Aufmerksame Nutzer werden nach einem Klick
auf einen der angebotenen Dienste einen Schreck bekommen. Sie werden bei fast allen Diensten zu einem externen Dienstleister, der diesen Service zur Verfügung stellt, weitergeleitet. Z.B. https://portal-civ.ekom21.de/
Sie werden zwar im Text auf eine Weiterleitung hingewiesen: –weiterführenden Links, öffnet sich ein neues Fenster zum jeweiligen Fachverfahren-
Aber nicht jedem dürfte klar sein, dass damit auch gemeint ist, dass man in den meisten Fällen den Server der Stadt Rödermark verlässt. Nach dem Klick auf den angebotenen Link und dann die aufgerufene Webseite auf dem Bildschirm hat, könnte der Verdacht aufkommen, dass der Rechner der Stadt Rödermark Hackern zum Opfer gefallen ist und man zu einem Abzockrechner weitergeleitet wurde. Die angezeigte Webadresse ist völlig unbekannt (z.B. portal-civ.ekom21). Also schnell diese vermutliche Betrügerseite verlassen. Ein Hinweis darauf, dass eine Weiterleitung auf einen Server, dessen URL (Webadresse) nicht roedermark.de / rödermark.de ist, dürfte bestimmt nicht falsch sein.
Zumindest sollte eine Weiterleitung in den Datenschutzbestimmungen aufgeführt werden.
Beispiel Datenschutzbestimmung Wir bieten verschiedene Dienstleistungen wie z.B. die Beantragung von Eheurkunden oder Online-Anhörung bereits online auf unserer Internetseite an. Wenn Sie diesen Online-Dienst in Anspruch nehmen möchten, erfolgt eine Weiterleitung zur Nutzer-Plattform Civento der ekom21.
Die ekom21 stellt verschiedene Plattformen zur Verfügung, auf denen Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsdienstleistungen online nutzen können. Die ekom21 ist IT-Dienstleister und ein öffentliches Rechenzentrum.
Fremdseiten die aufgerufen werden.
Nur ein Onlinedienst über roedermark.de.
Alle anderen Dienste über externe Anbieter (1x KBR). (Stand 24.05.2022)
Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
» mein-abfallkalender.de
» ekom21.de
» kreis-offenbach.de
» hessen.de
» webkita.de
» arbeitsagentur.de
» kbr-roedermark.de
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
HFuW 13.01.2021 (Blätterrunde)
Überraschendes und viel über das man ins Grübeln gerät.
Zur Erklärung.
Stadtkämmerer. Leiter der Finanzverwaltung einer Kommune
Vor der Stadtverordnetenversammlung, bei der der Haushalt beschlossen werden soll, haben die Stadtverordneten im Rahmen der „Blätterrunde“ die Möglichkeit, dem Magistrat und damit der Dezernatleitung (hier Stadtkämmerin) des Fachbereichs II (Finanzen) Fragen zum Haushalt zu stellen. Hier der Entwurf des Haushaltsplans 2022.
Vorab wurden Fragen schriftlich eingereicht, die den Fraktionen vor der „Blätterrunde“ zur Verfügung gestellt wurden und damit die Sitzungsdauer drastisch reduziert. Die während der Videokonferenz gestellten Fragen wurden nach meiner Wahrnehmung ausschließlich von Herrn Breustedt (Finanzverwaltung, nicht Magistrat) beantwortet.
Schuldenstand Stadt Rödermark zum 31.12.2021
30,1 Mio. Schulden, die sich wie folgt aufteilen. 25,2 Stadt Rödermark, 4,9 Mio. Kommunale Betriebe Rödermark (KBR)
Aktuell gibt es 550 Bedienstete bei der Stadt Rödermark.
Enthalten sind darin auch geringfügig Beschäftigte (ca.80-90). Quelle
Man will weiter aufstocken. Eine Planstelle kostet im Schnitt 70.000,00€. Quelle
Rückstellungen schmelzen dahin.
Laut Plan werden wir bis 2024 den Haushalt durch Aufzehren der Rückstellungen in Höhe von 4.312.934,00 (Plan-Stand 31.12.2021) retten. Eine Erhöhung der Grundsteuer ist dem Haushaltsplan (Vorschau) nicht unbedingt zu entnehmen.
2021 7.567.500€ und in 2025 7.908.500€. Die Steigerung um 341.000,00€ (wären ca. 30 %-Punkte) deute eher darauf hin, dass mehr GrundsteuerB pflichtige Zahler hinzugekommen sind. (alles Planzahlen)
Kreisangehörige Städte, wie Rödermark, zahlen
für die Leistungen, die der Kreis erbringt, eine Kreisumlage und Schulumlage. Da diese sich an den finanziellen Mitteln des Kreises (bei uns Kreis Offenbach mit seinen 13 zugehörigen Kommunen) orientiert, handelt es sich für die Kommunen um eine sehr schwer vorauszusehende Größenordnung, die man aber bei einer Haushaltsplanung berücksichtigen muss. Man kann nur hoffen, dass die Stadtkämmerin hier Vorsorge getroffen hat.
