Kostendeckungsgrad

Rödermark. Kostendeckungsgrad

Besucht man die Ausschüsse oder die Stadtverordnetenversammlung, wird man öfters den Begriff „Kostendeckungsgrad“ hören. Mit dieser %-Zahl wird (in unserm Fall hier) zum Ausdruck gebracht, welchen %-Satz die Bürger von den tatsächlichen Kosten tragen.

Nehmen wir einmal an, die Ausstellung eines Personalausweises kostet der Stadt 100,00 Euro. Der Bürger bezahlt aber nur 60,00 Euro. Damit ist der Kostendeckungsgrad 60%.

Hat die Stadt den Haushalt erstellt, muss dieser dem Regierungspräsidenten (RP) in Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Stadt Rödermark hat das Ende Februar gemacht. Der RP achtet bei bestimmten Aufgaben genau auf den Kostendeckungsgrad. Übrigens, bei Städten, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, wird der Haushalt nicht vom RP, sondern vom Landrat geprüft/genehmigt.

Bei einem Haushalt ist strikt darauf zu achten, dass z.B. bei Wasser, Abwasser, Abfall und Straßenreinigung die Gebühren die Kosten decken (Kostendeckungsgrad 100%). Ist dies nicht der Fall, kann der Haushalt abgelehnt werden.

Der RP wird auch Haushalte, die einen zu niedrigen Hebesatz bei der Gewerbesteuer haben, nicht genehmigen. Haushalte ohne einen Straßenbeitrag sind, so jedenfalls wurde mir berichtet, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Was das für die Stadt Rödermark bedeutet, kann man nur erahnen. Hat man zusagen müssen, eine solche noch in 2014 zu beschließen? Oder gibt es da noch Schlupfloch, um „grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“ zu umgehen?

Was nicht angesprochen wurde, ist der Deckungsbeitrag im Bereich Kinder. Und hier berichtetet der Bürgermeister am 21.03.2014 „Es ist nicht erkennbar, dass ein bestimmter Kostendeckungsgrad vorgegeben wird“ (sinngem.)

Diese Aussage ist zunächst eine Entwarnung für höhere Gebühren im Bereich Kinder.

Als Planungssicherheit für die Eltern wurde Anfang 2014 eine Erhöhung von 3% in jedem Jahr (bis 2019) beschlossen. Aber wie wirkt sich eine solche Erhöhung auf den Kostendeckungsgrad aus? Trägt dieser Elternbeitrag überhaupt dazu bei, um die riesige Last der Kosten (10,7 Mio.) ein wenig zu senken?

Der Kostendeckungsgrad durch die Kindergartengebühren beträgt, laut einer Rechnung der Freien Wähler, zurzeit 14,2%. Von den Gesamtkosten, ca. 10,7 Mio. Euro, tragen die Eltern ca. 1,5 Mio. In einem Antrag der Freien Wähler wird darauf gedrängt, die Gebühren nicht wie beschlossen jährlich (bis 2019) um 3% zu steigern, sondern bis 2019 einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen.

Der Kostendeckungsgrad von 14,2% wird durch die beschlossene Anhebung der Gebühren (3% jährlich bis 2019) NICHT dazu beitragen, den Kostendeckungsgrad anzuheben. Ganz im Gegenteil, der Kostendeckungsbeitrag wird sinken, weil in Zukunft mit höheren Kosten als geplant zu rechnen ist. So jedenfalls die Freien Wähler.

Gestern wurde im Ausschuss die beschlossene Variante der Variante der Freien Wähler gegenübergestellt. Wenn mir dieses Zahlenwerk vorliegt, werde ich das natürlich veröffentlichen.

Der Antrag der Freien Wähler wurde zunächst zu weiteren Diskussionen zurückgestellt und ist damit nicht mehr Bestandteil der kommenden (1.4.2014) Stadtverordnetenversammlung. In jedem Fall wird diese Diskussion aber bei den Beratungen zum Haushalt 2015 eine Rolle spielen.

 
Siehe auch
» Steigerung Kostendeckungsgrad um 0,42%


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Künftige Gebühren bei XYZ. Auskunft und Beratung

Da einige … mit super oder unausgereiften Ideen glänzen, um Geld in die Kasse zu bekommen (oder auch zu verbrennen), kann man über die hier aufgeführte Gebührentabelle für sein eigenes Unternehmen/Einrichtung doch einmal nachdenken.

Beratungsgebühren bei XYZ
Beratungsgebühren bei XYZ.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Die Kindergartengebühr wird erhöht. Nicht um den galoppierenden Kosten entgegenzuwirken, nein, Geld wird für eine bessere Bezahlung benötigt.

