Presseerklärung DLRG, MTV-Synchronschwimmer und VFS Rödermark

Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch

Nachtrag: MTV-Synchronschwimmer sammeln in Südkorea Medaillen


Presseerklärung DLRG, MTV-Synchronschwimmer und VFS Rödermark zum Beschluss der StaVo der Stadt Rödermark am 5.12.2017

Schwimmen lernen und Schwimmsport nur noch für Besserverdienende?
Wir, die Schwimmsport treibenden Vereine DLRG, MTV Synchronschwimmen und VFS Rödermark, nehmen wie folgt zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Dezember Stellung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Erhöhung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Badehauses durch die Schwimmsport treibenden Vereine in Rödermark beschlossen, durch die die Vereine an die Grenzen der Belastbarkeit stoßen.
Die Gebühren für die Nutzung des Badehauses für die Vereine sollen zum 1. Januar 2018 um 40 % von 5 auf 7 € je Bahnstunde steigen, zum 1. Januar 19 um einen weiteren € auf 8 €. Das bedeutet für uns eine Steigerung von 60 % innerhalb eines Jahres – also dreimal so stark wie für die das Badehaus nutzende Öffentlichkeit, die eine 20%ige Erhöhung bereits zum Jahresbeginn bekam. Bürgermeister Roland Kern und 1. Stadtrat Jörg Rotter hatten im Juni 2017 den Schwimmsport treibenden Vereinen die Zusage für eine Festschreibung dieser Gebühren für 4 Jahre gegeben. Jetzt wird für die genannten Sätze nur eine Festschreibung bis Ende 2019 gegeben. Die Entscheidung stellt die betroffenen Vereine vor große Probleme mit noch nicht absehbaren Folgen.

Vereinsschwimmen in Rödermark genießt weit über die Stadtgrenzen hinaus hohes Ansehen. Die Angebote der DLRG, des VFS und der Synchronschwimmer/-innen des MTV sind nachgefragt und überlaufen. Die Erfolge der Schwimmer/-innen und die Ausrichtung von Wettkämpfen sind ein Aushängeschild für die Stadt Rödermark. DLRG und Hessischer Schwimmverband verweisen auf steigende Zahlen von tödlichen Schwimmunfällen und sehen eine Ursache in den sinkenden Möglichkeiten, richtig schwimmen zu lernen. Richtig schwimmen lernen konnte man in Rödermark bislang. DLRG und VFS bilden jährlich etwa 150 – 200 Menschen zu Schwimmern/-innen aus. Sollte das Vereinsangebot entfallen, kann das Badehaus diesen Bedarf nicht decken, vor allem nicht zu den Konditionen, die die Vereine bieten. Schwimmen lernen darf nicht nur denen vorbehalten sein, die sich das finanziell auch leisten können. Die Schwimmvereine in Rödermark bieten auch für sozial Schwächere, vorrangig für Kinder, Schwimmkurse zu sehr günstigen Konditionen an. Das wird sich vermutlich jetzt ändern müssen. Darüber hinaus unterstützen sie Kitas bei deren Wassergewöhnungsmaßnahmen, Schulen bei der Schwimmausbildung und die städtischen Ferienprogramme. Etwa 500 Schwimmer/-innen nutzen die weiteren Angebote der drei Vereine jede Woche. Rödermark war bisher gut aufgestellt. Soll sich das demnächst ändern?

