Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam.


Nachtrag 20.10.2016

Auf der Webseite der FDP Rödermark wurde ein Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung (Stavo) erstellt. Fragen/Antworten an die Stadtverordneten der FDP Rödermark.

Die Leser vom Blog für Rödermark hatte einige Fragen zu unseren Stadtverordneten und Magistrat.

Dieser Artikel wurde am 17.02.2010 erstellt und wird durch weitere Leseranfragen erweitert

Die Fragen werden von Herrn Tobias Kruger (FDP) beantwortet.
Sollten auch Sie eine Frage haben, stellen Sie diese einfach bei den Kommentaren ab. Natürlich können Sie die Fragen auch völlig anonym stellen.

Admin.Unterschied zwischen Anfrage und Berichtsantrag.

Anfrage
1) Stadtverordneter oder Fraktion reicht Anfrage ein – jederzeit möglich; kein Antragsschluss
2) Magistrat beantwortet die Anfrage schriftlich oder mündlich in der STAVO
3) Zwei Rückfragen durch Anfragesteller/-in in der STAVO möglich – keine Aussprache oder Beratung

Berichtsantrag
1) Stadtverordneter oder Fraktion reicht Berichtsantrag ein – jeweils rechtzeitig zum Antragsschluss
2) Berichtsantrag kommt als TOP auf die Einladungen der Ausschüsse sowie der STAVO
3) Berichtsantrag wird im Ausschuss aufgerufen und beraten
4) Magistrat hält Bericht bereits im Fachausschuss oder sagt selbigen zu Protokoll zu -> Berichtsantrag formal erledigt -> Bericht kommt im nächsten Fachausschuss und wird beraten
5) STAVO beschließt (sehr selten – fast immer passiert 4.) Berichtsantrag -> Bericht kommt im nächsten Fachausschuss und wird beraten

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Admin. Was machen die Stadtverordnete und wie viele sind es?

Kruger. Die Aufgaben der STAVO (warum diese Abkürzung und nicht z.B. „StVV“ weiß ich bis heute nicht) sind im § 50 HGO geregelt. Wesentliche Aufgabe der STAVO ist es, alle wichtigen Entscheidungen der Gemeinde zu treffen, z.B. Grundstückverkäufe der Stadt, Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen, kommunale Satzungen erlassen/ändern und der Beschluss des Haushalts mit den Budgets. Auch der hauptamtliche erste Stadtrat wird von der STAVO gewählt.

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Admin. Wie viele Stadtverordnete hat Rödermark?

Kruger. Aktuell hat Rödermark gemäß gesetzlicher Regel (§ 38 HGO) 45 Stadtverordnete. Theoretisch könnten wir mit speziellen Formvorschriften durch Beschluss die Zahl absenken, also z.B. auf die nächstkleine Regelgröße: 37. Oder sogar noch kleiner. „Brauchen“ kann man mithin so nicht sagen. Es gibt die gesetzliche Regelgröße nach Einwohnerzahl und dann die Option der Verkleinerung.

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Admin. Bekommen die Stadtverordneten das ganze Sitzungsgeld?

Kruger. Das Sitzungsgeld („Aufwandsentschädigung“) kommt komplett dem Mandatsträger zu. Praktisch wird das aber meist anders gehandhabt; es gibt keine festen Regeln. Das handelt jede Partei anders. Mal gehen 30% bzw. 50% an die Partei. D.h. man bekommt von der Stadt nur 70% bzw. 50% überwiesen. Oder es wird erst mal nichts abgezogen, aber die Stadtverordneten spenden der Partei einmal im Jahr einen gewissen Betrag. Letztgenanntes ist der rechtlich saubere Weg, der direkte Abzug ist eigentlich gar nicht zulässig.

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Admin. Wie setzt sich die Stadtverordnetenversammlung zusammen?

Kruger. Im Grunde ist die STAVO ein kleines Parlament. Die Zusammensetzung ist wie in Wiesbaden oder Berlin nur einige Nummern kleiner. Nach der Wahl wird die Zahl der Mandate pro Partei oder Listenverbindung ermittelt und dann nach Liste zugeteilt. Bei der CDU waren es 2006 21 Sitze und die bekamen die ersten 21 auf der gewählten Liste. Nachrücker dann ebenfalls in der Reihe der Liste.