[..]Dass die höheren Zahlungen, die den Eltern ins Haus stehen, den stark defizitären Betreuungsbereich der Stadt Rödermark (Subventionsbedarf: über fünf Millionen Euro pro Jahr) in entspannteres Fahrwasser bringen: Diese Annahme wäre blauäugig – pure Illusion. Rotters Angaben zufolge wird das Gebührenplus in erster Linie dazu dienen, die Erzieherinnen in höhere Besoldungsgruppen zu hieven.
Bessere Gehälter für das Personal seien dringend erforderlich, denn die Kommune bekomme den Mangel an qualifizierten Fachkräften und das Buhlen um die heiß begehrten Vorschulpädagogen im Wettstreit mit den Nachbarstädten schon jetzt zu spüren. Werde nicht – mit mehr Gehaltsanreiz – gegengesteuert, so drohe Rödermark den Anschluss zu verlieren.[..]Lesen Sie bei Dreieich-Zeitung.de weiter.

Es wird von einer Anhebung von 2 Gehaltsstufen bzw. Gehaltsgruppen in einem Artikel der Offenbach-Post berichtet.
Lesen Sie bei OP-Online weiter

Stufen können meiner Meinung nach nicht gemeint sein. Die Stufen sind an Beschäftigungszeiten gebunden. Es kann also nur die Gruppe gemeint sein. Das bedeutet, man strebt wohl eine Einstufung nach S8 an.

Ein weiteres Indiz für eine geplante, durchgängige Höherstufung nach S8 sind die von Herrn Rotter genannten Mehrkosten von 190.000,00 (Quelle OP-Online).
Annäherung an die 190.000 Euro Mehrkosten für 105 Mitarbeiter. Jeweils Einstiegsgehalt.
S6: 2221,00 Euro* 12 Monate * 105 Mitarbeiter = 2.798.460,00 Euro
S8: 2330,00 Euro * 12 Monate * 105 Mitarbeiter = 2.935.800,00 Euro
Mehrkosten: 137.440,00 Euro.

Herr Rotter hebelt damit alle Regeln aus. Ein Arbeitgeber schlägt eine durchgängige Gehaltserhöhung vor. Bei der Stadt Rödermark brauchen wir keine Gewerkschaft mehr. Die Stadt hat Herrn Rotter.

Ob das alles so einfach (Tarifrecht) geht. So einfach mal von S6 nach S8 ALLE Erzieher(innen) hochzustufen?

Da werden auch die anderen Mitarbeiter der Stadt wohl ihr Recht nach einer Höherstufung einfordern bzw. die Stadt macht das freiwillig. Gleiches Recht für alle.

» Beschreibung S6
» Beschreibung S8

Auch das Anforderungsprofil (bei Erzieherinnen gibt es so etwas. Da geht man die auf Qualifikatinen ein) an einen Mitarbeiter wird durch ein durchgängiges –hieven– in eine andere GehaltsGRUPPE missachtet.

» Darmstadt stellt nach S6 ein.
» Hanau stellt nach S6 ein.
» Rodgau stellt nach S6 ein.
» Eppertshausen stellt nach S6 ein.

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Auszug aus dem Artikel
Erhöhung der KiTa Gebühren und der Koalitionsvertrag.

Die Stadt Rödermark sucht zurzeit Erzieher(innen). Einstufung nach S6 (Hier die Einstiegsstufe. 2.221,21 Euro). Der Durchschnittsverdienst Erzieher(in) laut gehaltsvergleich.com liegt bei 1.840,00 – 2400,00 Euro

Stand 15.01.2014
Stand 15.01.2014

Quelle: Gehaltsrechner

Sehen Sie sich einmal den Tarifvetrag für den Einzelhandel an.

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Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Den Grünen wird großartiges geschrieben:

[..]Weil wir wissen, wie wichtig diese frühe kindliche Förderung ist, möchten wir den Zugang zu Kindertageseinrichtungen allen Bevölkerungsschichten ermöglichen, damit jedes Kind gleichberechtigt teilhaben kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen nicht beabsichtigt.[..]

Nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags wäre das die 2. Gebührenerhöhung. Jetzt raten Sie einmal, wer für die CDU den Koalitionsvertrag unterzeichnet hat. Das waren Michael Gensert und Jörg Rotter.

Wenn es nicht zum Weinen wäre, könnte man über das ganze Verfahren nur lachen. Aber scheinbar ist es der Führungsspitze der Stadt Rödermark ernst.

Für mich wird es immer klarer. So  wird es in Rödermark schwerlich einen  ausgeglichenen Haushalt geben.

Siehe auch
» Fragen die Herr Rotter beantworten muss
» Wann wird Herr Baron Rödermark besuchen?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Bis 2013 keine Erhöhung der Abwassergebühren!

Bis 2013 werden die Abwassergebühren nicht erhöht.
Wir haben jetzt 2013

 
Werden die Abwassergebühren in diesem oder im kommenden Jahr erhöht? (Nachtrag: Siehe hier )
 
29/08/2011. Abwassergebühren bleiben stabil

[..]Es bleibt bis 2013 bei den derzeitigen Abwassergebühren. Und das, obwohl die Abwassergebühren rein rechnerisch erhöht werden müssten. Nach wie vor verlangen die KBR einen Betrag von 2,42 Euro pro Kubikmeter Abwasser und 43 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche..]
Quelle: familien-blickpunkt.de

 

Aktuelle Gebühren
Rödermark. Quelle: Gebührenbescheid 2012
bzw. Entwässerungssatzung Rödermark
Abwasser 2,42 Euro
Niederschlag: 0,43 Euro
 
Dreieich. Quelle: OP-Online
bzw. Entwässerungssatzung Dreieich
Abwasser 1,78 Euro
Niederschlag: 0,73 Euro
In den Abwassergebühren von Dreieich ist die Kanaluntersuchung (in Rödermark nicht) in den Gebühren enthalten.

