FWR. Grundlos eingezogene Grundsteuer zum kleinen Teil als Sonderförderung für Vereine verwenden.

Pressemeldung FRW
Pressemeldung FWR

Pressemitteilung FWR
FREIE WÄHLER fordern Hilfe für Vereine

Vereine sind das soziale und gesellschaftliche Rückgrat einer Kommune und übernehmen vielfältige Aufgaben. Hier wird bürgerliches Engagement zur Steigerung der Lebensqualität für alle Bürger in der ganzen Bandbreite von Kindern bis hin zu den Senioren gelebt. Überwiegend durch ehrenamtlichen Einsatz ermöglichen die Vereine Angebote in vielen Lebensbereichen. Kunst- und Musikerziehung, vielfältiges Kulturleben, Rehasport zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und die Ausübung von Wettkämpfen in vielen Sportarten sind einige Beispiele aber keine abschließende Aufzählung. Trotz der gesellschaftlichen Bedeutung der Vereine, die bei öffentlichen Anlässen von den Verantwortlichen immer wieder zu Recht unterstrichen wird, ist die finanzielle Unterstützung seitens der Kommune in Rödermark seit Jahren aber nicht entsprechend.

Seit über 10 Jahren ist der Gesamtbetrag der Förderung nicht mehr erhöht und zwischenzeitlich wegen der Haushaltskonsolidierung für einige Jahre sogar um € 50.000 p.a. reduziert worden. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten in vielen Bereichen bedeutet das real eine Verminderung der Gesamtförderung um mehr als 30%. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie trifft die Vereine dadurch finanziell besonders stark. Es gehen u.a. Eintrittsgelder, Kursgebühren, Einnahmen aus Bewirtung verloren. Damit die Vereine diese schwere Zeit überstehen können, muss die Kommune ihnen mit finanzieller Hilfe zur Seite stehen. Das mit erheblichen bürokratischen Hürden und engen Anspruchsszenarien versehene im April 2020 aufgelegte Programm des Landes Hessen „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, das faktisch nur von direkt vor einer Insolvenz stehenden Vereinen in Anspruch genommen werden kann, ist in keiner Weise ein Ersatz für eine dringend erforderliche und gerechtfertigte kommunale Unterstützung. Andere Kommunen gehen hier mit positiven Beispiel für Corona-Finanzhilfen und einer deutlich höheren auf die Einwohnerzahl bezogenen Förderung voran.

Die FREIEN WÄHLER haben daher einen Antrag an die kommende für den 09.02.2021 terminierte Stadtverordnetenversammlung gestellt, mit der Forderung den Rödermärker Vereinen kurzfristig mit einer einmaligen Sonderförderung in Höhe von 50% der jeweiligen im Vorjahr gezahlten Förderung über die Corona bedingte schwierige finanzielle Situation hinweg zu helfen. Diese Form der Unterstützung ist schnell und ohne Verwaltungsaufwand zu realisieren. Der dafür erforderliche Betrag von etwa € 150.000 kann leicht aus dem 2020 grundlos von den Bürgern eingezogenen Erhöhungsbetrag der Grundsteuer B von € 2.000.000 gedeckt werden. Die Vereine als Basis unserer Gesellschaft finanziell ausreichend zu unterstützen ist generell eine gute, gesunde Finanzpolitik, ganz besonders aber in schwerer Zeit. Mittel für bürgerschaftliches Engagement bereitzustellen, trägt zur Sicherung und Steigerung der Lebensqualität in Rödermark bei und erspart der Kommune hohe Kosten, die auf sie zukommen würden, wenn die Vereine ihren Aufgaben aus Finanznot nicht mehr nachkommen könnten.

