Was ist richtig. 230.000,00 oder 250.000,00?

Am Dienstag, dem 4.6.2024, eine Stadtverordnetenversammlung mit einer äußerst kurzen Tagesordnung. Es könnte sogar noch passieren, dass man die Tagesordnung noch etwas kürzt.

  • Neufassung der „Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark“ (Stellplatzsatzung)
  • Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze
  • Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
  • Hinzu kommt noch ein nicht öffentlicher Teil und die übliche Einleitung.

    230.000,00 oder 250.000,00
    In der Ausschusssitzung1 des FSIK wurden unterschiedliche Aussagen zu den derzeit geschätzten Kosten für den Umbau der KiTa gemacht. Herr Rotter nannte 230.000,00 €, während in der Präsentation (FSIK-Sitzung) von Herrn Dr. Schwab (KBR) unwidersprochen 250.000,00 € angegeben wurden.

    Nun die Frage:
    Sind die genannten 250.000,00 € korrekt oder, wie in der schriftlichen Antwort zu lesen ist, die 230.000,00 €? Es könnte sein, dass versehentlich der falsche Betrag genannt wurde. Solche Fehler sind menschlich und sollten nicht dramatisiert werden. Dennoch denke ich, dass mehr Aufmerksamkeit erforderlich ist, wenn es um die Angabe von Geldsummen geht, die aus den Mitteln der Bürger bereitgestellt werden. Insbesondere dann, wenn Minuten vorher eine andere Zahl genannt wurde.
    Diesbezüglich sollten Sie unbedingt lesen, was der Bürgermeister erwartet, wenn nicht stimmige Aussagen gemacht werden. Siehe unten unter ‚Siehe auch‚.

    So genau nimmt man es nicht mit den Zahlen.
    Wie im fehlerhaften Haushalt 2024-2025. Es handelt sich ja nur um das Geld der Bürger. Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 eine falsche Haushaltssatzung. Wenn man auf eine korrigierte Fassung einer Satzung verzichtet, sollte man dies auf der entsprechenden Webseite der Stadt zumindest mit einem Vermerk versehen.
    Wäre die Stadt Rödermark ein Geldinstitut, würde ich die Bank wechseln.

    Präsentation „Kita wird Jugendzentrum

    Weitergabe schriftlicher Informationen an die Bürger.
    Fakt. Der Magistrat (hier Bürgermeister und Erste Stadträtin) kann sich darauf beschränken, Fragen der Stadtverordneten nur und ausschließlich mündlich zu beantworten. Man kann aber auch nach der mündlich gegebenen Antwort, die meist zum Ablesen schriftlich vorliegt, diese den Bürgern über das Bürgerinformationssystem (ALLRIS) zur Verfügung stellen. So kann man auch bei Präsentationen verfahren. Leider klappt das mit der Weitergabe an die Bürger nicht so richtig.

    Präsentation Kita Motzenbruch.
    Die Anwohner wurden im Vorfeld nicht über das Vorhaben ( Ehemalige Kita wird JuZ) informiert und mit dem Umbau begonnen. Der Tagesordnung (FSIK) konnte man nicht entnehmen, dass es hierzu eine Präsentation geben wird. Die Präsentation würde bestimmt auf großes Interesse der unmittelbaren Anwohner stoßen.

    In der öffentlichen Sitzung (FSIK) wurde das Vorhaben zur Kita Motzenbruch und Umbau zum Jugendzentrum Ober-Roden präsentiert. Wie ich von einem Stadtverordneten erfahren habe, wurde diese Präsentation den Stadtverordneten zugestellt. Warum wird diese Information nicht auch den Bürgern über ALLRIS zur Verfügung gestellt? Meine Bitte an einen Stadtverordneten, mir die Präsentation zuzustellen, scheitert bisher daran, dass der Stadtverordnete unsicher ist, ob er dies darf.