[..]Von den 28 Cent, die mehr zu zahlen sind, werden 20 Cent auf die Untersuchungskosten umgelegt.[..]Quelle: OP-Online.

 
Zu Kanaluntersuchung

[..]Nach welcher Verfahrensweise die Umsetzung der Untersuchung bzw. der Nachweis erbracht werden soll, muss in den jeweils zuständigen städtischen Gremien noch beraten und entschieden werden.[…]
Quelle:
» Wasserwirtschaft und Gewässerschutz. Seite 9.
» Alternativ bei wordpress.patchworkmarkt.com

 
Es wäre ja wirklich nicht schlecht, wenn man den Bürgern die Gebührendifferenz zu Dreieich erklären würde. Dreieich bietet gegenüber Rödermark, bei niedrigeren Gebühren, mehr Leistung an.
 
In Dreieich würde ich 86,00 Euro weniger Abwassergebühr zahlen.
 
Nicht nur bei der Abwassergebühr ist Dreieich günstiger. Bei der Hundesteuer zahlt man in Dreieich für den ersten Hund 72,00 Euro weniger.
 
Denken Sie in Rödermark an die kommende Straßenbeiträge
Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
 
 
Ältere Artikel zu Kanaluntersuchung
» 25.02.2012 Wasserschutzgebiete Rödermark Kanaluntersuchung
» 28.12.2011 Kanaluntersuchung
» 05.10.2011 Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
» 09.07.2010 Praktiken einiger Kanalsanierer.
» 27.05.2010 Dietzenbach warnt seine Bürger vor Kanalhaien.
» 16.03.2010 Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.
» 05.02.2010 Untersuchung der Hausanschlussleitung
» 01.02.2010 Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» 19.10.2009 Neues EU-Kanal Gesetz! Kanalüberprüfung.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Situation Kindergarten Lessingstraße

Situation Kindergarten Lessingstraße ( Gebühr, Gebührensatzung)

Die Kindergartenbetreuung in der Einrichtung Lessingstraße durch die Stadt Rödermark erfolgt von 7–12:30 Uhr und von 14–17 Uhr. Für diese Zeit zahlen die Eltern auch die Betreuungsgebühr.
 
Von 12:30–14 Uhr werden die Räume der Kita dem Förderverein zur Verfügung gestellt. Die Kinder werden in dieser Zeit schon seit 17 Jahren von Mitgliedern eines Fördervereins in Obhut genommen und täglich mit einem frisch zubereitetem Mittagsmal versorgt.
 
Der Förderverein betreut in dieser Zeit die Kinder genau so, als wenn Sie Ihre Kinder zu den Trainingszeiten eines Vereins bringen. Also ohne speziell geschultes Fachpersonal. Es sind nur Mütter von Kindern.
 
Die Stadt spart rund 20.000 € Personalkosten und 25.000 € Mittagsessenzuschuss.
 
Dieses Modell darf es nicht geben :-(. Laut » Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder MVO 262 vom 17.12.2008 Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten « darf die Betreuung nur von Fachpersonal durchgeführt werden bzw. es muss eine entsprechende Ausbildung (Mutter sein zählt nicht) aufgenommen werden. Die Minijobberinnen des Fördervereins sind natürlich kein Fachpersonal, sondern einfache Mütter, die ihre Aufgabe ohne sichtbaren Qualitätsunterschied zum Fachpersonal durchführen.

Es wäre jetzt einmal an der Zeit, die Verantwortlichen im Kreis zu fragen, ob das seit 17 Jahren gut funktionierende Modell abgelöst werden muss und die Eltern die Kosten zu tragen haben.
Im Magistrat scheint sich die Meinung gebildet zu haben, dass Modell Lessingstraße wird nicht weitergeführt.

Eine traurige Tatsache. Einige Kinder können dann den Kindergarten Lessingstraße nicht mehr besuchen. Eine Kostensteigerung von 91,00 Euro können viele Eltern nicht verkraften.

Ein Schlag gegen alle, die Gutes für Ihre Kinder wollen und der Stadt enorme Kosten ersparen.

Ich verstehe eigentlich überhaupt nicht, wo es ein Problem gibt. Eigentlich ist auch kein Problem vorhanden. Der Magistrat, aus welchen Gründen auch immer, will dort ein Problem sehen.
Die Stadt hat mit der Zeit von 12:30–14.00 nichts am Hut, oder?
 
Siehe auch
» 16.07.2013 Rödermark. Mittagsbetreuung in der KiTa Lessingstraße


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.