40 Jahre Heimat- und Geschichtsverein Rödermark.

HGV 1986. Wagen zur 1200 Jahrfeier
HGV 1986. Wagen zur 1200 Jahrfeier

[..]In diese Zeit fiel die Gründung der ersten Vereine, die das Wort Rödermark im Namen trugen. Der Heimat- und Geschichtsverein (HGV), der am Wochenende seinen 40. Geburtstag feiert, war einer davon. Seine Vorsitzende Patricia Lips war damals noch Schülerin. Doch wenn man mit ihr spricht, hat man das Gefühl, sie wäre schon in der Gründungsphase vorne mit dabei gewesen. Quelle: OP-Online

1200 Jahre Ober-Roden
1200 Jahre Ober-Roden

vor 10 Jahre
30 Jahre Heimat und Geschichtsverein.

Tanzsportclub Ober-Roden

Tanzsportclub TSC, Plattenhecke
Tanzsportclub TSC, Plattenhecke

Ich komme nach meiner Weimar-Reise heute dazu, die Offenbach Post der Woche zu „lesen“. Neben dem Artikel zu der Ortsführung von Reinhard Berker fällt beim Überfliegen der Artikel „Tänzer drehen eine Ehrenrunde“ auf. Der Plan, die Tanzsporthalle an einem anderen Standort – Kapellenstraße – anzusiedeln bzw. den jetzt gefassten Beschluss des TSC, die Halle am jetzigen Standort zu erweitern, war in den vergangenen Jahren schon immer einmal Thema in den Tageszeitungen und auch hier im Blog für Rödermark. Dazu gab es auch noch Diskussionen in den Gremien der Stadt. Eine Sondersitzung für die Anwohner der TSC-Halle wurde abgehalten, Gutachten wurden erstellt, Baupläne angefertigt und ausgelegt, Bürgereinwände bearbeitet, eine baurechtliche Genehmigung wurde erstellt. Sichergestellt wurde, dass die Stadt das betreffende Grundstück vom Kreis erwerben kann, um es dann dem TSC in Erbpacht zur Verfügung zu stellen. Man kann mich hoher Wahrscheinlichkeit sagen: „Von beiden Seiten wurde viel Arbeit und Geld in das Projekt TSC-Halle Rödermark/Ober-Roden gesteckt.“

Auslöser dafür waren die hohen Grundstückskosten

Langfristige Arbeiten wurden erfolgreich zu Ende geführt. Dann gab es kurzfristig eine wohl völlig unerwartete Modalität. Der TSC soll 92.250,00 Euro zuzüglich Nebenkosten der Stadt für das Grundstück erstatten. Lassen wir das erst einmal so stehen. Der TSC äußert sich wie folgt: „Der Verein soll jetzt noch mal 100.000,00 Euro drauflegen.„ Quelle OP 16.03.2017.
Aus den Zahlen kann man ableiten, dass ein Grunderwerb vom TSC wohl nicht angedacht war. Man ist wahrscheinlich auch nicht davon ausgegangen, dass die Pachtzahlung in einem Schlag an die Stadt zu leisten ist. Der TSC dürfte von einer jährlich zu zahlenden Erbpacht ausgegangen sein.

Zur Erbpacht gab es bereits am 7.09.2016 eine Aussage.
Die Hallenerweiterung bedarf auch mehr Grundstücks, derzeit noch im Besitz des Kreises – Finanzierung der Grundstückskosten sollen in einem neu zu erstellendem Erbpachtvertrag festgeschrieben werden.Quelle: Blog für Rödermark

Wie man

Wir haben aber nicht im Lotto gewonnen.“
Straub sieht sich da einer Meinung mit Bürgermeister Kern. „Er unterstützt uns von und tut sein Bestes
“ (Quelle OP 16.03.2018)

zu verstehen hat, wird sich nach der vom TSC ausgebetenen Bedenkzeit zeigen.

Der von der Stadtverordnetenversammlung zu fassende Beschluss lautet unter
„Finanzielle Auswirkungen. Der Grundstückspreis wird der Stadt Rödermark unmittelbar nach Kauf erstattet und kann zumindest als Anzahlung für die über 99 Jahre zu zahlende Erbpacht angesehen werden. Die zur Finanzierung des Grundstückskaufs benötigten Mittel müssen überplanmäßig nach § 100 HGO bereitgestellt werden. Die Deckung kann über im Haushaltsjahr 2017 erzielte Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen erfolgen. Quelle: Vorlage. Hervorhebung durch den Admin Zu beachten ist: [..] zumindest als Anzahlung [..]

