Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Landwirte in großer Sorge um Qualität ihrer Feldfrüchte

Rödermark.
Landwirte in großer Sorge >um Qualität ihrer Feldfrüchte

Landwirte in Rödermark und Rodgau sind in großer Sorge um die Qualität ihrer Feldfrüchte. Hundekot gefährde die Reinheit der auf Äckern wachsenden Lebensmittel. Ordnungsämter und Naturschutzbehörden sollten den Leinenzwang schärfer kontrollieren. [..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Siehe auch
Setz- und Brutzeit. Gespräche zu Thema Hund
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gespräch zwischen H. Böhm (Hundeverein) und Hundehalter. Hundwiesen

Gespräch zwischen H. Böhm (Hundeverein) und Hundehalter

Bei meinem Gespräch mit Herrn Böhm, Hundeverein Rödermark e.V. habe ich versucht zu erfahren, welche Maßnahmen des Hundevereins für ein besseres Zusammenleben zwischen den „Hundehaltern“ und „nicht Hundehaltern“ beitragen können.

Grundsätzlich war man sich darüber einig. Es gibt Hundehasser, Kinderhasser, Autohasser…..usw. die auf IHREM speziellen Gebiet kein Gespräch aufkommen lassen. Man war sich auch darüber einig: „Gäbe es keine Hunde, würde das Feindbild für die Spaziergänger evtl. der Jogger oder der Radfahrer sein. Für den Jogger dann der Radfahrer

Durch gezielte Aktivitäten versucht(e) der Hundeverein, Aufklärung zu betreiben. Man veranstaltete Stammtische und kostenlose Informationsveranstaltungen. Bei solchen Aktionen durch einen Hundeverein kommt einem Hundebesitzer gleich der Gedanke „Die wollen ja nur Mitglieder werben. Da bleibe ich mal gleich zu Hause.“ Der Erfolg einer solchen Veranstaltung bleibt wahrscheinlich deshalb hinter den Erwartungen zurück.

Die Mittel zur Aufklärungsarbeit sind begrenzt und auf großes Interesse der Hundehalter stößt man auch nicht. In den anderen Hundevereinen in Rödermark mag die Situation anders sein.

Was bietet z.B der Hundeverein-Rödermark
Es werden spezielle (Ausbildungen/Kurse) angeboten, die Hundehalten im Kurs Sachkunde Grundsätzliches vermitteln. Die Kurse reichen bis zur Begleithundeprüfung. Die Kosten für die o.g. Kurse belaufen sich auf 60,00 bis 150,00 €. Natürlich sind die Kurse für jeden offen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist NICHT erforderlich. Anmerkung. Sachkunde für einen Kurs bezüglich Hunde? Schon merkwürdig. Aber in Deutschland ist ein Hund eben eine Sache.

Im Hundeverein Rödermark e.V. werden jährlich ca. 250 Hundehalter (nicht nur Rödermärker) ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt nicht nur auf dem Hundeplatz. Ein Großteil der Schulungen findet in der freien Natur und auch in den Wohngebieten statt. Herr Böhm zum Ausbildungsschwerpunkt Mensch/Hund: „Die Arbeit betrifft zu 90% den Menschen. Nur 10% benötigt der Hund

Hundewiesen.
Der Landwirt Gaubatz hat der Stadt Rödermark bereits den Vorschlag unterbreitet, Hundewiesen anzulegen und auch gezeigt, wo diese sein könnten. Der Vorschlag wurde scheinbar nicht weiter verfolgt. 
Zu den Hundewiesen, aus der Anfrage der CAL, liegt auch eine Antwort der Stadt Rödermark vor.

[..]Als Lösungsversuch wurde die Ausweisung von sog. Hundewiesen vorgeschlagen. Auf diesen Flächen sollen Hunde ihr Geschäft machen, die Hundehalter sollen die Hinterlassenschaften in Plastiktüten einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.[..] Aus o.g. Antwort.

Verstehe ich nicht ganz. Wir weisen während der Brut- und Setzzeit bestimmte Flächen aus, auf denen die Hunde während dieser Zeit NICHT der Anleinpflicht unterliegen. Hier spricht keiner von Haftung. Wenn diese Flächen jetzt in Zukunft (in der Brut- und Setzzeit) die neu ausgewiesenen „Hundewiesen“ sind, was spricht dagegen?

Oder will man, bis auf diese Flächen, eine generelle Anleinpflicht über das gesamte Stadtgebiet erreichen. Dann könnte der Begriff „Hundewiese“ eine andere Qualität bekommen. In der Anfrage der CAL wird aber ausdrücklich die Brut- und Setzzeit angesprochen.

