Nachtrag. Neue Erkenntnis. Satzung wird 2022 wohl nicht kommen.
Satzungsänderung
„Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“
Anleinpflicht im gesamten Außenbereich Rödermarks
Die Koalition (CDU, AL/Die Grünen) hat einen Antrag zur Leinenpflicht/Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit einzuführen. NEU. Gesamter Außenbereich Rödermarks
Da der Antrag von der Koalition eingereicht wurde, die über die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung verfügt, dürfte die wohl eingeführt werden. Entschieden wird am 8.2.2022 auf der Sitzung der Stadtverordneten.
Brut- und Setzzeit zurzeit vom 1. März bis zum 15. Juni.
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt. Siehe die Niederschrift BUSE
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Ich habe gerade eine WhatsApp Sprachnachricht bekommen, mit der mir berichtet wird, dass Hundehalter von Mitarbeitern des Security-Unternehmens so richtig angekackt werden. Es ging um einen nicht angeleinten Hund. Der Hundebesitzer hat dem Mitarbeiter auf dem Handy die OFFIZIELLE BRUTZEITKARTE der Stadt Rödermark gezeigt, um zu belegen, dass hier KEINE Anleinpflicht besteht. Auf dem Handy. Für den Security-Mitarbeiter ergab sich dadurch keine neue Erkenntnis.
Verdammt noch mal, kann Frau Schülner nicht einmal anordnen, dass man die Mitarbeiter des Security-Unternehmens richtig einweist? Muss man sich in Feld und Flur von diesen unfreundlichen Externen (so die Sprachnachricht) anmachen lassen?
Was natürlich auch sein kann. Die Brutzeitkarte auf der Webseite der Stadt aus 2011 ist nicht die Karte, mit der die Externen auf Streife gehen.
Das hat man davon, wenn man sein eigenes Personal aus meiner Sicht für wenig Geld an Messel vermietet und der Bürger im Ort sich mit externen Mitarbeitern, die von der Stadt wahrscheinlich ungenügend eingewiesen worden sind, rumschlagen muss. Hinzu kommt, dass wir Rödermärker Bürger für diesen Blödsinn auch noch unser Steuergeld hergeben müssen. Bin auf die kommende Grundsteuererhöhung gespannt, bei der sicherlich ausschließlich Corona als Grund herhalten muss.
Es sollen sich nicht die Mitarbeiter angesprochen fühlen. Es ist der Kopf vom Fisch gemeint.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Seit dem 1. März gilt in Rödermark wieder die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit. Bis zum 15. Juni müssen Hunde in den mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten an die Leine. Kontrolliert wurde das Gebot in der Vergangenheit von Feldschützin Hale Temür, die aber aufgrund der Corona-Pandemie derzeit im Ordnungsamt gebraucht wird. Deshalb hat die Stadt jetzt bis zum Ende der Setzzeit in diesem Jahr ein privates Security-Unternehmen mit der Überwachung beauftragt. [..] Quelle Roedermark.de
Unser Ordnungsamt fährt in Messel Streife. In Rödermark beauftragt man ein externes Unternehmen.
Unser Ordnungsamt ist bestimmt viel in Messel unterwegs und man muss wohl deshalb für die Überprüfung der Anleinpflicht im Rödermark ein externes Unternehmen beauftragen. Macht ja auch wirklich Sinn. Ist bestimmt preiswerter, als das durch das Engagement der Ordnungspolizei in Messel fehlende Personal aufzustocken.
Beauftragt man ein externes Unternehmen, das die Bürger auf Einhalten bestimmter Regeln anhält und ggf. Strafen bei Vergehen verhängen kann, kann man davon ausgehen, dass diese Leute den Auftrag ernst nehmen. Was ich nicht überprüfen kann und wie zu erwarten, die Quellen es nicht gestatten, ihren Namen im Ernstfall nennen zu dürfen, benutze ich: -Man kolportiert.
Man kolportiert, dass sich im Feld Mitarbeiter eines von der Stadt beauftragten Unternehmens die Hundehalter zum Anleinen ihrer Hunde auffordern, obwohl diese sich in einem Gebiet befinden, das in der Brutzeitkarte der Stadt Rödermark als nicht leinenpflichtiges Gebiet ausgewiesen ist. Sollte das stimmen, wäre es zu empfehlen, den externen Mitarbeitern eine Einweisung zu geben, wie man das antiquierte Teil der Brutzeitkarte auch ohne Brille und gute Ortskenntnisse zu verstehen hat.
In diesem Zusammenhang kommt der Gedanke schnell auf. Hätte es die letzten Vorfälle (z.B. Vandalismus) auch dann gegeben, wenn sich unsere Ordnungspolizei mehr in Rödermark hätte aufhalten können, als in Messel Streife zu fahren?
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Nach einer unglaublichen Begegnung im Breidert muss das Folgende sein.
Einen größeren Mist als die -Brutzeitkarte-, die die Stadt den Hundehaltern zur Orientierung zum Verhalten in der Setz- und Brutzeit zur Verfügung stellt, ist nicht nur großer Mist, sondern auch eine Blamage für eine Stadt, die im Kreis Offenbach Platz EINS bei der Hundesteuer belegt. Zahlen zum Kreis Offenbach
Die Karte sollte den Hinweis enthalten, dass viele der Flächen, die von der Leinenpflicht befreit sind, private Flächen sind. Offizielle Hundespielwiesen gibt es in Rödermark nicht.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.
In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“
Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.
Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“
Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt. Siehe die Niederschrift BUSE
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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