…. ist der Hopper der Sargnagel für ortsansässige Taxiunternehmen?
„Hopper. Ein staatlich subventioniertes Taxi?“
Jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Meiner Meinung nach viel zu teuer für die Kommunen und der Tod für ortsansässige Taxiunternehmen.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Der Hopper ist noch nicht da, kostet aber schon Geld. Blätterrunde Frage:
– S. 275: Weshalb steigt Personalaufwand im Produkt ÖPNV um ca. 10.000€, obwohl Nutzwagenkilometer und beförderte Personenzahl annähernd gleich bleiben? Antwort:
Für Projekte wie insbesondere Hopper und FINORG muss beim ÖPNV zusätzliche Arbeit geleistet werden. Quelle
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die Offenbach Post berichtete am 15.12.2021 auch ein wenig über den ÖPNV im Kreis Offenbach.
Die Überschriften: „Massive Verschlechterung“ oder „Kein Bus fährt mehr zum Supermarkt.“.
„Hopper“ löst in Rodgau nicht nur Freude aus
App-Sammeltaxi soll ab 2024 jährlich 1,15 Millionen Euro kosten Quelle OP-Online.de
Der Hopper ist rausgeschmissenes Geld.
Für Rödermark als Frage formuliert. Herr Plelka formuliert die geplante Einführung des »Hoppers – Bus on demand« für Rodgau am 17.07.2021 im Notizbuch der Woche (Offenbach Post) nicht als Frage.
„Rodgau hat ein ausgebautes Bussystem, die S-Bahn und als Zugabe ein etabliertes Sammeltaxi, das der Stadt 86.000,00 Euro pro Jahr kostet. Die Kosten für den Hopper beziffert Herrn Pelka mit 270.000.00 Euro und ab 2024 mit bis zu 1,15 Mio. Euro“
In Rödermark wurde am 8.6.2021 die Teilnahme an dem Projekt „Hopper“ beschlossen.
[..] Dem Finanzierungsschlüssel (vgl. Seite 4 der Begründung oder Kapital 5 ab Seite 33 im Umsetzungskonzept) und dem aus der Beteiligung am „Hopper“ resultierenden Betrag pro Halbjahr von 169.998 Euro für die Stadt Rödermark bis Ende 2022 sowie von 84.999 Euro pro Halbjahr bis Ende 2023 wird zugestimmt, die vollständige Finanzierung des „Hopper“ über die kvgOF ab dem Jahr 2024 wird begrüßt.[..] Quelle: Beschluss mit Abstimmergebnis und Niederschrift der Stavo vom 8.6.2021
Den Satz im Beschluss „die vollständige Finanzierung des „Hopper“ über die kvgOF ab dem Jahr 2024 wird begrüßt.“ darf man nicht so verstehen, dass ab 2024 für Rödermark keine Kosten mehr entstehen. Das Defizit wird vom Kreis Offenbach über eine höhere Kreisumlage (die jede Kommune zu zahlen hat) finanziert. Siehe
Aus dem Umsetzungskonzept Seite 14
[..]Der Aufsichtsrat beschließt den vorgestellten Finanzierungsschlüssel (1 € pro Einwohner und Monat) für das Jahr 2021 zwischen den Kommunen der Phase 1 (Ostkreis) und der kvgOF.
Für den Zeitraum ab 2022 ff. sind auf Basis der gewonnenen Erfahrungswerte und unter Berücksichtigung der Funktion im Nahverkehrsplan ggf. deutlich höhere kommunale Finanzierungsanteile und Nutzerentgelte sowie eine Effizienzsteigerung zur besseren Wirtschaftlichkeit aus Kreissicht insgesamt anzustreben und umzusetzen.[..] Hervorhebung duch den Admin.
Bleibt der Hopper für NICHTNUTZER ohne finanzielle Folgen?
Wohl kaum. Voraussichtlich aber nicht so schlimm wie im Rodgau. Mit bis zu 800.000,00€ (Quelle fr.de) pro Jahr oder in Grundsteuer B ausgedrückt 80 Prozentpunkte, muss man wohl in Rödermark ab 2024 diesen Betrag als dauerhafte Belastung einplanen. Wir können nur hoffen, dass diese kommunale (subventionierte) Konkurrenz den eingesessenen Taxiunternehmen nicht die Existenzgrundlage raubt.
Wie hat man beim Hopper die Kosten reduziert.
Das hier wird die Gewerkschaftler unter den Hopper Befürworter bestimmt nicht gefallen. Reduktion der Fahrerkosten um etwa 20 % realisiert (geringerer Grundlohn plus Trinkgeld) Umsetzungskonzept Seite 22 🙁 🙁 🙁
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
In das Jahr 2021 startet der On-Demand-Service nun mit zwei bedeutenden Neuerungen: So erhält er mit der DB-Tochter „ioki“ einen neuen Softwareanbieter und mit der „GHT Mobility GmbH“ zudem auch einen neuen Fahrdienstleister. Darüberhinaus laufen die Vorbereitungen für eine mögliche Erweiterung des Services auf die Städte Heusenstamm, Obertshausen und Mühlheim. Quelle Dreieich Zeitung Seite 7
Am 7.9.2019 sah die Planung noch so aus, dass Rödermark 2020 mit ASTplus (jetzt Hopper) versorgt wird. Die weiteren Pilotphasenstarts des ASTplus-Projekts sind wie folgt geplant: Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 in Mühlheim, Obertshausen und Heusenstamm, Ende 2020 in Dietzenbach, Rodgau und Rödermark und als letztes Ende 2021 im Westkreis mit Neu-Isenburg, Dreieich, Langen und Egelsbach. Damit soll das Ziel erreicht werden, einen kreisweit einheitlichen Bestell- und Beförderungsservice für die 350.000 Einwohner im Kreis Offenbach anbieten zu können.Siehe
Aber mal unabhängig davon, ob der Hopper von der kvgOF kommt oder nicht. Es steht die Aussage von Herrn Rotter.
Unabhängig davon will Erster Stadtrat Jörg Rotter, CDU-Kandidat für die Bürgermeisterwahl, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) wieder einführen. OP-Online
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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