„Der Magistrat trödelt“

HotSpot in Rödermark.
Diese Fraktionen haben den Antrag zum WLAN HotSpot in Rödermark gestellt. (Zu Kommentar OP, Schattenantrag der FDP)

WLAN Antragsteller
WLAN Antragsteller

[..]Mittlerweile trödele der Magistrat zwei Jahre und vier Monate. Generell würden „etliche genehmigte Anträge auf die lange Bank geschoben“, es gehe in Rödermark nicht voran, kritisiert SPD-Fraktionsvorsitzender Samuel Diekmann.[..] Quelle: OP-Online

Bei OP-Online Kommentar wird die Frage aufgeworfen, ob es Bedarf und Zahlen zu einem Bedarf gibt. Mir sind keine Zahlen bekannt. Der Bedarf soll ja erst festgestellt werden. Im Auftrag an den Magistrat steht.

„3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines projektbezogenen, 6-monatigen Probebetriebes unter Einschaltung eines externen Anbieters/Netzbetreibers auf dem Rathausplatz in Ober-Roden einen offen WLAN-Hotspot einzurichten. Quelle

Zeigt sich danach kein Bedarf, kein WLAN-Hotspot in Rödermark.

Den Testbetrieb hätte seinerzeit ein ortsansässiger Netzwerkbetreiber für die Stadt kostenlos durchgeführt.

Nicht alles dauert in Rödermark
Gibt es etwas, was dem Magistrat gefällt, geht es ratzfat.

Unter den 65 Ausstellern waren auch sechs Gäste aus Saalfelden, [..] Dessen Präsident Anton Göllner, [..] führte die Gruppe aus Österreich an und verriet: „Ich glaube, KiR hat es auch uns zu verdanken, dass sie das Seitzhaus als Kunsthaus haben: Ihr Bürgermeister war mit einer Delegation bei uns, als wir unseres eingeweiht haben, und war doch wohl etwas neidisch. ‚Ich glaube, ich weiß da auch etwas’, meinte er – und kurz danach hatte KiR das Kunsthaus zu seiner Verfügung.“ Quelle: OP-Online. (Hervorhebung durch den Admin)

BTW
Dass das KIR das Seitzhaus übernommen hat, ist eine gute Sache. Ohne KIR würde diese, für den Abriss vorgesehene Immobilie, so langsam verrotten und dem Gesamtbild des „Tor zur Kulturhalle“ nicht gut tun.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark Magistratswahl. Lassen Sie sich nicht durch Sprüche blenden.

Hier Magistratserweiterung.

[..]Das hat Konsequenzen für den ehrenamtlichen Magistrat: Der soll von sechs auf acht Mitglieder vergrößert werden, damit sich die Mehrheitsverhältnisse auch in der Stadtregierungn widerspiegeln ([sic]) .[..] Quelle: OP-online
Stadtregierung = Magistrat.

Kein Mitglied und keine Fraktion einer Gemeindevertretung hat von Verfassungs wegen einen Anspruch darauf, bewirken zu können, dass das kommunale Verwaltungsorgan Gemeindevorstand/Magistrat genau entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammengesetzt ist, also jede Fraktion genau eine diesem – auf die Gemeindevertretung bezogenen Stärkeverhältnis – entsprechende Zahl von Sitzen erhält. Quelle: Bundesverwaltungsgericht. Punkt 34

Die kommende „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ werden wohl die Magistratserweiterung in der kommenden Woche beschließen. Unterstützt wird das Vorhaben von FDP und FWR. Zurzeit lehnt die SPD Rödermark die Magistratserweiterung ab.

Worum geht es? Nehmen wir zunächst einen Satz aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau:

[..]Die Vergrößerung des Magistrats sei ein Zugeständnis an die durch die Kommunalwahl erstarkten Fraktionen von FDP und Freien Wählern.[..] Quelle: fr-Online.de

Diese Aussage soll wohl die Großzügigkeit der AL/Die Grünen zum Ausdruck bringen. Ist es denn wirklich so? Mitnichten. Wenn keine der Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorlegt, haben FDP und FWR einen Sitz im Magistrat und AL/Die Grünen und CDU würden einen Magistratsplatz verlieren. Und das darf nicht sein. Man gibt doch nicht etwas ab, wenn es auch anders gehen könnte.

Probieren Sie es einfach einmal aus. Geben Sie bei dem Hare Niemeier Rechner Folgendes ein:

» Klicken Sie auf Profil 1

» Geben Sie bei Wahlvorschlag
1) = 15 Stadtverordnete der CDU
2) = 10 Stadtverordnete der AL/Die Grünen
3) = 6 Stadtverordnete der SPD
4) = 4 Stadtverordnete der FDP
5) = 4 Stadtverordnete der FWR

» Anzahl der Mandate: 6

» Haken setzen bei Mehrheitsklausel anwenden.

» Button Hare-Niemeyer anklicken.

Sie sehen die Sitzverteilung: CDU zwei Sitze und alle anderen Fraktionen jeweils einen Sitz.

Der Magistrat wurde NICHT aufgeblasen und jede Fraktion hat mindestens einen Sitz.
Die Mehrheit im Magistrat hätte durch Ersten Stadtrat und Bürgermeister die „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU„. Aber man muss zwei Parteifreunden mitteilen: „Ihr seid nicht mehr im Magistrat.“

Nein, so nicht. Es geht darum, von der zurzeit bestehenden Stärke nichts abgeben zu müssen. Der Bestand muss erhalten werden, obwohl die Abgabe einer vernünftigen Erklärung schwerfällt.

