28 Tage nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Bisher habe ich noch keine Information zu Brut- und Setzzeit und der Webseite der Stadt gesehen. Mag ja sein, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Hundehalter Bescheid wissen und die aufgestellten Schilder im Wald lesen können.
Der Stadt ist allerdings auch bewusst, dass zu Details der Leinenpflicht Aufklärungsbedarf besteht. Warum dann erst der Hinweis knapp einen Monat nach Beginn der Leinenpflicht?
Dass es einen Hinweis geben sollte, zeigt der jetzige Hinweis. Der Hinweis hätte schon Tage vor Beginn der Leinenpflicht veröffentlicht werden müssen. Das hätte manch einem Ärger erspart.

Stellen Sie sich einmal vor, der seit Monaten auf der Webseite der Stadt eingeblendete Hinweis auf die Stadtfeste hätte man ab Juli geschaltet.


Hier der Hinweis vom 25.3.2019 auf der Webseite der Stadt.
 
Siehe auch
20.03.2019 Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Aus gegebenem Anlass
Auf die Brutzeitkarte (ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte) sollte man schon mal auf der Webseite der Stadt hinweisen. Damit würde einem Hundehalter manch eine Diskussion erspart bleiben.
Auch sollte man ab 1.3. auf die Leinenpflicht hinweisen.
[..]Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres.[..]
Dieser Service sollte für die Hundesteuerzahler, auch bei einem solchen Haushalt wie dem von Rödermark, gerade noch machbar sein.
 

Fündig werden Sie auf der Webseite der Stadt, wenn Sie mit – Satzungsrecht – suchen.
 
Die Karte soll nicht den Anschein erwecken, dass man zu den nicht gekennzeichneten Stellen unbedingt freien Zugang hat. Aber die Diskussion, sie müssen hier ihren Hund während der Setz- und Brutzeit anleinen, ist dort nicht angebracht. Eigentumsrechte sind natürlich zu beachten. Auch auf einem Feld hat ein Hund nichts zu suchen.

Siehe auch
» 28.03.2019 Nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.
» NABU appelliert an Spaziergänger und Hundebesitzer.


Nachtrag
» 01.03.2023 Seit Jahren an bemängelter Karte orientieren.
» 22.04.2023 Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Vorbildliche Hundehalter?

Sorry, die Passage in meinem Artikel vom 6.6.2018 bezügl. „vorbildliche Hundehalter“ muss korrigiert werden.

Am 6.6.2018 hatte ich von den -vorbildlichen Hundehaltern- in Rödermark berichtet. Auch berichtete ich darüber, dass „Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark.“

Ich muss mich leider korrigieren. Der von der OP geschilderte Vorgang betraf wohl die Gemarkung Rödermark.
Auch gab es einen schlimmen Vorgang am Umspannwerk in Urberach (es folgt noch ein Gedächtnisprotokoll von diesem Vorgang) und meinen Hinweis „Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang.“ kann ich deshalb so nicht stehen lassen.

Ich habe mich über den Bericht (Hunde und Hundehalter) bei der Ausschusssitzung mächtig gefreut und muss jetzt sagen, ich bin am Boden zerstört. Die Aussagen vom Ordnungsamt auf der Ausschusssitzung berufen sich auf nachgegangenen Mitteilungen/Anzeigen aus der Bevölkerung. Nicht amtlich bearbeitete Zwischenfälle DÜRFEN AUCH NICHT in offizielle Berichte der Stadt Einzug halten.

Der Bericht vom Ordnungsamt ist die amtliche Version. Die hat aber offensichtlich wenig Gemeinsamkeiten mit der Realität.

Feldschützin nimmt Dienst auf

Rödermark. Feldschützin nimmt Dienst auf

Hale Temür heißt die erste Feldschützin Rödermarks.

Sie war in der Vergangenheit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlastung von der Fa. Securitas schon einige Jahre für die Stadt tätig und zwar bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Durch Stundenverschiebungen innerhalb des Ordnungsamtes wurde zum 01.01.2017 eine zusätzliche Stelle bei der Ordnungspolizei geschaffen. Frau Temür bewarb sich auf diese Position und wurde dann eingestellt.[..]
[..]übernimmt aber zusätzlich den Feld- und Forstschutz, zu dem auch die Überwachung der Anleinpflicht gehört.
Weiter bei focus.de



Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.
 

Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.