Für die Vereinsverantwortlichen bleibt völlig unverständlich, warum die Erhöhung für den öffentlichen Badebetrieb zum Beginn des Jahres bei 20 % lag, ausgerechnet gemeinnützige Vereine jetzt aber bis Anfang 2019 den dreifachen Prozentsatz Aufschlag zahlen sollen. Der vorgebrachte Grund der allgemeinen Preisentwicklung ist für die Vereine nicht nachvollziehbar. Die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 11 Jahre seit der Festsetzung der jetzigen Gebühren betrug 1,9 %. Das übersteigt die genannten 20% nur minimal. Eine gerade mal kleine fünfstellige Mehreinnahme kann zur grundsätzlichen Situation des Badehauses aus Vereinssicht wenig beitragen, bringt die Vereine aber an die Belastungsgrenze. Hier wird an der falschen Stelle gespart. Jeder Nichtschwimmer, der durch die Vereine zum sicheren Schwimmer (nur noch ca. 50% der Kinder, die die Grundschule verlassen sind sichere Schwimmer!) ausgebildet wird, ist ein potentieller Besucher des Badehauses. Die Situation des Badehauses zu verbessern, bedarf es anderer
kreativer Überlegungen. Dazu würden die Vereine gerne beitragen.

Manuela Eder Uwe Prehl Anne v. Soosten-Höllings
(MTV Synchronschwimmen) (DLRG Rödermark e. V.) (VFS Rödermark e. V
Quelle: Presseerklärunng vfs-roedermark
 
 
Siehe auch
» 21.12.2017 Rödermark. Schwimmsportler in Rage
» 07.12.2017 Badehausentgelt für Vereine steigt dramatisch
» 05.12.2017 Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine
» 05.12.2017 Badehaus – Nutzungsentgelt für Vereine
» 30.06.2017 Rödermark VFS Vorbildliche Integration
» 13.06.2017 Schwimmen lernen wird in Rödermark teurer.
» 10.06.2017 Presseerklärung von DLRG, VFS und MTV-Synchronschwimmerinnen


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Widerstand gegen den Entwurf „wiederkehrenden Beiträge“.

FDP zum geplanten Straßenbeitrag

Straßenschäden
Straßenschäden

Die Stadt muss Hausbesitzer für die Sanierung von Straßen zur Kasse bitten. Am Dienstag wird das Parlament die Einführung jährlich wiederkehrender Beiträge beschließen. Mehrere Parteien wollen die Belastung der Bürger deckeln beziehungsweise neutralisieren. Quelle: OP-Online

Warum wird wahrscheinlich die FDP (evtl. auch die FWR) dem Entwurf der Satzung „wiederkehrende Straßenbeiträge“ des Magistrats nicht zustimmen?
Sind die wiederkehrenden Beiträge abzulehnen? Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, dass man die schwammigen Aussagen zu einer Entlastung der Bürger festzurrt. Der Bürgermeister hat auf beiden Bürgerversammlungen (1 .. 2) anklingen lassen, dass die Bürger durch den Straßenbeitrag nicht weiter belastet werden. Wie der Bürgermeister das verbindlich schaffen will, ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Wenn er, so wie es auch ganz unverbindlich in einem Antrag der Koalition niedergeschrieben wurde, die Kompensation über eine Grundsteuer B Senkung schaffen will, soll er (oder die Koalition) einmal sagen, wie man dieses Kunststück verwirklichen kann.

Nur zur Verdeutlichung, wovon man reden muss, wenn man eine Kompensation anstrebt.
Z.B. bedeutet eine komplette Kompensation der 1.000.000.00 Euro beitragspflichtiger Straßensanierung p.Jahr aus heutiger Sicht ca. 100 Prozentpunkte Grundsteuer B Senkung. Bei den tatsächlich notwendigen Aufwendungen von 3.000.000 Euro p. Jahr wären wir schon bei einer Senkung von 300 Prozentpunkte. Damit wäre Rödermark dann wieder bei 240% Grundsteuer B. Wer glaubt das? (Grundsteuer ab 01.01.2011 330%; heute 540%.)
Wie kommt man auf die 3 Mio. Euro p.Jahr für die beitragspflichtige Straßensanierung? Ganz einfach. Laut Berechnung der Stadt werden jedes Jahr für 2,5 Mio. € an beitragspflichtige Straßensanierung hinzukommen. Um 1 Mio. € jährlich verlangsamt sich demnach die Verrottung der Straßen. 🙁 🙁 🙁

