Rödermark. AL/Die Grünen: 39 Parlamentarier sind genug

39 Parlamentarier sind für eine Stadt ( Rödermark) mit rund 28 000 Einwohnern genug. Deshalb fordert die AL/Die Grünen eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung (zurzeit 45 Mitglieder) und will in der März-Sitzung die Hauptsatzung ändern. Ob die AL die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit bekommt, ist nach Aussage ihres Vorsitzenden Eckhard von der Lühe offen: „Wir haben erst mal einen Stein ins Wasser geworfen und noch nicht mit den anderen Parteien gesprochen.“ Die AL hatte sich bei einer Klausurtagung am Wochenende mit der Parlamentsverkleinerung befasst. Das Thema wird derzeit in mehreren Kommunen diskutiert…Ganzer Bericht in der Offenbach-Post. Quelle: Op-Online.de

Ein Kommentar

Eingereicht am 24.02.2010 um 00:11
Admin.
Diesen Satz verstehe ich nicht so richtg.

Die AL bittet Stadtverordnetenvorsteherin Maria Becht, die für den 23. März geplante Parlamentssitzung um einen Tag nach vorne zu verschieben, damit der Antrag – sollte er die notwendige Mehrheit erhalten – fristgerecht ein Jahr vor dem Ende der Wahlzeit (31.März 2011) behandelt und das Ergebnis rechtzeitig offiziell bekannt gemacht werden kann.

Wenn ich mir die Aussage des Bürgermeisters ansehe, würde der 23. als Termin auch reichen. Hat die AL/Die Grünen da mehr Informationen über den Ablauf/Fristgewahrung?
Evtl. kann mir und den Lesern das mal einer erklären.

Erkärung von Tobias Kruger (FDP) per eMail.
Eine wirklich gute Frage und ich musste auch erstmal nachdenken und recherchieren. Nicht ganz einfach, aber es ist wie folgt:

In § 6 II HGO heißt es: „Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.“

Mithin ist Stichtag der 31.03.2010. Wesentliche Änderungen der Hauptsatzungen sind z.B. die Zahl der Magistrats- oder STAVO-Mitglieder. Es reicht aber nicht, dass einfach der Beschluss in der STAVO gefasst wird.

Damit die geänderte Hauptsatzung nun Rechtskraft erlangt, muss sie formell in Kraft treten. Dazu heißt es in § 5 III HGO: „Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Sie treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.“

Zur Bekanntmachung enthält wiederum unsere städtische Hauptsatzung die Vorschrift aus § 7: „Satzungen, Verordnungen sowie Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen Gegenstände werden mit Abdruck in der Wochenzeitung“Neues Heimatblatt Rödermark“öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet, an dem die Zeitung den bekannt zumachenden Text enthält.“

Zu guter Letzt muss man wissen, dass der Redaktionsschluss des Neuen Heimatblatt für die folgende Ausgabe am Donnerstag jeweils Dienstags um 10:00 Uhr ist. Um den Stichtag zu halten, muss also die Bekanntmachung spätestens in der Ausgabe vom 25.03. stehen, da die nächste Ausgabe erst am 01.04. erscheint.

So, liest man nun alles Zusammen erklärt es sich: Würden wir erst 23.03. die Änderung entscheiden wäre die Bekanntmachung zu spät für das Blättchen der 12. KW und wäre damit erst am 01.04.2010 offiziell bekanntgemacht und damit einen Tag zu spät und damit formfehlerhaft. Werden die Änderungen dagegen am 22.03. beschlossen kann der neue Text am Folgemorgen früh eingereicht werden und steht dann – form- und fristgerecht – am 25.02. im Heimatblatt. Damit wäre alles rechtmäßig.

Ist wirklich recht kompliziert. Der Verschiebewunsch hat aber mithin rein formale Gründe.

Mit besten Grüßen

Tobias Kruger
Quelle: Blog für Rödermark.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Kern weist „Zeitspiel“ zurück

Der Zirkus in Rödermark gefällt der OP. Die bekommen jetzt jeden Tag ohne große Mühe den lokalen Teil ihrer Zeitung voll. Ich bin der Meinung, es sollte jetzt gut sein. Auf den heutigen Artikel in der OP wird die CDU oder die SPD antworten. Es werden bestimmt wieder Vorwürfe sein, die wieder eine Antwort erwarten usw. usw usw.
Zeit für die wichtige Arbeit ist dann keine mehr da. Ganz zu schweigen vom Arbeiten in dieser vergifteten Atmosphäre.
Herr Bürgermeister Kern: »Sie haben mit der Rüge den Punkt getroffen. Ich bin sicher, dass Sie bei einem großen Teil der Bevölkerung Zustimmung für diesen Schritt erhalten haben. (Siehe Kommentare bei der OP). Lassen Sie die beiden Parteien doch toben. Deren Glaubwürdigkeit ist doch sowieso an einem Nullpunkt angelangt. Ginge es z.B. um den Erhalt der Stadt Rödermark oder die Abschaffung des Euros, dann muss lange diskutiert werden. Aber wegen dieser lächerlichen und eigentlich beendeten, Postenschacherei?

