Hätte die Verwaltung 2022 damit angefangen, sich um die gesetzlich angeordnete
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
zu kümmern, hätte man viel Geld und Nerven sparen können!
Jahre sind mit vielen unnötigen Aktivitäten verstrichen.
Jetzt der Beschluss. Dem Grundsatzbeschluss „Alte Wache“ des Magistrats wurde zugestimmt. Platz um die Forderungen für das Ganztagsförderungsgesetz zu erfüllen, wird geschaffen.
Die Zustimmung gab es von der Opposition nicht,
weil der Magistrat (Verwaltung) ein wegweisendes Projekt plant oder einen Meilenstein in der Stadtentwicklung setzt, sondern nur deshalb, weil der Gesetzgeber es verlangt und die Verwaltung bzw. die Koalition keine Alternativen anzubieten hat. Deshalb die Reaktion:
Kein Lobesblatt für die Verwaltung.
Hochgelobt und ständig verändert.
Hoffentlich ist das jetzt die endgültige Konzeption.
Es gab noch jede Menge weitere Nettigkeiten in Richtung Magistrat zur Planungsarbeit.
Zurzeit werden die Baukosten auf 8,8 Mio. Euro geschätzt,
wovon 50% vom Kreis übernommen werden.
Damit ist das Projekt „Altes Feuerwehrhaus“ keine Einzelmaßnahme mehr von ISEK. Über ISEK wurden bereits Fördermittel abgerechnet. Müssen diese zurückgezahlt werden? Siehe
Kann es sich die Stadt finanziell erlauben, für die entfallende Einzelmaßnahme „Altes Feuerwehrhaus“ ein alternatives Projekt zu starten?
Die Koalition würde diese Planung gerne als wegweisend
und als Meilenstein in der Stadtentwicklung von Rödermark sehen. Dabei wird von der Koalition übersehen, dass für jetzt mit beschlossener Planung all das, was in hunderten Stunden von Bürgern, an Runden Tischen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Verwaltung an Planungsarbeiten geleistet wurde, im Papierkorb landet.
Ganz zu schweigen von der Planung, zwei Grundstücke, auf denen zwei Häuser stehen, in einen Parkplatz zu verwandeln. Siehe
Die unnötigen Kosten, die entstanden sind, sind mehr als ärgerlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Magistrat deshalb kein schlechtes Gewissen hat.
Aufstellung kein Anspruch auf Vollständigkeit.
2. Oktober 2021
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) Vom 2. Oktober 2021
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde verabschiedet
29. März 2023
II. Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“
Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude
umgewandelt werden:
1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare
Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und
Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen [..] Weiter
III. Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank
1. Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem
Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie
öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des
ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.Weiter
7. August 2023
Pressemeldung CDU Rödermark
CDU weiterhin für JUZ in der Mitte von Rödermark
Wir stehen zur Grundsatzentscheidung, das alte Feuerwehrhaus, in dem sich momentan das Jugendzentrum befindet, zukünftig Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen Siehe
17.05.2025
Hat sich der Magistrat bis 2025 Zeit gelassen, sich damit zu befassen, wohin mit den Kindern, die Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben? Jedenfalls habe ich bei den Stadtverordnetenversammlung derartiges nicht mitbekommen.
Diese großen Räumlichkeiten könne man in Schulnähe nur mit dem Anbau an die alte Feuerwache realisieren. „Wir haben jetzt die Chance, die Wache zu erweitern, da die Volksbank uns die Chance gibt“, meinte Rotter. Das sei eine Win-Win-Situation. OP-Online
29.03.2022
Nach dem beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz wurden am 29.03.2022 externe Planungsbüros beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt musste sich die Verwaltung doch schon Gedanken gemacht haben, in welcher Immobilie (nähe der Trinkbornschule) integrieren kann.
Bereits frühzeitig wurde daher das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt
wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst. Siehe.
07.05.2024
Prüfauftrag „Bürgerhaus Alte Wache“
Die entstehenden Bedarfe sind innerhalb des bestehenden „ehemaligen Feuerwehrhauses“ räumlich nicht vollumfänglich abbildbar. Es sollte daher geprüft werden, ob durch einen Anbau an das bestehende Gebäude im Bereich des derzeitigen Volksbankparkplatzes die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können. Siehe
Ist das geprüft worden? Liegen die Prüfergebnisse den Stadtverordneten vor?
Wenn nicht, hat man schon Verhandlungen mit der VOBA aufgenommen, wobei noch nicht geprüft wurde?
07.05.2024
Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark.
Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung. Siehe
Kennen die Stadtverordneten den Tauschvertrag vollumfänglich?
Ist es mit dem Tauschvertrag erledigt, oder muss die Stadt der VOBA den neuen Parkplatz herrichten?
Wie viel qm werden getauscht?
Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus dem Grundstückstauschvertrag entstehen?
01.10.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 07.05.2024 einen erweiterten Prüfauftrag für das „Bürgerhaus Alte Wache“ beschlossen. In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 29.03.2022 soll unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes geprüft werden, ob das Raumprogramm um ein Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler erweitert werden kann. In diesem Zusammenhang sollten zudem Möglichkeiten untersucht werden, ob mittels einer Teilniederlegung im Bereich der Westseite des Bestandsgebäudes der erforderliche Raum für eine wünschenswerte Verbreiterung des Straßenraums – und damit für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – geschaffen werden kann. Siehe
Siehe auch
» Mit guter Planung kann man viel, viel Geld einsparen. Nicht nur Geld. Man entlastet auch das Personal.
Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.
Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
700 Mio. Nordrhein-Westfalen
525 Mio. Bayern
420 Mio. Baden-Württemberg
350 Mio. Niedersachsen
280 Mio. Hessen
210 Mio. Rheinland-Pfalz
210 Mio. Berlin
175 Mio. Sachsen
140 Mio. Schleswig-Holstein
140 Mio. Brandenburg
105 Mio. Thüringen
70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
70 Mio. Sachsen-Anhalt
35 Mio. Bremen
35 Mio. Saarland
35 Mio. Hamburg
Das sich der Kreis an den Kosten beteiligen würde, war frühzeitig abzusehen.Siehe
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.