Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke
2019. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD sieht die Wiedereinführung der 1964 abgeschafften Baulandsteuer (Grundsteuer C) vor. Quelle
Grundsteuer C. Sie kann bis zu fünf Mal so hoch ausfallen wie die sonstige Grundsteuer. Quelle
Was ist die neue Grundsteuer C?
Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Auch dieses Problem wurde mit der Reform der Grundsteuer angegangen. Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Lesen Sie weiter beim www.bundesfinanzministerium.de
Siehe auch
» Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke. Finanzamt Hessen
» 2021 Hessisches Grundsteuergesetz
» 2021 Grundsteuer C: Hessen will gegen Spekulation vorgehen
» 2019 Reform der Grundsteuer beschlossen.
» 2019 Bündnis 90/Die Grünen erinnern an Grundsteuer C
» CDU. Bebaubare Grundstücke müssen genutzt werden!
» Mit der neuen Grundsteuer C bekommen Kommunen ….
Wie § 25 Abs. 5 GrStG räumt § 13 HGrStG den hessischen Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit ein, eine Grundsteuer C für baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke zu erheben. Die Gründe hierfür ergeben sich aus der entsprechenden Gesetzesmaterialien des Bundes (u.a. Bundesrats-Drucksache 353/19). Quelle Hessischer Landtag (Gesetzentwurf)
Siehe auch: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GrStGHErahmen
Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?