Ein Rückzug von diesem Thema Ihrerseits kann eigentlich nur positiv gesehen werden.

Bericht in der Offenbach-Post vom 23.02.2010
Bürgermeister Roland Kern hat sich gegen den Vorwurf von CDU und SPD verwahrt, sein Widerspruch gegen die Vergrößerung des Magistrats sei bloßes „Zeitspiel“. Obwohl er den Parlamentsbeschluss innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist hätte beanstanden können, habe er schon nach einer Woche Widerspruch erhoben. Er habe auch keine Frist verstreichen lassen, wie die CDU ihm unterstellt habe…[….]..Die Hessische Gemeindeordnung spreche ausdrücklich vom „Ende der Wahlzeit“. Und dieser Termin sei der 31. März 2011. Sollte die CDU/SPD-Kooperation also eine Vergrößerung des Magistrats um nur einen Sitz wünschen, kann die Stadtverordnetenversammlung laut Kern in ihrer Sitzung am 23. März noch fristgerecht darüber abstimmen.Ganzer Artikel in der Offenbach-Post.
 
Quelle: op-online.
 
Herr Bürgermeister, ist das mit Ihrer Aussage 23.03.2010 so in Ordnung? Hier meine Frage zu dieser Aussage und ein erschöpfender Kommentar.
 
 
In der Offenbach-Post vom 20.02.2010 berichtet die CDU.

Wegen des Widerspruchs müsse ein neuer Beschluss gefasst werden. Eine Änderung des Magistrates solle jedoch ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl geschehen. Die nächste Sitzung des Parlamentes sei nach dieser Frist….Lesen Sie hier den ganzen Bericht

 
 
Wie der geneigte Leser erkennen kann, wird sich über das Verstreichen von Fristen gestritten. Hier gehen die Meinungen der CDU und des Bürgermeisters auseinander. Die CDU hätte einmal einen Blick in die Hessische Gemeindeordnung werfen sollen, bevor sie einen Artikel in der OP platziert.

Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 §6 Hauptsatzung

(2) Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.

Zunächst hat dieser Satz bezüglich von Fristen für das Thema „2 Stadträte mehr für Rödermark“ KEINE Relevanz. Bei der nächsten Stadtratsitzung ist die Wahlzeit noch NICHT abgelaufen. Selbst NACH der Frist (….im letzten Jahr…..) könnten Änderungen an der Hauptsatzung durchgeführt werden. Nur muss man wissen, was „wesentliche Änderungen sind? :-(“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommentar der SPD zu Kern rügt Magistratserweiterung.

Mit großer Verwunderung hat die SPD Fraktion den Widerspruch von Bürgermeister Roland Kern gegen die Erweiterung des Magistrats zur Kenntnis genommen. Die Begründung und die behauptete Rechtswidrigkeit der Entscheidung sind nach Ansicht der SPD-Fraktion schlichtweg willkürlich. Das hatte auch Kooperationspartner CDU reklamiert.
Offenbar gehe es alleine darum, eine mehrheitlich gefasste Entscheidung des…..Lesen Sie den ganzen Bericht in der Offenbach-Post
 
Siehe auch
Kern rügt Magistratserweiterung


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

FWG. Eine neue politische Kraft in Rödermark?

Einem Kommentar in der Offenbach-Post unter dem Thema

Kern rügt Magistratserweiterung

ist zu entnehmen, dass die Gründung einer FWG ansteht.

Man mag das sehen wie man will. Aber das was sich ein Teil der im Parlament vertretenen Parteien zurzeit leisten, gibt einer FWG gute Chancen, den etablierten Parteien einige Stimmen abzuluchsen.

Die FWG wirbt zur richtigen Zeit mit dem richtigen Spruch.

Hallo Ihr Unzufriedenen und Politik-verdrossenen Rödermärker!

Die Gründung der FWG-Rödermark soll am 25.2.2010 ab 18 Uhr im Gasthof “Zum Löwen” in Ober-Roden vorbereitet werden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.