28 Tage nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Bisher habe ich noch keine Information zu Brut- und Setzzeit und der Webseite der Stadt gesehen. Mag ja sein, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Hundehalter Bescheid wissen und die aufgestellten Schilder im Wald lesen können.
Der Stadt ist allerdings auch bewusst, dass zu Details der Leinenpflicht Aufklärungsbedarf besteht. Warum dann erst der Hinweis knapp einen Monat nach Beginn der Leinenpflicht?
Dass es einen Hinweis geben sollte, zeigt der jetzige Hinweis. Der Hinweis hätte schon Tage vor Beginn der Leinenpflicht veröffentlicht werden müssen. Das hätte manch einem Ärger erspart.

Stellen Sie sich einmal vor, der seit Monaten auf der Webseite der Stadt eingeblendete Hinweis auf die Stadtfeste hätte man ab Juli geschaltet.


Hier der Hinweis vom 25.3.2019 auf der Webseite der Stadt.
 
Siehe auch
20.03.2019 Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Aus gegebenem Anlass
Auf die Brutzeitkarte (ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte) sollte man schon mal auf der Webseite der Stadt hinweisen. Damit würde einem Hundehalter manch eine Diskussion erspart bleiben.
Auch sollte man ab 1.3. auf die Leinenpflicht hinweisen.
[..]Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres.[..]
Dieser Service sollte für die Hundesteuerzahler, auch bei einem solchen Haushalt wie dem von Rödermark, gerade noch machbar sein.
 

Fündig werden Sie auf der Webseite der Stadt, wenn Sie mit – Satzungsrecht – suchen.
 
Die Karte soll nicht den Anschein erwecken, dass man zu den nicht gekennzeichneten Stellen unbedingt freien Zugang hat. Aber die Diskussion, sie müssen hier ihren Hund während der Setz- und Brutzeit anleinen, ist dort nicht angebracht. Eigentumsrechte sind natürlich zu beachten. Auch auf einem Feld hat ein Hund nichts zu suchen.

Siehe auch
» 28.03.2019 Nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.
» NABU appelliert an Spaziergänger und Hundebesitzer.


Nachtrag
» 01.03.2023 Seit Jahren an bemängelter Karte orientieren.
» 22.04.2023 Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gespräch zwischen Dr. Werner (NABU) und Hundehalter

Gestern gab mir der Vorsitzenden vom NABU, Dr. Werner, die Gelegenheit zu einem Gespräch. Auch hier sollten nicht, genau wie bei dem Gespräch mit dem Landwirt, die Interessen der Hundebesitzer dem NABU näher gebracht werden, sondern etwas über die Forderungen für die evtl. neu kommende SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu erfahren.
 
Aus Sicht des NABU muss es eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit über die gesamte Gemarkung von Rödermark geben. Die zurzeit ausgewiesenen Flächen, in denen die Leinenpflicht nicht besteht, können so nicht beibehalten werden. Die Leinenlänge (Schleppleine) muss begrenzt werden. Der Beginn und das Ende der Brut- und Setzzeit sollen um 15 Tage nach hinten verschoben werden. Neu 15. März bis 30. Juni.
 
 
Der NABU sieht es als unbedingt erforderlich, die Hundehalter über die Notwendigkeit der gestellten Forderungen zu informieren. Hierfür sollte ein entsprechender Betrag aus den Einnahmen der Hundesteuer bereitgestellt werden.
 
Haftung bei Hundewiesen?
Die Stadt sollte das Thema Hundewiesen nochmal aufnehmen und genau erläutern, was in einer Stellungnahme mit
Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.
gemeint ist.
 
Siehe auch
» Rödermark Gespräche zum Thema Hund
» Merkblatt Bodenbrüter


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Gespräch zwischen Landwirt Gaubatz und Hundehalter Teil 2

Rödermark. Gespräch zwischen Landwirt Gaubatz und Hundehalter. Teil 2

Ziel des Gesprächs war es, den Standpunkt des Landwirtes zu erfragen. Den Standpunkt des Hundehalters dem Landwirt näherzubringen oder darüber zu diskutieren war nicht meine Absicht.

Wie schon im Teil 1 berichtet, war ich am 9.11.2013 zu einem Gespräch bei dem Landwirt Gaubatz. Es war ein angenehmes Gespräch in sehr guter Atmosphäre. Bei dem gesamten Gespräch waren dabei Herr Gaubatz, sein Sohn, zeitweise seine Frau und ein Schäfer.

