Geschäftsberichte der kvgOF.

Transparenz für alle

Ob unsere Partner in den Kommunen, Presse oder die besonders interessierte Öffentlichkeit: In unseren Geschäfts- und Gesamt­berichten finden Sie alles rund um die kvgOF. Quelle: https://www.kvgof.de/berichte

Ich bin interessiert an den Geschäftsberichten. Leider kann ich damit recht wenig anfangen.
Es gibt im Leserkreis bestimmt genügend Bürger, die mit den Zahlen etwas anfangen können.

NWkm = Nutzwagenkilometer

Gesamtbericht kvgOF 2021
Gesamtbericht kvgOF 2022
Gesamtbericht kvgOF 2023
 
Siehe auch
» Hopper. Ob der genannte Zuschussbedarf auch stimmt?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Antwort auf einen Kommentar bei Facebook.


Bescheid ist da und nach der Erhöhung des Hebesatzes macht sich die Stadt wieder die Kasse voll.

Für ein positives Jahresergebnis benötigt die Stadt Rödermark
(Plan 2024/2025 angepasst) 80.992.756,00 in 2024 und 86.316.978 in 2025. Die vom Magistrat Schülner/Rottet geplanten Einnahmen werden wir wohl 2025 nicht erreichen und den schon in 2025 feststehenden Fehlbetrag von knapp 6 Mio. im Jahr 2026 weit übertreffen. Genaueres werden wir wohl erst nach der Bürgermeisterwahl erfahren.
In der Haushaltssatzung sind es 2024 83.332.370 und 2025 87.445.148

Zum Vergleich:
2011 waren es noch 32.839.000
Die Zahlen sind als Plandaten zu verstehen. Das tatsächliche Ergebnis kann von diesen Zahlen abweichen.

Die Grundsteuereinnahmen sollten im Jahr 2024 und 2025
laut Plan 7.676.000 betragen. Sollten sich die Einnahmen aus der Grundsteuer B stark verbessern, dann hat der Magistrat einen schlechten Job gemacht. Die Grundsteuerreform (die drückt sich in dem gestiegenen Hebesatz aus) sollte der Stadt keine zusätzlichen Einnahmen bescheren. Ob es so ist, werden wir schon im April 2025 von „Finanzen Hessen“ erfahren.

Das die Planzahlen für den Doppelhaushalt
schon bei der Verabschiedung Anfang 2024 für mich mehr eher den Namen Märchenbuch als Haushalt verdient, ist der u.a. Tatsache geschuldet, dass der Magistrat Schülner/Rotter den im Haushaltsbeschluss angegebenen Fehlbetrag von knapp 6 Mio. die gestiegenen und bekannten Kreisumlagen in Höhe von mehr als 4,5 Mio. nicht mit eingerechnet haben.

Einen Doppelhaushalt hat der amtierende Magistrat
wohl schon in Voraussicht auf die Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl 2025 beschließen lassen. Damit konnte man die bei einem Einzelhaushalt notwendigen und wahrscheinlich sehr peinlichen Haushaltsdebatte noch im Jahr 2025 vermeiden.

Der Bürger wird wohl erst nach der Bürgermeisterwahl die volle Wahrheit zu den Finanzen (Waterloo) erfahren.

Ganz kurz, der Hopper.
Wenn man schreibt, dass sich die Stadt mit einer Grundsteuererhöhung die Taschen voll macht, sollte man auch die Forderungen der Bürger betrachten.

Nach Wegfall der Bundesförderung würde der Anteil der Kreisumlage für Rödermark nur für den Betrieb des Hoppers auf rund eine Million € im Jahr steigen. Eine Mio. sind in etwa 100 Prozentpunkte der Grundsteuer B. Die Kosten für den Hopper werden voraussichtlich jährlich weiter steigen.

Einen kurzen Überblick über die Haushalte
ab 2011 können Sie sich hier verschaffen. Sie können sich dann ein eigenes Bild machen.
https://www.rm-news.de/KFA.php

Ich kann nicht gutheißen,
wie zurzeit mit den Steuergeldern in Rödermark umgegangen wird. Wenn ich daran denke, dass der Bürger sich für weitere sechs Jahre für das „Weiter so“ entscheiden könnte, raubt mir den Schlaf.

