Wer hat uns verraten? …… Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Wer hat uns verraten? ……Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Die von der Stadtverordnetenversammlung für den 1.1.2015 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher nach Gehaltsgruppe S8, ohne Anhängsel a) oder b), soll zurückgenommen werden. Hier der Antrag.

20.05.2015 In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016

Schaue ich mir den Vorgang „rund um die Bezahlung/Höhergruppierung der Erzieher“ in der folgenden Version an, ist eigentlich alles gesagt. Aber was wurde realisiert?

Im Folgenden wird der m.E. granatenmäßig in den Sand gesetzte Antrag des Ersten Stadtrats aufgeführt. Es mag ja sein, dass es Absprachen/Vereinbarungen zur Bezahlung mit den Erziehern gegeben hat, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Wenn es diese  Absprachen/Vereinbarungen gegeben haben sollte, scheinen die jedoch nicht ganz klar gewesen zu sein, weil: „Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.“ Quelle SPD Rödermark.de
Die jetzt aufgeführten Argumente des Magistrats, gegen eine Höhergruppierung nach S8 Anfang 2015, sind für mich schwer nachvollziehbar. Der Grund allerdings nicht.
Lesen Sie zum besseren Verständnis die Chronologie einer Höhergruppierung

Kein Wort dazu, dass man einen Fehler gemacht hat. Was mir dazu auch aufgefallen ist. In der Presse finde ich nur Äußerungen vom Bürgermeister. In den Sitzungen der Stadtverordneten hat, so wurde mir berichtet, auch nur der Bürgermeister zur Sache gesprochen. Herr Kern ist Personaldezernent und muss sich dazu erklären. Eine Erklärung vom ersten Stadtrat, der die Höhergruppierung Ende 2013 dem Magistrat vorgetragen hat (siehe), hätte man erwarten können. Scheinbar gibt es eine interne Absprache. „Nur der Bürgermeister spricht zur Sache“.

Von mir angesproche Stadtverordnete sind bis zur Bekanntgabe des Antrags der Verwaltung davon ausgegangen, dass die Erzieher, so wie versprochen, höhergruppiert wurden/werden. Die öffentlich zur Verfügung gestellten Äußerungen ließen auch keinen Zweifel aufkommen.

Wer hat dem jetzigen Antrag, die am 18.02.2014 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher NICHT zu vollziehen, zugestimmt? Es geht also grob gesagt, um die Zurücknahme eines doch wohl eindeutigen Beschlusses.
» CDU, AL/Die Grünen, FDP und FWR haben dem Beschluss vom 18.02.2014 zurückzunehmen, zugestimmt.
» SPD Rödermark hat den Antrag abgelehnt.
Es kann jetzt der Anschein entstehen, FDP und FWR sind wie die CDU und AL/Die Grünen „wortbrüchig“ geworden. Weit gefehlt. Dem Ursprungsantrag vom 18.02.2014 zur Höhergruppierung hat weder die FDP noch die FWR zugestimmt. (Siehe Niederschrift Punkt 10.1)

Zurückgerudert hat demnach NUR die CDU und AL/Die Grünen und haben damit die versprochene Höhergruppierung der Erzieher verhindert. Verhindert ist eigentlich falsch. Personalangelegenheiten liegen nicht im Entscheidungsbereich der Stavo, sondern der Verwaltung; dem Magistrat. Warum überhaupt abgestimmt wurde, ist mir schleierhaft.

Es sei einmal dahingestellt, ob die vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, vereinbarte Höhergruppierung auch zahlbar gewesen wäre. Für diese Beurteilung leistet sich die Stadt den Ersten Stadtrat, der die Zahlen und die anstehenden Tarifverhandlungen der Profis( Gewerkschaft, VkA) in groben Zügen zu kennen hat. Er hat auch die Gefahren eines solchen Eingriffs in die komplizierte Tarifstruktur zu kennen.

Eindeutiger Beschluss am 18.02.2014:

Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8
Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8

Es soll jetzt Leute geben, die sich an dieser Formulierung aufreiben. Es steht „zu vergüten“ und es steht „soll im Haushalt“. Juristen könnten sich jetzt trefflich darüber streiten, was wirklich gemeint war. Aber die nach der Beschlussfassung getroffenen Aussagen sprechen eine eindeutige Sprache.

Quelle: Niederschrift Stavo 18.02.2014
Beschlussfassung: Zustimmung CDU, AL/Die Grünen, SPD. Ablehnung FDP und FWR.
Weitere Infos zu diesem Beschluss unter:
» 18.02.2014 Beschluss Stavo Kita Gebühren. Höhergruppierung Personal.
» 18.02.2014 Beschluss zur Höhergruppierung.

Bei der Stavo am 21.06.2016 wurde nicht mehr von einer Höhergruppierung von S6 nach S8 gesprochen, sondern eine Eingruppierung der Erzieher nach S8a bestätigt. Die Eingruppierung nach S8a (alte S6) bedarf  keinerlei Zustimmung von irgendeinem Gremium. Die Höhergruppierung wurde von den Gewerkschaftsprofis und dem Verband kommunaler Arbeitgeber beschlossen und im Tarifvertrag festgelegt. Mit diesem Antrag wurden die über Zulagen gewährte Bezahlung nach S8 zurückgenommen.