Warum ich das Gespräch mit dem Landwirt gesucht habe? Ganz einfach! In unserer Familie leben 2 Hunde. Ich habe mich durch das Geschwätz (zu der Person Gaubatz) der Leute dazu durchgerungen, einigen Aussagen auf den Grund zu gehen. Das Verhältnis Hundebesitzer und Landwirt wird im Allgemeinen als sehr angespannt geschildert. Herr Gaubatz wird auch teilweise als Hundehasser beschimpft.
Herr Gaubatz hält auf seinem Hof KEINE Hunde (Wichtiger Hinweis für Recherche im Internet zu Hofhund).

Als Hundebesitzer kann man folgenden Personenkreis nicht unbedingt als Freund bezeichnen.
» Landwirt
» Jäger / Jagdpächter
» Naturschutz/Vogelschutz/NABU
» Jogger
» Radfahrer
» Hundebesitzer (jawohl)
» Spaziergänger.
Dieser geballten Macht stehen ca. 1100 (Spalte 1. Hund) Hundebesitzer gegenüber.

Da ich die größte Abneigung gegenüber Hundebesitzern bei der Landwirtschaft sah, habe ich bei einem Landwirt begonnen, um seine Argumente kennenzulernen. Für mich waren die Aussagen von Herrn Gaubatz (den ich vor dem Gespräch ja völlig anders eingeschätzt hatte)überraschend. Nicht nur, dass sich Herr Gaubatz mehr als 2 Stunden Zeit genommen hat und auch seine umgängliche und unaufgeregte Art über das Thema Hunde zu reden, hat mich doch verwundert.

Man muss bei so einem Gespräch immer im Auge behalten: „Mit der Landwirtschaft verdient der Landwirt seinen Lebensunterhalt.“ Und wenn etwas seinen Ertrag mindert (für einen Arbeitnehmer gleichzusetzen mit einer Lohnkürzung) ist es sein gutes Recht, auch einmal böse zu werden. Der Hundebesitzer unterhält seinen Hund meist zu seiner eigenen Freude.

Ein Landwirt hat durch seine wesentlich längere Aufenthaltszeit in Feld und Flur wesentlich mehr Kontakt mit Hundehalter und Hund, als der Hundehalter bei seinen relativ kurzen Spaziergängen. Und diese Kontakte verlaufen nicht immer freundlich, wenn der Landwirt den Hundehalter z.B. während der Brut- und Setzzeit auf die Leinenpflicht anspricht.
Sind wir Hundehalter auch mal gerecht. Nicht jeder Kontakt zwischen Hundehaltern verläuft friedlich.

Das von den Hundehaltern vielfach aufgeführte Argument „ich zahle Hundesteuer“ darf kein Argument dafür sein, dass der Hund alles darf. So ärgerlich es auch sein mag, von der Hundesteuer braucht nicht ein Euro für die Hunde der Stadt ausgegeben zu werden. Eine Steuer ist an KEINEN Zweck gebunden.

Ein Vorfall und 2 Geschichten.
Der Vorfall wurde mir geschildert und ich habe Herrn Gaubatz darauf angesprochen.
Es wird eine(r) von Ihnen mit dem Traktor fast umgefahren und dann schreien Sie von oben (Traktor) die/den Hundehalter(in) an.“
Der Vorgang wird von Herrn Gaubatz wie folgt geschildert:
Ich kann mich an einen so gelagerten Vorfall erinnern. Der/Die Hundehalter(in) führte zwei große Hunde (nicht angeleint) spazieren. Es war notwendig mit dem Traktor bis an die Frau heranzufahren und dann von dem wesentlich höherem Fahrersitz aus – LAUT anzusprechen. Ein Absteigen war wegen der von den Hunden ausgehenden Gefahr nicht angebracht.
Was jetzt?
Das war es auch schon mit großartigen Vorhaltungen den Hundebesitzern gegenüber.

Es wurde NUR über Hunde gesprochen. Andere Tiere wie Rehe, Wildschweine, Füchse …. wurde ganz bewusst nicht gesprochen. Es ging ja bei dem Gespräch um die Hunde.

