Jetzt drehen die Einen aber komplett durch.

Nachtrag:
Hier das Dementi?
CO₂-Abgabe auf Holz? Habeck-Ministerium reagiert auf Bericht.


Die Bundesregierung bereitet ein Konzept für eine CO2-Abgabe auf Holzenergie vor. Das geht aus dem jüngsten, noch unveröffentlichten Entwurf der „Nationalen Biomasse-Strategie“ (Nabis) vom Februar dieses Jahres hervor.
[..] Das Papier wird derzeit zwischen den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, Umwelt sowie Landwirtschaft abgestimmt, [..]
Quelle: msm.com

Da bekommt wohl einigen die Sommerpause oder Sommerhitze nicht besonders gut.
Es wird langsam Zeit, dass man die untere Birne bei einer Ampel rausdreht.
 
Nachtrag.
Mitarbeiterin im Jobzentrum.
Manche meiner Kunden habe ich seit sechs Jahren nicht meher gesehen.
Fazit:
Die Politiker leben an der Wirklichkeit vorbei, und unsere Führungsebene genauso.
Quelle Bild 09.08.2024.
 
Mein Fazit. Drehen wir auch die rote Birne raus.

Ich bin seit heute für Neuwahlen.

Siehe auch
» Chaos bei Habeck: Jetzt sind Pellet-Heizungen plötzlich klimaschädlich


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Wie kann man BSW wählen? Die Frontfrau ist eine Katastrophe!

Gestern bei Mabritt Illner.
Mir geht die Frau Wagenknecht unglaublich auf den Senkel. Frau Wagenknecht unterbricht permanent die Reden der anderen Teilnehmer und lässt keinerlei Unterbrechungen ihrer eigenen Rede zu. Sie plappert munter weiter. Die Mimik von Klaus Kleber sagt alles. Ab 54:35

Dann der Hammer. Frau Wagenknecht. „Viele zivile Opfer.. entstehen auch dadurch, dass Raketen abgefangen werden und die Trümmerteileab 25:30.

Frau Wagenknecht würde es scheinbar befürworten, wenn die Raketen ihr Ziel erreicht und mit voller Wucht ihre komplette Wirkung entfalten können. 🙁 🙁

Frau Wagenknecht, Sie gehen mit den Fakten sehr kreativ um. Ab 48:10


Nachtrag
Siehe auch
» Wagenknecht verbreitet Putins Desinformationm bei Maybrit Illner
» „Sie vergiften“: Wagenknecht bekommt harte Vorwürfe
» Fake-News? Wagenknecht nach Illner in der Kritik


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Protokoll BUSE 26.06.2026. Wer ist mit „Rügemer“ gemeint?

Im Protokoll zur BUSE-Sitzung wird auch der städtebauliche Vertrag mit „Rügemer“ aufgeführt.

Rügemer ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn infolge des Verlaufes der zur Erschließung des Plangebietes neu zu erstellenden, von Ost nach West verlaufenden Erschließungsstraße eine Zweiterschließung des Betriebsgeländes von Rügemer an der Messenhäuser Straße 42 (Gemarkung Urberach Flur 7, Flurstück 251/16) stattfindet und Rügemer für diese Zweiterschließung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden kann.“

Meine Frage? Wer ist mit Rügemer gemeint. Ist ein Herr Jörg Rügemer oder die Rügemer GmbH gemeint? Für mich ist durch das Weglassen der Anrede in einem Protokoll nicht gerade eine höfliche Form gewählt worden, sondern eher eine abwertende.

Meine Frau sagt: „Das gehört sich nicht!“
Siehe auch
» Protokoll HFuW 27.06.2025
» Protokoll BUSE 26.06.2025
» Protokoll FSIK 25.06.2025


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Kommunalpolitik. Bürgermeister, Erster Stadtrat, Magistrat, Stadtverordnete

Hier ausdrücklich Kommunalpolik.
Beruflich: Bürgermeister, Erster Stadtrat. Hauptamtliche Mitglieder des Magistrats.
Ehrenamtlich: Stadtverordnetenvorsteher, Stadtverordnete und weitere Magistratsmitglieder.
Gemeindeverwaltung = Magistrat
Gemeindevertretung = Stadtverordnete, Stadtveordnetenversammlung (StaVo)

Halten wir einmal fest, welche Bereiche die Kommunalpolitik beeinflusst.
Auf alles, was die Gemeinde oder Stadt (bei kreisangehörigen Gemeinden auch die Kreisverwaltung) betrifft, hat die Kommunalpolitik großen Einfluss. Je weiter man in der der politischen Hierarchie (Land, Bund) aufsteigt, desto mehr verwässert sich die kommunale Einflussnahme.

