Es scheint ja jetzt sicher zu sein. CDU und AL/Die Grünen in Rödermark werden die nächsten Jahre als Koalition auftreten. Somit hat die CDU innerhalb von 2 Jahren den 3. Partner in Sachen Ortspolitik. Das Wahlprogramm der beiden Parteien konnte man ja auf den Wahlveranstaltungen hören oder in den unzähligen Publikationen lesen. Nur, was steht in dem Koalitionsvertrag. Wird das ein Geheimnis bleiben?
Nein, das glaube ich nicht. Beide Parteien (CDU und AL/Die Grünen) haben sich Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben. Und das geht nur dann, wenn man die Ziele und Vereinbarungen kennt. Also, in ein paar Tagen werden wir die Vereinbarung/Koalitionsvertrag auf den Webseiten der Parteien lesen können. Die haben doch nichts zu verbergen. Oder?
Wissenschaftlicher Dienst. Deutscher Bundestag
…[]…Eine bestimmte Form ist für Koalitionsverträge nicht vorgegeben. Sie können sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Wegen ihrer Bedeutung besteht ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis des Inhalts von Koalitionsverträgen. Aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen heraus wird eine Publikationspflicht gefordert. Aus dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip dürfte sich eine Veröffentlichungspflicht wohl nicht herleiten lassen, da es sich hierbei lediglich um den politischen Willensbildungsprozess handelt, der erst zu staatlichem Handeln führen soll. In der jüngeren Vergangenheit sind etliche Koalitionsverträge auf Bundes- und Landesebene veröffentlicht worden.
Rechtsnatur und Verbindlichkeit von Koalitionsverträgen sind umstritten. Teils werden sie als Verfassungsverträge angesehen, teils als politisch – nicht aber rechtlich – bindende Absprachen qualifiziert, als…..Hier der ganze Text
Ich leite hier ganz einfach folgendes ab:
Nur wer etwas zu verbergen hat wird einen Koalitionsvertrag NICHT veröffentlichen.
Auf Bundesebene geht das. Siehe:
Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP
Ebenso in NRW
Koalitionsvertrag SPD/Grüne
Nachtrag 17.06.2011
Auch in Rödermark geht das.
Koalitionsvertrag CDU/AL Die Grünen.
Auszug:
6. Sonstige Vereinbarungen
Unter Vorsitz des direkt gewählten Bürgermeisters gehören gemäß gültiger Hauptsatzung dem Magistrat der hauptamtliche Erste Stadtrat sowie sechs ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte an. Nach Beendigung der Amtszeit des Ersten Stadtrats im Juni 2013 erfolgt die Neuwahl in Absprache der Koalitionsfraktionen. Das Vorschlagsrecht für diese Position obliegt der CDU.
Zur Hälfte der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung, wird das Amt des Stadtverordnetenvorstehers neu besetzt. Hierfür haben AL/Die Grünen das Vorschlagsrecht.
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?