Nachfrage 23.11.2021. Wann ist mit ersten Ergebnissen dieses Prüfauftrags zu rechnen?
Hier die Antwort.
Am 8.6. hat die Stadtverordnetenversammlung (Link vom Admin eingefügt.) dem Magistrat u.a. folgenden Prüfauftrag erteilt: „Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, zu prüfen, mit welchen konkreten Maßnahmen eine „entschleunigende“ Fahrbahnführung auf der Rodaustraße inklusive Kreisel an der Kreuzung Am Zilliggarten und ggf. alternativ einer Ampellösung erreicht werden kann.
Hierzu soll schnellstmöglich ein umfassendes Konzept mit mehreren baulich (sowie zugleich rechtlich) möglichen Varianten mitsamt einer jeweiligen Kostenprognose ausgearbeitet und vorgestellt werden – inklusive dem gegebenenfalls temporären Einsatz von beispielsweise u.a. „Lego‐Style“‐AntiTerror‐Pollern im Verkehrsraum.“ Wann ist mit ersten Ergebnissen dieses Prüfauftrags zu rechnen? Ganze Antwort vom Magistrat zu Verkehrsentlastung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Vorab.
Bei der BUSE-Ausschusssitzung (24.11.2021) gab es einen recht merkwürdigen Vorgang. Die FDP-Fraktion beantragte die Vorverlegung eines Tagesordnungspunktes, der Interessen der Bürgerinitiative BI Rodaustraße und BIVER (Ortsgruppe Ober-Roden) betraf. Damit die Anwesenden der Bürgerinitiative nicht bis zum Sitzungsende warten müssen, lautete die bürgerfreundliche Begründung. Die Rede von Bürgermeister Rotter zu dem – Vorziehen -, die ich hier ganz vorsichtig als –so nicht angebracht– bezeichnen möchte, wurde von Herrn Schickel (Vorsitzender Ausschuss BUSE [Al/Die Grünen]) mit den Worten „das war ein eindeutiges Votum gegen den Antrag, der damit abgelehnt ist“ umgesetzt. Ich habe erwartet, dass über einen Antrag einer Fraktion die Mitglieder des Ausschusses abstimmen müssen und die Rede eines „Gastes mit Rederecht“ dazu nicht ausreicht. Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Schickel, sah das wohl anders. Die Frage bleibt. War das in Ordnung?
Hier der Artikel im Heimatblatt.
BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden sehen erheblichen Klärungsbedarf in der Sache
Vor dem Hintergrund der vergangenen Ereignisse und Beschlüsse, sehen die Vertreter der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden, Jakob Rhein und Norbert Kern, erheblichen Klärungsbedarf in der Sache. Der ganze Artikel im Heimatblatt Rödermark auf Seite 2
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Pressemeldung der
BI-Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
Rödermark: Bürgerinitiativen mit Status Quo weiterhin unzufrieden
Im Vorgriff auf die bevorstehende Bauausschusssitzung der Stadt Rödermark am 24. November, sehen die Vertreter der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden, Jakob Rhein und Norbert Kern, erheblichen Klärungsbedarf in der Sache, heißt es in einer Pressemitteilung der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
„Mehrere Monate nach dem Stadtverordnetenbeschluss, schnellstmöglich ein umfassendes Konzept zu erstellen bzw. eine Kreisellösung zu erarbeiten, sowie der Koalitionsvereinbarung von CDU/AL/GRÜNE, zeitnah zum Wohl der Anwohner zu handeln, hat sich in Bezug auf unsere Anliegen immer noch nichts sichtbares getan“, so die beiden Sprecher. Vielmehr, so die Meinung manch betroffenen Bürgers, stelle sich Frage, wie es sein könne, dass die Verwaltung die politischen und damit maßgeblichen Willenserklärungen konterkariere.
Aus Sicht der BI Rodaustraße wird zwar grundsätzlich begrüßt, dass nach zwei Jahren nun endlich ein Planungsbüro mit der „Verkehrsberuhigung auf der Rodaustraße“ beauftragt worden sei. Allerdings habe man Sorge, dass es dem Magistrat und seiner Verwaltung immer noch an der notwendigen Einsicht und Motivation fehle, eigenständig schnellstmögliche, pragmatische und nahezu kostenfreie Entschleunigungsmaßnahmen anzuordnen, wie z.B. das Aufbringen von Radfahrstreifen, das Verbot des Parkens auf Gehwegen oder Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden.
„Dafür wurde unserer Kenntnis nach vor einem Jahr doch speziell eine Stelle besetzt“, so Jakob Rhein.
