FDP zur 12.000,00 Euro Werbung

Da will zumindest einmal die FDP Rödermark wissen, was sich die Verantwortlichen von der Werbung im Merian in der Höhe von 12.000,00 zuzügl. MwSt. gedacht haben bzw. versprechen.
Die Anfrage der FDP wird der Bürgermeister bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.10.2011 beantworten.

Die Kopie der FDP-Anfrage hier.
Der Link zum Original.

Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2011 teilte der Magistrat mit, dass im aktuellen Merian?Heft „Hessen“ eine ganzseitige Hochglanzanzeige der Stadt auf Seite 2 geschaltet wurde. Das entsprechende Heft wurde zur Dokumentation vorgelegt und auf Rückfrage wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Kosten dieser Werbeaktion sich unter dem Strich auf roundabout 12.000€ beliefen. Wenngleich die Anzeige rein handwerklich in keiner Weise zu bemängeln ist, wirft der Sachverhalt an sich – speziell eingedenk des jährlich wiederkehrenden städtischen Rekorddefizit sowie bereits vorhandener kostenintensiver eigener Werbelinien von Badehaus, IC und Kulturhalle – einige Fragen auf.
Die FDP Fraktion fragt daher gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1.) Wer hat letztverantwortlich die Annoncenschaltung autorisiert bzw. angewiesen?

2.) Hat sich der Magistrat und/oder Eigenbetrieb mit der Frage der Anzeigenschaltung befasst
und diese abwägend (Kosten <-> Nutzen) beraten? Wenn ja, in welcher Sitzung?

3.) Über welche Kostenstelle (Produkt) wurde die Anzeige letztlich bezahlt?

4.) Wie hoch sind die eigenen Werbeetats 2011 (insgesamt, also: Printwerbung, Anzeigen, Flyer,
Banner, Plakate, Hörfunk, Anschreiben, Prospekte, etc.) von:
a. Badehaus?
b. IC?
c. Kulturhalle?

5.) Wie hoch waren die vorstehend unter Ziffer 4 a.?c. genannten Etats abgerechnet für 2010?

6.) Am 21.06.2011 hat die STAVO einstimmig (Az. STV/004/11) die umgehende und schnellstmögliche Auflösung der IC Rödermark AG beschlossen. In welchem praktischen Kontext steht diese Entscheidung nun zur mehrjährig gültigen Werbung der IC Rödermark in dem besagten Merian?Heft?

7.) Inwiefern findet eine Refinanzierung und ggf. in welcher Höhe durch das Heft statt?

 
Lesen Sie auch den Artikel: Rödermark und das Haushaltsloch.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Rödermark und das Haushaltsloch.

Eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts schreiben. Es erreichte mich jetzt eine Mail, mit der ich gebeten wurde, ob ich nicht seinen geplanten Kommentar (OP-Online) auch in dem Blog für Rödermark veröffentlichen kann.
 
OP-Online 20.09.2011. Ständiges Auf und Ab im Haushaltsloch
[..]Im Haushaltsplan musste er noch von 10,9 Millionen Euro ungedeckter Ausgaben ausgehen. Die sogenannte Ergebnisverbesserung im geprüften Jahresabschluss 2010 setzt sich wie folgt zusammen:[..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

Der Kommentar bei OP-Online

Alles Blödsinn mit dem: Wir müssen sparen.

Bei der Stadtverordnetenversammlung gab der Bürgermeister stolz bekannt das in dem wohl jedem bekannten Magazin Merian für mehr als 10.000,00 Euro (zuzügl. MwSt) aus der maroden Kasse der Stadt Rödermark eine Anzeige (Badehaus) geschaltet wurde.

Auf die von H. Gensert gestellten Frage
– was die Werbung für eine Botschaft weitergeben soll –
konnte der Bürgermeister keine Antwort geben.

 
Anmerkung von mir zu dem Kommentar.
Es wurde nicht nur für das Badehaus Werbung gemacht. Es wurde auch das IC-Rödermark und die Kulturhalle aufgeführt.
 
Die Zielgruppe von Merian

Die Zielgruppe der MERIAN-Leser sind enthusiastische Reisende, die abseits des Massentourismus die Erde durchqueren. Diese Abenteurer sind die Zielgruppe der Reisezeitschrift, die mit MERIAN Ideen und Anregungen für spannende Reisen finden. Quelle: Medienpalette.de

Diese Leser „gehören der oberen sozialen Gesellschaftsschicht an“, hat der Verlag herausfinden lassen, sie sind „eine einkommensstarke und konsumfreudige Zielgruppe“. Das ist gut, das lockt Anzeigenkunden. Die Mehrheit der Leser ist aber bereits jenseits der 50, und das ist nicht so gut. Quelle: Sueddeutsche.de


Wie der geneigte Leser jetzt messerscharf feststellen kann, genau die richtige Zielgruppe um die Besucherströme ins Badehaus und die Kulturhalle zu leiten.
 
Sehen Sie auch: Stadt wirbt im Merian-Heft
 
Nachtrag 26.09.2011
Lesen Sie auch: Rödermark. FDP zur 12.000,00 Euro Werbung


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Koalitionsvertrag CDU AL/Die Grünen.

