Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Ich möchte die Frage aus dem Kommentar „Und was bedeutet das genau?“ hier beantworten.

Erst bei einer Überschreitung der Erhöhung von mehr als 804 Prozentpunkte kann man sich über
eine Grundsteuererhöhung ärgern.

Folgendes immer unter der Voraussetzung, dass die vom Land durchgeführte Berechnung richtig ist. Ich denke, wenn man den Zahlen vom Land nicht mehr trauen kann, wem denn so sonst?

Die bisherigen Hebesätze verliere Ende 2024 ihre Gültigkeit.
Jede Kommune muss daher ihre Hebesätze für 2025 neu beschließen – unabhängig davon, ob sie der Empfehlung des Landes folgt oder nicht.

Fakt ist also:
In 2025 MÜSSEN die Kommunen die Hebesätze NEU beschließen.
Die Empfehlung des Landes (für Rödermark 803,51 ein Plus von 88,51) ist unverbindlich.
Das GESAMTEINKOMMEN einer Kommune soll durch die Grundsteuerreform NICHT steigen bzw. sinken. Das bedeutet aber nicht, dass der Einzelne nicht doch einen höheren Betrag zu zahlen hat. Laut Berechnung des Landes wird durch einen Hebesatz von 804 in Rödermark das Ziel erreicht. Gleichbleibender Betrag für die Kommune über die Grundsteuer B.

Erst dann, wenn es in Rödermark eine Hebesatzänderung über diesen Prozentsatz geben wird, kann man aus meiner Sicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

Den meisten Bürgern wird vom Finanzamt die Festsetzung
des Grundsteuermessbetrags vorliegen. Mit einen Blick erkennen Sie, ob mehr oder weniger Grundsteuerzahl zu zahlen ist.


Dem Grundsteuerbescheid der Stadt Rödermark entnehmen Sie den aktuellen Messbetrag (unter neuer Messbetrag). Sie finden diesen links neben der aktuellen Hebesatzangabe von 715%. Multiplizieren Sie diesen Satz mit dem 7,15 (auf das Komma achten). Sie erhalten dann den Gesamtbetrag, den Sie pro Jahr zu zahlen haben.


Vom Finanzamt haben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag genannt bekommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie mit dem vom Land Hessen genannten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung“ zu zahlen haben, multiplizieren Sie diesen Satz mit 8,04 (Komma beachten). Beachten Sie. Der Betrag kann für den EINZELNEN höher oder niedriger als der jetzige Zahlbetrag sein. In der Gesamtsumme wird die Kommune durch die Hebesatzanhebung bei 804 Prozentpunkten nicht mehr oder weniger in der Kasse haben.


Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
» Hebesatzempfehlung Land Hessen


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

16.06.2024 Antwort Nein.
Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.


Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler

Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
ein Hebesatz vo 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)

344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
Es wäre für die Bürger eine Erleichterung, wenn sie wüssten, dass sich die Fraktionen für eine „aufkommensneutrale Umstellung“ einsetzen werden. Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.

Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.


Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.

Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.

» Hebesatzempfehlung Land Hessen
» Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
» Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

» Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gibt es etwas Positives zum Haushalt, sollte man das „nicht hinterm Berg lassen“

Webseite AL/Die Grünen.29.05.2024
Keine Steuererhöhung in Rödermark

Der Rödermärker Haushalt für 2024 und 2025 ist unter Dach und Fach.
Trotz der angespannten Finanzlage wird es keine Steuererhöhungen in Rödermark geben.
[..] Weiter auf der Webseite der AL/Die Grünen

Ich halte das mal fest, damit ich mich noch in 2024
und im Bürgermeisterwahljahr 2025 auch das Jahr, indem der Posten des Ersten Stadtrates wohl wieder aus den Reihen der wohlgesonnenen Parteigenossen ausgewählt wird, an diese Aussage erinnere und darauf zurückgreifen kann.