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Admin. Was macht der Magistrat?

Kruger. Man könnte analog zum Parlamentsvergleich den Magistrat mit der Landes- oder Bundesregierung vergleichen – er ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde und erledigt in seinen wöchentlichen Sitzungen die so genannte „laufende Verwaltung“. Das ist alles, was praktisch so in der Verwaltung und im Kontakt zum Bürger anfällt. Die Tagesordnung und damit das Beratungsspektrum der Magistratssitzungen setzt der Bürgermeister als „Chef“ des Magistrat fest. Die Aufgaben des Magistrat („Gemeindevorstand“) finden sich in § 66 HGO. Dazu zählen insbesondere: Ausführung der Beschlüsse der STAVO, Personalangelegenheiten, Aufstellung des Haushalts, Verwaltung des Gemeindevermögens (wenn welches da ist), Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und die rechtliche Vertretung der Gemeinde. Praktisches Beispiel: Die STAVO entscheidet die Neugestaltung der Ortsmitte Ober-Roden … der Magistrat (mittels der Verwaltung) schreibt nach Maßgabe des Beschlusses aus, sucht ein Planungsbüro und schließt entsprechende Verträge ab. Er macht die Detailkommunikation mit den Planern sowie den sonstig betroffenen und dann sichtet er die Vorschläge und leitet sie nach Beratung an die STAVO zurück.

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Admin. Inwieweit hat die Parteizugehörigkeit Einfluss auf die Arbeit des Magistrat?

Kruger. Auch hier kann man wieder den Vergleich zu einer Regierung heranziehen. Je nach Proporz (ganz kurz gesagt) sind die Parteien nach Stimmverteilung bei der Wahl im Magistrat vertreten. Über die Größe des Magistrats entscheidet die STAVO – wie vor einer Woche geschehen. Normalerweise besteht der Magistrat in einer Stadt unserer Größe aus dem Bürgermeister, dem hauptamtlichen ersten Stadtrat und 5-7 ehrenamtlichen Stadträten. Natürlich üben die Parteien mittels ihrer Vertreter im Magistrat Einfluss aus. Sei es durch Informationsfluss oder direkte Absprache der Abstimmverhältnisse. Zwar arbeitet der Magistrat als Kollegialorgan wesentlich sachlicher als die STAVO und ungeachtet aller Parteizugehörigkeiten in vielen Fällen einstimmig, aber gerade bei den Knackpunkten sind ganz klar die Entscheidungen nach Parteilager zu erkennen. In den Fraktionen wird regelmäßig abgesprochen, wie im Magistrat zu bestimmten Themen abgestimmt oder votiert werden soll oder wurde. Beispiel: OD Waldacker, Flächennutzungsplan oder die Planungen für die Ortsmitte Ober-Roden.

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Admin. Wie setzt der Magistrat die vom Stadtrat aufgetragene Aufgaben um?

Kruger. Tja, da gibt es in Rödermark ein geflügeltes Wort: „Der Magistrat in seiner Weisheit …“. Es gibt hier keine Richtlinien über die HGO Vorschrift „Ausführen der Beschlüsse“ hinaus; dies geschieht in eigener Regie und Verantwortung. Praktisch gibt der Magistrat (Bürgermeister) meistens die Anträge der Parteien an die jeweils zuständige Fachverwaltung und bittet um Stellungnahme. Dann wird der Antrag i.d.R. direkt umgesetzt (Beispiel vor 2 Jahren: Gebührenpflicht in der Stadtbücherei) oder ein Konzept erarbeitet, was dann wieder über den Magistrat an die STAVO geht. Am Beispiel der Erweiterung des Magistrats wird nun die Fachverwaltung die Satzung schriftlich ändern und neu ausfertigen. Der Bürgermeister unterschreibt und die neue Satzung wird dann verkündet. Damit ist sie gültig und es müssen im Rahmen der nächsten STAVO zwei neue ehrenamtliche Stadträte vereidigt werden.

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Admin. Welche Aufgabe haben die ehrenamtlichen Mitglieder?