[..]Durch welche Maßnahmen würde sich der Schutz von frei lebenden Tieren während der Brut- und Setzzeit weiter verbessern lassen[..] Quelle

Oder will man, bis auf diese Flächen, eine generelle Anleinpflicht über das gesamte Stadtgebiet erreichen. Dann könnte der Begriff „Hundewiese“ eine andere Qualität bekommen. In der Anfrage der CAL wird aber ausdrücklich die Brut- und Setzzeit angesprochen. Wie informiert man? Wie klärt man auf?
Der Berichtsantrag der CAL ist uneingeschränkt zu befürworten. Die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse ist wichtig, darf aber nicht gespickt sein mit Vorwürfen und Verboten in Richtung Hunde(halter).
 
Hundehalter kann man nicht dazu zwingen, einen Hundeführerschein abzulegen oder zu sonstigen Informationsveranstaltungen zu gehen. Es müssen andere Wege gefunden werden. Welche? Keine Ahnung!
 
Wenn man sagt, wir müssen an die Vernunft appellieren und darauf hoffen das wird ein durchschlagender Erfolg, ist das wohl ein Trugschluss. Wie soll der Appell erfolgen? Ein Aufruf in der Zeitung? Warme Worte bei der Stadtverordnetenversammlung?
 
Geht man einem Teil der Vorwürfe nach, wird man feststellen, nicht nur die Hundehalter können zu einem besseren Nebeneinander beitragen. Auch eine Aufklärung der anderen Nutzer der Wald- und Feldwege wäre nützlich. Z.B., wie man sich als Jogger/Radfahrer verhalten sollte, wenn man von hinten kommend Spaziergänger (mit/ohne Hund) überholt. Der Hinweis eines Jagdpächters sollte ernst genommen werden: „Auch die mit Stirnlampen und Leuchtbändern illuminierten Jogger können zu den Wildunfällen beitragen

Ein Merkblatt für die Hundehalter, mit dem auf die Unebenheiten hinweisen wird, wäre nicht verkehrt. Das Merkblatt soll aber nicht nur die Hundehalter ins Visier nehmen, sondern auch die anderen Gruppen hinweisen, wie man durch kleine Veränderungen in ihrem Verhalten für eine entspanntere Atmosphäre sorgen kann.

An die Hundehalter

Oft bewirkt bereits eine kleine Veränderung des Verhaltens des Menschen, eine große Veränderung des Verhaltens des Hundes. Quelle

 
Siehe auch
Rödermark. Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gespräche zum Thema Hund

Gespräche zum Thema Hund. Hundewiese für Rödermark. Leinenzwang in Rödermark.
Hier die Zusammenfassung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Gespräch zwischen Jagdpächter und Hundehalter

Haben Jäger / Jagdpächter ein Problem mit Hunden.
Gespräch mit einem Jagdpächter.

Ab dem 1.2.2013 wurden in unserem Gebiet 17 Wildtiere (Rehe?) überfahren und 3 Wildtiere (Rehe?) von Hunden gerissen.
Die Ursachen dafür, dass Wildtiere auf die Fahrbahn laufen, sind vielfältig. Nicht nur Hunde kommen als Verursacher in Betracht. Auch die mit Stirnlampen illuminierten Jogger scheuchen die Wildtiere auf und können das Wild auf die Straße treiben. Radfahrer und  Mountainbiker in frühen Morgenstunden/späten Abendstunden bringen wegen der Beleuchtung keine Ruhe für die in der Natur lebenden Tiere. Auch die mit lustigen Halsbändern versehenen Hunde, die dadurch für das Wild wie vierbeinige Aliens daherkommen, sind eine Gefahr. Das Wild wird meistens nicht gehetzt, sondern aufgescheucht. Aufgescheucht durch sporttreibende Menschen oder herumlaufende Hunde.

Aber auch für den Jäger/Jagdpächter ist ein friedliches Zusammenleben mit den Hundehaltern gewollt. Hunde mit nicht beherrschbarem Jagdtrieb sollte man an der Leine halten. Damit diese Hunde auch einmal so richtig laufen können, kann sich der Hundehalter auf das Fahrrad setzen und den Hund an der Leine mitführen.

Die Brut- und Setzzeit sollte, so wie vom NABU gefordert, verschoben werden. Auch die Leinenpflicht in der gesamten Gemarkung in dieser Zeit ist zu befürworten. Hundewiesen sind auch von den Jagdpächtern / Landwirten der Stadt vorgeschlagen worden. Wird von der Stadt wohl nicht weiter verfolgt. (Siehe Bemerkung zur Haftung hier)

Ein Hundeführerschein sollte jeder Hundehalter haben, der seinen Hund OHNE Leine in Wald, Feld und Natur ausführt.

Siehe auch
Rödermark Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.