FDP Rödermark Bürgerfraktion

Bürgerfraktion der FDP Rödermark.


Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit darf ich Sie zur nächsten bürgeroffenen Fraktionssitzung der FDP Rödermark einladen. Diese Fraktionssitzung findet am Donnerstag, den 26.07.2018, im Hotel Odenwaldblick (https://www.hotelodenwaldblick.de) statt und beginnt um 19:30 Uhr. Hier die Einladung mit der Tagesordnung

Fragen der Gäste zur Ortspolitik oder sonstige Themen, die die Stadt betreffen, können direkt an die Fraktionsmitglieder der FDP gestellt werden. Z.B. Ist die Feuerwehr im Falle eines Waldbrandes ausreichend geschult und gerüstet? Wann kommt die zugesagte öffentliche Toilette im Bahnhof Ober-Roden. Ist der Widerspruch Babenhäuser Straße eingereicht? Muss die Stadt den Erziehern noch Gelder nachzahlen? Wird es auf der Kapellenstraße, so wie es der Erste Stadtrat sagt, ein Industriegebiet geben? Wird die Stadt Rödermark, so wie es Eppertshausen gemacht hat, den Lebensretter -Rettungsdose- den Bürgern zur Verfügung stellen? Wenn über eine Neugestaltung des Geländes hinter dem Badehaus nachgedacht wird, denkt man dann auch daran, dort an eine öffentliche Toilette einzurichten? Man sieht im Ort keine Leihräder mehr. Hat sich Byke zurückgezogen?

Fragen, die nicht beantwortet werden können, werden dann Magistrat zur Beantwortung vorgelegt. So bekommt der Bürger für seine Fragen den direkten Draht zur Verwaltung, Bürgermeister oder zum Ersten Stadtrat. Fragen, die eine Fraktion sonst niemals stellen würden, können so mit dem Hinweise „von den Bürgern gestellt und als wichtig empfunden“ ohne Bedenken gestellt werden.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

FDP-Sommertour 2018

FDP-Sommertour 2018 Einladung zur Radtour durch 3 Stadtteile mit den Rödermärker Liberalen

FDP_Sommertour
FDP_Sommertour

Seit 2011 bietet die FDP-Fraktion in Rödermark jedes Jahr in den Sommerferien eine attraktive Radtour durch Rödermark für interessierte Bürger und Parteimitglieder an. Ziel der Veranstaltung ist es, einmal direkt Vor-Ort zu sein. Weiter bei der FDP Rödermark.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Bundesregierung stellt Seehofer bloß

Das musste ja kommen.

Die Bundesregierung hat sich in einem Schreiben bei der EU-Kommission in Brüssel von Bundesinnenminister Seehofer distanziert. Weiter bei msn.com

Siehe auch
» Bundesregierung distanziert sich von Seehofer nach Brexit-Brief

» Der nächste Eklat? Bundesregierung lässt Seehofer nach „nicht abgestimmtem“ Brexit-Brief abblitzen

» Regierung distanziert sich von Seehofer-Brief

» Seehofer mischt sich in Brexit-Debatte ein.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik

Einigung im Koalitionsausschuss: Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik
Nach der Einigung von CDU und CSU zu Beginn dieser Woche ist nun auch eine Verständigung mit der SPD gelungen. Damit versammelt sich die gesamte Regierungskoalition hinter dem Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen und dabei mit den europäischen Partnern zusammenzuarbeiten, also nicht einseitig, nicht unabgestimmt und nicht zulasten Dritter zu handeln. Diese Verständigung macht es möglich, dass die Migrationspolitik auch weiterhin dem Dreiklang folgt: wirksam, menschlich, gemeinsam.

Hier der ganze Beschluss


Ich bin gespannt, ob das funktionieren wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erster Stadtrat

Es sind Fragen an mich herangetragen worden, die ich nicht beantworten konnte. Ich habe mich bemüht, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Hier das Ergebnis.

Kann der Erste Stadtrat, gegen den Willen des BM, Anträge einbringen?
Nein. Das Antragsrecht haben nur der Magistrat als Kollegial-Organ, jede/-r Stadtverordnete, Fraktionen sowie der direkt gewählte Bürgermeister (wird überall faktisch so gehandhabt, ist aber in der juristischen Literatur durchaus umstritten). Rein theoretisch könnte der Erste Stadtrat einen Antrag in den – nicht öffentlichen – Magistrat einbringen und wenn dieser gegen die Stimme des Bürgermeisters mit Mehrheit im Magistrat dann angenommen würde, müsste der Bürgermeister den Antrag als Antrag des Magistrates einbringen und hat dann aber in der STAVO das Recht, eine abweichende Stellungnahme abzugeben. Einen eigenen Antrag direkt in die STAVO einbringen, wie es der Bürgermeister darf, kann der Erste Stadtrat nicht.

Müssen Anträge des Ersten Stadtrates vom gesamten Magistrat befürwortet werden?
Damit es eine formale Vorlage des Magistrates (mit Antragsteller: „Magistrat“) wird, muss die Vorlage im – nicht öffentlichen – Magistrat mehrheitlich beschlossen werden. Bei eventueller Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt. Der Erste Stadtrat hat hier dasselbe Stimmrecht, wie die ehrenamtlichen Stadträte.

Gibt es analog zum Bund so etwas wie Richtlinienkompetenz?
Nein, da der Magistrat ein Kollegial-Organ ist. Allerdings steht dem Bürgermeister jederzeit die uneingeschränkte Geschäftsverteilungskompetenz zu. Das heißt praktisch, dass er im Fall einer gravierenden Meinungskollision dem Ersten Stadtrat schlicht durch Organisationsentscheidung die entsprechende bzw. umstrittene  Zuständigkeit wegnehmen kann. Hierfür gibt es keine Fristen, er braucht keine Begründung und die Entscheidung ist auch nicht justiziabel. Es gab in Hessen schon Fälle (ich erinnere mich da an einen krassen Fall aus Darmstadt) wo hauptamtliche Beigeordnete/Stadträte durch Organisationsentscheidungen des (Ober-)Bürgermeisters nach sachlichen Querelen faktisch keinerlei Zuständigkeiten mehr hatten und so den Rest ihrer Wahlzeit (bei vollen Bezügen) nur noch untätig abgesessen haben.
 
Der juristische Hintergrund für diese Sonderstellung der Bürgermeister (und Landräte) in Hessen ist, dass sie als einzige Wahlbeamte die höchste demokratische Legitimation, nämlich die durch Direktwahl, genießen. Dem hat der Gesetzgeber entsprechend Rechnung getragen. Auch wenn es Spitzenkandidaten gibt – weder Ministerpräsident noch Bundeskanzler oder Bundespräsident sind direkt durch die Wähler/-innen demokratisch legitimiert, sondern nur indirekt durch Gremienwahl.

Siehe auch
Ich liebe den RodauMarkt und den Biergarten bei der Turnerschaft.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?