Straßenbeitrag. Artikel der SPD Rödermark

Wir fordern alternatives Finanzierungs.- und Sanierungskonzept für die Rödermarker Straßenbeiträge.

Sowohl auf Landes.- als auch auf kommunaler Ebene wollen Politiker die verpflichtende Erhebung einer Straßenbeitragssatzung abschaffen. Auch die SPD in Rödermark begrüßt dieses neue Umdenken, befürchtet aber einen Investitionsstau und fordert klare Konzepte und Strategien.
In der Rödermärker Stadtverordentenversammlung sprechen sich jetzt doch immer mehr Fraktionen gegen eine Straßenbeitragssatzung aus. Zum Hintergrund dieses plötzlichen Sinneswandels seien, neue landespolitische Entwicklung zu nennen – hier will man nun doch für defizitäre, kommunale Haushalte wie Rödermark die verpflichtende Erhebung einer Straßenbeitragssatzung abschaffen. Weiter bei Samuel Diekmann .

Siehe
Niederschrift der Stavo vom 8.12.2017


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Straßenbeitrag. Es wird höchste Zeit etwas zu ändern.

Bilder aus Rechtenbach, Lahn-Dill-Kreis


 
Zu diesem Bild hatte ich eine Frage an einen vorbeigehenden Passanten.
Kanal saniert weil es Fördergelder gab.
Kanal saniert weil es Fördergelder gab.

Es wurde kurz und knapp das bestätigt, was auf dem Plakat steht. „Kanal war nicht nötig. Es gab aber Fördergelder.“ Kommt mir bekannt vor. Man beantragT Fördergelder, bekommt den Zuschlag und dann geht es krampfhaft auf die Suche nach Projekten, wo man die Fördergelder verpulvern kann. Man muss wissen, Fördergelder belasten ganz gewaltig die Gemeindekasse. Bei z.B. 10.000.000,00 € Gesamtsumme können es leicht 3.000.000,00 € Gemeinde-/Stadtanteil werden.
Und was meist nicht beachtet wird, die geschaffenen (?unsinnigen?) Einrichtungen müssen dauerhaft unterhalten werden. Die Folgekosten sind nicht unerheblich. Viel Geld wird fehlen für z.B. die Straßensanierung

Man sollte die Fördergelder auf alle Kommunen verteilen.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Zukunft der umstrittenen Straßenbeiträge in Hessen

Rödermark. Straßen-Sanierung
Rödermark. Straßen-Sanierung

Eine Entscheidung über die Zukunft der umstrittenen Straßenbeiträge in Hessen rückt näher. Der Städtetag liege mit einer Abfrage unter den großen Städten im Land in der Endphase, sagte ein Sprecher des Verbandes in Wiesbaden. Quelle fr.de

Wenn es so weit kommen sollte, dass eine Kommune keine Straßenbeiträge mehr zu erheben braucht, bedeutet das nicht, dass der Bürger nicht für Straßen zu zahlen hat. Die Kosten für den Straßenbau werden dann wahrscheinlich über die Grundsteuer B eingezogen. Damit hätten dann auch die Mieter einen Teil Kosten für die Straßensanierung zu tragen.
Straßenbeitrag entfällt. Grundsteuer B wird um max. 50 Prozentpunkte erhöht.

Aber warten wir ab, wie die Entscheidung letztendlich aussehen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?

VGH Kassel Urteil mit Folgen für Rödermark?
Lesen Sie unbedingt den Artikel von Samuel Diekmann. Hier wird Klartext geredet.

[..]Der VGH Kassel hat entschieden: dies könnte auch für Rödermark und andere defizitäre Kommunen Folgen haben. Laut jüngstem Urteil (Aktenzeichen: 8 A 1485/13) müssen verschuldete Kommunen nicht nur eine Straßenbetragssatzung erlassen, sondern auch die auf die Bürger umzulegenden Kosten im „höchstmöglichen Rahmen“ festsetzen.[..]
[..] Dieses Urteil könnten für die Bürgern in Rödermark noch sehr teuer werden. An eine Kompensation der Straßenbeiträge durch eine Absenkung der Grundsteuer B (so wie es Schwarz/ Grün den Rödermärkern versprachen) ist damit jedenfalls in absehbarer Zeit vom Tisch. Selbstverständlich müssen wir als Stadtverordnete kreativ werden um mögliche Gebührenexplosionen vom Bürger abzuwenden, aber…[..]
Lesen Sie hier den ganzen Text. Samuel Diekmann

 
Anmerkung
Der Text der Entscheidung liegt mir noch nicht vor. Bisher liegt vor. (Link anklicken)

Die Revision gegen dieses Urteil wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Über eine Revision hätte das BVerwG zu entscheiden.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ausschusssitzung zum Straßenbeitrag.

Straßen-Sanierung.So geht es leider nicht
Straßensanierung. So geht es leider nicht

Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.

Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1

Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.

So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.

Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.

Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.

Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.

Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.

Siehe auch

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark

Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017
Grundhafte Sanierung 2005 bis 2017

» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.