Kreisangehörige Gemeinden/Städte haben kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage.
Wer in der jetzigen Situation auch nur einen Gedanken daran verschwendet,
Ausgaben in Millionenhöhe für z.B. ein neues Jugendzentrum oder Gefahrenabwehrzentrum auszugeben, derjenige oder diejenige hat den Knall noch nicht gehört. Für Ausgaben sorgt man schon. Wie sieht es aber mit den Einnahmen aus? Man hat in der Vergangenheit die Zeit verschlafen. Um es mit den Worten von Michael Gensert zu sagen: „Wir haben zehn Jahre lang nichts gemacht und nichts ist zu wenig.“ Rödermark wird auf Gewerbesteuereinnahmen der Firmen in den geplanten Gewerbegebieten (noch kein Spatenstich erfolgt) noch einige Zeit warten müssen.
Wird die Haushaltsvorschau noch annähernd Bestand haben, wenn die Zinsen anfangen zu steigen?
Aus der Videokonferenz der Ausschusssitzung vom 15.01.2022. So wie ich das verstanden habe.
Die Qualität (Ton, Bild) war bei mir nicht berauschend, was aber ausschließlich meiner eigenen Technik zu verdanken ist.
Wer sorgt dafür, dass das Personal bezahlt werden kann?
Der Bürger zahlt für das Personal seiner Stadtverwaltung. Damit hat der Bürger auch das Recht, sich nicht nur seine Gedanken zu machen, ob mit seinem Geld auch vernünftig gehaushaltet wird. Man darf auch offen die Frage stellen, wie: „ist meine Stadtveraltung organisatorisch gut für die zukünftigen Aufgaben aufgestellt?“ Und da habe ich meine Zweifel. Zweifel, die durch Aussagen von Bürgermeister Rotter weiter bestärkt werden.
„Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist eine Möglichkeit,
die Qualität der öffentlichen Verwaltung auch mit weniger Personal sicherzustellen.“ So kann man bei der KfW lesen.
OZG Kommunen vor großer Herausforderung Drei Buchstaben stellen die Kommunalverwaltungen derzeit vor eine wahre Herkulesaufgabe: OZG. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das Onlinezugangsgesetz, das am 18. August 2017 bundesweit in Kraft getreten ist und vorsieht, dass jede Verwaltung ihre Dienstleistungen bis zum Jahr 2022 auch online zur Verfügung stellen muss. Um den engen Zeitplan einhalten zu können, hat die ekom21 bereits Vorarbeit geleistet und zu speziellen Veranstaltungen in Gießen, Kassel und Darmstadt eingeladen.Quelle
In Kraft seit 08.2017! Eigentlich hatten die Kommunen viel Zeit, um Personal zu beschaffen oder, was besser gewesen wäre, eigenes eigenes Personal frühzeitig zu schulen. ekom2.de hilft den Kommunen in allen Belangen, um die o.g. Ziele auch fristgemäß einhalten zu können. ekom21.de steht als Dienstleister zur Verfügung. Siehe: OZG und die Digitalisierungsfabrik
In Anbetracht der zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit
auf den Tag X, hat mich der Bericht von Bürgermeister Rotter zu dem momentanen Zustand der IT sehr erschrocken. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass den Mitarbeitern für Aufgaben, die über das einfache Installieren der IT-Hardware und Pflege der städt. Smartphones hinausgehen, die notwendige Ausbildung fehlt. Es ist nicht anzunehmen, dass diese Erkenntnis ganz plötzlich gekommen ist. Zeit hatte man weiß Gott genug, um daran zu arbeiten. Jetzt zu jammern, dass man die geforderten Ziele evtl. nicht erreichen kann, ist unter Beachtung der langen Vorlaufzeit, nicht angebracht.
Es steht außer Frage, dass der Fachkräftemangel, gepaart mit der Vergütung im öffentlichen Dienst, es einem nicht einfach macht, geeignetes Personal zu beschaffen. Auch dies dürfte keine neue Erkenntnis sein. Braucht man überhaupt mehr Personal, wenn letztendlich die meisten Dienste von externen Dienstleistern angeboten werden?
