Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben und das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.
Für die Mitarbeiter:
Mitnehmen was geht.
Bei den Personalaufwendungen der Rubrik 110 (Ergebnishaushalt) wird eine durchschnittliche
Steigerungsrate von 3 % pro Jahr angenommen.
Quelle: Haushaltsplan 2023 (Entwurf) Seite 36
Die Kämmerin hätte die Steigerung der Personalkosten in Hinblick auf die begonnenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst evtl. etwas kritischer bewerten müssen. Vor der Einreichung des Haushaltsplans 2023 am 13.12.2022 gab es bereits zwei Tarifabschlüsse, die zeigen, wohin die Reise geht. Die Forderung von Verdi war schon seit Anfang Oktober bekannt.
Dass sich die Kämmerin eine Steigerung der Personalkosten von nur 1.078.055,00€ in den Haushalt schreiben ließ, ist … Hmmm.
Bedenken Sie: Der Betrag beinhaltet eine angenommene Tarifsteigerung von 3% sowie die automatische Höherstufung bei den betroffenen Mitarbeitern (Beispiel einer Entgelttabelle mit Stufe). Die Mitarbeiterzahl steigt laut Stellenplan um einen Mitarbeiter.
Personalaufwendungen in Rödermark
Personalaufwendungen einschl. Versorgungsaufwand (Quelle Haushaltsplan (Entwurf) Seite 28)
2021 Ist 19.185.123,08
2022 Plan 22.509.243
2023 Plan 23.587.298
Forderung von Verdi: Wir fordern 10,5 Prozent mehr Geld für alle, mindestens aber 500 Euro. Laufzeit 12 Monate.
Was „mindestens aber 500,00€“ bedeutet, können Sie sich ausmalen, wenn Sie sich einmal die Entgelttabellen angesehen haben. Dann wissen Sie auch, dass auch bei einer Entgelterhöhung um 1% und dem Zusatz „mindestens aber 500 Euro“ es zu einer prächtigen Steigerung der Gehälter kommen würde.
Man kann davon ausgehen, dass die Anhebung der Gehälter weder 10,5% noch mindestens 500,00 Euro sein werden. Dennoch hätte die Kämmerin erkennen müssen, dass sie mit ihrer Kalkulation zur künftigen Mehrbelastung für den Haushalt zu niedrig liegt. Wenn man die Zahl der FDP zugrunde legt, entsprechen 1% zu wenig eingeplant ca. 130.000,00€. (Siehe ganz unten: Aus Fragen/Antworten zum Haushalt 2023)
Bei genauem Hinsehen auf die schon vor der Einbringung des Haushalts abgeschlossenen Tarifverhandlungen der IG-Metall und Chemie hätte man bei der Kalkulation der Personalkosten für 2023 niemals eine Steigerung von nur 3% ansetzen dürfen.
Bei einer Steigerung von 3,25%/3,25%1 bis 5,3%/3,2%1 plus 1500,00€/1500,00€1 (Netto) dürfte die von der Kämmerin eingepreiste Steigerung von 3% schon bei erster Betrachtung um bis zu 250.000,00€ zu niedrig liegen. Aber dabei wird es nicht bleiben. Prozente ist nicht alles!
Vorgenannte Abschlüsse haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Verdi geht mit einer Laufzeit von zwölf Monaten ins Rennen. D.h. 2024 stehen die nächsten Verhandlungen an. Eine Einmalzahlung (Inflationsausgleich) wird zurzeit nicht erwähnt.
Zu: Aber dabei wird es nicht bleiben.
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es bei einer Laufzeit von 12 Monaten zu einem Abschluss von 8% (mindestens aber 500,00€) kommen wird. Eher vorstellbar wäre 4%/4%1 oder 3,5%/3,5%1. Über die mindestens 500,00€ wird man reden müssen. Denkbar wäre, dass man sich auch hier den Tarifabschlüssen der Chemie/IG-Metall anlehnen wird und der Arbeitgeber wird eine Einmalzahlung leisten. Sagen wir einmal: 2x 1.500,00 Netto. Das wären für 2023 495.000,00 zuzüglich der Kosten für Steuer und Sozialabgaben, da der Betrag Netto ausgezahlt wird. Jetzt wären wir schon bei einer Steigerung von knapp 750.000,00, die im Haushalt fehlen könnten. Die FDP geht bei ihrer Anfrage zum Haushalt von 900.000,00 € aus. Tarifabschluss 7% für 12 Monate vorausgesetzt.