Man könnte nun an die beliebte gemeinsame Liste denken. Damit ist es in unserem Fall möglich, FDP und FRW ins Grübeln zu bringen. Beispiel wie oben, wobei Sie bei:
» Wahlvorschlag
1) = 25 Stadtverordnete der AL/Die Grünen und CDU
2) = 6 Stadtverordnete der SPD
3) = 4 Stadtverordnete der FDP
4) = 4 Stadtverordnete der FWR
eingeben.

» Button Hare-Niemeyer anklicken.

Sie sehen die Sitzverteilung: AL/Die Grünen und CDU vier Sitze, SPD einen Sitz und FDP ODER FWR nach Losentscheid.

Aha, jetzt wird aus der o.g. Äußerung der AL/Die Grünen ein Schuh. Ohne gemeinsame Liste wäre ja für jeden ein Platz im Magistrat. In den Köpfen der „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ scheint nur das Szenario – gemeinsame Liste – zu existieren. Damit könnte man der FDP und den FWR unausgesprochen drohen. Wobei; für eine Magistratserweiterung ist die Zustimmung der SPD, FPD und FWR bei der konstituierenden Sitzung völlig wurscht. Die Macht liegt in den Händen der „Grün/Schwarzen Koalition oder losen Verbindung„. Eine Einstimmigkeit dürfte nach außen aber eine bessere Wirkung haben.
 
Sprüche wie: Kollegial tauchten in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit oft auf. Kollegial; jeder der Magistratsmitglieder ist gleichgestellt. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister. Oder, der Magistrat soll die Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung widerspiegeln. Der Magistrat ist kein Parlament, sondern Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft.

Der so konkretisierte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gilt nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG allerdings nur für die Besetzung der aus der Gemeindevertretung abgeleiteten Gremien (vgl. zum Parlamentsrecht BVerfG, Urteil vom 8. Dezember 2004 – 2 BvE 3/02 – BVerfGE 112, 118 ), die an der Erfüllung der dem Plenum zugewiesenen Aufgaben als Vertretung des (Gemeinde-)Volkes mitwirken. Dagegen erstreckt sich der Anwendungsbereich des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes nicht auf die Bildung des Gemeindevorstands (Anm. Magistrat), der kein Vertretungs-, sondern ein Verwaltungsorgan ist.
Hervorhebungen durch den Admin.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht. Punkt 22, 31

Durch das Wahlverfahren Hare-Niemeier ist über die Mehrheitsklausel dafür gesorgt, dass Fraktionen, die mehr als 50% der Stimmen haben, auch die Mehrheit im ehrenamtlichen Magistrat bekommen. Damit Fraktionen, die sich in irgendeiner Form zusammengeschlossen haben, die 50% Hürde bei der Wahl überspringen können, gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Wahlvorschlag vorzulegen. Auf Rödermark und dem Wahlergebnis von 2016 übertragen.

» Keine der Fraktionen überspringt die Mehrheit von 19 Stimmen.

» In 2011 ist das Endergebnis mit/ohne gemeinsamen Wahlvorschlag identisch. Mehrheitsklausel kam nicht zur Anwendung.

» In 2016. Ohne gemeinsamen Wahlvorschlag bekommt „Koalition oder lose Verbindung der AL/Die Grünen und CDU“ insgesamt drei Sitze. Mit gemeinsamen Wahlvorschlag vier Sitze. Mehrheitsklausel braucht nicht angewendet zu werden.

Kosten für die Magistratserweiterung
Die zusätzlichen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2017 ff zu veranschlagen und belasten den mit dem Land Hessen im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung vereinbarten Abbaupfad. [..] Quelle: Tagesordnung Ö10
Sprich, an anderer Stelle muss eingespart werden.

 
 
Siehe auch
» Bundesverwaltungsgericht
» Konstituierende Stavo
» Völliges Unverständnis bei AL/Grüne über Behauptungen der SPD
» Zusammenfassung Bürgermeisterwahl 2017 in Rödermark.
 
Sollte in einem Artikel ein gedanklicher Fehler existieren, dann bitte ich darum, mir diesen auch mitzuteilen.
Über die Kommentarfunktion ist eine völlig anonyme Mitteilung gewährleistet.
Es könnte ja sein, dass ich, um meine Meinung zu einem Thema zu untermauern, mit falschen Informationen handle und damit versuche, die Leser zu täuschen. Oder ganz einfach nur Blödsinn schreibe.
 
Beachte bei Stärkeverhältnis:

[..] Auffassung ausdrücklich zurückgewiesen, die Ausschüsse einer Gemeindevertretung müssten nicht notwendig ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung nach Fraktionen sein, sondern könnten auch ein Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung nach gemeinsamen Wahlvorschlägen verschiedener durch eine Koalitionsvereinbarung verbundener Fraktionen sein. Dies folgt daraus, dass der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung schützt. Gegenstand und Bezugspunkt der Abbildung ist das Stärkeverhältnis der politischen Kräfte, die sich zur Wahl der Gemeindevertretung gestellt und zwischen denen die Wähler entschieden haben, und nicht der politischen Mehrheiten, die sich erst nach der Wahl in der Gemeindevertretung durch Koalitionsabreden gebildet haben. Sitzverschiebungen zu Gunsten einer Koalitionsmehrheit können deshalb nur durch dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz gleichrangige kollidierende verfassungsrechtliche Vorgaben gerechtfertigt werden.[…]
Hervorhebungen durch den Admin.
» Bundesverwaltungsgericht. Punkte 21, 22, 23


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

AL/Die Grünen reagieren auf SPD Vorwurf.

