Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015

Die Grundsteuerbremse muss her

19.05.2015 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Halle Urberach (Mehrzweckraum) 19.30h

 
Ich hoffe, man wird auf dieser Stadtverordnetenversammlung etwas zu der Rückerstattung (ja/nein) der KiTa-Gebühren für die Zeit des Streiks erfahren.
 
Ein Punkt, den man der Tagesordnung entnehmen kann, wird die Grundsteuer B betreffen. Die FDP und Freien Wähler haben einen Antrag zu einer „Grundsteuerbremse“ gestellt. ……… (hier der Versuch einer Erläuterung)
 
Gegen die Grundsteuererhöhung gab es am 26.03.2015 einen öffentlichen Protest. (Siehe auch: Mami. Man will mich hauen)
 
Man sollte sich als Bürger wirklich einmal die Zeit nehmen, um in Echtzeit zu erleben, wie die Koalition diesen Antrag torpedieren wird. Man kann nichts anderes erwarten. Es geht ja, so die Aussage von Herrn Gerl (Quelle) AL/Die Grünen, nur um 5,00 Euro pro Monat. Ein lächerlicher Betrag der zu der Hundesteuererhöhung, Friedhofsgebühr, gesenkte Vereinszuschüsse, Abfallgebühr, weniger Grünpflege……usw. hinzukommt.
 
Bin ja mal gespannt, wie die Sozialdemokraten diesen Antrag bewerten werden.
 
Gibt es ein Grundsteuergesetz? Wenn ja, steht da was von Grundsteuerbremse?

Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
§ 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze
In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen und inwieweit mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden können, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. Quelle: Gesetze im Internet

So wie ich das verstehe, könnte die Landesregierung eine wie auch immer geartete Grundsteuerbremse erlassen.
 
 
Kommentar per Mail
Vielen Dank an die CDU und AL/Die Grünen. Ich sehe die Koalition als Zweckgemeinschaft für die Vergabe von Posten aber nicht mehr als Volksvertreter.
 
 

Grundsteuerbremse für Rödermark
Grundsteuerbremse für Rödermark

 
 
» Öffentlicher Protest gegen die Grundsteuererhöhung
» Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?
» Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.
 
 

Streik Erstattung der KiTa Gebühren.

Rödermark. Streik. Erstattung der KiTa Gebühren.
Mit einer Erstattung der KiTa-Gebühr für die durch den Streik entfallenen Betreuungstage kann nicht gerechnet werden.

Es spricht wohl nichts dagegen so zu verfahren wie in 2009. Ein beschlossener Doppelhaushalt kann nicht als Argument angebracht werden für –deshalb geht es nicht-.
 
Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes
Punkt 6.2.

Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark
Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark

 
Siehe auch
Streik in den Kindertagesstätten Kostenerstattung

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Kita Gebühren

Kita Gebühren

[..]Dass die Beiträge erhöht werden müssen, ist aus Zimmers Sicht unumgänglich. Der Dreieicher Deckungsgrad liegt aktuell bei 13,9 Prozent. Kommunen, die darunter liegen, dürften sich im Kreis kaum finden. Mittelfristig peilt der Bürgermeister einen Deckungsgrad von 20 Prozent an. Das ist immer noch weit entfernt von der Forderung des Landesrechnungshofs, der Eltern mit einem Drittel beteiligen möchte.[..] Quelle OP-Online
Hervorhebung durch den Admin

Rödermark liegt mit seinem Deckungsgrad längerfristig unter 15%
 
Siehe auch
Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren

Gastbeiträge. Die Autoren der beiden Artikel sind bekannt.

Auch Sie können einen Gastbeitrag hier abstellen. Mir muss allerdings der Autor bekannt sein, da dieser dann die Verantwortung für seinen Artikel übernehmen muss. Ein Gastbeitrag, sogar von den Grünen, wird auch dann veröffentlicht, wenn dieser nicht meiner Meinung entspricht.

Vereinsförderung in Rödermark

Kürzung Vereinsförderung wurde 2013 unter dem Eindruck des Schutzschirmvertrages diskutiert – von erhöhten Mitteln aus dem Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA) war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Die meisten Vereine haben schwere Auswirkungen beklagt – aber sie zeigten Einsicht zur Konsolidierung beitragen zu müssen.

Viele Vereine haben deshalb Beiträge erhöhen müssen!! (=indirekte Steuererhöhung: die Kommune nimmt es den Vereinen- die müssen es den Mitgliedern nehmen. Eine Steuererhöhung hätte gleiche Wirkung: die Kommune hat mehr, der Bürger weniger.)
Mitglieder haben deshalb auch gekündigt.