Kruger. In einer Stadt unserer Größe sind die ehrenamtlichen Stadträte hauptsächlich beratend tätig. Die Dezernate sind allein unter dem Bürgermeister und dem ersten Stadtrat aufgeteilt. Es gibt gewisse formale Aufgaben, z.B. wenn mehrere Personen unterschreiben müssen oder der Bürgermeister zu vertreten ist. Ansonsten haben die ehrenamtlichen z.B. in den Gremien nur Rederecht wenn der Bürgermeister es gestattet und es kommt eigentliche nie vor. In den Ausschüssen eher mal, aber in der STAVO habe ich seit 2001 vielleicht einen Fall erlebt, wo ein ehrenamtlicher Stadtrat mal offiziell geredet hat. Unterm Strich sind die ehrenamtlichen Stadträte im Magistrat stimmberechtigt und beraten … aber sie sind weniger direkt politisch aktiv. Theoretisch könnte der Bürgermeister im Magistrat den ehrenamtlichen Stadträten gewisse Geschäfte zuteilen … aber das ist selten und hauptsächlich intern.

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Admin. Sind die ehrenamtlichen Mitglieder Weisungsbefug? Wenn ja: Gegenüber WEM?

Kruger. Offiziell besteht keinerlei Weisungsbefugnis oder Parteizwang. Die Magistratsmitglieder stimmen frei ab. Praktisch aber besteht natürlich eine dem System geschuldete zumindest Rechtfertigungspflicht gegenüber der eigenen Partei und Fraktion. Es kommt praktisch nur selten vor, dass die Stadträte anders stimmen als parteiintern abgesprochen oder die Fraktion dann in der STAVO. Ist im Grunde wie das politische Mandat … theoretisch frei nur nach dem Gewissen – aber praktisch besteht natürlich der Draht zur Partei und ggf. natürlich auch der Wunsch wieder von der Partei auf denselben Posten zu kommen. Das ist einfach so.

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Admin. Ab wann ist ein Magistrat nicht mehr Handlungsfähig?

Kruger. Der Magistrat ist nie „handlungsunfähig“ – er kann höchstens temporär Beschlussunfähig (§68 HGO) sein. Dies ist der Fall, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Trotzdem können dann die verbliebenen Magistratsmitglieder beraten und die Entscheidung wird dann einfach in der nächsten Sitzung getroffen, wenn wieder genügend Mitglieder anwesend sind. Mit der Zahl der Mitglieder im Magistrat oder der Vertretung von Parteien darin hat die Beschluss- und Handlungsfähigkeit also rein gar nichts zu tun. Darüber hinaus können Bürgermeister und erster Stadtrat jederzeit im gesetzlichen Rahmen die laufenden Verwaltungsangelegenheiten selbstständig ohne Magistrat erledigen. Würden also beispielhaft auf einmal mehr als die Hälfte der Magistratsmitglieder ihr Amt niederlegen würde bis zur Ernennung der Nachrücker im Rahmen der nächsten STAVO der Bürgermeister die Geschäfte im Wesentlichen allein weiterführen; ein paar Beschlüsse blieben liegen, aber für den Bürger erkennbar würde sich nichts ändern.

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Nachtrag 18.02.2010
Frage zu Redezeit und -recht in der STAVO über Komnentar von Nebelkerze.