Siehe auch
» Die erste Grundsteuererhöhung 2025 in Rödermark ist aufkommensneutral


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Einfach mal so. Nur zum Nachdenken.

Lasse ich mich im Breidert von einem Taxi abholen,
um damit an den Bahnhof zu fahren, bezahle ich für die Fahrt weniger als 9,00 Euro. Das örtliche Gewerbe wird gefördert. Aber welcher, nicht Gehbehinderter, lässt sich schon für läppische 1,4 KM von einem Fahrdienst abholen?
Ältere und gehbehinderte Bürger sind mit einem Taxi sehr gut bedient. Das Taxi holt die Fahrgäste an der Haustür ab und setzt die Fahrgäste auch wieder vor der Haustür ab. Der Hopper laut eigener Aussage nicht2.
Bringt der Fahrer Sie bis zur Haustür, ist das nett. Gehbehinderte müssen aber wissen, dass dieser Service nicht garantiert ist.
Es soll Kommunen geben, die Senioren ein Teil der Taxi-Fahrtkosten erstattet.

Die Fahrt mit Hopper ist für eine Einzelperson preiswerter1.
Fährt man mit 3 Personen, ist die Fahrt mit dem Taxi preiswerter. Der Hopper ist nicht rund um die Uhr zu erreichen. Das Taxi schon.

Müssen Sie mit ihrer Fellnase zu Tierarzt,
ist der Hopper das falsche Transportmittel.
Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Tiere, die entweder erforderlich (z.B. Blindenführhund) oder in geeigneten Transportboxen untergebracht sind, sofern diese keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen und im Fahrzeug genügend Fußraum zur Verfügung steht. Quelle
Ein Taxi MUSS Haustiere mitnehmen. Bei einem Taxi fällt die Mitnahme unter die Beförderungspflicht.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbständig
in den Hopper ein- bzw. aussteigen können3, sind sie auf ein Taxi angewiesen.

Wenn Sie mit dem Hopper fahren wollen,
sehen Sie sich das Erklärvideo an. https://www.kvgof-hopper.de/erklaervideos
Sollten Sie als älterer Mitbürger mir der App nicht klarkommen, fragen Sie Ihren Enkel. Der wird Sie dann auch an die von der App genannten Abholadresse fahren. Sie können den Hopper aber auch telefonisch bestellen.

Wollen Sie mit dem Taxi fahren,
rufen Sie einfach die 66666 an. Das Taxi wird Sie und evtl. Begleitpersonen an der Haustür abholen.

Barzahlung im Taxi möglich.
Barzahlung im Hopper nicht möglich.

Da fragt man sich doch, wie man bei einem von öffentlicher Hand
gesponsorten Fahrdienst auf Kosten von 22,00€ pro Fahrt kommen kann 🙁 . Das vermittelt den Eindruck, dass eine möglicherweise übermäßig mit Personal ausgestattete Verwaltung davon profitiert.

Da die Kosten für den Hopper bekannt sind,
kann man auch die Kosten pro Fahrt ausrechen. In der OP kann man lesen, liegen die bei 22,00 €. Zur Kostendeckung trägt der Fahrgast, bei einer Belegung von zwei Personen (Durchschnitt 1,3) zwischen 3,00 und 6,00 Euro bei. D.h. Die Fahrt wird also mit 16,00 bis 19,00 € subventioniert.

Was wohl, wenn durch Subventionen des Hoppers
das Taxi aufgeben muss?

Zum Hopper kann man am 15.01.2022 in der Bild lesen:
Das sind mit Steuergeldern subventionierte Taxis“ „Wenn die Taxiunternehmen die Millionen bekommen würden, die das Projekt Hopper bekommt, könnte man nach jeder Fahrt dem Kunden 5,00 Euro auszahlen.“ so der Taxi-Boss Kratz. Quelle: BILD.