Mit dem Artikel will man den Bürgern wohl kurz und knapp mitteilen:
Es geht uns gut. Trotz der angespannten Finanzlage. Steuererhöhungen wird es genauso wenig geben wie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung.
Ich finde die Mitteilung auf der Webseite ein wenig flach. Ein wenig flach für eine Wählergemeinschaft, die von der Stadtkämmerin (AL/Die Grünen) sicherlich noch tiefere Informationen zu einer solch positiven Botschaft hätte liefern können. Mit der Unterstützung der Kämmerin sollte es nicht schwer sein, die Grundlagen aufzuzeigen, wie man zu einer solch optimistischen Aussage, die auf den Zahlen eines gewaltig unterfinanzierten Doppelhaushalts 2024/2025 basiert, gelangen kann.

Ich würde mich wirklich sehr freuen,
wenn die von den Grünen herausgegebene Feststellung auch tatsächlich eintreffen würde. Die Grünen sollten es wissen: Die Finanzministerin (in Kommunen Kämmerin genannt) ist Mitglied der AL/Die Grünen.


Aber

Zum Geschäft der Regierenden gehört selbstverständlich auch, dass man für eine positive Grundstimmung in der Bürgerschaft sorgt. Man sollte aber auch bedenken, dass es Bürger gibt, die gemachte Aussagen anhand von Fakten hinterfragen.

Zu den Fakten, die der Doppelhaushalt 2024-2025 bereithält,
hätte ich mir einige Erklärungen zur Problemlösung gewünscht.

Was genau meint die AL/Die Grünen mit
keine Steuererhöhung-? Ist damit gemeint, dass in der Laufzeit des Haushalts 2024-2025 keine Steuererhöhung geben wird? Dann wäre frühestens 2025 mit einer Steuererhöhung zu rechen. Ist damit gemeint, dass man den Hebesatz für die Grundsteuer B deshalb nicht anheben muss, weil die durch die Grundsteuerreform die Steuer-Einnahmen im Jahr 2025 auch ohne Hebesatzerhöhung derart steigen werden und damit eine Hebesatzanhebung nicht erforderlich ist? Stichwort „aufkommensneutral“

Eine Erklärung dazu, wie man das Defizit ausgleichen möchte.
Ein Ausgleich ist mittels der noch vorhandenen Rücklagen möglich. Dazu muss man erwähnen, dass nach einem Ausgleich des Defizits keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind. Braucht man für 2025 ein derartiges Polster nicht mehr? Siehe Haushaltsplan Seite 25. Erwähnen muss man auch, ob es in der verbleibenden Amtszeit des aktuellen Magistrats weiterhin geplant ist, den Aufbau der Schulden zu forcieren? Gibt es eventuell auch Gedanken dahingehend, wie man in Hinblick auf die folgende Generation diesen gigantischen Schuldenberg abbauen will? 2019 waren es 20.917.030,87 € Schulden. In der Amtszeit des jetzigen Magistrats soll dieser laut Plan im Jahr 2025 50.579.774,60 betragen. Siehe Haushaltsplan, Seite 132.

Wird es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer
in den folgenden drei Quartalen 2024 besser aussehen als im ersten Quartalsbericht? Dort waren es 1.369.725,00 Euro weniger als geplant. Siehe Quartalsbericht 1. Quartal 2024.

Zur aufkommensneutralen Durchführung der Grundsteuerreform
hätte ich gerne eine Aussage. Ich konnte noch nirgendwo lesen, dass in Rödermark im Jahr 2025 die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird. Hofft man darauf, dass sich die Einnahmen auch ohne Anheben des Hebesatzes derart erhöhen wird und man in 2025 die frohe Botschaft verkünden kann: „Der Hebesatz muss auch in 2025 nicht angehoben zu werden.“

Sämtliche sozialen Standards?

Nichts für ungut, ihr Grünen. Sicherlich wird die Nachricht bei einem Teil der Bürger, die Eure Meldung lesen werden, Jubelstürme auslösen.
Über eine schlüssige Erklärung auf eurer Webseite, die von mir genanntes in ein anderes Licht stellt, würde ich sicherlich nicht traurig sein. Erwartungen habe ich aber keine.

Siehe auch
» Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
» Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
» Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze

Bezüglich der Grundsteuer setzen auch andere Bundesländer auf Transparenz. Folgerichtig sollen dort sog. Transparenzregister eingeführt werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Transparenzregister sollen zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein entstehen. Siehe https://grundsteuer-digital.de/aufkommensneutralitaet-der-hebesaetze/


Siehe auch
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.