
Nachtrag.
Beschlussvorschlag (TOP 10):
Der Magistrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit gemäß dem beigefügten Entwurf mit Anlagen.
Im Gemarkungsgebiet Rödermark sollen in der städtischen Flur die asphaltierten und geschotterten Wege laut beigefügtem Plan und anhängender Wegeliste (mit Flurbezeichnung) während der Brut- und Setzzeit (vom 01.03. bis 15.06.) von der
Leinenpflicht befreit werden. Die Hunde sollen nur auf diesen Wegen frei laufengelassen werden.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (2), FWR (4), FDP (3), AfD (1)
Ablehnung: SPD (2)
Enthaltung: ./.
Gültigkeit hat nur der Plan auf der städt. Homepage.
Gestern, 23.11.2023, bei der BUSE-Sitzung wurde beschlossen, den Stadtverordneten am 5.12.2023 zu empfehlen, dem „Entwurf der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass am 5.12.2024 dem Entwurf zugestimmt wird und die Satzung in Kraft tritt.
Es wurde bei der Vorstellung erwähnt, dass jetzt ein Mittel (Karte und Flurnamen sind wohl gemeint) zur Verfügung steht, um bei Verstößen gegen die Satzung die Geldbuße, bis zu 50.000,00 €, gerichtlich (gerichtsfest) einzufordern.
Mal sehen, wie das den Hundehaltern zur Verfügung gestellte Material angenommen wird. Man braucht die Flurnamen nicht zu kennen und eigentlich auch die Karte nicht, weil die Anleinpflicht auf asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswegen nicht besteht.
Bei -geschottert- könnte es Diskussionen geben; sollte man meinen. Zu der Aussage „asphaltierten und geschotterten Feld- und Wirtschaftswege– gibt es ja die Karte und die Liste mit den Flurnamen. Damit ist, so habe ich es verstanden, alles getan, um auch bei Verstößen die verhängten Bußgelder zweifelsfrei eintreiben zu können.
Es dürfte auch nicht so schlimm sein, dass auf der Karte die Flurnamen nicht verzeichnet sind.
Die Satzung sollte man zur Verdeutlichung (wie auch immer) ein wenig erweitern.
1.) Da die Wegnamen (Flurbezeichnungen) nicht auf der Karte verzeichnet sind, wird eine Liste mit Flurbezeichnungen beigelegt.
2.) Einen Link zu einer Karte, auf der die Flurnamen verzeichnet sind.
Man könnte sich aber auch einmal überlegen, den Hundehaltern folgende Broschüre des Heimat- und Geschichtsvereins als Orientierungshilfe zur Verfügung zu stellen.

Siehe
» Beispiel einer Karte
» Satzung
» Flurbezeichnungen
» Karte