[..]Die Aussage der SPD, die Erweiterung des ehrenamtlichen Magistrats von sechs auf acht Personen diene dem Machterhalt der schwarz-grünen Mehrheit, stößt auf heftige Kritik bei der Anderen Liste / Die Grünen. Von „bewusster Irreführung der Bevölkerung“ ist in einem Schreiben der Grünen die Rede.[..] Quelle: fr-online.de

 
Ich kann mir denken, dass ein Beitrag bei Facebook der Auslöser war.
SPD Rödermark. Postenschacherei – nicht mit uns als SPD!
 

Der Magistrat soll nach 5 Jahren wieder aufgestockt werden.

Rödermark. Der Magistrat soll nach 5 Jahren wieder aufgestockt werden.
Man kann es kaum glauben. Bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung steht die Erweiterung des Magistrats auf der Tagesordnung. Ich sehe da nur einen Grund. AL/Die Grünen und die CDU wollen keinen Magistratsplatz verlieren. Koste es, was es wolle. Siehe hierzu auch 7.4.2016 MTV klagt über Kürzungen der Stadt „Mögliche Fusionen“ in der Vereinswelt.

Status Quo
Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln
Der Magistrat wurde in 2011 auf die jetzige Größe verkleinert. Der Magistrat besteht seit dem 1.4.2011 aus 6 ehrenamtlichen (3xCDU, 2xAL, 1xSPD) und 2 hauptamtlichen (Bürgermeister und Erster Stadtrat) Mitgliedern. Die CDU und AL/Die Grünen haben sich in der letzten Wahlperiode zu einer Koalition zusammengeschlossen und stellten in der Stadtverordnetenversammlung bisher die Mehrheit.

Der Erste Stadtrat (hauptamtlich) wird von der Stadtverordnetenversammlung für 6 Jahre gewählt. Die letzte Wahl war 2013. Der Bürgermeister wird 2017 von den Bürgern neu gewählt.

Bis zum 30.4.2016 setzt sich der Magistrat wie folgt zusammen: 3xCDU, 2xAL/Die Grünen und 1xSPD. Eine Mehrheit im Magistrat ist durch die Koalition  CDU und AL/Die Grünen gegeben. Jede Fraktion für sich alleine hätte keine Mehrheit. Auch dann nicht, wenn man die Stimmen der beiden hauptamtlichen Magistratsmitglieder hinzurechnet.

In den vergangenen drei Jahren drang es nicht an die Öffentlichkeit, dass es zu einer Überlastung des ehrenamtlichen Magistrats gekommen ist und deshalb eine Aufstockung notwendig wäre. Das zum Status quo.

Nach der Kommunalwahl
Nach der Kommunalwahl 2016 haben CDU und AL/Die Grünen jeweils einen Sitz im Magistrat verloren. Ohne einen gemeinsamen Wahlvorschlage bei der Magistratswahl hätte CDU 2 Sitze im ehrenamtlichen Magistrat und die restlichen Fraktionen jeweils eine Sitz.

Und das darf doch wohl nicht sein. CDU nur zwei Sitze im ehrenamtlichen Magistrat und die AL/Die Grünen nur noch einen Sitz! Schnell soll der Magistrat der Schutzschirmkommune per Beschluss um 2 Mitglieder aufgestockt werden. Damit hat dann die CDU wieder seine 3 Sitze, AL/Die Grünen behalten die 2 Sitze und jeweils 1 Sitz haben SPD, FDP und FWR.

Erinnern wir uns an die vorbereitenden Aktionen zu dem geplanten Bürgerentscheid der SPD, FDP und FWR. Mitglieder der vorgenannten Fraktionen,- die die anfallende Arbeit des Magistrats bewerten können (als Bürger sollte man das zumindest voraussetzen), waren noch vor ca. 3 Jahren der Meinung, dass ein zweites hauptamtliches Magistratsmitglied (erster Stadtrat) überflüssig ist – könnten jetzt Erweiterung des Magistrats zustimmen. Die o.g. drei Fraktionen  müssen sich an Ihre Aktion vor ca. 3 Jahren (obensparen.de) erinnern lassen und dürften dieser Erweiterung eigentlich nicht zustimmen.

An der zu bewältigenden Arbeit oder Mehrheiten kann es demnach wohl kaum liegen. Es geht es nur um Pöstchen. Der Posten-Arithmetik muss sich alles andere unterordnen. Es kann ja nicht sein, dass CDU und AL jeweils ein Magistratsmitglied in den Ruhestand schicken muss. Pöstchen, für die die Bürger zahlen müssen. Zahlen über die Grundsteuer B.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich meinen Artikel – Kommunalwahl ist gelaufen – ansehen. Dort sind verschieden Konstellationen aufgeführt wie sich der Magistrat zusammensetzen könnte. Die einzige Fraktion, die einen Platz ganz sicher im Magistrat haben, sind – CDU, AL und die SPD. –

Wird kein gemeinsamer Wahlvorschlag vorgelegt, haben alle Fraktionen mindestens einen Sitz im Magistrat. Durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag kann erreicht werden, dass FDP und FWR um einen Platz im Magistrat zittern müssen. Siehe

Warum man den Magistrat aufstocken sollte. CDU H. Gensert
Herr Gensert betrachtet die Sitzverteilung im Magistrat (ohne Aufstockung auf 8) nur durch die Brille „gemeinsamer Wahlvorschlag“.

