Von einem Leser bin ich auf einen lesenswerten Artikel aufmerksam gemacht worden.
[..]In diesem Jahr beginnt der zwangsweise Zählertausch, zunächst bei Kunden mit mehr als 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ab 2020 sind die Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden dran, die anderen folgen. Meist lässt sich das Gerät nicht einfach tauschen, sondern die Zählerplätze müssen umgebaut und ganze Zählerschränke gewechselt werden. Kosten von mehr als tausend Euro fallen dann an. Eigentümer werden zwangsabkassiert, können sich die Kosten aber über die Mieter wiederholen, wenn vorhanden. Quelle: /www.eike-klima-energie.eu
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Durch die Kombination von Vergärungs- und Kompostierungstechnik werden die in der Stadt Frankfurt am Main gesammelten Bioabfälle und andere biogene Abfälle in der Bioabfallbehandlungsanlage zur Energieerzeugung und zur Herstellung hochwertiger Komposterde genutzt. Quelle: fes-Frankfurt
Der Biomüll wird also zur Energieerzeugung und zur Herstellung von Komposterde genutzt. Ich nehme ja an, der Betreiber wird daraus einen finanziellen Nutzen ziehen. Ach ja, es gibt ja da noch einen Shop. Schauen Sie einmal dort nach, was es da so gibt. Siehe Shop rmb
Wie sie sehen, wird unser Biomüll ordentlich entsorgt und vermarktet.
Damit es auch so bleiben kann, bezahlen wir in Rödermark wohl zukünftig einen Betrag von ca.100,00 Euro pro Tonne Biomüll.
Endprodukt
ca. 12.000 Tonnen Komposterde pro Jahr, ca. 1,65 Millionen m3 Biogas pro Jahr (= 1,85 Millionen kWh Strom + 1,70 Millionen kWh Wärme), jährlich eingesparte Menge an Kohlendioxid 1.100 t. Quelle fes-frankfurt.de
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Die Kosten für den Biomüll / Bioabfall ab 2015 mehr als doppelt so hoch.
Von 0 auf 140 in 6 Monaten?
Die Bürger können im kommenden Jahr wohl mit steigenden Kosten für die Müllbeseitigung rechnen. Wie hoch ist die Steigerung genau? Wie wird die Gebühr berechnet? Darüber kann man nur spekulieren. Aber man sollte schon mal darüber spekulieren, damit man zur rechten Zeit die richtigen Fragen hat.
Nehmen wir einmal an, bei der Abrechnung (Gebührenbescheid) bleibt alles so, wie es ist. Natürlich nicht die Beträge. Für die meisten Bürger wird sich dann „NUR“ der Betrag für den Restmüll erhöhen, weil dort zurzeit die Kosten für den Biomüll (Braune Tonne) enthalten sind. Für den Bürger also vollkommen intransparent. Diejenigen, die bisher unterschiedliche Müllgefäße (Biotonne, Restmülltonne) haben, sehen die Steigerung auf ihrem Gebührenbescheid. (Siehe auch hier)
Was passiert aber, wenn die Stadt Rödermark die Gebühren für den Biomüll / Bioabfall transparent ausweisen würde? Die entsprechende Zeile ist in der Gebührenabrechnung ja schon enthalten. Lesen Sie einmal in der Abfallsatzung der Stadt Rödermark nach:
Der Anschluss an die getrennte Bioabfalleinsammlung ist freiwillig.
Ich hoffe, ich habe auf der Webseite der Stadt Rödermark die aktuelle Satzung erwischt.
Würde jetzt der Betrag für den Biomüll / Bioabfall separat ausgewiesen, könnte man sich als Bürger überlegen, den Betrag einzusparen, indem man NICHT mehr an der „Bioabfalleinsammlung“ teilnimmt. So wie ich den Text aus dem „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ verstehe, ist die private Entsorgung von Biomüll zulässig.
Da ich mir NICHT vorstellen kann, dass die Stadt ein Interesse an der „Eigenkompostierung“ hat, wird man die Voraussetzung/Zulassung für eine Eigenkompostierung sehr hoch ansetzen. Oder man ändert (wenn es geht) die Müllsatzung entsprechend.
Ich denke, hier haben die Stadtverordneten einiges zu prüfen. Insbesondere die Entsorgung von Biomüll / Bioabfall mittels Eigenkompostierung könnte Einsparungen für die Bürger bedeuten.
(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. [..]
Quelle: dejure.org
Private Haushalte müssen ihre gesamten Haushaltsabfälle grundsätzlich den Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger überlassen. Privathaushalte sind aber berechtigt, ihre Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu verwerten (Beispiel: Eigenkompostierung). Die private Entsorgungswirtschaft hat wie bisher die Möglichkeit, sich im Rahmen von Ausschreibungen durch die Kommunen an der Entsorgung von Haushaltsabfällen zu beteiligen. Quelle: bmub.bund.de
Die Voraussetzungen für eine Eigenkompostierung und damit den Verzicht auf die Biotonne sind in der Abfallsatzung der Stadt Offenbach geregelt. Prinzipiell kann eine Befreiung vom Anschluss und Benutzerzwang der Biotonne erfolgen, wenn eine Eigenkompostierung aller anfallenden Bioabfälle beantragt und nachgewiesen wird. Quelle: Offenbach.de Biotonne in Offenbach
[..]Der Satzungsgeber muss durch die Gebührenregelung einen Anreiz zur Trennung der Abfallfraktionen geben; die Gebührenregelung soll die Akzeptanz der Bioabfalltonne bewirken; die Eigenkompostierung darf nicht verboten oder unzumutbar erschwert werden; dem Bürger darf nicht über einen „finanziellen Anschlusszwang“ eine Biotonne aufgezwungen werden.[..]Quelle: Juraforum.de
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die Nutzung einer Biotonne mit gleichem Volumen wie beim Restabfallgefäß ist kostenfrei.
Für größere Gefäße wird eine sehr geringe Zusatzgebühr in Höhe von 0,20 € pro Liter im Jahr erhoben. (Beispiel: Bei einem angemeldeten 60-Liter-Restabfallbehälter und gewünschten 80-Liter-Bioabfallbehälter ergibt sich für die Volumendifferenz eine Zusatzgebühr von 20 x 0,20 € = 4 € im Jahr.)
Also, wenn die Restmülltonnen 120-Liter hat, ist ein 120-Liter Bioabfallbehälter kostenlos.
Wenn die Restmülltonnen 60-Liter hat, man wünscht sich aber ein 120-Liter Bioabfallbehälter, dann zahlt man zurzeit 12,00 Euro im Jahr.
Die mit einem Pfeil gekennzeichnete Zelle wird bei vielen in Rödermark im kommenden Jahr wohl eine Zahl größer Null enthalten.
Früher hingegen sei es statthaft gewesen, bei Engpässen in diesen Anlagen den Biomüll auch dem Restmüll beizumischen und in herkömmliche Verbrennungsanlagen zu fahren. Dieser „Rettungsanker“ existiere ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr. ]…] Quelle OP-Online.de
Wenn man früher den Biomüll (preiswert) dem Restmüll (teuer) zuführen konnte, ist das ein teurer Rettungsanker.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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