1Preise: Normaltarif

2Haltepunkte
Die Haltepunkte sind engmaschig über das jeweilige Betriebsgebiet verteilt. Nach erfolgreicher Buchung einer Fahrt über die Hopper-App wirst du zu deinem Abholpunkt navigiert. Bei diesen Haltepunkten handelt es sich entweder um reguläre Bushaltestellen, um eigens gekennzeichnete Haltepunkte an wichtigen Einrichtungen oder um zusätzliche Haltepunkte im Straßennetz ohne besondere Markierung. Im Falle einer telefonischen Buchung wird dir der Start- und Zielhaltepunkt eindeutig durch unsere Telefonzentrale mitgeteilt. Quelle

2Warum der Hopper Sie nicht an der Haustür abholt.
Der Hopper ist ein flexibler Bus – und kein Taxi. Deshalb starten wir an einem Starthaltepunkt in deiner Nähe und verzichten auf eine Tür-zu-Tür-Bedienung. Ein engmaschiges Haltestellennetz von regulären Bushaltestellen sowie zahlreichen, nicht gekennzeichneten Haltepunkten garantieren kurze Gehwege zum jeweils gewählten Abholpunkt.Quelle

3Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Die Mitnahme von Rollatoren muss bei der Buchung per App oder Telefon angegeben werden. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit einem Rollator können grundsätzlich nur dann befördert werden, wenn die Geräte zusammengeklappt werden können, die Fahrgäste selbstständig ein- und aussteigen können und entsprechende Kapazitäten in den Fahrzeugen vorhanden sind. Sind keine Kapazitäten vorhanden, kann eine Fahrt nicht angeboten werden.Quelle

Siehe auch:
» FDP schlägt Alarm wegen Rufbus Hopper in Rödermark
» Hopper gefährdet Existenzen. Ist der Hopper der Sargnagel für ortsansässige Taxiunternehmen?
 


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

Wir können uns den Hopper so nicht mehr leisten

Presssmeldung FDP Rödermnark
Wir können uns den Hopper so nicht mehr leisten

2019 startete das On-Demand-Shuttle „Hopper“ in Seligenstadt, im September 2022 ging es auch in Rödermark los. Aktuell fahren im Kreis Offenbach 73 dieser Kleinbusse, 68 davon elektrisch, und befördern monatlich etwa 62.000 Menschen, etwa 4.500 davon in Rödermark. Das macht monatlich etwa 3.500 Fahrten (im Hopper sitzen im Schnitt nur 1,3 Fahrgäste) mit einer durchschnittlichen Fahrtlänge von knapp über 3 km.

„Jede einzelne Fahrt mit dem Hopper kostet im Schnitt über 22 €, von denen der Fahrgast aber durchschnittlich nur 1,50 € selbst bezahlt. Den Rest, also über 20 €, trägt die Allgemeinheit“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger. „Die öffentliche Hand hat den Bürgern mit dem Hopper ein quasi kostenloses innerstädtisches Taxi zur Verfügung gestellt. Wobei kostenlos nicht stimmt, denn am Ende zahlt der Bürger den Hopper mit seinem Steuergeld. Dass die Bürger von dem Angebot begeistert sind und es reichlich nutzen, liegt in der Natur der Sache. Wer verweigert schon die Annahme eines Geschenkes. Doch mit Blick auf die horrenden Kosten und die katastrophale finanzielle Lage nahezu aller Kommunen muss die Frage nach der zukünftigen Finanzierung und damit der Fortführung des Hoppers ganz ausdrücklich gestellt werden.“

Der Hopper wird von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) betrieben, die wiederum eine 100 %-Verlustabdeckung durch den Kreis Offenbach besitzt. Der Kreis Offenbach finanziert sich wiederum nahezu ausschließlich über die sogenannte Kreis- und Schulumlage, die die kreisangehörigen Kommunen jedes Jahr an den Kreis zahlen müssen. Letztendlich zahlen damit am Ende die Kreiskommunen den Hopper über den Umweg Kreishaushalt.
„Bereits für 2024, wo die Betriebskosten des Hoppers noch zu 50 % von Bund und Land gefördert werden, plant die kvgOF mit einem Verlust durch den Betrieb des Hoppers von gut 9 Mill. €“, sagt FDP-Bürgermeisterkandidat und Haushaltsexperte Heino Claussen-Markefka. „Nach Wegfall der Bundesförderung würde der Anteil der Kreisumlage für Rödermark nur für den Betrieb des Hoppers auf rund eine Million € im Jahr steigen. Doch Rödermark kann das nicht leisten. Die Stadt wird das Jahr 2024 voraussichtlich mit einem Defizit von 5 – 10 Mill. € abschließen und das Jahr 2025 weist ein noch nicht näher bezifferbares Finanzloch in ähnlicher Größe auf. Daher müssen Wege gefunden werden, um den Hopper für die Kommunen aufwandsneutral zu gestalten. Gelingt dies nicht, kann die Konsequenz nur lauten, den Hopper schnellstmöglich auslaufen zu lassen. Das wäre bedauerlich, aber nach meiner Auffassung leider absolut notwendig. Denn es gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune, den Bürgern ein steuerfinanziertes innerstädtisches Taxi anzubieten.“

