Zur nächsten öffentlichen Fraktionssitzung lädt der SPD-Fraktionsvorsitzende, Armin Lauer, recht herzlich ein. Die Sitzung findet am Donnerstag, 23.10.2014, 19.00 Uhr, in der Gaststätte der Turnerschaft, Friedrich-Ebert-Str. 24, Ober-Roden, statt.
Folgende Themen stehen auf der vorläufigen Tagesordnung:
TOP 1 Wohnbauprojekt Odenwaldstr.
TOP 2 Positionierung der SPD zum Thema Straßenbeleuchtung
TOP 3 Weiteres Vorgehen der SPD zum Thema Sozialer Wohnungsbau
TOP 4 Erstbefassung zum Thema „Nahverkehrsplan 2016“
TOP 5 Anträge zur Stadtverordnetenversammlung im November
TOP 6 Weiteres Vorgehen zum im Geschäftsgang befindlichen Anträgen (Tagespflegepersonen; Stadtteilzentren)
TOP 7 Termine
TOP 8 Verschiedenes
Einladung bei der SPD-Rödermark
Archiv der Kategorie: Politik
Tschüss AfD. Schleicht euch
Mit dem Hauptthema „gegen den EURO“ angetreten. Und jetzt diese Erfolgsmeldung
Der Euroraum schreitet bei der Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise voran. Die Wirtschaftslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich aufgehellt: Im Laufe des Jahres 2013 ist die Rezession im Euroraum überwunden worden. Die erzielten Fortschritte haben zur Rückkehr des Vertrauens an den Finanzmärkten beigetragen.[..]Lesen Sie weiter beim Bundesfinanzministerium
Die Wähler sind bei SPD, CDU, FDP sogar bei den Grünen besser aufgehoben als bei dem …..
Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.
Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.
Transparenz in der Ortspolitik.
Transparenz.. Beiträge der Fraktionen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
SO informieren die Fraktionen die Bürger bzw. ihre Wähler.
Ich bin sicher, kurz vor kommenden Wahlen werden sich die Parteien/Wählergemeinschaften wieder mehr um das Wahlvolk kümmern und informieren.
Wenn Sie sich zu gegebener Zeit an diese Liste erinnern, werden Sie schon einschätzen können, wer es ernst meint oder nur leeres Stroh drischt.
Hinweise zu nicht mehr erreichbaren Verweisen
Links zu den Freien Wähler Rödermark sind durch eine URL-Umstellung teilweise NICHT mehr direkt zu erreichen. Die Links in den SERPS von Google laufen auch vielfach ins Leere. Das ist der Fluch einer Umstellung und teilweise Aufgabe (xxxx.jimdo.de) der ursprünglichen URL.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
SPD-Rödermark. An die Bewohner der Erikastraße
SPD-Rödermark. Straßenbeitrag..
16.07.2014 – ( KOD )

Hier die ganze Einladung im .PDF-Format
Siehe auch
Einladung zur Infoveranstaltung Straßenbeitrag und Erikastraße auf der Webseite der SPD-Rödermark
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Hauptsatzung
Bekanntmachungen der Stadt.
Die Änderung der Hauptsatzung bringt jetzt vollständige Klarheit darüber, wie den Bürger die Mitteilungen der Stadt bekannt gemacht werden sollen. (Stavo 15.07.2014)
Die geplante Änderungen der Hauptsatzung findet man so auch in vielen hessischen Kommunen.
Ich verstehe die geplante Änderung der Hauptsatzung so. Streng genommen. Die Bürger müssen sich im „Neuen Heimatblatt“ wöchentlich informieren. In den Bekanntmachungskästen sollte man täglich nachsehen. Im Internet die Webseite www.roedermark.de aufrufen und sich dann dort „durchwühlen“. Natürlich auch täglich.
Hervorhebungen sind Auszüge aus der geplanten Änderung der Hauptsatzung.
Satzungen, Verordnungen sowie andere Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck in der Wochenzeitung (im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO) „Neues Heimatblatt Rödermark“ öffentlich bekannt gemacht oder auf der Internetseite (im Sinne von § 5 a BekantmachungsVO) der Stadt Rödermark unter www.roedermark.de bereitgestellt.
Zum besseren Verständnis
Bekanntmachungen stehen entweder in der Wochenzeitung „Neues Heimatblatt Rödermark“ oder im Internet. Warum wird in der Hauptsatzung die Internetadresse nicht zwingend wie folgt festgeschrieben: http://roedermark.de/bekanntmachungen/? Weiteres unten bei „einschlägig“
Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht für Wahlen und Abstimmungen sowie im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck im „Neuen Heimatblatt Rödermark“.
Zum besseren Verständnis
Wahlen und Abstimmungen sowie Bauleitplanverfahren nur im „Neuen Heimatblatt Rödermark“. Im Internet wird nicht zwingend darüber berichtet.
Abweichend von Abs. 1 werden die Ladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und des Ausländerbeirates durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen öffentlich bekannt gemacht:….
Zum besseren Verständnis
Ladungen zu Sitzungen brauchen nicht im Internet und auch nicht im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ erwähnt zu werden. Die stehen in den „Bekanntmachungskästen“
Wann muss die Ladung in den „Bekanntmachungskästen“ öffentlich bekannt gemacht werden? Genügt 1 Stunde vorher?
Die Bekanntmachung im Internet erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Rödermark unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat die Stadt im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen.
Zum besseren Verständnis
Im „Neuen Heimatblatt Rödermark“ könnte jetzt stehen: „schauen Sie mal im Internet nach“. Genügt es, die einschlägige Internetadresse mit www.roedermark.de zu benennen? Ziehe ich den Duden zu Rate, bedeutet „einschlägig“: „zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend, dafür zutreffend„. Damit dürfte eigentlich klar sein, die genaue Webadresse muss bekannt gegeben werden. Diejenigen, die das style=“color: #333333;“>„Neue Heimatblatt Rödermark“ nicht lesen, müssen sich weiter durch die Webseite der Stadt Rödermark hangeln, wenn nicht ein GRUNDSÄTZLICHES VERZEICHNIS z.B. www.roedermark.de/bekanntmachungen/ in der Hauptsatzung festgeschrieben wird.
Unter Erklärungen steht: (Änderung der Hauptsatzung)
In Anbetracht der sensiblen Materie der Öffentlichen Bekanntmachung wird jedoch grundsätzlich angeraten, es bei der Bezeichnung der allgemeinen Internetadresse der Gemeinde, ohne genaue Angabe eines Links/Pfades, bewenden zu lassen.
Der Text für die Hauptsatzung der Stadt Rödermark findet man in dieser Form auch in anderen Städten. Unter Beck-Online bzw. Beck-Online (Bekanntmachungen im Internet) kann man den Standardtext einsehen.
Siehe auch
» Die Änderung der Hauptsatzung
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.