Beides wäre denkbar. Was aber nicht denkbar ist, dass wir mit den von der Kämmerin geplanten 3% auskommen werden.
Ohne Anpassung der zu erwartenden Personalkosten im Haushaltsplan kann man dem zur Abstimmung vorgelegten Haushalt wohl kaum seine Zustimmung erteilen.
Schlussbemerkung.
Ich bin kein Haushaltsspezialist. Auch kein Spezialist in Gewerkschaftsfragen. Ich habe bei meinem Haushalt dafür zu sorgen, dass ich mit dem Geld was reinkommt aus auskommen kann. Und wenn ich feststellte, dass die Inflation auch tatsächlich da ist, muss ich neu planen und handeln. Habe ich den Verdacht, dass in unserer Stadt der Gedanke –ich kann nur das ausgeben, was ich einnehme– nicht angekommen ist. Dann schaue ich doch mal nach, wo und wofür die unser Geld ausgeben.
Man braucht kein Haushaltsspezialist oder Tarifspezialist zu sein, um festzustellen, dass die eingeplante 3% Steigerung nicht ausreichen wird. Man muss nur ein wenig nachdenken. Ich kann mir gut vorstellen, dass unsere Haushaltsplanerin, die Stadtkämmerin, wohl ein wenig Angst vor der Wahrheit hat. Das zunächst geplante Minus (Haushaltseinbringung 636.882,00€) wurde bei näherem Hinsehen auf 1.640.987,00€ angehoben. Die Stadtverordneten sollen jetzt einen Haushalt mit einem Minus von über 1,6 Mio. genehmigen. Nach den Tarifabschlüssen wird bei dem Minusbetrag die erste Zahl eine 2 sein.
All das, was ich vor Corona und dem Krieg in der Ukraine geplant habe, muss ich dahingehend neu überdenken, ob ich mir das noch alles erlauben kann. Bei der Stadt sehe ich diesen Ansatz nicht. Egal wie hoch die Steigerung auch ist, es wird alles nicht nur gnadenlos durchgezogen, sondern weitere Ausgaben obendrauf gepackt. Für Mehrkosten hat der Bürger aufzukommen. Man könnte ja einfach versuchen, die Einnahmen zu erhöhen. Richtig. Aber. Teile der im Moment regierende Koalition verhindert aktiv das Erschließen von Gewerbeflächen, um die Einnahmen zu erhöhen, die notwendig wären, um den Ausgabehunger der Verwaltung zu befriedigen. (siehe)
Rödermark liegt im Speckgürtel von Frankfurt. Rödermark hat sehr gute Verbindungen mit dem ÖPNV in die Metropole Frankfurt. Der Tisch ist gedeckt. Beste Voraussetzungen, daraus etwas zu machen. Und was wurde daraus gemacht? Eine Stadt mit einer Innenstadt, die einer Geisterstadt ähnelt. Eine Stadt, die zwei Rettungsschirme benötigt, um sich über Wasser zu halten. Bei der Steuer sind wir Spitze……. Wir sind der magere Teil vom Speck.
VER.DI. Am 24.01.2024 startet die erste Verhandlungsrunde 11.10.2022 [..]Öffentlicher Dienst für Bund und Kommunen: ver.di fordert Einkommenserhöhungen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich [..] Quelle: verdi.de
Personalaufwendungen: Gerechnet wird mit einer tariflichen Steigerung von 3 %. Verdi ging in die nun gestarteten Tarifverhandlungen mit einer Forderung von 10,5 %. Eine Steigerung von 3 % wird die Gewerkschaft nicht akzeptieren.
Ausgehend von Forderungen und tatsächlichen Abschlüssen der vergangenen Verhandlungen ist eher mit einem Kompromiss um 7 % Gehaltssteigerung zu rechnen. Ein solcher Abschluss würde also ein Haushaltsloch von rund 900.000 € gegenüber der Planung aufwerfen. Warum erfolgte die Planung so defensiv bzgl. der tariflichen Steigerung?