Bliebe es bei der bisherigen Regelung, hätten CDU und AL/Grüne zusammen vier Sitze, die sie selbst aufteilen könnten, die SPD hätte einen. FDP und FW müssten auslosen, wer von beiden einen Platz im Magistrat erhält. „Wenn man fünf Fraktionen unterbringen will, wird es mit sechs ehrenamtlichen Stadträten schwierig“, sagt Gensert. Quelle:  fr-online

Die CDU muss so – mit gemeinsamen Wahlvorschlägen und Aufstockung – argumentieren. Man muss ja dafür sorgen, dass Parteimitglieder den Sitz im Magistrat behalten dürfen. – Ohne gemeinsamer Wahlvorschläge und ohne Aufstockung – würde JEDE Fraktion mindestens einen Platz im Magistrat SICHER haben. Es wäre also überhaupt nicht schwierig, die fünf Fraktionen unterzubringen. Aber jeweils ein Pöstchen wäre für CDU und AL verloren. Die Bürger würden sich freuen. Man hätte für den Magistrat weniger über die Grundsteuer B, Hundesteuer ….. zu zahlen. Aber wen interessiert das?

Die SPD Rödermark hat als einzige Fraktion angekündigt, einer Magistratserweiterung NICHT zuzustimmen.

Vor dem Artikel bei fr-online. FDP und FWR befanden sich in der Zwickmühle
Fraktionen könnten mit Recht sagen „Wenn man keinen Vertreter im Magistrat hat, beeinträchtigt das die Arbeit der Stadtverordneten.“

Wird vernünftigerweise der Magistrat NICHT aufgestockt, gibt es für jede Fraktion mindestens einen Sitz im Magistrat. CDU und AL verlieren jeweils einen Sitz.  Durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag AL/Die Grünen und CDU würde man insgesamt einen Sitz im Magistrat verlieren.  FDP ODER  FWR werden durch Losentscheid einen Sitz bekommen. Diese Tatsache kann als „Leckerli“ genutzt werden, damit die Aufstockung des ehrenamtlichen Magistrats auf 8 Sitze EINSTIMMIG beschlossen wird (kann mal hilfreich sein). Damit wären die bisherigen fünf Pöstchen für CDU und AL/Die Grünen gesichert und SPD, FDP sowie FWR hätten einen Sitz im Magistrat sicher.

Wie man sehen kann, befand sich die FDP sowohl die FWR (SPD hat den Platz sicher) in einer Zwickmühle. Einerseits verlangt man immer wieder – die Verwaltung muss schlanker werden und damit Kosten einzusparen und andererseits will/muss man für die politische Arbeit die besten Voraussetzungen/Informationen  haben.

Mein Fazit.
Jetzt, nach dem Artikel bei fr-online, braucht man sich auch als FDP und FWR nicht mehr zu fürchten, wenn man der Magistratserweiterung NICHT zustimmt. Die Magistratserweiterung wird mit Stimmenmehrheit der AL/Die Grünen und CDU kommen. Es wird aber KEINE EINSTIMMIGKEIT geben. Laut fr-online wird zumindest die SPD dieser Erweiterung NICHT zustimmen. An den Gedanken, weiterhin mit sechs ehrenamtlichen Magistratsmitglieder zu arbeiten, wird wohl kaum noch ein Gedanke verschwendet. CDU und AL werden nicht einen der Posten freiwillig abgeben. Die haben den Posten doch bestimmt schon den  Mandatsträgern zugesichert.
Wie geschrieben
– Der Bürger zahlt die Pöstchen über die  Grundsteuer B …… –
Magistrat wird ohne Not erweitert und kostet dem Bürger in Zukunft mehr Geld. Dafür spart die Stadt bei den Vereinszuschüssen.

[..]Dass die Klubs die im Schnitt um 25 Prozent gedrosselten Finanzspritzen zu akzeptieren hätten, weil die Stadt nicht umhin komme, ihren Haushalt (auch mit derlei unpopulären Maßnahmen) wieder ins Lot zu bringen: Das betonen Politiker von CDU und AL/Grünen – frei nach dem Motto: „Alle müssen Opfer bringen, wenn es gilt, der finanziellen Schieflage entgegen zu wirken.“ (Hervorhebung duch den Admin Quelle: 7.4.2016 Dreieich Zeitung

