Erster Stadtrat

Es sind Fragen an mich herangetragen worden, die ich nicht beantworten konnte. Ich habe mich bemüht, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Hier das Ergebnis.

Kann der Erste Stadtrat, gegen den Willen des BM, Anträge einbringen?
Nein. Das Antragsrecht haben nur der Magistrat als Kollegial-Organ, jede/-r Stadtverordnete, Fraktionen sowie der direkt gewählte Bürgermeister (wird überall faktisch so gehandhabt, ist aber in der juristischen Literatur durchaus umstritten). Rein theoretisch könnte der Erste Stadtrat einen Antrag in den – nicht öffentlichen – Magistrat einbringen und wenn dieser gegen die Stimme des Bürgermeisters mit Mehrheit im Magistrat dann angenommen würde, müsste der Bürgermeister den Antrag als Antrag des Magistrates einbringen und hat dann aber in der STAVO das Recht, eine abweichende Stellungnahme abzugeben. Einen eigenen Antrag direkt in die STAVO einbringen, wie es der Bürgermeister darf, kann der Erste Stadtrat nicht.

Müssen Anträge des Ersten Stadtrates vom gesamten Magistrat befürwortet werden?
Damit es eine formale Vorlage des Magistrates (mit Antragsteller: „Magistrat“) wird, muss die Vorlage im – nicht öffentlichen – Magistrat mehrheitlich beschlossen werden. Bei eventueller Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt. Der Erste Stadtrat hat hier dasselbe Stimmrecht, wie die ehrenamtlichen Stadträte.

Gibt es analog zum Bund so etwas wie Richtlinienkompetenz?
Nein, da der Magistrat ein Kollegial-Organ ist. Allerdings steht dem Bürgermeister jederzeit die uneingeschränkte Geschäftsverteilungskompetenz zu. Das heißt praktisch, dass er im Fall einer gravierenden Meinungskollision dem Ersten Stadtrat schlicht durch Organisationsentscheidung die entsprechende bzw. umstrittene  Zuständigkeit wegnehmen kann. Hierfür gibt es keine Fristen, er braucht keine Begründung und die Entscheidung ist auch nicht justiziabel. Es gab in Hessen schon Fälle (ich erinnere mich da an einen krassen Fall aus Darmstadt) wo hauptamtliche Beigeordnete/Stadträte durch Organisationsentscheidungen des (Ober-)Bürgermeisters nach sachlichen Querelen faktisch keinerlei Zuständigkeiten mehr hatten und so den Rest ihrer Wahlzeit (bei vollen Bezügen) nur noch untätig abgesessen haben.
 
Der juristische Hintergrund für diese Sonderstellung der Bürgermeister (und Landräte) in Hessen ist, dass sie als einzige Wahlbeamte die höchste demokratische Legitimation, nämlich die durch Direktwahl, genießen. Dem hat der Gesetzgeber entsprechend Rechnung getragen. Auch wenn es Spitzenkandidaten gibt – weder Ministerpräsident noch Bundeskanzler oder Bundespräsident sind direkt durch die Wähler/-innen demokratisch legitimiert, sondern nur indirekt durch Gremienwahl.

Siehe auch
Ich liebe den RodauMarkt und den Biergarten bei der Turnerschaft.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik

Mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik
Bericht zur Lage nach dem Europäischen Rat vom 28./29. Juni 2018
Um die illegale Migration nach Europa zu reduzieren, brauchen wir den Schutz der Außengrenzen und die Kooperation mit Drittstaaten
Weiter bei der CDU Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Vorbildliche Hundehalter?

Sorry, die Passage in meinem Artikel vom 6.6.2018 bezügl. „vorbildliche Hundehalter“ muss korrigiert werden.

Am 6.6.2018 hatte ich von den -vorbildlichen Hundehaltern- in Rödermark berichtet. Auch berichtete ich darüber, dass „Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark.“

Ich muss mich leider korrigieren. Der von der OP geschilderte Vorgang betraf wohl die Gemarkung Rödermark.
Auch gab es einen schlimmen Vorgang am Umspannwerk in Urberach (es folgt noch ein Gedächtnisprotokoll von diesem Vorgang) und meinen Hinweis „Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang.“ kann ich deshalb so nicht stehen lassen.

