen haben. Für alle, die die ihn verpasst haben, hier der Link (Der Beitrag über die Oase kommt gleich zu Beginn):[..]
 
[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
Quelle: joyclub.de
 
Sehen Sie das Video Corona-Krise im Swingerclub – Stillstand in der „Oase“

Zur Kommunalwahl bitte vormerken.
Die Schwarz/Grüne Koalition gehört in die Geschichtsbücher. Die Schwarz/Grünen Finanzspezialisten (Bürgermeister/Stadtrat) sind es, die Rödermark in die Knie zwingen.
Logische Reihenfolge? Schwarz/Grün vernichtet Einnahmen. Weil Geld fehlt, wird die Steuer weiter erhöht. Ich denke an eine erneute Erhöhung in 2021.

So zu lesen bei club-oase.de
 

So der aktuelle Stand.
Ob man einen neuen Betreiber finden kann, der die Kosten stemmen wird und die OASE weiterführt? Ob sich dort eine neuer Club etablieren kann, der nicht in den Katalog „Vergnügungssteuer“ passt?
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Rödermark durchgeführten nachfolgenden Vergnügungen besonderer Art (Veranstaltungen):
1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art,
2. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen und Laufhäusern, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
3. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 2 genannten Ein-richtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen;
4. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –
5. Sex- und Erotikmessen.
Quelle

Siehe auch
» Weitere Unternehmen, die an der OASE verdienen.
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
» 20.03.2020 Niederschrift Stavo 20.03.2020
» 20.03.2020 Vergnügungssteuersatzung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?