Wie war es in der Vergangenheit.
Mauschelei kann man es nicht nennen (Siehe auch) . Es ist ja alles rechtens. Aber, wenn man sieht, wie in der Politik schon auf der niedrigsten Ebene gearbeitet wird, kann man das Desinteresse der Bürger bei den Wahlen und an den Stadtverordnetenversammlungen schon verstehen. Wer wundert sich noch über eine Wahlbeteiligung von unter 50%. Kandidaten, die nicht im Traum daran denken nach einer erfolgreichen Wahl diese auch anzunehmen, stellen sich zur Wahl.  Herr Rotter von der CDU zum Beispiel.
» Wenn sich Herr Rotter zur Bürgermeisterwahl stellen sollte und gewählt wird, ist es dann sichergestellt, dass er sein Amt annimmt?
» Bei der Wahl des Magistrats 2011 gab es keinen Aufreger, als zwei Stadtverordnete die Seiten wechselten und einem CDU-Kandidaten zu einem Pöstchen im Magistrat verholfen haben. Siehe Rechenkünstler und Postenschieber. Die Offenbach Post sprach seinerzeit von einer – schwarz-grünen Harmonie –.
» Was hat Rödermark in den vergangenen 5 Jahren der Koalition so richtig weitergebracht? Abgesehen von dem erfolgreichen Weg hin zu einem ausgeglichenen Haushalt, der aber nicht durch die Arbeit der Koalition oder des Magistrats zurückzuführen ist. Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie unerwartete Geldzuweisungen waren der Hauptgrund. Siehe Rödermark. Leistungsbilanz mal etwas anders dargestellt.
» Für mich hat die CDU in Rödermark total ihr Gesicht verloren. Und warum ist das so? Alles wegen des Postens?

Der Alltag wird in Rödermark wohl erst wieder eintreten, wenn die Bürgermeisterwahl gelaufen ist. Dann können alle Ängste (wird unser Kandidat auch gewählt) ad acta gelegt werden und man kann sich wieder mit aller Kraft den Sorgen der Bürger (Wähler) und der Stadt zuwenden.

Siehe auch
» SPD Rödermark. Postenschacherei – nicht mit uns als SPD!.
» Rödermark. Vereinsförderung. Wunschdenken und Realität.
» Leistungsbilanz der Koalition in den letzten 5 Jahren. 
» obensparen.de
» Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

FDP-Rödermark zu „Bürgermeister Kern macht seine Hausaufgaben nicht.“

Zu dem Vorwurf der FDP-Rödermark.
 
„Bürgermeister Kern macht seine Hausaufgaben nicht“. — „50% der politischen Initiativen in Rödermark enden im Nichts!“
 
Die FDP-Rödermark hat mit einer Anfrageflut/Antragsflut einen Missstand zu Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung aufgezeigt.
Die FDP-Rödermark beschreibt den Zustand bei der Umsetzung von Beschlüssen als:

„Bürgermeister Kern macht seine Hausaufgaben nicht“

Mal völlig egal, auf welcher Seite man steht. Es kann nicht angehen, dass ein Parlament einen Beschluss fasst, ein Datum zur Berichterstattung durch den Magistrat festsetzt und dann werden:
Zeitliche Vorgaben durch das Parlament werden nicht eingehalten“ so die FDP-Rödermark.
 
Eine Berichterstattung bedeutet nicht unbedingt Verzug zu melden, aber (wenn noch in Bearbeitung) ein Zwischenstand mit der Festsetzung eines neuen Berichtstermins (Zeitpunkt bestimmt Stand der Dinge) ist in jeder gut geführten Einrichtung/Verein/Firma Tagesgeschäft.
 
Die FDP Rödermark mahnt Beschlüsse aller Fraktionen an.
Auch Beschlüsse, die von der FDP abgelehnt wurden, werden angemahnt.
 
Es kann und darf nicht sein, dass der Magistrat sich seine eigenen Termine macht. Nimmt der Magistrat sich diese Freiheit, darf er sich nicht wundern, dass irgendwann eine Fraktion mit einer solchen Anfrageflut ihrer Pflicht nachkommt.

[..] die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde[..] HGO §50

 
Demzufolge sind die Stadtverordneten einfach der Pflicht, die sich aus der HGO ergibt, nachgekommen.
Was dann passieren mag, verstehen, wer will. Erfüllen Stadtverordnete ihre Pflicht, gibt es einen deftigen Spruch vom Bürgermeister:

Kerns Fazit: Das Ganze ist offenbar dem Handbuch „Wie blockiere ich eine Verwaltung?“ entnommen.
Quelle: OP-Online


Ich überlasse es jedem, eine solche (….) Aussage zu werten.
 
Es wird jetzt auch immer klarer, warum sich die Umsetzung des Beschlusses „Berichtswesen zu offenen Anträgen“ so in die Länge zieht.
 
 
Wurden die von der FDP aufgeführten ALTEN Beschlüsse vom Magistrat trotz Terminbindung nicht beantwortet, gibt es keinerlei Entschuldigungen, die der Magistrat vorbringen kann. Ist es so, dass der Magistrat vom Parlament gesetzte Termine ignoriert, kann man als Bürger schlussfolgern:
Es steckt ein bisher nicht aufgedecktes System dahinter, einfach Schlamperei oder eine miserable Organstation.
 
Wie mir schon selber oft passiert ist. Ich frage bei Fraktionen nach dem Stand der Dinge. Ich frage erst dann, wenn ich im Ratssystem der Stadt Rödermark keine Antworten finden kann. (Wenn man dort etwas findet, hat man die Stecknadel im Heuhaufen gefunden.)
 
Jetzt wird es peinlich für den Stadtverordneten. Auch dieser hat vielfach keine Antwort.
 
Will man das Ansehen der Stadtverordnetenversammlung schädigen, dann soll die Spitze der Verwaltung einfach so weitermachen.
 
 


Fragen an die FDP-Rödermark.

