Kategorie-Archiv: Straßenbau
Rödermark verkauft seine Straßen an einen italienischen Betreiber.
Vorgriff auf die kommende Stadtverordnetenversammlung
Rödermark ist auf einen Schlag mindestens 25.000.000,00 € an Kosten los!
Ein genialer Schachzug vom scheidenden Bürgermeister. Man kann sagen: „Rödermark ist unter den dritten Rettungsschirm geschlüpft.“ Was ist passiert?
Dass Rödermark im Straßenbau einen Investitionsstau von ca. 25 Mio. Euro vor sich herschiebt und ein Konzept für den Abbau dieser Kosten nicht sichtbar ist, dürfte bekannt sein. Nun hat man diese Kosten ganz einfach auf Dritte übertragen.
Rödermark hat sein Straßennetz verkauft. Da es sich um einen sehr hohen Millionenwert (nicht der Kaufpreis) handelt, musste das Vorhaben EU-weit ausgeschrieben werden. Ein italienischer Betreiber, der bereits in verschiedenen EU-Ländern Straßennetze mit Mautstraßen unterhält, hat letztendlich den Zuschlag bekommen. Das vorgelegte Konzept und die niedrigen Kosten für die Bürger haben überzeugt. Der Verkaufspreis für das Straßennetz beträgt 1,00 €. Zusätzlich erhält Rödermark eine jährliche Dividende und 70% der Bußgelder verbleiben in Rödermark. Die bereits bestehenden Instandhaltungskosten und Folgekosten sind jetzt Sache des Betreibers. Vom Betreiber wird garantiert, dass mindestens 3,5 Mio. € jährlich in den Straßenerhalt investiert werden. Überwachen der Mautpflicht sowie Eintreiben der Bußgelder ist Sache der Stadt.
Ab Mitte 2020 wird für die Benutzung der Ortsstraßen eine jährliche Mautgebühr erhoben. Die Mautgebühr, für jedes Auto und motorisiertes Zweirad zu entrichten, bewegt sich für die Rödermärker in etwa in der Größenordnung, die man über einen Straßenbeitrag oder über die Grundsteuer hätte zahlen müssen. Die niedrigen Jahreskosten (ca. 150€ je Auto, 80€ je motorisiertes Zweirad) sind nur deshalb möglich, weil auch Ortsfremde die Maut zu entrichten haben.
Die Preise für eine Vignette mit Gültigkeit für einen Tag, mehrere Tage und einen Monat sind noch nicht genau bekannt.
Sorge derjenigen, die Rödermark nicht besuchen, sondern nur durchfahren wollen und dafür eine Maut zu entrichten hätten, ist unbegründet. Rödermark kann bereits heute schon über Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen elegant umfahren werden.
Es ist nicht geplant, das Einhalten der Mautpflicht über einen elektronischen Weg zu überwachen. Das Ordnungsamt wird das Einhalten der Mautpflicht durch Augenschein überwachen. Hohe Bußgelder sollten jeden davon abhalten, ohne gültige Vignette in den mautpflichtigen Ortsbereich einzufahren.
Ein zusätzliches Schmankerl hatte sich Bürgermeister Kern sich bis zum Ende seines Vortrags vorbehalten. Das Parkplatzproblem. Da die Nutzer der Parkplätze vielfach aus der Umgebung kommen und mehr als 8-Stunden dort verbleiben, ist eine einfache Überprüfung der Mautpflicht möglich. Bürgermeister Kern erhofft sich dadurch, dass sich das Parkplatzproblem langsam aber sicher von selbst erledigt.
Vignetten sind in den ausgewiesenen Geschäften und über das Internet zu erwerben. Mit den Betreibern der größeren Geschäfte wie Aldi, Lidl, Kaufland u.v.a.m wurden bereits positiv verlaufende Verhandlungen geführt, damit dort Automaten zum Entrichten der Mautgebühr aufgestellt werden können.
So ganz nebenbei wurde noch eine Bemerkung abgegeben, die zwar das ganze Projekt nicht zum Scheitern bringen wird, aber als Wermutstropfen bezeichnet werden kann. Sollte es ein Straßeninvestitionsprogramm geben und Rödermark aufgrund der neuen Gegebenheiten nicht in den Genuss der Förderung kommt, muss Rödermark den Förderbetrag dem Betreiber zahlen.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Können Sie sich noch erinnern? Was mag daraus geworden sein.
Ob die Angelegenheit erledigt ist? Ich habe bisher nichts mehr davon gehört. Müssen die Bürger zahlen, oder nicht? Wäre schön, wenn man das erfahren könnte. Ist ja letztendlich nicht das Geld der Stadt, sondern das der Bürger.