Trotz der vorgenannten Einsparmöglichkeiten durch Digitalisierung
mag es ja sein, dass eine Personalaufstockung an der einen der anderen Stelle erforderlich wird. Fragen sollte man sich aber immer stellen: „Gibt es organisatorische Möglichkeiten“? Muss es zusätzliches Personal sein? Kann man nicht umschichten?“
Das, was als Grund für die eine oder andere Personalaufstockung genannt wurde, ließ einem nicht nur das Blut in den Adern gefrieren, sondern auch die Frage aufkommen: „Wäre es nicht langsam an der Zeit, die Organisation gründlich zu renovieren?“ Sollte man Gelder, anstatt in ein weiteres (drittes seit 2009) Einzelhandelskonzept zu stecken, lieber in die Überprüfung der Organisation durch ein externes Unternehmen investieren?
Auf das Ganze gesehen, mag Folgendes eine Kleinigkeit sein.
Die Spitze des Eisbergs? Wohl aus einem organisatorischen Mangel heraus, werden wiederholt Mitarbeiter zu Aufgaben herangezogen, die sie, gestützt durch schriftliche Vereinbarungen mit Bürgern, eindeutig nicht zu erledigen haben.Hier ein für jeden Mitbürger nachvollziehbares Beispiel. Mir wurde berichtet, dass es in Urberach einen ähnlichen Vorfall gab.
Man schickt Mitarbeiter des Ordnungsamts nach Messel, die für diesen Einsatz (für Fahrzeug und wahrscheinlich zwei Personen), Rödermark zurzeit jährlich 50.000,00€ überweisen. (Siehe)
Weil wohl deshalb jetzt Personal in Rödermark fehlt, plant man zwei neue Mitarbeiter einzustellen. Was helfen da die 50.000,00 € (zuzügl. 10.000,00 Landeszuschuss p.Jahr 5 Jahre lang), wenn man neue Mitarbeiter einstellen muss?
Wie eingangs erwähnt, liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Mitarbeiter bei ca. 70.000,00 € pro Jahr.
Einfach nur eine Zeile im Haushalt, die es der SPD eine Frage wert war. Quelle Betreff: Die Zeile im Haushalt auf Seite 135, Kostenerstattung an KBR – WC-Anlage Frage: Wann läuft der Vertrag aus? Antwort: Der Vertrag mit der DB AG läuft bis zum 17.12.2028.
Ist damit die öffentlich zugängliche Toilettenanlage am Bahnhof gemeint? Wenn ja, lesen Sie einmal unter „200.000,00 € im Klo runtergespült.“ nach.
Mal unabhängig davon, ob mit dieser Zeile die öffentlich zugängliche Toiletteanlage gemeint ist. Steht eigentlich die vertraglich festgelegte Toilettenanlage endlich zur Verfügung? Eine Toilettenanlage, die frei zugänglich für den Publikumsverkehr ist. Siehe: Was kommt zuerst? Die K/L-Trasse oder die Toilettenanlage am Bahnhof Ober-Roden
18.06.2022 Printausgabe Offenbach Post.
Mitarbeiter der Friedhöfe sollen Fahrrad benutzen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
OZG und die Digitalisierungsfabrik
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Informationsbrief zum Onlinezugangsgesetz (OZG)
Nr. 1 / Dezember 2020, OZG-Umsetzung in Hessen
Referat VII 9 – Projektreferat II (OZG)
Abteilung Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung
Die Digitalisierung schreitet voran. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle deutschen Behörden, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zusätzlich elektronisch zur Verfügung zu stellen. Allein die hessischen Kommunen müssen hierzu rund 500 kommunale Leistungen digital anbieten, auf Landesebene sind es ebenfalls rund 500 Leistungen. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, persönlich in der Behörde vorzusprechen. Der digitale Antrag ist die konsequente Ergänzung des umfangreichen Angebots der Verwaltung für die hessischen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Hier der ganze Report.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes(OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31.12.2022 auch on-line anbieten. Allerdings ist nicht ohne Weiteres klar, welche Verwaltungsleistungen es in Deutschland genau gibt und welche Digitalisierungspotenziale bei der Umsetzung des OZG gehoben werden sollen. Das vorliegende Dokument soll hierfür Klarheit schaffen, indem es die online anzubietenden Verwaltungsleistungen in etwa 575 OZG-Leistungen zusammenfasst. Die etwa 575 umzusetzenden OZG-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen sind anhand von Lebens- und Geschäftslagen systematisiert. Jedes dieser Lebens-bzw. Geschäftslagenpakete umfasst durchschnittlich etwa 10 Verwaltungsleistungen.
Ausgangspunkt für die Identifikation der umzusetzenden Verwaltungsleistungen bildet der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung(LeiKa ), in dem die meisten Leistungen von deutschen Verwaltungen erfasst sind.
[..] Quelle: OZG Umsetzungskatalog
Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen – bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens – nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungsebene zurückgreifen.
Durch Anklicken der Grafik sehen Sie FIM in einem Filmchen.
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