Frage:
Zunächst kommt einem die Antragsflut als Reaktion auf den gescheiterten Versuch, die Wal des Ersten Stadtrates zu verhindern, vor.
Meinen Sie nicht, der FDP wird das jetzt zum Vorwurf gemacht?
FDP:
„Die FDP-Rödermark mahnt nicht nur die eigenen Beschlüsse an, sondern auch Anträge der anderen Fraktionen. Es werden auch Beschlüsse angemahnt, die von der FDP abgelehnt wurden.“
Diese Passage könnte man noch verdeutlichen. Beschlossen werden in aller Regel nur die Anträge, die von der CDU kommen oder die ihr genehm sind. Die CDU war schließlich in all den Jahren mit wechselnden Partnern in der Verantwortung und hatte die Mehrheit. Von den offenen Anträgen sind nur 2 originäre FDP-Anträge. Bei etwa 2/3 der Anträge hat die FDP zwar mitgestimmt, sie sind aber von der jeweiligen Kooperation/Koalition eingebracht worden. Etwa ¼ hat die FDP abgelehnt oder sich enthalten. Daher müsste gerade die CDU ein elementares Interesse daran haben, dass unsere Anfragen beantwortet werden, denn es sind in der Mehrzahl CDU-Anträge, die nicht umgesetzt wurden.
Jetzt zur Beantwortung der Fragen.
Ausschließen kann man das nicht, aber das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.
Im einen Fall ging es vor allem um finanzielle Einsparungen, bei unseren Anfragen jetzt geht es um die Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Der Bürgermeister macht seit Jahren seine Arbeit nicht und wir prangern das jetzt an.

Frage:
Zum Haushalt 2012 hat die FDP eine ähnlich hohe Anzahl von Eingaben gehabt. Man hat dafür kein Lob einheimsen können.
Ganz das Gegenteil war der Fall. Die Koalition hat die Vielzahl der Anträge als unnötig betrachtet.
Glauben Sie, die Reaktion der Koalition auf die Antragsflut wird jetzt eine andere sein?
FDP:
Bei der Koalition weiß man nie… Aber das ist letztendlich auch egal, denn unsere politische Sacharbeit ist nicht ständig darauf ausgerichtet, Lob einzuheimsen, sondern wir kommen objektiv unserem Auftrag als Opposition und Kontrollkorrektiv nach.
Prinzipiell wäre es Aufgabe der Koalition und hier speziell der CDU gewesen, diese Anfragen zu stellen. Schließlich wird in Rödermark kein Beschluss gegen die CDU gefasst, die meisten Beschlüsse sind CDU-Initiativen. Es sind also weitgehend CDU-Themen, die nicht umgesetzt werden. Dass sich die AL zurückhält und jetzt vermutlich gegen uns schießen wird, ist normal, schließlich muss sie ihren Bürgermeister schützen, der letztendlich für die Misere verantwortlich ist.

Frage:
Warum kommt die FDP erst Mitte 2013 mit dieser Anfrageflut. Die Anträge datieren teilweise aus 2008.
Warum hat die FDP nicht früher reagiert und die offenen Beschlüsse angemahnt?
FDP:
Die FDP hat schon immer und regelmäßig, punktuell und themenbezogen nachgefragt. Es gab von uns eine ganze Reihe von Anfragen zum Bahnhof, zur Videoüberwachung, zur Großküche u.v.m. Man muss aber auch sagen, dass bis 2010 das Problem nur auf einige Fälle beschränkt war. Erst ab Mitte 2010 wurden kaum noch Beschlüsse umgesetzt. Die FDP hat daher nach der Sommerpause 2012 einen Antrag gestellt, einen Mechanismus einzuführen, der den Bearbeitungsstatus von Beschlüssen regelmäßig und unaufgefordert offenlegt. Der Antrag wurde Anfang September 2012 einstimmig beschlossen, Bürgermeister Kern sagte öffentlich zu, dass er bis Ende 2012 umgesetzt und ein entsprechendes Berichtswesen installiert wird. Bedingt durch das Thema Erster Stadtrat, das über Monate alles überlagerte, haben wir erst im Mai eine Anfrage gestellt, warum auch dieser Beschluss bisher nicht umgesetzt wurde. 9 Monate sind jetzt seit dem Beschluss vergangen, Bürgermeister und Verwaltung hatten genug Zeit, diese Anfragen zu vermeiden. Jetzt war der Zeitpunkt erreicht, zu sagen: Es reicht! Zudem ist es neben Alltag und Beruf schlicht auch eine extrem aufwendige Fleißarbeit, alles zu durchforsten, zu prüfen und schlussendlich Antrags- oder Anfrageform zu gießen.

Frage:
Woran liegt es nach Meinung der FDP, dass die Beschlüsse vom Parlament nicht umgesetzt werden?
FDP:
Die Stadtverordnetenversammlung ist quasi der Auftraggeber, wenn der Beschluss nicht umgesetzt wird, liegt es an der Projektleitung. Oberster Projektleiter ist der Bürgermeister. Er muss eine Organisationsstruktur in der Verwaltung schaffen, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wie Projekte in der Wirtschaft angeht. Zuerst wird ein Projektteam gebildet, ein Projektleiter bestimmt, ein Zeitplan erstellt, regelmäßige Meetings des Projektteams terminiert, Termine der Berichterstattung an den obersten Projektleiter vereinbart und ein Enddatum fixiert, an dem der Bericht an den Auftraggeber erfolgen soll. Letztendlich verantwortlich ist Bürgermeister Kern, der sich auch bei anderen Gelegenheiten nicht als wahres Organisationstalent verdient gemacht bzw. gezeigt hat.