Die zentrale Frage war die: „Wie kann man sich als Landwirt und Hundehalter ohne Streitereien im Feld bewegen und begegnen.“ Der Wald ist ein weiteres Thema. Dazu braucht man dann aber den Jagdpächter.
 
» Der Hundehalter möchte seinen Hund spazieren führen und auch einmal toben lassen.
» Der Landwirt muss mit seiner Ernte seinen Lebensunterhalt verdienen.
 
Wie bekommt man diese unterschiedlichen Interessen unter einen Hut?

Die Bedenken von Herrn Gaubatz beziehen sich auf Gefahren, die durch die Hinterlassenschaft der Hunde auf seinen Viehbestand bzw. seine Ernte übergehen können.

Ernte: Die in einer Frankfurter Mühle angelieferte Ernte wird auf evtl. Verunreinigung auch durch Hundekot untersucht. Wird nichts festgestellt, kann die Ernte abgeladen werden. Ansonsten kann die gesamte Lieferung wieder mit nach Hause genommen werden. Glücklicherweise wurde die Ernte von Herrn Gaubatz immer abgenommen. Und das soll auch so bleiben.

Viehbestand: Verunreinigtes Futter ist weder für unsere Hunde noch für die Milchkühe gut. Ein anschauliches Beispiel von Herrn Gaubatz (sinngemäß): „Was würden Sie davon halten, wenn meine Kuh in den Hundenapf Ihres Hundes scheißen würde?“ Ich würde das nicht begrüßen.

Auf die Antwort „Futter/Ernte durch Hundekot verunreinigt“ war ich sehr gespannt, weil ich mich gut vorbereitet hatte. Den Ausführungen von Herrn Gaubatz konnte ich allerdings nichts entgegenhalten. Die Langfassung zur obigen Kurzfassung würde den hier gesteckten Rahmen sprengen. Jedenfalls waren seine Ausführungen schlüssig und verständlich.

Auch über die Gefahr, Krankheiten durch Hundekot auf die Tierhaltung zu übertragen, wurde gesprochen. Die Möglichkeit ist vorhanden, darf aber meiner Meinung nach nicht überbewertet werden. Allerdings gab es in 2000 einen Vorfall im Viehbestand von H. Gaubatz.
Zu einer evtl. Erkrankung der Tiere könnte sich ein anderer finanzieller Schaden gesellen. Tiere lehnen verunreinigtes Futter ab. Das Futter muss entsorgt werden.

Eine Aussage von Herrn Gaubatz kam jetzt nicht mehr so überraschend. Auch er ist für ein friedliches Zusammenleben mit den Hundebesitzern.
Herr Gaubatz hat der Stadt Rödermark bereits den Vorschlag unterbreitet, Hundewiesen anzulegen und auch gezeigt, wo man diese anlegen könnte. Dieser Vorschlag wurde scheinbar nicht weiter verfolgt. Auch gegen freilaufende Hunde auf den Rändern seiner Felder ist in einem gewissen Rahmen nichts einzuwenden. Nur ein herumtollen AUF den Feldern und den Wiesen (hier wächst auch Futter für das Milchvieh) sollte unterbleiben. Und für die am Feldrad hinterlassenen Häufchen hat der Hundebesitzer sein Tütchen mitzuführen. Wo ist das Problem?

Der gemachter Vorwurf: „Die frisch eingesäten Äcker im Bereich des Birkenwegs sind von den dort spielenden Hunden fast noch einmal umgepflügt worden.“ kann in dieser Härte von Herrn Gaubatz nicht bestätigt werden. Meine Frage nach einem bezifferbaren Ernteschaden konnte nicht beantwortet werden.

Ein friedliches Nebeneinander mit der Landwirtschaft wäre recht einfach machbar. Ein ganz wenig auf die Belange der Anderen eingehen und schon klappt es besser.

Es scheint sich bei den uneinsichtigen Hundehaltern nicht um die Mehrzahl zu handeln. Es sind nur einige wenige (auch ich kenne welche, die sich grenzwertig verhalten) die für Sprengstoff und Tretminen sorgen.

Natürlich muss sich nicht nur das Verhalten der Hundehalter ändern. Jogger und Radfahrer sind auch gefordert. Die haben nämlich nicht uneingeschränkt Vorfahrt. Aber das wäre ein anderes Thema.

Siehe auch
Rödermark Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.