Zur Erinnerung. Man hatte die Grundsteuer um 40% Punkte erhöht,
um für ein Straßensanierungsprogramm 2005-2008 keine Straßenbeitragssatzung einführen zu müssen. Nach Abarbeitung des Sanierungsprogramms sollte in 2011 die Grundsteuer B (Top 4) wieder reduziert werden. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder um 40%-Punkte zu senken, wurde abgelehnt. Da es sich bei der Grundsteuer B NICHT um zweckgebundene Einnahmen handelt, braucht man die Gelder nicht zwingend für die Straßensanierung einzusetzen. 🙁 🙁 🙁

Entlastung festzurren. JETZT.
FDP fordert einen Gemeindeanteil von 40%. Die Freien Wähler eine festgeschriebene Verpflichtung zu einer Grundsteuer B Senkung um 40 Prozentpunkte sowie einen Gemeindeanteil von 45% zum Straßenbeitrag.
Ich gehe davon aus, dass die Koalition dem Antrag des Magistrats Folge leisten wird. Ich denke, die Koalition wird kaum den Forderungen der FDP (oder der weitergehenden der FWR) zustimmen. Als Totschlagargument könnte vom Bürgermeister Kern einen Hinweis auf die rechtliche Situation sein – mehr als 30% Gemeindeanteil geht nicht. Ob das allerdings den Tatsachen entspricht, wagt die FDP zu bezweifeln. Andere Städte machen vor, wie man den Gemeindeanteil festsetzen kann. Und warum sollte man nicht eine Satzung mit 40% oder höher verabschieden, die sofort ein wenig zur Entlastung der Beitragszahler beiträgt? Sollte die Satzung von einer übergeordneten Behörde nicht akzeptiert werden, hat die Stadt eben ihren zweiten Fehler bei der Satzung gemacht. Gegen eine Ablehnung könnte dann Bürgermeister Kern auch gerichtlich vorgehen; wenn er es dann wollte.
Rechtliche Bedenken gab es anfänglich auch bei dem Zuschlag des Abrechnungsgebietes Bulau zu Urberach.

Die FWR fordern mit ihrem Antrag den von Bürgermeister Kern angedeuteten Vorschlag zu bestätigen. Senkung der Grundsteuer B. Ob eine Grundsteuer B Senkung im Rahmen einer Kompensation für den Straßenbeitrag von übergeordneten Behörden genehmigt wird, ist eine offene Frage.

Was zu den Sanierungskosten gesagt wurde, kann man vermutlich in die Tonne treten.
Mit dem, was die Stadt bisher geplant hat, ist gelinde gesagt nicht gut (euphemistisch). Der von der Stadt genannte Plan sieht die Sanierung von ca. 10% der Straßen im Stadtgebiet vor. Und das in einem Zeitraum von 20 Jahren.
Man darf auch nicht vergessen, dass innerhalb der 20 Jahre eine gewaltige Kostensteigerung hinzukommt.
🙁 🙁 🙁

Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen
Sehen Sie hier die noch einzuplanenden Kosten für die Stadt in den kommenden Jahren. Wenn Sie starke Nerven haben, lesen Sie diesen Artikel.

Hier können Sie die in etwa anfallenden Beiträge grob und unverbindlich ausrechnen lassen.
 
 Siehe Anträge.
» Magistrat mit der Satzung.
» Koalition (CDU/AL)
» FWR (Anheben Gemeindeanteil)
» FWR (Senkung Grundsteuer)
» FDP
 
Siehe auch
» Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
» Straßenbeitrag. Gemeindeanteil um 10%-Punkte anheben
» Der Fluch eines Doppelhaushalt. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
 
Nachtrag: Vergleiche Aussage zur Senkung der Grundsteuer B
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird ab dem Jahr der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert. Unmissverständlich. Aus dem Antrag der FWR. Hervorhebung durch den Admin.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Schwammig. Unverbindlich. Aus dem Antrag der Koalition. Hervorhebung durch den Admin.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Bisher brachte die Fee Geld. Jetzt will Sie Geld.