Kruger. Rederecht haben die Stadtverordneten und der Magistrat (Bürgermeister). Letztgenannter darf zu jedem Punkt und jederzeit das Wort ergreifen. Dazu gilt, dass jeder Stadtverordnete zu einem Punkt nur einmal reden soll (§ 22 V GO) – ausgenommen das Schlusswort des Antragstellers oder eine persönliche Erwiderung. Hinsichtlich des „soll“ ist es Sache der/des Vorsitzenden, letztlich zu entscheiden. Widerspricht ein Stadtverordneter dagegen, dass ein anderer nochmals zum selben Punkt spricht, entscheidet das Plenum. Dem Bürgermeister ist immer das Wort zu erteilen. Theoretisch könnten also zu jedem TOP alle 45 Stadtverordneten einmal sprechen. Zusätzlich ggf. das Schlusswort. Die Redezeit für einen Beitrag beträgt maximal 5 Minuten (§ 24 GO), es sei denn, dass vorher im Ältestenrat etwas anderes vereinbart wurde. So z.B. die Haushaltsreden mit i.d.R. 20-30 Minuten. Wird also ein TOP z.B. um 22:20h aufgerufen kann man theoretisch-taktisch schon durch Ausnutzung der Redezeit und ggf. weiterer Redner aus der Fraktion die Zeitgrenze von 22:30h absichtlich überschreiten sodass nach GO kein neuer TOP mehr aufgerufen wird – es sei denn die STAVO weicht durch Mehrheitsbeschluss von dieser GO-Regelung ab.
Wirkung und Verbindlichkeit der GO (GeschäftsOrdnung) der STAVO
Die GO der STAVO ist kein Gesetz oder ähnliches. Das Gremium hat sich diese Geschäftsordnung selber gegeben und kann daher jederzeit (sofern gesetzlich zulässig) mit Mehrheitsbeschluss davon abweichen, § 39 II. Speziell die Fragen „Redezeit“ und „Sitzungsende“ sind solche Regelungen, von denen mit Mehrheit theoretisch abgewichen werden kann. Grundsätzlich ist also die Umsetzung der GO bis auf gesetzliche Vorschriften aus z.B. der HGO eine Frage der Mehrheit. Aber natürlich muss man (und das wird auch eigentlich durch alle Parteien respektiert und beachtet) mit Abweichungen extrem verantwortlich sowie sorg-und sparsam umgehen, da sonst die GO als Richtschnur ihren Wert verliert und Beliebigkeit nach Mehrheit Einzug hält.

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Nachtrag 22.02.2010
Frage von RR. Gibt es bei Abstimmungen der Stadtverordneten so etwas wie Briefwahl?

Kruger: Nein, eine Briefwahloption für Mandatsträger gibt es nicht. Die Abstimmungen (Beschlüsse) in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen durch Stimmabgabe in Form des Handhebens (sofern nicht geheime Wahl per Gesetz erforderlich ist) in öffentlicher Sitzung und dies kann nur bei physischer Präsenz während der Sitzung erfolgen. Selbst in den ganz ganz seltenen Fällen der Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung muss die Stimmabgabe “live” und persönlich erfolgen. Wahl in Abwesenheit per schriftlicher Erklärung oder stellvertretende Stimmabgabe gibt es in der Stadtverordnetenversammlung gar nicht.

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Nachtrag 07.04.2010
Bürgerbegehren -- Bürgerentscheid

Admin: Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass über eine von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die allerdings mindestens 25 % der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Wird das 25%-Ouorum weder von der „Ja“- noch von den „Nein“-Stimmen erreicht, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Qualität eines Beschlusses der Gemeindevertretung, der frühestens nach drei Jahren wieder abgeändert werden kann.

Der Tag des Bürgerentscheids wird von der jeweiligen Vertretungskörperschaft festgesetzt; im Übrigen wird er nach den Grundsätzen der allgemeinen Kommunalwahlen – ausgenommen die Bestimmungen über Wahlvorschläge – durchgeführt.

Ein Bürgerentscheid kann auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbegehren) durchgeführt werden. Damit wird ausgeschlossen, dass die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) die Entscheidung über unbequeme Maßnahmen auf die Bevölkerung abwälzt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird gleichzeitig die Möglichkeit gegeben flexibel, auf aktuelle Probleme und kommunale Bedürfnisse zu reagieren.

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Was bedeutet - nicht öffentlich - genau?

Erstmal das, was es augenscheinlich aussagt: Die entsprechende Information (Wort und Schrift) ist nur innerhalb des Gremiums und/oder im entsprechenden Personenkreis kommunizierbar und verwendbar. Wer dem entsprechenden Gremium nicht direkt angehört und/oder förmlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde (siehe unten) gilt als Öffentlichkeit.

Bleibt alles bei den Teilnehmern (+ nicht anwesende Mitglieder des Gremiums) der Sitzung.

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Bleibt alles bei den Teilnehmern (+ nicht anwesende Mitglieder des Gremiums) der Sitzung?

Richtig. Das gilt für Wort und Schrift, also das Gesprochene sowie auch Schriftstücke, usw.

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Erhalten Stadtverordnete z.B. das Protokoll der Magistratssitzung nicht?