Vereine mit eigenen Hallen wurden gleich 2x zur Kasse gebeten: geringere Basisförderung (wie alle) u n d HALBIERUNG der Zuschüsse zu Investitionen, Instandhaltung

Der Staatsgerichtshof hat die Neuordnung des KFA ab 2016 verfügt, damit Kommunen freiwillige Leistungen finanzieren können – wie Vereinsförderung. Damit wurde der Vereinbarung mit den Vereinen die Grundlage entzogen.
Wären diese Mittel Anfang 2013 vorhanden gewesen, hätte es kein Argument für die Kürzung der Vereinsförderung gegeben – daher ist diese Maßnahme zurückzunehmen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kosten für eine Nutzungsstunde einer Fläche der Größe von 1/3 Sporthalle Urberach bzw. Ober-Roden bei Vereinen mit eigenen Hallen zwischen 18€ und 24€ liegen. Vereine, die 1/3 Sporthalle mieten, zahlen ganze 6€. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Hier muss eine Anpassung erfolgen. Da die Kürzung des Investitionszuschusses aus 2013 von vorher 20% auf jetzt 10% schon wegen der jetzt gegebenen KFA Mittel zurückzunehmen ist, müssen die Mietkosten für eine Erhöhung der Zuschüsse auf 30% nicht über Gebühr erhöht werden. Die Nutzer von kreiseigenen Hallen könnten auch mit einem Solidarbeitrag beitragen. Es ist nicht einsehbar, warum diese Nutzung mietfrei erfolgt.

Vereine mit eigenen Hallen machen überhaupt nur einen geordneten Sportbetrieb in Hallen möglich. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung – aber keine Bestrafung!!

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Kitagebühren in Rödermark

Von 2002 bis 2013 Erhöhungen 0% trotz stark gestiegener Kosten (z.B.Verdoppelung Energiekosten)

2014 Erhöhung um 15% (Leistungsentgelte lt. Haushaltsplan: Ist 2013 €1‘361 – Ansatz 2014 €1‘562)
Verteilt über den Zeitraum 2002-2013 = weniger als 1,5% p.a.

Mit Eltern vereinbart ab 2015 Erhöhung 3% p.a. – davon 2%-Punkte für tarifliche Verteuerungen und 1%-Punkt für Höhergruppierung Erzieherinnen von S6 zu S8.

Darstellung des Kämmerers, Kosten von €196T.p.a.für Umgruppierungen würden sich in 5 Jahren ausgleichen, ist unrichtig weil die gesamten 3% dagegen gerechnet wurden. Bei korrektem Ansatz von 1%-Punkt erfolgt Ausgleich nicht in 5 sondern frühestens in 15 Jahren und in dieser Zeit addiert sich allein dadurch ein zusätzliches Defizit von € 1.200.000 !!!

Die für tarifliche Erhöhung gedachten 2%-Punkte werden angesichts aktueller Tarifforderungen ad absurdum geführt. Es werden 10% gefordert!!

Defizit in 2016 für Kinderbetreuung beträgt mit 8‘751 fast 400% (!!) des gesamten Jahresergebnisses von € 2‘216. JEDER Bürger Rödermarks, ob Baby oder Greis muss dann pro Jahr über € 300 für Kinderbetreuung bezahlen.
Solidarität JA, aber die Nutznießer müssen ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten.

Es muss kostenorientiertes Denken gefördert werden, daher nicht einfach stereotype jährliche Erhöhungen, die nur neue Ausgaben erwarten lassen.
Am Deckungsbeitrag der Gesamtkosten orientierte Gebühren führen bei Einsparungen zu sinkenden Gebühren. Ein Anreiz zum Sparen!!
Ein langsamer Anstieg des Deckungsbeitrages auf 20% der Gesamtkosten ist für die Eltern zumutbar. Dann werden immer noch € 7.000.000 zu Lasten aller Bürger subventioniert.

Eine Härtefallklausel soll vor Überforderung im Einzelfall schützen. Das darf aber kein Verwaltungsmonstrum „Sozialstaffel“ sein. Die Vorlage einer Unterlage (Steuerbescheid Vorjahr) genügt zur Feststellung eines Härtefalles.

Der Deckungsbeitrag der Eltern wird ohne Anpassung gegen Null tendieren!!

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rödermark soll die Festlegung einer Pauschale für die Mittagsverpflegung durch den Magistrat auf der Grundlage der entstehenden Kosten erfolgen. Fakt ist, dass der aktuelle Stand nicht dieser Festlegung entspricht.
Im Konsolidierungsplan von 2013 wurde festgelegt, dass eine Ergebnisverbesserung durch Erhöhung der Kosten für das Mittragessen in den Kitas erzielt werden soll. Diese von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme wurde nicht realisiert, obwohl 2014 ein Zuschussbedarf von € 2,43/Essen bestand (>40% der Gesamtkosten). Da die Eltern bei einer Zubereitung der Mittagessen in den Kitas nicht nur die Material- und Energiekosten, sondern auch erheblichen Arbeitsaufwand einsparen, ist eine höhere Beteiligung an den Gesamtkosten an der Mittagsverpflegung in den Kitas gerechtfertigt. Das muss keine zusätzliche Belastung bedeuten, wenn effizientere Abläufe Zubereitungskosten endlich senken würden.

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Vielen Dank für die Gastbeiträge.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)