Dass es bei einem solches Projekt kurz vor dem Abschluss an den zu zahlenden Grundstückskosten scheitern kann, ist recht ungewöhnlich. Rechnet man bei einer Kostenkalkulation nicht einen Betrag X für den Grunderwerb mit ein? Oder ist der TSC bis zuletzt davon ausgegangen, dass man über die gesamte Laufzeit, eine jährliche Erbpacht zu zahlen hat?

Warum ich das hierüber diesen Vorgang etwas schreibe.
Wäre der Artikel bei OP-Online veröffentlicht worden, hätte ich mir mit einem Link auf diesen Artikel diese Zeilen hier sparen können. Hab da wohl eppes übersehen. Ist doch bei OP-Online.
Da ich bereits seit Beginn der Planung sporadisch über den Hallenbau berichte, darf natürlich diese Phase nicht fehlen. Interessant ist es zu sehen, wie eine langfristige Planung im letzten Moment durch ein sehr wichtiges Detail infrage gestellt werden kann. Ist versäumt worden, frühzeitig für unmissverständliche Klarheit bei den Geldangelegenheiten zu sorgen? Es dürfte viel Geld verbrannt worden sein.
Hat es da schwerwiegende Defizite in der Kommunikation „Stadt <-> TSC“ gegeben? Gab es bis zuletzt keine klare Ansage, wie sich die Stadt die Zahlung einer Erbpacht vorstellt? Man wird es erfahren.

Siehe auch
Tagesordnung Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
 
16.03.2018 Tänzer drehen Ehrenrunde

17.03.2018 Notizbuch der Woche


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Taktung auf der Dieburger Straße. 30, 50, 30, 50 ……

30, 50, 30, 50. So könnte man die Taktung auf der Dieburger Straße trefflich beschreiben.
„Ja, was wollen die denn eigentlich“, wird sich der ortsfremde Autofahrer denken. Ist hier jetzt 30 durchgängig angesagt oder immer nur ein kleines Stück? Will Rödermark und kann nicht? Fehlt denen das Geld für Schilder?
 
Fahren Sie aufmerksam von Eppertshausen kommend die Dieburger Straße Richtung Ortsmitte. Ab einem gewissen Punkt werden Sie feststellen, dass nur bei jeder zweiten Einmündung zur Dieburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt wird.

Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Diebuger Straße. 30,5,30,50 usw
Diebugerstraße. 30,5,30,50 usw
Der Pfosten steht schon.

Ich war mir bisher ganz sicher, eine Einmündung hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Darum ist für mich die Beschilderung auf der Dieburger Straße lückenhaft und verwirrend.
Scheinbar ist das mit der Einmündung aber nicht unbedingt so.

So wie ich das Urteil vom OLG Hamm verstehe, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer Einmündung NICHT aufgehoben.
 
Wenn man sich das vor Augen hält, ist das, was in der Dieburger Straße an Schildern angebracht wurde, weder Fisch noch Fleisch. Da fragt man sich doch, warum stellt man z.B. am Bahnübergang nicht ein 30er-Schild auf (evtl. mit der Zusatzangabe 600 Meter) und beendet diese Strecke an der Einmündung zum Breidert. Das ganze natürlich umgekehrt von Eppertshausen kommend. Wäre eine schlanke Lösung und der Schilderwald wäre stark ausgedünnt. Zwar nicht unbedingt empfehlenswert, aber zulässig.
 
Ansonsten muss das Ordnungsamt kon­se­quen­ter­wei­se den Schilderwald aufforsten.
Könnte eine Blaupause für die Babenhäuser Straße sein.

Video Ortsdurchfahrt Dieburger Straße

Siehe auch
» Rödermark. Frankfurter/Dieburger und die Dreißig
» Wie lange gelten Streckenverbote?
» Endet eine Tempo-Begrenzung….
» Gültigkeit von Streckenverboten


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.