Bekräftigt wird diese Feststellung auch von der Ortsgruppe Ober-Roden und zwar in Zusammenhang mit dem seit drei Jahren geforderten und aus ihrer Sicht rechtlich möglichem LKW-Durchfahrtsverbot auf der L-3097. Die Prüfung dessen, so habe die 1. Stadträtin mitgeteilt, sei bereits im Dezember 2020 in Auftrag gegeben worden. Allerdings, so Norbert Kern, werde dessen Sachstand bzw. desen Varianten weiterhin und unerklärlicher Weise geheim gehalten.
Auch zum Thema „Blitzer“ verspürt Jakob Rhein wenig von der von Bürgermeister Rotter versprochenen Transparenz und Kooperation. „Papier ist geduldig und die Mühlen der Verwaltung mahlen ärgerlicher Weise langsam. Aber in Anbetracht der identischen Messergebnisse aus August 2021 zu Mai 2019, d.h. es fahren mehr als 70 Prozent der Fahrzeuge schneller als erlaubt, stellt sich uns die berechtigte Frage, wo liegt das Problem zeitnah und unabhängig von anderen Erhebungen hier auch in Interesse der Verkehrssicherheit aktiver zu werden?“.
Ähnlich verdrossen formuliert es Norbert Kern, den vor allem die Fehlinterpretationen der Verwaltung ärgern: „HessenMobil schreibt, dass die Straßenschäden in der Hanauer- und Nieder-Röder-Straße nicht vor 2025 saniert werden und Tempo-30 nicht für erforderlich erachtet würde. Die endgültige Entscheidung darüber obliege aber der Stadt. Nicht erforderlich, heißt also nicht nicht zulässig. Wenn uns die Verwaltung jetzt mitteilt, es sei nun gesetzlich Fakt, dass man kein Tempo-30 anordnen dürfe, dann ist diese Begründnung nicht nur verfehlt, sondern konterkariert auch den politischen Willen“.
Kritisch beleuchtet die Ortsgruppe Ober-Roden auch die städtischen Messergebnisse zur Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Hanauer Straße, die um die 40 Stundenkilometer gelegen hätten. Fälschlicherweise sei hier an einem Lichtmast circa 50 Meter vor der „Kipferl-Kreuzung“ gemessen worden, einem Punkt, wo die Fahrzeuge aus einer unübersichtlichen Rechtskurve kommend in der Regel tatsächlich ordentlich fahren würden.
Erst danach würden die Fahrer erkennen, welche Farbe die Ampel zeige. Zeige sie GRÜN oder gar schon GELB, würde oft stark beschleunigt, um die Kreuzung zu queren. Gepaart mit den erheblichen Straßenschäden steige der Lärmpegel – je nach Fahrzeugart – dann zum Teil ins Unerträgliche; von dann fehlender Sicherheit für Fußgänger ganz zu schweigen.
„Spätestens hier und jetzt“, so Norbert Kern, „wird aus unserer Sicht die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle für die Anwohner um den Kreuzungsbereich überschritten, denn Laut Umweltbundesamt betragen je nach Rahmenbedingungen (z.B. Straßenschäden) die Differenzen für Tempo 30 und Tempo 50 im Mittelungspegels rund 2 bis 3 dB(A). Dies liegt deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Das bedeutet u.a. auch, dass ein PKW bei 60 Stundenkilometer den doppelten Lärm eines PKW mit 40 Stundenkilometer erzeugt. Von LKW mit/ohne Anhängern, die vorab bis zu 20 mal lauter sind, erst garnicht zu reden“.
Soweit die Pressemeldung.
Auf die Bitte der BI hin, noch eine eMail, die an die Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung gegangen ist.
Hier die Mail.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
23.11.2021 FDP Rödermark
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit knapp einem halben Jahr ist das Thema „Verkehrsentlastung“ von der Bildfläche nahezu verschwunden. Das ist bedauerlich, denn es wurde in den Sitzungen vor den Sommerferien heftigst über das Thema debattiert und seitens
des Magistrats Versprechungen gemacht, die bis heute nicht erfüllt sind.
Daher würde die FDP‐Fraktion in diesem Zusammenhang gerne einige konkrete Fragen beantwortet wissen. Es haben sich zum morgigen BUSE‐Ausschuss Vertreter der verschiedenen BI’s angekündigt. (Anmerkung Admin. Bei der BUSE-Ausschusssitzung (24.11.2021) gab es einen recht merkwürdige Vorgang.) Das Verkehrsthema wird erst bei TOP 19 mit dem FWR‐Antrag aufgerufen. Eigentlich hätten wir diese Fragen gerne am Schluss bei TOP 21 „Mitteilungen und Anfragen“ gestellt. Es ist aber absehbar, dass wir morgen mit der Tagesordnung nicht durchkommen und diese Bürger quasi umsonst unsere Ausschusssitzung aufsuchen werden. Daher ersucht die FDP‐Fraktion entweder um die Vorziehung der entsprechenden Tagesordnungspunkte nach den Präsentationen oder auf zeitnahe schriftliche Beantwortung. Hier weiterlesen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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