    Ich kann das zögerliche Verhalten des Stadtverordneten gut verstehen, wenn wir uns an das Jahr 2020 erinnern. Die Unsicherheit bei der Weitergabe von Dokumenten oder Inhalten aus Protokollen ist nachvollziehbar. Evtl. muss sich der Stadtverordnete dann vom Magistrat den Vorwurf der „Verletzung der Vertraulichkeit“ anhören. Wie die Presse seinerzeit berichtete, hat sich der Magistrat zu weit aus dem Fenster gelehnt und konnte keine Beweise für die gemachten Vorwürfe vorlegen. Es konnten keine Beweise vorgelegt werden, weil der Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen war. Das erinnert mich ein wenig an Trump.“

    In letzter Zeit habe ich mehr und mehr das Interesse daran verloren,
    mir Ausschusssitzungen anzutun. Die wenige Lebenszeit, die mir noch verbleibt, will ich nicht mehr durch den Besuch solcher Sitzungen verplempern. Ich werde dann aber auch auf viele Informationen verzichten müssen, die man öffentlich diskutiert, aber nicht weitergegeben werden.

    1Vorbereitende Sitzungen zu Stavo. Z.B. FSIK Familie, Soziales, Integration und Kultur.
     
    Siehe auch
    Mehr zu den geplanten Öffnungszeiten des Jugendzentrums, Party, Basketballplatz, Fertigstellung …
    » Da sollte man doch glatt zu der Gruppe der „nicht informierten Bürger“ wechseln. Und siehe auch dort: Für mich der Spruch des Abends:


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

    Wissen Sie, warum die Opposition Anträge stellt?

    Die CDU vermutet, dass es bei dem Antrag der FWR zur Jahreskarte für das Badehaus vordergründig wohl darum ging, die Koalition aus AL und den Grünen als familienunfreundlich darzustellen. Lesen Sie den genauen Vorwurf bei OP-Online.Wehner vermutete zudem, dass die Freien Wähler den Antrag…….“ Adrienne Wehner ist die Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes.

    Mit anderen Worten: Den Freien Wählern geht es nach Ansicht der CDU-Vorsitzenden nicht um die Bürger (Familien) in Rödermark, sondern darum, die Koalition schlecht aussehen zu lassen. Wer solche Gedankengänge hegt und diese auch noch zur Veröffentlichung der Presse zur Verfügung stellt, handelt …….(Pfui).

    Solche Aussagen spiegeln für mich das allgemeine Klima innerhalb der Stadtverordnetenversammlung wider.

    Der Artilel in der OP bezieht sich auf die Jahreskarte und die Mehrfachkarte.


    Siehe auch
    » Da sollte man doch glatt zu der Gruppe der …
    » Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten
    » Eklat ohne Folgen.


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    Bürgerfraktionssitzung der Freien Wähler Rödermark FWR

    Bürgerfraktionssitzung der FWR am 27.05.2024

    Die FWR laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerfraktionssitzung, wegen Fronleichnam bereits am Montag, den 27.05.2024 ab 19.30 Uhr, in die „Königlich Bayerischen Stuben“ (Bachgasse 24 -Urberach) ein. Anliegen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden zuerst behandelt, danach erst möchten sich die FWR mit den Gästen mit den Themen der kommenden Stavo beschäftigen. Schwerpunktmäßig möchten wir den neuen Standort eines JUZ in der ehemaligen Kita „Motzenbruch“ diskutieren. Die FWR freuen sich auf eine rege Beteilung!

    Bürgerfraktionssitzung der FWR am 2.05.2024

    Pressemitteilung
    Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

    Bürgerfraktionssitzung der FWR
    Die FWR laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Bürgerfraktionssitzungen am Donnerstag, den 02.05.2024, ab 19.30 Uhr in die „Königlich Bayerischen Stuben“ (Bachgasse 24 -Urberach) ein. Anliegen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden zuerst behandelt, danach erst möchten sich die FWR mit den Gästen mit den Themen der kommenden Stavo beschäftigen. Die FWR freuen sich auf eine rege Beteilung!


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    Boris Palmer: „10 von den 12 Punkten des FDP Papiers halte ich für richtig.“

    Nicht nur Boris Palmer begrüßt in Tübingen das Papier.

    Bundesbauministerin Geywitz sieht im jüngsten Wirtschaftskonzept der FDP nicht mehr als Parteitagsgetöse. Tübingens OB Palmer kritisiert das – und begrüßt das 12-Punkte-Papier.
    www.zdf.de

    Unter dem v.g. Link geht es zur Talk-Show (Lanz), in der die im Titel genannte Aussage gefallen (ab 36:20) ist.

    Was Sie auf keinen Fall verpassen sollten. Ab 01:05.40. Wie ein (1) Ziegenmelker (Vogel) die notwendige Erweiterung der Universitätsklinik in Tübingen blockiert.

    » 12 Punkte zur Beschleunigung der Wirtschaftswende


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.