„Der Hopper wurde als Teil der sogenannten Verkehrswende und als wichtiger Baustein für eine bessere Teilhabe älterer und behinderter Menschen angepriesen. Letzteres ist sicherlich richtig und aus meiner Sicht die einzige Daseinsberechtigung des Hoppers“, sagt FDP-Umweltexperte Dr. Rüdiger Werner, „ersteres kann man so aber nicht stehenlassen. Zwar fahren die Hopper mittlerweile elektrisch, aber sie verursachen eindeutig einen Mehrverkehr. Gerade viele Jugendliche und Jungerwachsene nutzen den Hopper als bequemes und kostengünstiges Fortbewegungsmittel für Wege, die man ohne weiteres zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen könnte. Der Hopper ersetzt leider nur wenige private Autofahrten, er ersetzt aber Fahrten, die man bisher mit dem Rad zurückgelegt hat, oder sogar Fußwege. Ich persönlich habe noch von niemanden gehört, der aufgrund des Hoppers sein eigenes Auto abgeschafft hat. Des Weiteren sind die zurückzulegende Wege länger (der Hopper muss erst einmal zum Kunden fahren) und das transportierte Gewicht höher (Elektrominivan) als bei privaten Autofahrten. Die Umweltbilanz des Hoppers würde nur dann positiv ausfallen, wenn nicht 1,3 Personen pro Fahrt, sondern deren 5 oder mehr im Auto sitzen würden. Für den Bürger ist der Hopper bequem und günstig, aber er hilft der Umwelt nicht!“

Die FDP kann daher aus den genannten objektiven finanziellen und sachlichen Gründen die Fortführung des Hoppers in der bisherigen Form nicht unterstützen. Eine Unterstützung ist nur dann denkbar, wenn eine ausreichende Auslastung und eine für die Kommune aufwandsneutrale Finanzierung sichergestellt ist.

Der Hopper war bei der BUSE-Sitzung Thema

Eine gefallene Bemerkung:
„Die Jugend fährt nicht mehr mit dem Rad. Die Jugend Hoppert!“
Richtig. Dafür ist der ja da. 🙁

Ein Mitarbeiter der kvgOF berichtete in der BUSE-Sitzung der Stadtverordneten über den Hopper.
Ich will hier nur etwas über die Kosten schreiben.

Es werden im Schnitt pro Stunde 3,1 Personen befördert. Eine zu erstrebenswerte Anzahl wäre 4,0.
Bezahlt wird der Fahrer mit Mindestlohn+2,00€. Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohnbei 12,41 Euro.

D.h. die Lohnkosten+ Sozialkosten können bei Weitem nicht gedeckt werden. Hinzu kommen noch die Fahrzeug- und Energiekosten.
Nehmen wir aus den beiden Tarifen (1,00€ bzw. 3,00€) den Schnitt und rechnen mit 2,00 € pro Fahrt. Dann betragen die Einnahmen 6,00 € pro Stunde.

Auf die Nachfrage, wie hoch der Zuschuss des Kreises Offenbach sei, gab es keine Auskunft. Ein Mitglied des Kreistags in der Runde der Stadtverordneten half mit einem Zwischenruf. „23,00 € pro Fahrt!“ Der Hopper wird im Auftrag der kvgOF von Via Mobility DE betrieben.


Bundeszuschüsse wird es auch keine mehr geben.

 
Raten Sie einmal, wer die Zuschüsse zahlen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.