2020. Sprechen.
Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/ Die Grünen „Statusbericht stadtplanerische Projekte und Entwicklungsmaßnahmen“ vom 01.06.2020
Zum Gaswerk gab es eine letzte Frist bis zum 10.06.2020. Am alten Gaswerk, insbesondere Sachstand im Hinblick auf den Geltungsbereich.
Geltungsbereich ist derjenige, der von Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde (Kleineres Gebiet ohne Hamburger). Letzte Frist an „Hamburger“ (10.06.2020).Quelle
2024. Noch „Altes Gaswerk“. Anfrage der FDP zur Stavo 1.10.2024 Frage 2: Gab es in den vergangenen 5 Jahren direkte Kontakte zwischen der Stadt
Rödermark und den Flächeneigentümern? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis?
In den letzten Jahren hat es diverse Kontakte sowie Gespräche der Stadt, der Hessischen Landgesellschaft sowie eines Einzelhandelskonzerns mit den Grundstückseigentümern, insbesondere mit jenen des Hauptgrundstücks, gegeben. Der letzte Kontakt datiert aus dem Jahr 2022.
Ob das der richtige Weg zur Stadtentwicklung ist?
Mal egal ob Wohnbebauung oder Gewerbeentwicklung einer Brache?
Februar 2021. Handeln.
Der unmissverständliche Auftrag der Stadtverordneten an den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass ein Gewerbegebiet nördlich der Germania entstehen kann, wurde im Februar 2021 mit Mehrheit erteilt.
Gab es nach dem unmissverständlichen Auftrag an den Magistrat irgendwelche Aktivitäten? Ich kann jedenfalls keine Aktivitäten erkennen. Bei der Mainzer Straße haben wir es jetzt schriftlich. Zu der Germania kann ich nicht finden.
Wo können die Waldackerer ihre Einkäufe erledigen, wenn es den REWE an der Kapellenstraße nicht geben würde. Falls dieser schließen sollte, haben die Stadtplaner zurzeit gewisse (teilweise hausgemachte) Probleme, einen geeigneten Standort zu finden. Die Entscheidung dürfte auf der Hand liegen. Waldackerer stärken dann mit ihrem Geld den Einzelhandel in Dietzenbach.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Eine Anfrage der FWR zur kommenden Stadtverordnetenversammlung.
Durch die Erschließung des neuen Wohngebiets „Südlich alter Seeweg“ und durch das in absehbarer Zukunft entstehende neue Gewerbegebiet „Kapellenstraße“[1] entsteht aus Sicht der Freien Wähler ein weiterer Anstieg des Bedarfs an Nahversorgern bzw. Gastronomie. Bereits im aktuellen Nahversorgungskonzept von 2022 wird dies berücksichtigt und im Zuge dessen die Kapazitäten für bis zu zwei weitere Nahversorger, bzw. Vollsortimenter in Rödermark ausgewiesen, zudem ein „Entwicklungspotential für Lebensmittelmärkte in Höhe von rd. 13.1 Mio. Euro“.Komplette Anfrage hier.
Darauf könnte der Magistrat antworten:
Wir arbeiten bereits daran. Der Auftrag zur Entwicklung eines Gebietes zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels (Vollsortimenters) wurde mit der Mehrheit der Stadtverordneten bereits von knapp drei Jahren (02.2021) unmissverständlich und verbindlich erteilt. Wann allerdings mit der Umsetzung begonnen wird, ……..?“
Wann damit begonnen wird? Ganz einfach. Genau zu dem Zeitpunkt, an dem die bestehende Koalition endlich beendet wird.
Fakt ist: Vor der Kommunalwahl hat die CDU die Notwendigkeit für ein Gewerbegebiet/Sondergebiet nördl. der Germania gesehen. CDU, SPD, FWR und die FDP (Seite 27/28)stimmten ganz klar für ein Gewerbegebiet/Sondergebiet nördl. der Germania.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Das Attendorner Webkaufhaus lädt schon seit dem 2. November 2015 zum Online-Bummel durch Attendorn ein. 35 Händler, Dienstleister und Gastronomen präsentieren sich und bieten mehr als 660.000 Produkte an.
Scheint ein Erfolgsmodell zu sein. Das „Attendorner Webkaufhaus“ ist noch immer ON-Line.
Die Hanse Stadt Attendorn liegt in NRW und hat knapp 25.000 Einwohner.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Vorgeschichte
Bei einer Diskussion stand ich recht ratlos da. Der Stadtumbau war nicht Thema.
…Von Jahr zu Jahr zeigt die Stadtmitte von Ober-Roden ein tristeres Bild. Kann die Stadt da nicht mal etwas unternehmen? (Geschäfte waren gemeint) Warum soll ich eigentlich noch den Ortskern aufsuchen?….
Meinen Hinweis auf die drei Einzelhandelskonzepte/Fortschreibungen hätte ich besser unterlassen.
Letztendlich stand nur noch eine Frage im Raum, auf die ich keine Antwort hatte. Frage:
Was wurde von der Verwaltung aus den drei Einzelhandelskonzepten/Fortschreibung umgesetzt?
