Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
„Zur Pressemitteilung der CDU Rödermark vom 26.09.2022“
In ihrer Pressemeldung vom 26.09.2022 bezieht sich die CDU auf die Kritik der Bürgerinitiative BIVER in deren Leserbrief vom 21.09.2022 in der OP, welche die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und AL/Die Grünen angekündigten verkehrsberuhigenden Maßnahmen bezüglich der „Kipferl-Kreuzung“ und der Rodaustraße fordern. In ihrer Darstellung bedient sich die CDU ihres liebgewonnenen Arguments, dass es „ohne Einschaltung und Zusammenarbeit mit den zuständigen übergeordneten Behörden […] keine Fortschritte geben“ würde. So wird der falsche Eindruck vermittelt, das Verkehrsnetz von Rödermark bestehe beinahe ausschließlich aus Landes- und Bundesstraßen. Dass eine Kreisellösung an der „Kipferlkreuzung“ in die Zuständigkeit von Hessen Mobil fällt, ist unbestritten, gleiches gilt jedoch nicht für die Rodaustraße: Hier existieren bereits konkrete Pläne (siehe öffentlich vorgestelltes Gutachten des Planungsbüros von Mörner). Diesen Sachverhalt greift Frau Wehner allerdings mit keiner Silbe auf, es wird also der Eindruck vermittelt, die Forderungen der BIVER bezögen sich beinahe ausschließlich auf Bundes- oder Landesstraßen. Anstatt ihren Verpflichtungen als mitregierender Partei in Rödermark nachzukommen, wird die Verantwortung wieder einmal an den „Runden Tisch“ delegiert. Es sollte aber klargeworden sein, dass die Anwohner nun endlich Taten sehen wollen, zumal dies ja auch explizit im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Angesichts der Tatsache, dass es für einige Vorhaben umfassende und zeitintensive Absprachen mit Landes- und Bundesbehörden geben muss, dürfte eine weitere Verzögerung des Prozesses für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr hinnehmbar sein.
Getreu Frau Wehners Ankündigung, dass „Kreisellösungen von der CDU grundsätzlich unterstützt werden“, erwarten die FWR von der Koalition, die Kreisellösung an der Kipferlkreuzung mit Hessen Mobil sowie die Realisierung der Pläne für die Rodaustraße nun zeitnah auf den Weg zu bringen.
Siehe hier die in der PM angesprochenen Punkte
» CDU-Rödermark. Kritik der BI teilweise berechtigt.
» Umgestaltung Rodaustraße
» Leserbrief: Rotlichtfahrer ängstigen Anwohner
» Koalitionsvertrag
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.