Die Tarifforderung von Verdi wurde nach der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfes veröffentlicht. Welche Steigerung die Gewerkschaft akzeptiert und ob diese bei 7% liegen wird, entzieht sich unserer Kenntnis.
Quelle: Fragen/Antworten zum Haushalt.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark
§6 Betreuungszeiten …
(4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden:
a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen,
b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr,
c) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen.
5) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen z.B. wegen Streiks keinen Rückerstattungsanspruch
Quelle: Roedermark.de
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Rödermark. Gute Nachricht für die Stadtkasse? Ich denke – noch nicht –
Erzieher müssen nicht höhergruppiert werden. Was ist aber mit den Zulagen?
Was war geschehen? Weil Erzieher schwer zu bekommen sind, hatte der Magistrat eine bessere Bezahlung und eine Höhergruppierung versprochen. So jedenfalls wurde es von der klagenden Erzieherin gesehen. Im Vorgriff auf die Höhergruppierung wurde von der Stadt eine Zulage gezahlt, die einer Höhergruppierung entsprochen hat. Die Zahlung der Zulage wurde vom Gericht in erster Instanz bestätigt. Die Forderung nach einer Höhergruppierung jedoch abgewiesen. Beide Parteien haben Berufung eingelegt.
Erzieher: Fordert die Höhergruppierung und Zulage.
Stadt: Wegen der Zulage. Siehe: Ergänzung zum Urteil. Erzieherin klagt gegen die Stadt
Viele in Rödermark haben den Vorschlag vom Ersten Stadtrat Jörg Rotter so verstanden, dass grundsätzlich alle Erzieher in eine höhere Gehaltsgruppe (S8) eingruppiert werden. So kann man auch die Aussage von Bürgermeister Kern in einem Video verstehen.
Ein zusätzlicher %-Punkt Gebührenerhöhung, der die Mehrkosten für die Höhergruppierung ausgleichen sollte, wurde von den Eltern akzeptiert. [..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..] Quelle: https://ri.roedermark.de
Die Aktion war ein Vorgriff auf kommende Tarifverhandlungen und aus meiner Sicht für die Stadt kaum bezahlbar.
Entscheidung der Berufung. Die generelle Höhergruppierung der Erzieher wird es in Rödermark, so wie in Obertshausen vollzogen, wohl nicht geben. Ob und wie viel man an Zulagen zahlen muss, wird sich zeigen.
Mal egalm wie es ausgehen wird. Ein Vorgang, der sich so nicht wiederholen darf.
Heute bei OP Online
Die Stadt muss ihre Erzieherinnen und Erzieher nicht grundsätzlich nach der Besoldungsgruppe S8b bezahlen. Individuelle Zusagen nach höherer Vergütung muss sie jedoch erfüllen. Das ist der Tenor eines Urteils, das gestern vom Landesarbeitsgericht gefällt wurde.[..] Quelle: OP-Online.
Wie sieht es in anderen Kommunen mit gemachten Versprechungen aus?
[..]Und auch die Erzieherinnen können sich freuen. Denn nun kann auch die im Februar beschlossene Höhergruppierung in Stufe S8 umgesetzt werden, ebenso die Einführung des Stadteuro für Tagespflegekräfte.[..] Quelle Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen
Und Rödermark? Ein Stadtrat-Versprechen? [..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online.Hervorhebung durch den Admin.
Jörg Rotter richtet einen dramatische Apell an seine kommunalen Kollegen
Weil das wohl nicht so richtig mit der angedachten Höhergruppierung in seinem Ort geklappt hat, empfiehlt Herr Rotter seinen kommunalen Kollegen nun….Siehe … Stadt Offenbach Erzieher fehlen.
Schon wieder die Erzieher kann man sich fragen?