Ich bitte um kurze Antwort.
Ihre Antwort möchte ich in meinem Blog rm-news.de veröffentlichen.
Ich hatte diese Frage am 23.02.2023 drei Fraktionen mit der Bitte um eine kurze Antwort gestellt. (CDU und AL nicht).
Ergebnis. Kurze Zusammenfassung
Nur die FDP hat geantwortet.
Fazit FDP: „Wenn man aber die Frage nach den praktischen Konsequenzen der teuren Konzepte stellen würde, müsste die ehrliche Antwort lauten: es gibt bisher keine.“
Hervorhebung durch den Admin.
Hier die ganze Antwort der FDP
Sehr geehrter Herr Donners
Die erstellten Einzelhandelskonzepte geben einen Überblick über den Ist-Zustand des Einzelhandels. Sie zeigen u.a. auf, in welchen Bereichen ein Kaufkraftabfluss erfolgt, das Angebot vor Ort also kleiner ist als die Nachfrage. Es wurden insbesondere Feststellungen getroffen über die Bedarfe im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht in Rödermark befriedigt werden können. Diese Feststellungen geben der Stadt die nötigen Argumente für ihre Bauleitplanung, um Gebiete ausweisen zu können, in denen der fehlende stationäre Einzelhandel sich ansiedeln könnte. Bzgl. der Lehrstände in den Innenstädten hat die Stadt wenig Handlungsoptionen, weil es sich um private Räumlichkeiten handelt.
Die Frage, was wurde bisher aus den 3 Konzepten umgesetzt, ist falsch gestellt, da die Konzepte keine Maßnahmen vorschlagen, die umgesetzt werden könnten. Wenn man aber die Frage nach den praktischen Konsequenzen der teuren Konzepte stellen würde, müsste die ehrliche Antwort lauten: es gibt bisher keine.
FDP-Fraktion
Den RodauMarkt wird man kaum als Kind eines
des/der Einzelhandelskonzept/Fortschreibungen (2009, 2016, 2021) bezeichnen können. In den Einzelhandelskonzepten kommt das Wort „Wochenmarkt“ nur einmal vor. In 2016 in dem Wort „Wochenmarktfunktion“ in Verbindung mit Waldacker. Quelle
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Brauchen wir in Rödermark weitere Gewerbeflächen?
Nein.
Muss Rödermark die Grundsteuer B erhöhen?
Nein, man könnte diese sogar um mindestens 200%-Punkte senken.
Wie wäre das machbar?
Die Kulturhalle wird abgerissen und als Festplatz/Freizeitgelände/Erholungsraum umgestaltet. Das JuZ verbleibt im alten, aber frisch renovierten Feuerwehrhaus. Die geschaffene Freifläche der ehemaligen Kulturhalle wird auch vom JuZ genutzt. Kelterscheune geht in Vereinsbesitz des AZs über. Schillerhaus wird geschlossen und die dortigen Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören, werden ins Gallusheim oder Bürgertreff Waldacker verlagert. Badehaus privatisiert oder geschlossen. Gelände KiTa Motzenbruch wird an einen Investor preiswert veräußert. Vorgenannte Maßnahmen führen auch zu weniger Personal und extrem sinkenden Unterhaltungskosten der Gebäude. Das laufende ISEK-Programm (Stadtumbau) dahingehend überprüfen, ob man in 2019 verplante Gelder in der heutigen Zeit noch guten Gewissen ausgeben kann. Wir bezahlen ja nur 1/3 kann nicht der Slogan sein, der so auch nicht richtig ist. Auch 1/3 ist viel Geld.
Es gäbe bestimmt noch mehr. Aber das reicht schon fürs Erste.
Da wir in „Großen Frankfurter Bogen. Bezahlbar wohnen“ liegen, brauchen wir aber auf nichts zu verzichten. Wir können in kürzester Zeit mit dem ÖPNV das großartige Freizeit- und Kulturangebot der “heimlichen Hauptstadt Deutschlands“ erreichen und in Anspruch nehmen. Zoo, Theater, Museen, Spaßbäder, Gastronomie uvam.
Wenn wir das so machen würden,
bräuchten wir keine zusätzlichen Gewerbegebiete. Es wäre nicht schlimm, wenn die Bürger aus Waldacker ihr Geld in Dietzenbach ausgeben und Rödermärker moderne Läden in Eppertshausen oder Nieder-Roden für ihren Einkauf nutzen. Wir brauchen keine zusätzlichen Einnahmen über die Gewerbesteuer. Arbeitsplätze in Rödermark brauchen wir auch nicht. Wir könnten die Grundsteuer um mindestens 200%-Punkte senken, kostenfreie KiTas anbieten, die per Gutachter eingeforderte Mindestsumme in Straßen investieren, Radwege bauen. Und was ganz wichtig wäre, wir hätten einen ausgeglichenen Haushalt. Rödermark aka Büllerbü.