Es scheint ja jetzt sicher zu sein. CDU und AL/Die Grünen in Rödermark werden die nächsten Jahre als Koalition auftreten. Somit hat die CDU innerhalb von 2 Jahren den 3. Partner in Sachen Ortspolitik. Das Wahlprogramm der beiden Parteien konnte man ja auf den Wahlveranstaltungen hören oder in den unzähligen Publikationen lesen. Nur, was steht in dem Koalitionsvertrag. Wird das ein Geheimnis bleiben?
 
Nein, das glaube ich nicht. Beide Parteien (CDU und AL/Die Grünen) haben sich Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben. Und das geht nur dann, wenn man die Ziele und Vereinbarungen kennt. Also, in ein paar Tagen werden wir die Vereinbarung/Koalitionsvertrag auf den Webseiten der Parteien lesen können. Die haben doch nichts zu verbergen. Oder?
 
Wissenschaftlicher Dienst. Deutscher Bundestag

…[]…Eine bestimmte Form ist für Koalitionsverträge nicht vorgegeben. Sie können sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Wegen ihrer Bedeutung besteht ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis des Inhalts von Koalitionsverträgen. Aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen heraus wird eine Publikationspflicht gefordert. Aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip dürfte sich eine Veröffentlichungspflicht wohl nicht herleiten lassen, da es sich hierbei lediglich um den politischen Willensbildungsprozess handelt, der erst zu staatlichem Handeln führen soll. In der jüngeren Vergangenheit sind etliche Koalitionsverträge auf Bundes- und Landesebene veröffentlicht worden.
 
Rechtsnatur und Verbindlichkeit von Koalitionsverträgen sind umstritten. Teils werden sie als Verfassungsverträge angesehen, teils als politisch – nicht aber rechtlich – bindende Absprachen qualifiziert, als…..Hier der ganze Text

 
Ich leite hier ganz einfach folgendes ab:
Nur wer etwas zu verbergen hat wird einen Koalitionsvertrag NICHT veröffentlichen.
 
Auf Bundesebene geht das. Siehe:
Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP
Ebenso in NRW
Koalitionsvertrag SPD/Grüne
 
 
Nachtrag 17.06.2011
Auch in Rödermark geht das.
Koalitionsvertrag CDU/AL Die Grünen.
Auszug:

6. Sonstige Vereinbarungen
Unter Vorsitz des direkt gewählten Bürgermeisters gehören gemäß gültiger Hauptsatzung dem Magistrat der hauptamtliche Erste Stadtrat sowie sechs ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte an. Nach Beendigung der Amtszeit des Ersten Stadtrats im Juni 2013 erfolgt die Neuwahl in Absprache der Koalitionsfraktionen. Das Vorschlagsrecht für diese Position obliegt der CDU.
Zur Hälfte der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung, wird das Amt des Stadtverordnetenvorstehers neu besetzt. Hierfür haben AL/Die Grünen das Vorschlagsrecht.



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

FDP Rödermark, Dr. Rüdiger Werner, zu Waldacker.

Ein Artikel von Dr. Rüdiger Werner.
 

Waldacker – vergessener Stadtteil
Warum ich heute einen Blog über Waldacker schreibe? Weil die FDP in Waldacker mit 10 % der Stimmen ein sehr gutes Ergebnis geholt hat und dies für uns eine große Verpflichtung gegenüber dem Wähler darstellt. Und weil sich auf dem politischen Parkett in unserer Stadt sonst kaum jemand groß mit Waldacker beschäftigt.
Obwohl mit zuletzt 2.845 Einwohnern über ein Zehntel der Bewohner Rödermarks in Waldacker zu Hause sind, wird der Stadtteil von der Politik eher stiefmütterlich behandelt. Ein unliebsames Anhängsel. Daher wird es Zeit, dass sich mal jemand Gedanken macht, was man im drittgrößten Rödermärker Stadtteil verbessern könnte. Wer weitere als die im folgenden aufgeführten Ideen hat oder sogar schon konkrete, umsetzbare Pläne besitzt, der möge sich bitte bei mir melden oder eine unserer offenen Fraktionssitzungen (Termine siehe Homepage) besuchen. Über Feedback aus der Bevölkerung sind wir immer dankbar…..Lesen Sie den ganzen Blogeintrag bei der FDP Röderemark

 
Passend zu dem Artikel:
Vom 10.-11.11.2011 ist eine Zukunftswerkstatt in Waldacker zum Thema „Wie können wir gut älter werden“ geplant.
Bereits Wirklichkeit im Breidert.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Das Wunder auf der Webseite der AL/Die Grünen.

Am 9.5.2011 habe ich unter Rödermark. AL/Die Grünen. So bitte NICHT über einen nicht gerade glücklichen Eintrag auf der Home-Page AL/Die Grünen berichtet. In einem Kommentar und auch in diversen Mails direkt an mich wurde ich gebeten, die angedeuteten Screen-Shots zu veröffentlichen.
 
So sah die Webseite der Presseerklärungen am 2.5.2010 aus
 
Webseite der AL/Die_Gruenen am 2.5.2010 Teil1

 
So sah die Startseite am 5.5.2010 aus
 

 
 
Und jetzt ganz plötzlich, NACH DEM 05.Mai 2011 zeigt sich die Seite mit einem Eintrag vom 17. April 2011
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.