In 2017 wurde eine Anfrage gestellt. Der Magistrat wurde gefragt, was die Stadt im „worst case“ zu zahlen hat, wenn man den gewährten Zuschuss für die Babenhäuser Straße zurückzahlen muss. Der Betrag dürfte sich heute so um die 400.000,00 € bewegen. Zahlen genannt in 2017:
[..]Der Zuwendung beläuft sich auf 188.270 €. Die Zinsen von 2000 – 2016 belaufen sich auf ca. 162.000 €. Hinzu kommen noch die Zinsen für das laufende Haushaltsjahr[..] Siehe: Antworten des Magistrats vom 4.10.2017. Betreff: Babenhäuser Straße
Siehe auch
Zusammenfassung Babenhäuser Straße
In Rödermark verrotten die Straßen mehr und mehr. Das sagen nicht nur die Zahlen.
Ich würde gerne von den Bürgermeisterkandidaten wissen, wie diese gedenken, den weiteren Verfall unserer Infrastruktur zu verhindern. Hier -Straßen-
Die von der Stadt genannten Zahlen zeigen, dass zu dem bereits bestehenden Investitionsstau im Straßenbau von 20 Mio. € jährlich etwa 2,5 Mio. € (2013-2017) hinzukommen. Nach diesen, von der Stadt genannten Zahlen, müssen jährlich mindestens 3,5 Mio. (plus Preissteigerung) aufgebracht werden, damit wir in 20 Jahren wieder über eine ordentliche Infrastruktur (Straßen) verfügen.
Die beschlossene Höhe der Investitionen von BIS ZU 1 Mio.pro Jahr, ist für mich ein sehr schlechter Witz.
Bevor man Gedanken an irgendwelche neuen hochtrabenden und kostenintensiven Projekten verschwendet, sollte man darüber einmal nachdenken.
Zum Thema
Mindestens einmal in der Woche kann man in Zeitungsartikeln lesen, wie schlecht es den Straßen in Deutschland geht. Da wird von den Bundesstraßen berichtet. Wie geht es den Gemeindestraßen? Den Straßen in Rödermark? Glaubt man den Worten der zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt Rödermark, kommt man zu dem Schluss – ganz beschissen; Tendenz steigend.
Vorweg etwas zur Aufklärung.
Nachdem Rödermark unter den ersten Rettungsschirm gekrochen ist, wurden die Zügel angezogen und das Geldausgeben erschwert. Rödermark durfte ohne eine Straßenbeitragssatzung keine Straßen -GRUNDHAFT- erneuern. Sollte Rödermark eine Straßenbeitragssatzung einführen oder auf eine bessere Lösung – wiederkehrende Beiträge – warten? Bürgermeister Kern hat sich für -warten- entschieden. Mieter dürften diese Entscheidung -warten- verteufeln. Mieter werden bei einer Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge finanziell nicht belastet und dem schleichenden Verfall der Straßen wäre Einhalt geboten.
Nachdem klar war, dass Hessen wiederkehrende Beiträge erlaubt, hat Rödermark den Straßenbeitrag –wiederkehrende Beiträge– eingeführt. Kurz nach der Einführung (es wurden noch keine Beitragsbescheide für die Bürger erstellt) ergab sich eine bessere Lösung. Dieser Lösung gebe ich den Titel –Königsweg-. Königsweg deshalb.
- Kein sündhaft teurer Aufwand für die Beitragserhebung.
- Keine Rechtsunsicherheit.
- Gerechte Verteilung der Kosten.
- Eigentümer und Mieter zahlen für die Straßen im Ort.
Alles super oder nicht? Ich denke (bin kein Mieter) schon.
Die Kehrseite sind die verrotteten Straßen die die Stadt vor fast unlösbare Probleme stellt. Nach der endgültigen Entscheidung auf einen Straßenbeitrag wurde weder vom amtierenden Magistrat (Kern, Rotter) noch von der Koalition ein realistischer Plan vorgelegt. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ein Antrag „Der Magistrat wird daher erstens beauftragt den mittelfristigen Investitionsbedarf zur Sanierung der Straßen in Rödermark zu ermitteln und zweitens innerhalb von 6 Monaten der Stadtverordnetenversammlung ein Finanzierungs- und Sanierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Mit Stimmen der Koalition (Grüne/CDU) abgelehnt. quelle: bgb-roedermark
Von den Bürgermeisterkandidaten würde ich gerne hören, wie man dem Problem der langsam verrottenden Infrastruktur der Stadt, ohne ein notwendiges -Finanzierungs- und Sanierungskonzept-, Einhalt gebieten will.
Was als Fakt hier aufgeführt wird, kann nur von denjenigen angezweifelt werden, die den Worten des zuständigen Mitarbeiters in der Verwaltung bzw. des Magistrats keinen Glauben schenken.
» 06.03.2013 sprach man von 10 Mio.
Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle
» 10.09.2015 waren es schon 15 Mio.
Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Quelle
» 08.11.2017 Letzter mir bekannter Stand 20 Mio.
Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen.
Siehe auch – Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
Von 2013 auf 2017 eine Steigerung von 10 Mio. pro Jahr 2,5 Mio.
Um dem weiteren Verfall der Straßen Einhalt zu gebieten, müssen wir jährlich 2,5 Mio. investieren. Diese Summe entspricht etwa 250%-Punkten der Grundsteuer B. Wenn wir außerdem planen, 1 Mio. von dem Altbestand abzubauen, würden wir, um den Betrag in 20 Jahren zu tilgen, weitere 100%-Punkte der Grundsteuer B benötigen.
Es soll Leute geben, die genau diese Zahlen kennen und auch vorgeschlagen haben, jährlich bis zu 4,5 Mio. in die grundhafte Sanierung der Straßen zu investieren.
Natürlich wird etwas unternommen.
Man wird BIS zu 1 Mio. jährlich investieren. Und das muss reichen.
Toll.
Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.
Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.
Es ist vollbracht.
AL/die Grünen haben für die grundhafte Sanierung der Straßen ein schlüssiges Konzept vorgetragen. Der Kern des Konzepts der AL wurde von Herrn Schultheis (SPD) in etwa wie folgt kommentiert: „Solange sich also kein Bürger beschwert, braucht man nichts zu unternehmen.“ Ich persönlich fand das Konzept von AL/die Grünen, vorgetragen von Herrn Gerl, für die Bürger der intakten Straßen in Rödermark sehr gut, preiswert und absolut schlüssig. Sinngem. Kurzfassung – Beschweren, dann wird was unternommen
Das im Vorfeld veranstaltete Säbelrasseln der Opposition ist total verklungen. Man hatte heute das Gefühl, die Koalition besteht aus 5 Fraktionen. Der Antrag, der wahrscheinlich bei der kommenden Stavo beschlossen wird, dürfte der Antrag des Magistrats werden. Evtl. ist man bereit, die Passage „bis zu 1 Mio“ in „ca. 1 Mio.“ zu ändern. Damit hat man, in Bezug auf die Investitionssumme, in etwa Übereinstimmung mit den Anträgen der Koalition und FWR.
Kein guter Tag für die Straßen in Rödermark. Kein guter Tag für unsere Kinder und Enkel, die wahrscheinlich die Schuldensuppe auszulöffeln haben. Sie wissen ja, der abzuarbeitende Berg der grundhaft zu sanierenden Straßen beläuft sich zurzeit auf 20.0000.000,00 €. Die Zahl wurde von der Stadt genannt. Die betroffenen Straßen repräsentieren 13% der Straßen im Verantwortungsbereich von Rödermark.
Es gibt aber auch einen Hoffnungsschimmer. Bürgermeister Kern setzt auf den neuen „Finanzausgleich“ der in 2020 kommt und für die Straßen evtl. Zuschüsse bereitstellen könnte.
Voraussetzung, um diese Zuschüsse zu erhalten, ist aber, die Bürger müssen sich über die schlechten Straßen beschweren. Am besten bei AL/die Grünen z.Hd. Herrn Gerl. Wie oben geschrieben. – Denn, wenn sich keiner über den Straßenzustand beschwert, braucht man auch nichts zu unternehmen und die Zuschüsse bekommen dann die Anderen.
Prüfantrag für ein gedrucktes Fahrplanheft
Es sollte geprüft werden, ob sich die Stadt Rödermark, wie auch fast alle Kommunen im Umkreis, ein gedrucktes Fahrplanheft erlauben kann. Sie werden es kaum glauben. Die Fraktion, die den Bürgern den RMV näher bringen wollen, hat sich mit einer flammenden Rede (Herr Gerl) GEGEN einen Prüfantrag -Fahrplanheft- ausgesprochen und damit gegen Kostenermittlung. Endgültige Meinung wird man wohl heute präsentiert bekommen.
Herr Gerl hat mit seinem Hinweis „im Internet sind alle Informationen für JEDEN abrufbar.“ völlig recht. Ich werde es meiner Schwiegermutter, 94 Jahre, sagen.
Hunde. Anleinpflicht
Der Bericht der Feldschützin war für Hundehalter eine Wohltat. Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang. Die Hundehalter haben sich zum größten Teil vorbildlich verhalten. Es wurden weniger als 10 Bußgeldbescheide (35,00 €) erstellt, die auch allesamt von den Betroffenen gezahlt wurden. Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark. Alles ist gut. Hundehalter vorbildlich. Ich hoffe ja, dass man dies auch bald von den Radfahrern berichten kann. Man sollte denen evtl. einmal mitteilen, dass wenn man sich von hinten Fußgängern nähert, die Klingel zu betätigen. (Siehe Korrektur)
Evtl. mehr am 8.6 oder 9.6. oder gar nix mehr.
Siehe auch
Rödermark. Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?