Frage:
Der Bürger muss den Eindruck gewinnen: „Ein Parlament brauchen wir eigentlich nicht“
Wie kann sich ein Stadtverordneter noch motivieren, wenn der Magistrat die Beschlüsse nicht durchführt bzw. ignoriert?
FDP:
Das ist in der Tat sehr schwierig. Wir von der FDP fragen uns schon länger, warum wir uns Gedanken über neue Antragsinitiativen machen und entsprechende Zeit investieren sollen, wenn nicht mal wichtige Beschlüsse der Koalition tatsächlich umgesetzt werden. Wenn man sieht, dass man nichts bewirken kann, dass die Stadtverordnetenversammlung als Ganzes nichts bewirken kann, fragt man sich schon, warum man sich das (noch) antut. So wird es sicherlich sehr schwer, bei der nächsten Wahl genügend Mitbürger zu finden, die sich auf einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung bewerben wollen. Und das gilt für alle Parteien.

Frage:
Es gibt viele Anträge/Beschlüsse, die die Verwaltung beschäftigen und wohl kaum von Nutzen sind bzw. aus Geldmangel nicht mehr realisierbar sind.
(Tontäfelchen, Litfaßsäule, Festplatz, 400-Mtr. Laufbahn, Ankauf von Schrottimmobilien ……)
Wie soll mit solchen Beschlüssen umgegangen werden?
FDP:
Das mag so sein, ist aber im Prinzip irrelevant für diese Diskussion. Ein Beschluss muss umgesetzt werden, so steht es im Gesetz. Wenn ein Beschluss gefasst wird, war die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung der Meinung, dass dies wichtig für Rödermark ist. Man muss davon ausgehen, dass jeder Beschluss wohlüberlegt ist und den Wunsch der demokratisch legitimierten Mehrheit darstellt. In Einzelfällen ist auch die FDP nicht dieser Meinung, dennoch müssen Beschlüsse demokratisch von allen respektiert werden. Eine unserer Anfragen bezieht sich z.B. auf den Wunsch der Mehrheit der Stadtverordneten auf eine Leichtathletik-Sportstätte mit 400-m-Bahn in Rödermark. Auch uns ist völlig klar, dass so ein Projekt auf Jahrzehnte hinaus vor allem aus finanziellen Gründen partout nicht realisierbar ist. Dennoch wurde ein Prüfauftrag an den Magistrat erteilt. Bisher wurden die Ergebnisse nicht in der vom Antragsteller gewünschten Form präsentiert, also haben wir auch diesen Punkt in unseren Anfragenkatalog mit aufgenommen.

Frage:
Sieht man sich die Anfragen an, wird man feststellen, in den meisten Fällen wurde ein Datum zur Berichterstattung durch den Magistrat an die Stadtverordneten gesetzt.
Für jede ordentlich geführte Firma bzw. Verein ist zu diesem Punkt eine Stellungnahme zum Thema ein MUSS. Bei erfolgreicher Abarbeitung wird dieser Punkt als erledigt betrachtet und ansonsten auf die Tagesordnung z.B. der nächsten Sitzung gesetzt.
Wird das bei der Stadtverordnetenversammlung nicht auch so gehandhabt?
FDP:
Nein, leider ganz und gar nicht. Das prangern wir schon länger an und werden es auch jetzt wieder zum Thema machen. Ab und zu gibt es Vorstellungen von Gutachten und Untersuchungen und z.B. der Fachbereich 4 erstellt erfreulicherweise umfangreiche und gute Berichte, aber von der Mehrzahl der Anträge hört man nach den Beschlüssen nichts mehr.

Frage:
Wer entscheidet, ob ein Antrag/Beschluss auch wirklich wertvoll für die Stadt ist?
FDP:
Die demokratisch gewählten Stadtverordneten mit der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung.

Frage:
Wenn der Bürgermeister einen Antrag als unsinnig ansieht, muss er diesen bearbeiten lassen?
FDP:
Ja! Fraktionen haben das Recht, Anträge zu stellen. Solange Anträge nicht eindeutig gesetzeswidrig oder zum Schaden für die Stadt sind, müssen sie diskutiert und bei Mehrheitsbeschluss auch bearbeitet bzw. vollzogen werden. Ein persönliches Prüfungs- oder Bewertungsrecht hat der Bürgermeister nicht – er muss einem Beschluss widersprechen (bei Gesetzesverstoß) oder kann widersprechen (bei Schaden für die Stadt). Liegt beides nicht vor, muss der Bürgermeister den Beschluss respektieren und zielführend bearbeiten lassen, ganz egal, wie er persönlich oder politisch dazu steht.

Frage:
Wenn der Bürgermeister einen Beschluss als unsinnig ansieht, muss der umgesetzt werden?
FDP:
Ja! Der Bürgermeister hat jederzeit während der parlamentarischen Diskussion die Möglichkeit, seine Meinung und seine Bedenken einzubringen. Wenn die Stadtverordnetenversammlung anderer Meinung ist, muss er die Beschlüsse trotzdem umsetzen, denn das ist sein gesetzlicher Auftrag.