Nein, nur die Fraktionsvorsitzenden. Informieren diese ihre Fraktion über Inhalte der Magistratssitzung bzw. generell betreffend einer nichtöffentlichen Sitzung, so gilt für die Fraktionsmitglieder diesbezüglich die Verschwiegenheitspflicht aus § 24 HGO.
 
Zur Verschwiegenheit werden in der konstituierenden Sitzung der STAVO (bzw. bei Nachrückern in seiner/ihrer jeweils ersten STAVO) alle Stadtverordneten zu Protokoll förmlich und offiziell verpflichtet. Gleiches gilt für die Mitglieder des Magistrates. Ebenfalls per Diensteid (Beamte) oder Dienstverpflichtung (Angestellte) zur Verschwiegenheit verpflichtet sind die Mitarbeiter der Verwaltung – § 24 HGO gilt hier analog mit ein paar beamten- und dienstrechtlichen Ergänzungen. Im Kreistag ist es genauso.

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Der Blog für Rödermark bedankt sich bei Herrn Kruger (FDP) für seine Ausführungen.

Sollten auch Sie eine Frage haben, stellen Sie diese einfach bei den Kommentaren ab.

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Sprüche, Taten und Informationen. Rödermark 1 Jahr vor der Wahl.

In lockerer Reihenfolge werden hier Links auf Berichte aufgeführt, bei den sich die Parteien oder Bürgermeisterkandidaten hervorgetan haben.

» Breitseite gegen Norbert Rink!

Quelle 12.01.2010: die-roedermark-partei.de.
Man stelle sich vor, ein SPD Mitglied verhilft dem CDU Gegenkandidaten des eigenen Kandidaten für die Bürgermeisterwahl 2011, Stefan Junge, zur Möglichkeit aus der gut bezahlten Position als Vorsitzender der IC- Rödermark AG den Wahlkampf zu führen. Ausgerechnet dem CDU Kandidaten Rink, der

» bei seiner eigentlichen Aufgabe als Wirtschaftsförderer im Jahr 2009 keinerlei Erfolge vorzuweisen hat

» der seine Mitbürger in Ober-Roden nervt, indem er ihnen in seiner Funktion als Präsident eines Fußballvereins Drückerkolonnen in die Haushalte schickt

» der Angeblich nicht bemerkt, wenn ein Betrieb beabsichtigt zu schließen und dabei 60 Arbeitsplätze verloren gehen

» der Landschaft in Rödermark großflächig zubetonieren will um bei seiner Maklertätigkeit Erfolge vorweisen zu können

» der bei den öffentlich tagenden Gremien der Stadt ganz überwiegend durch Abwesenheit glänzt

 
 
Gefunden bei der CDU-Rödermark. Unter dem Titel Ortskern Ober-Roden: Endlich Fertig!

….. Als nächster Schritt muss nun der Umbau des Bereichs am Bahnhof Ober-Roden erfolgen, dieses will die CDU entschlossen voranbringen. Die neue ….Siehe den Artikel bei der CDU-Rödermark

Ist ja klar. Contrust und ein evtl. Mieter soll es ja nett haben.

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Glückwunsch Frau Lisa Gerike-Emmel!

Im Rahmen der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde Lisa Gerike-Emmel als erste weibliche ehrenamtliche Stadträtin in der Geschichte Rödermarks ins Amt eingeführt und vereidigt. Nach der Sitzung gratulierte FDP Partei- und Fraktionsvorsitzender Hans Gensert im Namen der FDP ganz herzlich und überreichte ein Blumenpräsent…Weiterlesen bei der FDP-Rödermark.


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Straßenbeitragssatzung. Muss das sein?

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Straßenbeitragssatzung (Straßenbeitrag). Muss das sein?

Lesen Sie auch den Artikel vom 5.5.2010. Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
 
Ich will hier einmal damit beginnen, das Thema Straßenbeitragssatzung ( Straßenbeitrag ) etwas aufzubröseln. Ich wäre dankbar, wenn sich der eine oder andere mit Kommentaren zu diesem Thema Stellung bezieht.

Wenn Rödermark eine Straßenbeitragssatzung eingeführt wird, muss auch die laut Verwaltungsrichter zu Unrecht eingeführte Erhöhung der Grundsteuer B zurückgenommen werden.
 
 Es gibt Städte wie z.B. Dietzenbach, die eine Erhöhung der Grundsteuer und das Einführen einer Straßenbeitragssatzung abgelehnt haben.

