Nachtrag
Durch einige Fragen sehe ich mich genötigt, zu Einzelhandelbetriebe einen Nachtrag zu verfassen.
Hätte man nördlich der Germania den REWE-Markt, wäre die Versorgung der Schulkinder nicht mehr gewährleistet!
Oh mein Gott.
Auf diese gestellte Frage fällt mir eigentlich wenig ein. Spontane Antwort. Dafür ist weiß Gott die Stadt nicht in der Pflicht.
Auf dem Gebiet A 32 (ehem. Parkplatz ParamountPark ist zwar kein Einzelhandelsbetrieb zulässig, aber ein Kiosk mit einer Verkaufsfläche von 50qm. Des weiteren müssen die Schulkinder nicht unbedingt einen Verbrauchermarkt/Kiosk aufzusuchen, um sich mit einem Pausenbrot zu versorgen. Es gibt in der Schule eine Mensa.
Situation
Der REWE Verbrauchermarkt an der Kapellenstraße wird wahrscheinlich in absehbarer Zeit sein Geschäft schließen. Deshalb erscheint es mehr als logisch (denkbar), wenn sich REWE bei der Verwaltung der Stadt Rödermark frühzeitig um einen neuen Standort in Nähe der jetzigen Lage bemüht. Mögliche Gelände könnten sein:
A) A 32) U.a. Gelände Parkplatz ParamountPark (grau)
B) A 31.1 [11.2]) Gelände ParamoutPark bis Schöttler
» Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes2 Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen. Siehe
» Siehe A + B
Die Stadtverordneten werden wohl am 1.10.2024 den Magistrat bevollmächtigen, vom Rücktrittsrecht des Vorvertrags Gebrauch machen. Damit ist eine weite Entwicklung für die geplante Wohnbebauung der Firma Frank Immobilien zurzeit nicht mehr möglich.
Zurzeit geht es nur um A 31.1 [11.2].
Bei OP-Online kann man lesen, dass der Bürgermeister einen Betreiber an der Hand hat, der auf dem Gelände „Paramount Park“ einen Verbrauchermarkt errichten möchte und sofort mit dem Abriss der Ruinen beginnen würde.
Es wäre wirklich ein Segen, wenn es so kommen wird.
(Schade, dass kein Mitarbeiter der Offenbach Post bei der entscheidenden Sitzung anwesend war. Evtl. hätte man dann den Artikel ein wenig anders formuliert.)
Was ich auf der BUSE-Sitzung akustisch mitbekommen habe, ist, dass der momentane Eigentümer und Projektentwickler nicht vorhat, nur das Gelände zu verkaufen, sondern das gesamte von ihm geplante Projekt (Wohnbebauung). Das bedeutet, dass ein Projektverkauf die Grundstückskosten und auch die nicht unerheblichen Planungskosten beinhalten würden.
Besteht die Planung3 der Verwaltung darin, dass dort nur ein Verbrauchermarkt möglich ist, kann der Erwerber (Verbrauchermarkt) von den bisher erfolgten Planungen (Wohnbebauung) keinen Gebrauch machen.
Der Verkauf des Projekts hängt auch davon ab, dass der gültige Bebauungsplan geändert wird. Zurzeit ist dort nur „Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind,“ möglich. Siehe
Verbrauchermarkt dennoch möglich?
Dort (A 11.2) wird ein Verbrauchermarkt wohl nur dann realisierbar sein, wenn der jetzige Eigentümer mit einem Investor in Kontakt tritt und das Gelände zu einem für ihn akzeptablen Preis verkaufen kann. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob der jetzige Eigentümer es sich finanziell leisten kann, das Gelände weiterhin zu behalten und wie der Eigentümer „Altes Gaswerk1“ keinerlei erkennbares Interesse an einer Weiterentwicklung hat. Dann haben wir Verhältnisse wie am „Alten Gaswerk1“. „Still ruht der See“
Die Brechstange wird hier nicht weiterhelfen. Ich denke, am längeren Hebel sitzt der jetzige Eigentümer. Hoffentlich wird die Verwaltung mit mehr Geschick die Sache angehen, als beim „Alten Gaswerk1„
1 Am „alten Gaswerk“ Mainzer Straße hatte man angedacht, für den wegfallenden REWE-Markt das Gelände zur Verfügung zu stellen. Die Eigentümer haben offensichtlich kein Interesse daran, das Gelände zu dem angebotenen Preis zu verkaufen.
2 Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben.
3 Für einen Verbrauchermarkt muss auch der Bebauungsplan geändert werden. Die Zustimmung der Stadtverordneten dürfte sicher sein.
Siehe auch
Eine Alternative zur Kapellenstraße, vorgeschlagen vom Magistrat und auch von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, liegt wohl auf Eis.
» Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania und einer Verkehrsspange Ober-Roden Nord
» Vorvertrag Rödermark – Frank
» Bebauungsplan Entwurf
» Bebauungsplan Begründung
» Antrag. Vorhabenbezogener Bebauungsplan / A 31.1
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.