Frage:
Ist ein Beschluss nicht finanzierbar, wie wird da verfahren?
FDP:
Dann muss der Magistrat oder der Bürgermeister eine Vorlage erstellen, den Beschluss xy wieder aufzuheben, anzupassen oder umzuformulieren. Diese Vorlage wird dann wieder parlamentarisch diskutiert und beschieden. Nur die Stadtverordnetenversammlung kann Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auch wieder aufheben oder abändern. Hat der Magistrat die besseren Argumente, wird sie sich diesen nicht verwehren. Gleiches gilt, wenn sich im Bearbeitungsverfahren herausstellt, dass ein Beschluss – warum auch immer – objektiv nicht (wie beschlossen) umsetzbar ist. Hier kann nicht einfach der Magistrat oder die Verwaltung den Beschluss dann verwerfen, sondern die Stadtverordnetenversammlung muss informiert werden (Transparenz) und nach Erörterungsmöglichkeit durch Aufhebung des Beschlusses oder Abänderung die Sache formal richtig zu einem Ende bringen. Es kann für einen gefassten Beschluss nur zwei richtige „Enden“ geben – Vollzug oder Aufhebung.

Frage:
Wer ist Ihrer Meinung nach für den fast nicht mehr haltbaren Zustand (verschleppen von Beschlüssen) verantwortlich?
FDP:
Wie bereits gesagt: Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken, letztendlich trägt Bürgermeister Kern für diesen Missstand die Verantwortung.

Frage:
Man hat in der Stadt Rödermark 2 sehr gut bezahlte Manager an der Spitze der Stadt. Die Aufteilung der Verantwortlichkeit liegt bis auf 2 Fachbereiche beim Bürgermeister.
Ist das nach Meinung der FDP ein haltbarer Zustand?
Ist der Bürgermeister dadurch nicht überlastet?
Kann der Bürgermeister Ihrer Meinung nach die Aufgaben nicht delegieren?
FDP:
Die FDP wird sich nicht in den Hoheitsbereich des Bürgermeisters einmischen; die Dezernatsverteilung ist allein sein Recht – er alleine entscheidet über die Ressortverteilung. Prinzipiell ist alles eine Frage von Führungsqualitäten und Organisationstalent. Delegieren und kontrollieren, fordern und fördern. Wenn man nur die Ergebnisse betrachtet, muss man klar sagen: Hier gibt es bei Bürgermeister Kern erhebliche Defizite.

Frage:
Wäre es für die Stadt besser, wenn der Bürgermeister die Verantwortung weitere Fachbereiche auf den Ersten Stadtrat überträgt?
FDP:
Wenn der Erste Stadtrat über größere Führungsqualitäten und ein besseres Organisationstalent als der Bürgermeister verfügt, macht das eventuell Sinn. Ob das im Falle Jörg Rotter zutrifft, kann man aus unserer Sicht frühestens in einem halben Jahr beurteilen, wenn er sein Amt angetreten hat. Daher können wir die Frage zurzeit nicht beantworten.

Frage:
Halten Sie die Stadt Rödermark für „Organisatorisch gut aufgestellt“ ?
FDP:
Wie man aus den vorangegangenen Antworten erkennen kann: vor allem in der Spitze: Nein!

Frage:
Die Aussage von Bürgermeister Kern:

Kerns Fazit: Das Ganze ist offenbar dem Handbuch „Wie blockiere ich eine Verwaltung?“ entnommen. Quelle: OP-Online

Wie wertet die FDP eine solche Aussage?
FDP:
Siehe: Frage zu einer kernigen Bemerkung an SPD, FDP und Freie Wähler.

Frage:
Nach meiner Meinung werden große Projekte der Stadt recht dilettantisch angegangen.
Wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung?
FDP:
Die Verantwortung trägt immer der jeweilige hauptamtliche Dezernent und das ist in den meisten Fällen der Bürgermeister – und in letzter Instanz sowieso. Aber natürlich macht sich hier auch bemerkbar, dass die Stadt z.B. kein eigenes Rechtsamt hat.

Frage:
Projekte wie Bahnhof oder jetzt die Halle Urberach kosten dem Bürger sehr viel Geld. Bei der P+R Anlage sind ganz offensichtlich Gutachten ignoriert worden. Die ignorierten Gutachten sind mit dem Geld der Bürger gezahlt worden.
Wenn kann man nach Meinung der FDP dafür Verantwortlich machen?
FDP:
Im Nachhinein ist man meistens schlauer. Ja, für den Außenstehenden mag das Verhalten des Magistrats aus heutiger Sicht fragwürdig gewesen sein. Die Frage ist: Wer hatte damals wie viele Informationen zur Verfügung? Man wollte den Bahnhof erwerben und hat einiges andere ausgeblendet. Im Nachhinein zum Schaden der Stadt. Verantwortlich ist zum einen die Verwaltung mit dem Magistrat an der Spitze, die diesen Sachverhalt vielleicht nicht deutlich genug gegenüber den Entscheidungsträgern kenntlich gemacht haben und sich eventuell bei den Verhandlungen mit der Bahn haben über den Tisch ziehen lassen. Aber letztendlich sind auch die damaligen Stadtverordneten verantwortlich (einschließlich derer der FDP), die dem Kaufvertrag in dieser Form zugestimmt haben.

Für die FDP: Tobias Kruger, Dr. Rüdiger Werner.

 
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
 
 
Eine Frage zu:

Kerns Fazit: Das Ganze ist offenbar dem Handbuch „Wie blockiere ich eine Verwaltung?“ entnommen.
Quelle: OP-Online

wurde auch der SPD und Freie Wähler gestellt.
 
Siehe auch:
» Magistrat macht, was er will
» FDP-Rödermark Anträge/Anfragen
» Zusammenfassungen


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.