Bisher brachte die Fee Geld. Jetzt will Sie Geld. Bedingt durch das Gebührenmodell in Dietzenbach

Die Verdoppelung der Kindergartengebühren der Stadt Dietzenbach wird den Kreishaushalt stark belasten. Der Kreis wird sich das Geld von den Kommunen über die Kreisumlage zurückholen.

[..] Der Kreisausschuss weist auf die Möglichkeit hin, die zusätzlichen Ausgaben durch eine höhere Kreisumlage auszugleichen. Der Hebesatz müsste dafür von 31,55 Prozent auf 31,61 Prozent in diesem Jahr und auf 31,69 Prozent im nächsten Jahr klettern. Falls es dazu kommt, müssten zwei der 13 Kreiskommunen im nächsten Jahr jeweils sechsstellige Beträge mehr entrichten: Für Neu-Isenburg ergäbe sich eine Zusatzbelastung von 126.000 Euro und für Dreieich von knapp 102.000 Euro. Auf die übrigen elf Kommunen entfielen jeweils Beträge zwischen 17 000 Euro und 90 000 Euro. Dietzenbach wäre mit 68 000 Euro dabei.[..] Quelle: faz.net

Die Kindergartengebühr in Dietzenbach wird – für eine ganztägige Betreuung von 7.30 – 17.00 Uhr“ von 216,00 am 1.8.2017 auf 432,00 Euro angehoben. (Siehe Gebührensatzung)
Die Stadt Dietzenbach hat zu der Gebührenerhöhung eine „Richtlinie über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Besuch einer Kita“ erlassen. Demnach werden der den Eltern 50% der Gebühren erlassen.

Dietzenbach KiTa. Fassung 22.11.2017
Dietzenbach KiTa. Fassung 22.11.2016

Dietzenbach KiTa. Fassung 19.12.2016
Dietzenbach KiTa. Fassung 19.12.2016

So verstehe ich das Dietzenbacher Modell.
Viele Dietzenbacher bezahlen wegen fehlender Einkünfte keine Kindergartengebühr. Die Kindergartengebühr wird der Stadt Dietzenbach vom Kreis Offenbach (Jugendhilfe) in Höhe der Kindergartengebühr überwiesen. In o.g. Beispiel also 432,00 Euro. Die Eltern, bei denen eine Person berufstätig ist, erhalten einen Nachlass von 50% auf die Gebühr von 432,00 Euro. Bezahlen demnach 216,00 Euro. Nur wenn beide Elternteile nicht arbeiten gehen, wird der volle Satz von 432,00 Euro fällig.

Der zahlt als offizieller Träger der Jugendhilfe bzw. gesetzlicher Jugendhilfeträger.

Wer zahlt dann in Dietzenbach den Betrag von 432,00 Euro?

Fazit
Die Verdoppelung der KiTa Gebühren dient demnach nur dazu, um vom Kreis Dietzenbach mehr Geld über die „Nichtzahler“ in die Stadtkasse zu bekommen. Es war wohl NIEMALS geplant, irgendeinem Bürger 432,00 KiGTa-Gebühr zu berechnen. 10% war schon zu viel. Der Vorschlag des Magistrats, die Gebühren um 10% anzuheben, fand keine Zustimmung.

Von hier aus keine Bewertung dieser Vorgehensweise.
 
