„Jetzt will die Stadt Rödermark zwei Hundewiesen ausweisen“

Hundewiese
Hundewiese


SORRY
Danke für den Hinweis.
Da wir noch keine Hundewiese haben, bin ich auf das „JETZT“ reingefallen.
Jetzt bedeutet für mich, wir haben noch kein(e) ….. aber „Jetzt“ (bald) werden wir eine haben.

Der Artikel in der Rundschau ist NEUN Jahre alt. Sorry



Mehr als 1400 angemeldete Hunde schnuppern, wedeln, laufen und verdauen in Rödermark, Tendenz steigend. Immer häufiger klagen Naturschützer und Landwirte über uneinsichtige Halter, die ihre Tiere frei über landwirtschaftliche Flächen und durch Brutgebiete laufen lassen. Jetzt will die Stadt Rödermark zwei Hundewiesen ausweisen, um das Problem zu entschärfen. Quelle fr.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Die Karte, die die Stadt den Hundehaltern an die Hand gibt, ist ganz großer Mist.

Brutzeitkarte
Brutzeitkarte

Nach einer unglaublichen Begegnung im Breidert muss das Folgende sein.
Einen größeren Mist als die -Brutzeitkarte-, die die Stadt den Hundehaltern zur Orientierung zum Verhalten in der Setz- und Brutzeit zur Verfügung stellt, ist nicht nur großer Mist, sondern auch eine Blamage für eine Stadt, die im Kreis Offenbach Platz EINS bei der Hundesteuer belegt. Zahlen zum Kreis Offenbach

Die Karte sollte den Hinweis enthalten, dass viele der Flächen, die von der Leinenpflicht befreit sind, private Flächen sind.
Offizielle Hundespielwiesen gibt es in Rödermark nicht.

Über diese Karte rege nicht nur ich mich seit 2011 auf.
Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung

Private Aufnahme NABU
Private Aufnahme NABU

Pressemeldung NABU Rödermark

Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.

In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“

Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.

Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“

Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!

Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Alle Jahre wieder. Leinenpflicht

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
Weiter bei roedermark.de

Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.

ACHTUNG: Die Karte ist ganz großer Mist.
Hier mein Link auf die Karte mit den Freilauffächen
 
Siehe auch
» NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung
 
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE