Die Tagesordnungen für die kommende Sitzungsrunde der Stadtverordneten ist online.

Themen u.a.
Gebührenerhöhungen
Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Haushaltseinbringung Doppelhaushalt 2024-2025.

Die wichtigste Sitzung dürfte die Stadtverordnetenversammlung sein. Dort wird letztendlich beschlossen, was in den beiden vorausgegangenen Sitzung (BUSE, HFuW) beraten wurde

Für die Anwohner Odenwaldstraße könnte ein Vortrag in der BUSE-Sitzung von Interesse sein.
Thema: Urbanes Quartier Odenwaldstraße – Ergebnisse einer Machbarkeitsprüfung im Rahmen der sog. „Baulandoffensive“ Vortrag Bauverwaltung

Ansonsten steht bei der Stadtverordnetenversammlung 5.12.2023 u.a. zur Entscheidung an:
 
Änderung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit.


Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026.
Ein 4 Personen Standarthaushalt mit einem Verbrauch von ca. 186 m³/a wird mit der neuen Gebühr ein Mehraufwand von ca. 102,30 € pro Jahr haben.

Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 2,93 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und auf EUR 0,42 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu ändern. Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 4. Änderung – wird beschlossen.


Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
und Änderung der Abfallsatzung.
Die Grundgebühr wird leicht sinken.
Allerdings sinkt die Zahl der enthaltenen Leerungen von 13 auf 12. Der Preise für eine zusätzliche Leerung sowie der für einen Restabfallsack werden angehoben.

Hier der Link, der Sie zu den Terminen, den Aktenmappen mit den Anfragen, Anträgen sowie weiteren Anlagen führt.


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Land beteiligt sich an der Rückzahlung von Kita-Gebühren

Geld vom Land für Rückzahlung der KiTa-Gebühren
Geld vom Land für Rückzahlung der KiTa-Gebühren

Wenn ein Kind nicht in die Kita gehe, dürfe auch kein Beitrag erhoben werden!

Wiesbaden (dpa/lhe) – Hessen stellt zunächst für Januar zwölf Millionen Euro für die Rückzahlung von Kita-Beiträgen bereit, wenn Kinder wegen Corona zuhause betreut werden. Das teilten Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) am Dienstag in Wiesbaden mit. Wenn ein Kind nicht in die Kita gehe, dürfe auch kein Beitrag erhoben werden. Quelle: n-tv.de

Zur Sitzung am 8.12.2020 wurden im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (Ersatz für die Stadtverordnetenversammlung) Fragen zum Stand der gestundeten Kita-Beträge gestellt.
 
1) Wie ist der aktuelle Sachstand (rechtlich und praktisch) hinsichtlich der bisher (Corona-bedingt) in Rödermark ausgesetzten (gestundeten?) Kita-Beiträge? In welcher Rechtsposition befinden sich diesbezüglich die betroffenen Eltern derzeit? Wann ist und in welcher (ungefähren) Höhe mit der angekündigten Gegenfinanzierung durch das Land oder den Bund zu rechnen? Wann werden voraussichtlich die betroffenen Eltern eine (rechts-)verbindliche Mitteilung von der Stadt erhalten? Quelle
 
Eine Antwort liegt mir noch nicht vor.

Siehe auch

2020

» 22.03.2020 Erstattung Kita-Gebühren
» 24.03.2020 Giffey appelliert an Länder, Gebühren zu erlassen
» 23.04.2020 Gebühren für Kita für Mai 2020 zunächst ausgesetzt.
» 28.04.2020 Gebühren. Anfrage, damit es kein böses Erwachen gibt.
» 28.04.2020 Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.
» 05.06.2020 Ausgesetzte Betreuungsgebühren sind nicht zu zahlen
» 02.07.2020 Hainburg. Erlass von Kita-Gebühren beschlossen!
» 03.07.2020 Mainhausen. Erlass von Kita-Gebühren beschlossen!
» 08.07.2020 Das wird ja immer doller. Einfach zum kotzen. Gebühren
» 08.12.2020 Sachstand: KiTa-Gebühren 2020 / Corona / Rahmenbedingungen (Anfrage)

2021

» 12.01.2021 Städtetag zur KiTa-Gebühren-Ausfallentschädigung
» 14.01.2021 Stadt Langen zieht keine Kita-Gebühren ein

Neukalkulation der Abfallgebühr. Höhere Gebühren ab 2021?

Erhöhung der Abfallgebühren
Erhöhung der Abfallgebühren

Neu Abfallgebühren ab 2021
Änderung der Abfallsatzung

Wird am 15.09.2020 die Erhöhung der Abfallgebühr ab 2021 beschlossen? Ein entpsrechenden Antrag der Verwaltung wird den Stadtverordeten zur Entscheidung vorgelegt.
Rödermark Grundsteuer B 715% // Hundesteuer 120,00€ // Gewerbesteuer 380% Quelle
 

[..] Aus vorgenannten Gründen soll die Abfallgebühr der Stadt Rödermark unter Berücksichtigung der Jahresabschlüsse der letzten 5 Jahre – mit Beibehaltung der aktuellen Gebühr im Jahre 2020 – für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 neu berechnet und die kommunale Abfallsatzung (AbfS) angepasst werden.[..] Siehe Vorlage der Verwaltung

Abfallgebühren. Gegenüberstellung.
Abfallgebühren. Gegenüberstellung.

Da man ja immer gerne Vergleiche mit anderen Kommunen anstellt, hier zwei zum Vergleich.
Rodgau
Grundsteuer B 450% // Hundesteuer 80,00€ // Gewerbesteuer 380% Quelle
Zu beachten. Die Preise in Rodgau beziehen sich auf 10 Leerungen im Jahr. In Rödermark auf 13. In der Hoffnung, dass es sich um die aktuelle Satzung handelt, hier der Link. (Seite 9)
Ist o.g. eine alte Satzung? Wenn einen Link auf eine evtl. neuere Satzung zur Hand hat, bitte im Kommentar hinterlegen.
 
Darmstadt / Dieburg ZAW
Eppertshausen Grundsteuer B 365% // Hundesteuer 60,00€ // Gewerbesteuer 357% Quelle
12 Leerungen. ZWA-online.de

» Änderungssatzung Abfallsatzung
» Synopse. Gebühren


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.