Anzeichen für ein Scheitern der geplanten Höhergruppierung schon in 2014? Obwohl man doch eigentlich das Personal laut Stavo-Beschluss schon nach S8 hätte einstellen können,  wurde Personal nach der alten Gruppierung S6 gesucht.

Warum man davon ausgehen muss, dass nichts anderes gemeint gewesen sein kann als eine Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8. Ohne Anhängsel a) oder b).

19.12.2013 [..] Er wolle dem Magistrat vorschlagen, die Besoldung um zwei Stufen anzuheben, (Anm. es waren Gruppen gemeint) sagte der Erste Stadtrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Das steigert die Personalkosten um jährlich 190.000 Euro, ist seiner Ansicht nach aber unumgänglich: „Wir spüren schon jetzt deutlich einen Erzieherinnenmangel.[..] Quelle: Op-Online

18.02.2014  [..]Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. [..]Quelle: bgb-roedermark

20.02.2014 [..] Nina Daum (AL/Grüne) bezeichnete die Höhergruppierung dagegen als notwendig, um die Qualität der Betreuung zu halten oder gar zu erhöhen. Sie gehe davon aus, dass auch die Eltern hinter dem Antrag stehen.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau 20.02.2014

24.02.2015 [..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] und weiter [..] Die geplante Höhergruppierung wird [..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roldand Kern

09.04.2015 [..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen[..] und weiter
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online
13.05.2015 Jetzt lese ich das erste Mal etwas von einer Bezahlung nach Gruppe S8. Auch die späte Erkenntnis von Herrn Rotter [..] Grundsätzlich gelte aber: „Eine bessere Bezahlung muss im Tarifvertrag geregelt werden. „
[..] Das müsse wertgeschätzt werden, und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan. Quelle Stadt Rödermark.

Fazit
Durch diesen Beschluss der Verwaltung/Magistrat wurde den Erziehern der vom ersten Stadtrat aufgezeigte Vorteil und Beschluss rückgängig gemacht. Die Erzieher liegen jetzt wieder auf dem Gehalts-Niveau aller Erzieher der ehemaligen Gruppe S6. Dadurch ist m. E. die Grundlage für den zusätzlichen Prozentpunkt der KiGa-Gebühren, der für die Besserbezahlung der Rödermärker Erzieher vereinbart wurde, hinfällig. Siehe auch: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Siehe auch
» Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?
» Zusammenfassung KiGa


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Streik in den städtischen Kitas

Streik in den städtischen Kitas

Von den Streiks im Öffentlichen Dienst sind am morgigen Mittwoch (27.) auch die städtischen Kindertagesstätten in Rödermark betroffen. Soweit Einrichtungen geöffnet sind, findet dort nur ein Notdienst in der Zeit von 8 bis 16 Uhr statt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen und sich in ihrer Kita über die Situation und die Möglichkeiten von Notbetreuungen zu informieren. In den Kindertageseinrichtungen „Waldacker“, „Im Regenbogen“, „Im Taubhaus“, „Potsdamer Straße“ und im „Familienzentrum Liebigstraße“ wird ein Notdienst zur Verfügung gestellt. In diesen Einrichtungen stehen Plätze auch für Kinder aus den anderen Einrichtungen zur Verfügung
Quelle: Roedermark.de
 
Siehe auch
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Kita-Streik: Verdi lehnt Schlichterspruch ab

Kita-Streik. Verdi lehnt Schlichterspruch ab
Verdi hat den Schlichterspruch im Kita-Streik abgelehnt. Die Schlichter hatten sich am Dienstag einvernehmlich auf verschiedene Erhöhungen für die einzelnen Berufsgruppen geeinigt.[..] Lesen Sie weiter bei focus.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

KiTa-Streik. Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
(VKA) einerseits sowie ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und dem dbb beamtenbund und tarifunion andererseits: Lesen Sie weiter bei Verdi.de


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Kita-Streik in Heusenstamm. Stressfrei für die Eltern

Erzieher(innen) Heusenstamm haben kaum Stress bei den Eltern verursacht.
In der Offenbach-Post konnte man heute einen Artikel zum Kita-Streik lesen. In dem Artikel sind Städte aufgeführt, die Kita-Gebühren zurückerstatten oder auch nicht.

In Rödermark ist die Sachlage glasklar. Laut Aussage von Bürgermeister Roland Kern darf die Schutzschirmkommune Rödermark die Kita-Gebühren NICHT zurückzahlen. Die Anweisung, der man sich als BM nicht widersetzen kann/darf, kommt von ganz oben.

Man kann auch weiter lesen, wie gut es die Eltern in Heusenstamm hatten. Dort wurden so gut wie keine Einrichtungen bestreikt.

[..]Derzeit werden deutschlandweit tausende kommunale Kitas bestreikt. Seit 1. Januar dieses Jahres werden die Erzieherinnen und Erzieher in Heusenstamm bereits übertariflich bezahlt (Stufe S8 Anm. GRUPPE S8). [..] Quelle: Kita-Streiks: Begrenzte Auswirkungen in Heusenstamm

Erzieher(innen) werden in Rödermark mindestens nach S8 bezahlt.

[..]einer Entgeltzahlung nach TVöD SuE 8[..] Quelle: Stadt Heusenstamm 13.06.2015


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?