Siehe
» Gebührensatzung KiTa Dietzenbach
» 19.12.2016 Förderung der Vereinbarkeit Familie und Beruf

» 08.02.2017 Prüfung einer Klage. Kreistag.
» 23.01.2017 Von Linksfraktion Kreis Offenbach
» 14.01.2017 Eine beispiellose Provokation.
» 19.12.2017 Dietzenbach. Umstrittenes Dreistufenmodell beschlossen.
» 28.11.2016 Dietzebach. Mehrkosten für Kreis angedacht.
» 05.07.2014 Dietzenbach. Erhöhung der Kita-Gebühren empfohlen


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rodgau Kita-Streik. Nerven der Eltern liegen blank

Bald auch im Rodgau Kita-Gebühren?
Zum Streik will ich hier einmal nichts schreiben. Ich will nur einmal einen Blick in die Zukunft werfen.

Ich behaupte einfach einmal. Die paradiesischen Zustände, kostenfreier Kindergartenplatz im Rodgau, dürfte bald Geschichte sein. Durch die Forderung von Verdi (bis zu 20% Gehaltssteigerung) muss auch Rodgau sich der Frage nach kostenfreien Kita-Plätzen neu stellen. Die Eltern machen es der Stadt auch sehr leicht, einen solchen Schritt zu argumentieren.

Es sei eine verkürzte Sicht, von Einsparungen für die Stadt zu sprechen. Zwar reduziere die Stadt tatsächlich an jedem Streiktag ihre Personalkosten um bis zu 30.000 Euro – wofür die Gewerkschaft einstehe. Dem gegenüber stünden aber die jährlich zehn Millionen Euro, die sich die Stadt die Kinderbetreuung Jahr für Jahr kosten lasse. Die im U-3-Bereich und für Hortplätze erhobenen Gebühren deckten die tatsächlichen Kosten nur knapp zu einem Drittel. Und für Kitas erhebe Rodgau entgegen der anderen Kommunen keinen einzigen Cent Gebühren. Quelle: OP-Online
Hervorhebung durch den Admin

 
Siehe auch
Wer soll das bezahlen?


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015

Die Grundsteuerbremse muss her

19.05.2015 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Halle Urberach (Mehrzweckraum) 19.30h

 
Ich hoffe, man wird auf dieser Stadtverordnetenversammlung etwas zu der Rückerstattung (ja/nein) der KiTa-Gebühren für die Zeit des Streiks erfahren.
 
Ein Punkt, den man der Tagesordnung entnehmen kann, wird die Grundsteuer B betreffen. Die FDP und Freien Wähler haben einen Antrag zu einer „Grundsteuerbremse“ gestellt. ……… (hier der Versuch einer Erläuterung)
 
Gegen die Grundsteuererhöhung gab es am 26.03.2015 einen öffentlichen Protest. (Siehe auch: Mami. Man will mich hauen)
 
Man sollte sich als Bürger wirklich einmal die Zeit nehmen, um in Echtzeit zu erleben, wie die Koalition diesen Antrag torpedieren wird. Man kann nichts anderes erwarten. Es geht ja, so die Aussage von Herrn Gerl (Quelle) AL/Die Grünen, nur um 5,00 Euro pro Monat. Ein lächerlicher Betrag der zu der Hundesteuererhöhung, Friedhofsgebühr, gesenkte Vereinszuschüsse, Abfallgebühr, weniger Grünpflege……usw. hinzukommt.
 

Bin ja mal gespannt, wie die Sozialdemokraten diesen Antrag bewerten werden.
 
Gibt es ein Grundsteuergesetz? Wenn ja, steht da was von Grundsteuerbremse?

Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
§ 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze
In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen und inwieweit mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden können, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. Quelle: Gesetze im Internet

So wie ich das verstehe, könnte die Landesregierung eine wie auch immer geartete Grundsteuerbremse erlassen.
 
 
Kommentar per Mail
Vielen Dank an die CDU und AL/Die Grünen. Ich sehe die Koalition als Zweckgemeinschaft für die Vergabe von Posten aber nicht mehr als Volksvertreter.
 
 

Grundsteuerbremse für Rödermark
Grundsteuerbremse für Rödermark

 
 
» Öffentlicher Protest gegen die Grundsteuererhöhung
» Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?
» Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.