Wer all das Vorgenannte weiter finanzieren
und auch noch ausbauen möchte, muss auch sämtliche Kostensteigerungen ohne Murren akzeptieren. Macht man so weiter, wird die Grundsteuer spätestens 2025 vierstellig sein. Nicht bedingt durch die Grundsteuerreform.
Ab 2023: „Die Tilgung alter und neuer Darlehen kann nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.Kämmerin Andrea Schülner.
In 2023 wächst der Schuldenberg um 15 Mio. Euro.Gigantische 1,6 Mio. Euro fehlen der Kämmerin zu einem ausgeglichenen Haushalt. Eine Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern ist von der derzeitigen Regierung in Rödermark nicht zu erwarten. Neue Gewerbebetriebe, die uns helfen könnten, haben in Rödermark keinen Platz. Die momentane Regierung ist nach dem Koalitionsvertrag scheinbar auch nicht bereit, hier schnell Abhilfe zu schaffen. Das schon seit 26 Jahren angedachte Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“, dürfte nicht ausreichend sein. Gewerbebetrieb verlässt mit 130 Mitarbeitern Rödermark
Ein neues Gewerbegebiet braucht seine Zeit.
Braucht viel Zeit. Heute handeln bedeutet, die Enkel unserer Kinder profitieren von den Einnahmen einer jetzt in Angriff genommenen Planung eines neuen Gewerbegebiets. Betrachten wir einmal das letztlich wieder angesprochene Gewerbegebiet Hainchebuckel. Seit wann das genau im Gespräch ist, kann ich nicht ergründen. Wie ist der Stand in 2023? Bei OP-Online vom 17.02.2017 kann man lesen: „Zwar sei es seit fast 20 Jahren politischer Wille, das Gewerbegebiet im Norden von Urberach zu erweitern. Seit all den Jahren herrsche hier scheinbar Stillstand. Das Gebiet rund um den Paramountpark, das schon seit längerer Zeit zum Teil Gewerbegebiet ist, braucht man nicht zu erwähnen.
Wird Rödermark mit Gewerbegebieten zugepflastert?
Rödermark hat eine Größe ca. 3.000 Hektar. In Rödermark ist seit mehr als 26 Jahren ein Gewerbegebiet am Hainchesbuckel von 8,2 Hektar im Gespräch. Zu der Größe, zu den in Auftrag gegebenen Vorarbeiten an die Verwaltung für das Gewerbegebiet nördlich der Germania, kann ich nichts sagen. Wird wahrscheinlich weniger als 3 Hektar sein. Wenn einer etwas Genaueres sagen kann, bitte kommentieren. Vom „zupflastern“ sind wir weit entfernt.
Würden die beiden Gewerbegebiete umgesetzt, bräuchte man sich in Rödermark ab –umgesetzt– mindestens für 25 Jahre keine Gedanken mehr um weitere Gewerbegebiete zu machen. Man kann sich dann vollumfänglich dem sorgsamen und sparsamen Umgang mit den Steuergeldern der Bürger widmen.
Selbst wenn wir sofort damit beginnen würden,
die beiden Gewerbegebiete zu erschließen, wird die Kämmerin die Ausgaben nicht ohne kräftige Unterstützung der Bürger stemmen können. Das Erstaunliche ist, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU dieses Dilemma (fehlende Gewerbeflächen, fehlende Einnahmen) schon vor Jahren erkannt und publiziert hat. Dennoch hat er einen Koalitionsvertrag mit der AL/Die Grünen unterzeichnet, der seine eigene Aussage/Einstellung konterkariert. Ein Plot Twist, wie er im Buche steht von Michael Gensert. Siehe: Flächen- und Baupolitik in Rödermark: CDU-Fraktionschef rechnet mit Bündnispartner AL ab.
Planung Steigerung der Gewerbesteuer
von geplanten 14.000.000,00 € in 2022 auf 17.200.000,00 € in 2026. Grundsteuer B
in 2022 7.676.000,00 € gleichbleibend bis 2026. – Aha. –
Zunächst hielt er es für unmöglich.
Doch der Rettungsschirm hat es ermöglicht.
Das in 2012 angedachte Ziel (zumindest ausgeglichener Haushalt) wurde erreicht.
Hätte man mit einem anderen Koalitionspartner auch noch die zweite Zielvorgabe erreicht?
Jetzt geht gebt es jedenfalls wieder steil bergab und vielen ist das egal.
02.03.2012 Stadtkämmerer Alexander Sturm, CDU
[..]Finanzlage der Stadt Rödermark. „Wir müssen Standards neu definieren“, sagte gestern der Kämmerer von Rödermark während der Magistratspressekonferenz im Rathaus von Ober-Roden. [..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online.de
Das Schreckgespenst. Aufgezeigt von Herrn Sturm.
[..]Wir müssten sämtliche freiwillige Leistungen wie das Badehaus, die Kulturhalle oder die Stadtbüchereien schließen, um zu kompensieren, was wir an nicht tragbaren Vorgaben des Landes finanzieren müssen,“ sagt Sturm[..]Quelle. fr-online.de
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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