Verweilen wir in Rödermark. Hier Verwaltung.
Hauptamtlich sind der Bürgermeister und die erste Stadträtin eingesetzt. Sie sind Teil des hauptamtlichen Magistrats. Die weiteren Mitglieder des Magistrats arbeiten ehrenamtlich. Der ehrenamtliche Magistrat wird nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Bürgermeister wird in Hessen alle sechs Jahre direkt gewählt. Der Erste Stadtrat wird von den Stadtverordneten eingesetzt. Obwohl diese Stelle (Erster Stadtrat) öffentlich ausgeschrieben werden muss, wird der Posten meist nach Parteienproporz und vorausgegangener Absprache für ebenfalls sechs Jahre besetzt.

Aufgaben des Magistrats. Hier nur Bürgermeister. Beamter auf Zeit.
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und:
» verwaltet das Personal und den Haushalt der Gemeinde.
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» hat die die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen. (Exekutive)
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» vertritt die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
» repräsentiert die Gemeinde in der Öffentlichkeit
» ist für die Kommunikation mit den Bürgern zuständig.

Das oberste Beschlussorgan der Stadt ist jedoch die Stadtverordnetenversammlung /StaVo).

Die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Kommunalwahl (nächste in 2026) festgelegt.

Aufgaben der Stadtverordneten. Alle ehrenamtlich. Die Stadtverordnetenversammlung wird im Schnitt von 0.11% der wahlberechtigten Bürger besucht. 🙁

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Darunter Satzungen, Bebauungspläne, Haushaltspläne und andere rechtliche Regelungen und:
» entscheidet über die Einführung, Änderung und Abschaffung kommunaler Steuern und Abgaben.
» überwacht die Arbeit des Magistrats (Exekutive) und der Verwaltung.
» hat das Recht, Auskünfte und Berichte vom Magistrat zu verlangen.
» beschließt den Haushaltsplan der Stadt
» kontrolliert die Haushaltsführung und genehmigt die Jahresabschlüsse.
» entscheidet über die Aufnahme von Krediten und die Bewilligung von Ausgaben.
» beschließt über städtebauliche Planungen und Entwicklungsprojekte, einschließlich der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
» entscheidet über die Durchführung von Bauprojekten und Infrastrukturmaßnahmen.

Bei vorigem kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Um die Forderungen der Stadtverordneten umzusetzen, sind in den jeweiligen Dezernaten der Verwaltung die notwendigen Fachleute vorhanden. Für die Besetzung dieser Posten ist ausschließlich der Bürgermeister verantwortlich.

Das Wichtigste: Das Geld.
Der Haushaltsplan wird von der Verwaltung (Stadtkämmerer) zur Beratung und Beschlussfassung den Stadtverordneten vorgelegt. Unterstützt wird der Stadtkämmerer durch Mitarbeiter des Dezernats Finanzen der Stadt Rödermark. Der Haushalt erhält durch die Zustimmung der Mehrheit der Stadtverordneten seine Gültigkeit.

Wenn die Verwaltung die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen hat,
dann trägt der Bürgermeister doch keine Schuld, wenn, wie es in Rödermark der Fall ist, der Schuldenberg förmlich explodiert.
Natürlich muss der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtverordneten umsetzen. Er hat aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt im Auge zu behalten. Das heißt, wenn Forderungen finanziell nicht erfüllbar sind, kann der Bürgermeister sein Veto einlegen.
Tut er das nicht, hat er auch wohl die volle Verantwortung für ein eventuelles finanzielles Fiasko zu übernehmen.

Hat der Bürgermeister (Verwaltung) ein Anliegen-
Hat die Verwaltung (hier der Bürgermeister) den Wunsch, z.B. ein neues Gewerbegebiet auszuweisen, geht das nur mit der Zustimmung der Stadtverordneten. Erst durch erfolgte Zustimmung, wie bei dem Gewerbegebiet Germania, kann die Verwaltung mit der Umsetzung beginnen.
Hier haben wir es aber mit einem Kuriosum zu tun. Dem Wunsch der Verwaltung nach einem neuen Gewerbegebiet wurde mit Mehrheitsbeschluss entsprochen. Nur, die Verwaltung hat bis heute noch nicht begonnen, ihren eigenen, genehmigten Auftrag Leben einzuhauchen.


Organigramm der Stadt Rödermark. Keine Gewähr auf Aktualität.

Siehe auch
» Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung
» Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat …
» Biergarten bei der TS-Ober- Roden
» Streaming der Stavo. Antrag der SPD.
Ergebnis:
94. Sitzung – Innenausschuss. 23. November 2023


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.