Ich habe mich über den Bericht (Hunde und Hundehalter) bei der Ausschusssitzung mächtig gefreut und muss jetzt sagen, ich bin am Boden zerstört. Die Aussagen vom Ordnungsamt auf der Ausschusssitzung berufen sich auf nachgegangenen Mitteilungen/Anzeigen aus der Bevölkerung. Nicht amtlich bearbeitete Zwischenfälle DÜRFEN AUCH NICHT in offizielle Berichte der Stadt Einzug halten.

Der Bericht vom Ordnungsamt ist die amtliche Version. Die hat aber offensichtlich wenig Gemeinsamkeiten mit der Realität.

Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.

Es ist vollbracht.
AL/die Grünen haben für die grundhafte Sanierung der Straßen ein schlüssiges Konzept vorgetragen. Der Kern des Konzepts der AL wurde von Herrn Schultheis (SPD) in etwa wie folgt kommentiert: „Solange sich also kein Bürger beschwert, braucht man nichts zu unternehmen.“ Ich persönlich fand das Konzept von AL/die Grünen, vorgetragen von Herrn Gerl, für die Bürger der intakten Straßen in Rödermark sehr gut, preiswert und absolut schlüssig. Sinngem. Kurzfassung – Beschweren, dann wird was unternommen

Das im Vorfeld veranstaltete Säbelrasseln der Opposition ist total verklungen. Man hatte heute das Gefühl, die Koalition besteht aus 5 Fraktionen. Der Antrag, der wahrscheinlich bei der kommenden Stavo beschlossen wird, dürfte der Antrag des Magistrats werden. Evtl. ist man bereit, die Passage „bis zu 1 Mio“ in „ca. 1 Mio.“ zu ändern. Damit hat man, in Bezug auf die Investitionssumme, in etwa Übereinstimmung mit den Anträgen der Koalition und FWR.

Kein guter Tag für die Straßen in Rödermark. Kein guter Tag für unsere Kinder und Enkel, die wahrscheinlich die Schuldensuppe auszulöffeln haben. Sie wissen ja, der abzuarbeitende Berg der grundhaft zu sanierenden Straßen beläuft sich zurzeit auf 20.0000.000,00 €. Zahl wurde von der Stadt genannt. Die betroffenen Straßen repräsentieren 13% der Straßen im Verantwortungsbereich von Rödermark.

Es gibt aber auch einen Hoffnungsschimmer. Bürgermeister Kern setzt auf den neuen „Finanzausgleich“ der in 2020 kommt und für die Straßen evtl. Zuschüsse bereitstellen könnte.

Voraussetzung um diese Zuschüsse zu erhalten ist aber, die Bürger müssen sich über die schlechten Straßen beschweren. Am besten bei AL/die Grünen z.Hd. Herrn Gerl. Wie oben geschrieben. – Denn, wenn sich keiner über den Straßenzustand beschwert, braucht man auch nichts zu unternehmen und die Zuschüsse bekommen dann die Anderen.

Prüfantrag für einen gedruckten Fahrplanheft
Es sollte geprüft werden, ob sich die Stadt Rödermark, wie auch fast alle Kommunen im Umkreis, ein gedrucktes Fahrplanheft erlauben kann. Sie werden es kaum glauben. Die Fraktion, die den Bürgern den RMV näher bringen wollen, hat sich mit einer flammenden Rede (Herr Gerl) GEGEN einen Prüfantrag -Fahrplanheft- ausgesprochen und damit gegen Kostenermittlung. Endgültige Meinung wird man wohl heute präsentiert bekommen.
Herr Gerl hat mit seinem Hinweis „im Internet sind alle Informationen für JEDEN abrufbar.“ völlig recht. Ich werde es meiner Schwiegermutter, 94 Jahre, sagen.

Hunde. Anleinpflicht
Der Bericht der Feldschützin war für Hundehalter eine Wohltat. Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang. Die Hundehalter haben sich zum größten Teil vorbildlich verhalten. Es wurden weniger als 10 Bußgeldbescheide (35,00 €) erstellt, die auch allesamt von den Betroffenen gezahlt wurden. Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark. Alles ist gut. Hundehalter vorbildlich. Ich hoffe ja, dass man dies auch bald von den Radfahrern berichten kann. Man sollte denen evtl. einmal mitteilen, dass wenn man sich von hinten Fußgängern nähert, die Klingel zu betätigen. (Siehe Korrektur)

Evtl. mehr am 8.6 oder 9.6. oder gar nix mehr.
 
Siehe auch
Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.