Da will zumindest einmal die FDP Rödermark wissen, was sich die Verantwortlichen von der Werbung im Merian in der Höhe von 12.000,00 zuzügl. MwSt. gedacht haben bzw. versprechen.
Die Anfrage der FDP wird der Bürgermeister bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.10.2011 beantworten.
Die Kopie der FDP-Anfrage hier.
Der Link zum Original.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2011 teilte der Magistrat mit, dass im aktuellen Merian?Heft „Hessen“ eine ganzseitige Hochglanzanzeige der Stadt auf Seite 2 geschaltet wurde. Das entsprechende Heft wurde zur Dokumentation vorgelegt und auf Rückfrage wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Kosten dieser Werbeaktion sich unter dem Strich auf roundabout 12.000€ beliefen. Wenngleich die Anzeige rein handwerklich in keiner Weise zu bemängeln ist, wirft der Sachverhalt an sich – speziell eingedenk des jährlich wiederkehrenden städtischen Rekorddefizit sowie bereits vorhandener kostenintensiver eigener Werbelinien von Badehaus, IC und Kulturhalle – einige Fragen auf.
Die FDP Fraktion fragt daher gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1.) Wer hat letztverantwortlich die Annoncenschaltung autorisiert bzw. angewiesen?2.) Hat sich der Magistrat und/oder Eigenbetrieb mit der Frage der Anzeigenschaltung befasst
und diese abwägend (Kosten <-> Nutzen) beraten? Wenn ja, in welcher Sitzung?3.) Über welche Kostenstelle (Produkt) wurde die Anzeige letztlich bezahlt?
4.) Wie hoch sind die eigenen Werbeetats 2011 (insgesamt, also: Printwerbung, Anzeigen, Flyer,
Banner, Plakate, Hörfunk, Anschreiben, Prospekte, etc.) von:
a. Badehaus?
b. IC?
c. Kulturhalle?5.) Wie hoch waren die vorstehend unter Ziffer 4 a.?c. genannten Etats abgerechnet für 2010?
6.) Am 21.06.2011 hat die STAVO einstimmig (Az. STV/004/11) die umgehende und schnellstmögliche Auflösung der IC Rödermark AG beschlossen. In welchem praktischen Kontext steht diese Entscheidung nun zur mehrjährig gültigen Werbung der IC Rödermark in dem besagten Merian?Heft?
7.) Inwiefern findet eine Refinanzierung und ggf. in welcher Höhe durch das Heft statt?
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Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.