Das ist auch mal eine spannende Geschichte, die unter Umständen so richtig ins Geld gehen kann und von uns Bürgern zu zahlen wäre. Für mich war von Beginn an die Aktion, nach dem „Gießkannenprinzip“ eine bestimme Gruppe von Mitarbeitern in eine höhere Gehaltsstufe zu hieven, ein sehr unausgegorenes Unterfangen. Und was ist daraus geworden? Wenn Sie die Zusammenfassung lesen, könnten auch Sie zu dem Schluss kommen, dass den Erziehern etwas zugesagt wurde und letztendlich die Umsetzung nicht erfolgte. So sieht jedenfalls meine Schlussfolgerung aus.
Die FDP Rödermark will das Gerichtsurteil zur Höhergruppierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen einer Sondersitzung erörtern.
Dies hier wird sicherlich nicht der letzte Artikel vor der Bürgermeisterwahl zu diesem Thema sein.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016. Die Aussage zu der Höhergruppierung in dem Video ist in vielen anderen Unterlagen nachvollziehbar.
Zu dem Artikel im Dreieich Spiegel (Mittwoch, 28.12.2016)
„Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt“
Herr Köhler (Dreieich Zeitung), Sie schreiben „Apropos, kompliziert. Das ist die Materie tatsächlich“.
Herr Köhler, Sie haben im Prinzip recht und das „Komplizierte“ dürfte vielen sehr recht sein. Kochen Sie aber alles ohne Ausschmückung wie eine gute Soße zusammen, dann bleibt nur noch gehaltvolles übrig.
Alles wäre mit EINER Frage beantwortet und der Auslöser des Durcheinanders gefunden.
Frage: „Warum sind die Erzieher nicht wie vereinbart (höre Aussage im Video) am 1.8.2015 in die EgS8 (ohne a oder b) eingruppiert worden?„
Hätte die Stadt ihre Zusage eingehalten (höre den Bürgermeister im Video) und die Erzieher wie geplant nach dem „Gießkannenprinzip“ (nach der Haushaltsgenehmigung 2015/2016) am 1.8.2015 in die S8 (ohne a oder b) hochgruppiert, dann würden die Argumente der Stadt vermutlich ins Leere laufen. Die Nebenabrede wäre beendet und die Erzieher in der EgS8. Am 1.8.2015 war weder EgS8a noch EgS8b in Sicht. Nach dem Tarifabschluss (Einigungspapier 30.09.2015) hätten sich man die in der EgS8 (ohne a oder b) befindlichen Erzieher von EgS8 eigentlich nach EgS8b Hochgruppieren müssen. Unabhängig der Beschäftigungsmerkmale. Und dann hätten wir nach Berechnung der SPD Rödermark jährlich 300.000,00 Euro an Mehrkosten zu zahlen und der Bürgermeister und Kämmerer Roland Kern enorme Probleme mit der Haushaltsgestaltung 2017/2018.
Bürgermeister Roland Kern könnte anführen, dass der Fachbereich 4 vermutlich einen Fehler begangen hat und die außertarifliche Höhergruppierung ohne massive Gebühren- (Steuer-) Erhöhung kaum zu stemmen sei. Allerdings hat auch der Bürgermeister die Nebenabrede mit unterzeichnet.
Nebenabrede
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
Weiterführende Informationen
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. Das koste die Schutzschirmkommune jährlich 200.000 Euro mehr. Um dies zu finanzieren, erhöht sie die Kita-Gebühren bis 2019 jedes Jahr um drei Prozent. Quelle: OP-Online.de
[..]unterzeichnet von Herrn Rotter „….mit Beginn des Kalenderjahres 2015, eine bessere Gehaltsgruppe erhalten, um auf den dramatischen Fachkräftemangel zu reagieren……. Quelle: Brief an die Eltern vom 4.8.2014 Seite 2.
Dass dem Bürgermeister die Klage der Erzieherin im Wahljahr des Bürgermeisters nicht gelegen kommt, ist verständlich. Die FDP Rödermark beschreibt die Situation wie folgt:
[..]Nach einem handwerklich, arbeitgeberisch und wie sich zeigt wohl auch juristisch extrem schlecht gemachten Verfahren zur besseren Bezahlung der Erzieher/-innen steht die Verwaltungsspitze, Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat und zuständiger Dezernent Jörg Rotter, nun vor einem völligen Scherbenhaufen: Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen. Quelle: FDP Rödermark
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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