Der Aufschrei war groß, Alternativ-Vorschläge, etwa eine Erhöhung der Grundsteuer B, standen nicht ernsthaft zur Debatte, und so lehnte das Parlament mehrheitlich die Neufassung der Straßenbeitragssatzung ab….Hier der ganze Bericht
Quelle: op-online.de

 
Anwohner sollen Gebühren zahlen

In Dietzenbach hatte der Rathaus-Chef gegen die Stadtverordnetenversammlung geklagt, um eine solche Satzung erneuern zu lassen; in Egelsbach waren die Gemeindevertreter gegen den Bürgermeister vorgegangen, weil sie die ungeliebte Satzung abschaffen wollten. Die Richter ließen in beiden Fällen keinen Zweifel daran, dass Anlieger bei der Grundsanierung von Straßen mit Gebühren
an den Kosten beteiligt werden müssen…..[…]…In Egelsbach hatte Bürgermeister Rudi Moritz die Abschaffung der Satzung beanstandet, da er das Recht verletzt sah. Korrekt, meinen die Verwaltungsrichter: „Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt.“ Heißt: Die Kosten für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sollten nicht auf alle Bürger verteilt werden
……Lesen Sie den ganzen Bericht.
quelle: op-online.de

 
 
Straßenbeitragssatzung Protest von Anwohnern in Gustavsburg

Das Innenministerium hat mittlerweile mit einem Brief an Landrat Enno Siehr (SPD) reagiert. Darin geht es aber nicht um eine eventuelle Ungleichbehandlung, sondern um eine möglicherweise unzulässige Verwendung von Steuermitteln für Straßensanierungen.
Die Erhebung von Steuern sei grundsätzlich nur subsidiär (nachrangig) zulässig, vorrangig sei die Erhebung von Entgelten, heißt es in dem Brief….Hier der ganze Bericht.

 
 
Rödermark hat zur Abwendung einer Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B angehoben.
Ich bin ja sicherlich nicht für die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Folgendes gibt zu denken:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Das vorliegende Investitionsprogramm wurde von allen Fraktionen zur Kenntnis genommen. Der Ausbau soll nach der vorliegenden Prioritätenliste erfolgen. Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrats:

Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

Wenn Sie die Meinung der » Verwaltungsrichter « lesen war/ist das sehr bedenklich.

Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus
speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt

Auszug: Haushaltrede des Bürgermeisters (SPD) von Obertshausen

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Einführung einer von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung eingehen.

Hier hat man für das Jahr 2010 und die folgenden Jahre den Betrag von 149.000,– Euro eingeplant.
149.000,– Euro für eine Straßenbeitragssatzung, die es überhaupt nicht gibt und von der nicht im Entferntesten erkennbar ist, dass sie in absehbarer Zeit seitens des Magistrates vorgelegt wird.

Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.

Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken, nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen, verklagen zu lassen von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.
Quelle: www.spd-obertshausen.com

 
 
So wie ich das aus vielen Beiträgen erlesen kann, ist selbst bei einem defizitären Haushaltsplan eine Straßenbeitragssatzung NICHT unbedingt erforderlich. Erst wenn alle Sparmaßnahmen ausgeschöpft sind, kann darüber NACHGEDACHT werden. Für Rödermark muss VOR einer solchen Einführung auch der Stadtkämmerer nachrechnen. Denn, wenn hier die Straßenbeitragsatzung eingeführt wird, MUSS die Grundsteuer B wieder auf 290% zurückgeführt werden.
 
 
Hessischer Rechnungshof

[….]Die hessischen Gemeinden sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, Straßenbeitragssatzungen zu erlassen. Ohne sie können sie aber die Anlieger nicht zu Straßenbeiträgen heranziehen….Ganzer Bericht

 
 
Ein Drittel der hessischen Kommunen erhebt keine Straßenbeiträge

Unter Juristen ist umstritten, ob tatsächlich eine Beitragserhebungspflicht besteht. „Frankfurt und Wiesbaden haben keine Straßenbeitragssatzung, in Gießen wurde sie erst eingeführt“, berichtet Jürgen Ullrich, Referatsleiter beim Hessischen Städtetag. Er geht davon aus, dass ein Drittel der hessischen Kommunen keine Straßenbeiträge erhebt….Hier der ganze Bericht.

