Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Aus gegebenem Anlass
Auf die Brutzeitkarte (ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte) sollte man schon mal auf der Webseite der Stadt hinweisen. Damit würde einem Hundehalter manch eine Diskussion erspart bleiben.
Auch sollte man ab 1.3. auf die Leinenpflicht hinweisen.
[..]Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres.[..]
Dieser Service sollte für die Hundesteuerzahler, auch bei einem solchen Haushalt wie dem von Rödermark, gerade noch machbar sein.
 

Fündig werden Sie auf der Webseite der Stadt, wenn Sie mit – Satzungsrecht – suchen.
 
Die Karte soll nicht den Anschein erwecken, dass man zu den nicht gekennzeichneten Stellen unbedingt freien Zugang hat. Aber die Diskussion, sie müssen hier ihren Hund während der Setz- und Brutzeit anleinen, ist dort nicht angebracht. Eigentumsrechte sind natürlich zu beachten. Auch auf einem Feld hat ein Hund nichts zu suchen.

Siehe auch
» 28.03.2019 Nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.
» NABU appelliert an Spaziergänger und Hundebesitzer.


Nachtrag
» 01.03.2023 Seit Jahren an bemängelter Karte orientieren.
» 22.04.2023 Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

Hundehalter aufgepasst. Gerichtsurteil

Hundebesitzer müssen künftig auch kleines Geschäft entfernen

[..] Karlsruhe (Archiv) – Das wird vielen Tierfreunden nicht gefallen: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Hundebesitzer künftig dazu verpflichtet, auf öffentlichen Plätzen nicht nur den Kot, sondern auch den Urin ihres Haustieres zu entfernen…. Lesen Sie hier weiter.



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Landwirte in großer Sorge um Qualität ihrer Feldfrüchte

Rödermark.
Landwirte in großer Sorge >um Qualität ihrer Feldfrüchte

Landwirte in Rödermark und Rodgau sind in großer Sorge um die Qualität ihrer Feldfrüchte. Hundekot gefährde die Reinheit der auf Äckern wachsenden Lebensmittel. Ordnungsämter und Naturschutzbehörden sollten den Leinenzwang schärfer kontrollieren. [..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Siehe auch
Setz- und Brutzeit. Gespräche zu Thema Hund
 


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.