Herzlich willkommen …
… im Fördergebiet „Urberach-Nord“
Das 2017 neu aufgelegte Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün in Hessen“ unterstützt hessische Kommunen, um mehr und qualitativ hochwertigere grüne Infrastruktur zu gestalten. Die Natur in der Stadt ist ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Raums. Parkanlagen, Grün- und Wasserflächen, Straßen- und Platzbegrünung, Gärten und grüne Dächer machen Städte und Gemeinden attraktiv und lebenswert. Die städtische Lebensumwelt beeinflusst die Lebensqualität an einem Standort, hat Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung und erfüllt vielfältige Funktionen, u. a. als Umwelt-, Sozial- und Identifikationsraum. Der Begriff Stadtnatur umfasst sowohl das sogenannte „Stadtgrün“ (urbane Grünräume) als auch das „Stadtblau“ (urbane Gewässer).[..]
Quelle: Stadt Rödermark
Seit mehr als drei Jahren ist Rödermark in den Landesprogrammen „Stadtumbau“ und „Zukunft Stadtgrün“, die über zehn Jahre Investitionen von 14 Millionen Euro ermöglichen. Artikel bei OP-Online
Lesenswert ist unter „Angemerkt“ der Kommentar von H. Löw. „Stadtumbau zu viel Theorie. Zu wenig Praxis.“
Angemerkt nur in der Printausgabe der Offenbach Post.
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zur Stadtplanung und Umwelt auf der Homdpage der Stadt. In Sachen Öffentlichkeitsarbeit gehen auch Stadtplanungs- und Umweltabteilung online: Demnächst wird die Stadtumbau/Stadtgrün-Homepage im Internet zu sehen sein. Das Besondere: Für LoPa-Mitglieder wird es einen Login geben. Über einen passwortgeschützten Zugang können sie aktuelle Informationen abrufen und bleiben so immer auf dem Laufenden. Quelle
» Hier geht es zur angesprochenen Webseite
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Das Fördergebiet Rödermark – „Urberach Nord“ wurde 2017 in das Programm Zukunft Stadtgrün in Hessen aufgenommen.
Siehe: nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de
Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“/ Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“; Förderantrag für das Programmjahr 2019
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.12.2017 in das Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit der Gesamtmaßnahme „Urberach-Nord“ aufgenommen. Als erste geförderte Einzelmaßnahme wird zurzeit das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Der Entwurf des ISEKs wurde dem Fördermittelgeber – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – fristgerecht am 31.10.2018 zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“/ Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“; Förderantrag für das Programmjahr 2019
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 in das Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ mit der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ aufgenommen. Als erste geförderte Einzelmaßnahme wird zurzeit das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Der Entwurf des ISEKs wurde dem Fördermittelgeber – Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – fristgerecht am 31.10.2018 zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
#Wassersack, #Bewässerungssack
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