 
 
Das sollte man sich für die kommenden Wahlen in 2011 (Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl) merken.

[…]..Deren Hebesatz hatte das Stadtparlament zum Haushalt 2007 befristet bis 2010 von 290 auf 330 Punkte erhöht. Ziel war es damals, eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Nun sieht die neue Parlamentsmehrheit aus CDU und SPD allerdings keine Möglichkeit, den Satz wieder zu senken…[….]
….Schließlich komme nun die Straßenbeitragssatzung, sagte Hans Gensert (FDP).
. Hier der ganze Bericht.

Quelle: fr-online.de

Das kann ich mir gut vorstellen. Die CDU und SPD brauchen das Geld der Bürger für die neugeschaffenen Pöstchen.

Schließlich komme nun die Straßenbeitragssatzung, sagte Hans Gensert (FDP).
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Ist die Satzung schon beschlossen? Oder ist die Aussage so zu verstehen: „CDU und SPD haben die Mehrheit. Wir, die Oppoisition können nur dagegen stimmen. Verabschiedet wird es aber doch?“

Die Gebühren aus der Straßenbeitragssatzung können Sie NICHT auf die Mieter umlegen.
Wichtig für Eigentümer die Wohnungen vermieten.
 
Die Gebühren aus der Straßenbeitragssatzung können Sie NICHT auf die Mieter umlegen.
Die Grundsteuer B schon.
 
 
Diese Bericht zu diesem Thema:
Postenschacherei geht vor Bürgerinteresse!
Straßenbeitragssatzung! Geldbörsen der Bürger plündern.
 
 
Der Bericht wird weitergeführt.

Nachtrag 13.02.2010
Wenn eine Gebühr erhoben wird die zu hoch ist oder zu Unrecht erhoben wird, kann man sich dagegen wehren?

Hier geht es nicht um Gebühren, hier geht um Straßenbeiträge zwischen 2000 – 20.000 €.
Ein lukratives Geschäft für Rechtsanwälte, mit großem oder kleinem Wissen über Verwaltungsrecht und den sicheren Blick auf den Streitwert.

Seit Jahrzehnten toben vor den Verwaltungsgerichten ( VG ) und Oberverwal- tungsgerichten ( OVG ), oder dem Verwaltungsgerichtshof – Kassel ( VGH ) erbitterte Kämpfe zwischen Grundstücksbesitzern und Kommunen.

Grundstücksbesitzer müssen sich bei solch hohen Streitwerten durch Rechtsan- wälte (RA) vor den Gerichten vertreten lassen. Meist verlieren die Kläger gegen zu hohe Straßenbeitragsforderungen die Prozesse.
Die z.Z bestehenden Gesetze und die auf diese aufgebauten Satzungen für Beiträge lassen dem Kläger nur wenige Möglichkeiten.
Der Gesetzgeber hat Beitragsforderungen für Str.Anliegerbeiträge mit Beiträgen für Sanierungen und Straßenerneuerungen vermischt.

Die Kommunen können sich durch ihren Städte- und Gemeindebund vor den VG‘s oder VGH‘s vertreten lassen. Die Kläger, die Grundstücksbesitzer, bezahlen diese Prozesse selbst.

In den Verwaltungshaushalten der Kommunen, der Eigenbetriebe oder über Gebühren im Haushalt der G.m.b.H., sind für Streitverfahren extra Mittel eingesetzt. Diese Mittel kommen aus der Grundsteuer „ B “ und aus Gebühren.
Ca. 98 % der Grundstücksbesitzer bezahlen, aus finanziellen Gründen wegen des hohen Streitwertes die geforderten Beiträge für die Sanierung ihrer Straße ohne Widerrede.
Es müßte also grundsätzlich nach Möglichkeiten gesucht werden, um die unnötigen Streitereien über die unsozialen Beiträge für die grundlegenden Erneuerungen von Straßen erträglich zu gestalten…Hier lesen Sie den ganzen Bericht

Quelle: http://www.vbg-recht.org

 
Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 
Lesen Sie hier etwas über eine außergewöhnliche aber sehr kreative Idee.
 
Suchen Sie nach Straßenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.