Betreutes Wohnen dürfte doch wohl wichtiger sein als 20 neue Parkplätze.

Bertelsmann Stiftung. Zahlen zu Rödermark
Bertelsmann Stiftung. Zahlen zu Rödermark

Nachtrag
Es gibt an diesem Thema ein recht großes Interesse. Das sagen zumindest die Zugriffszahlen.
Da nicht alle Leser sich bei Facebook angemeldet haben, möchte ich einen Kommentar aus Facebook hier beantworten. Siehe Artikelende.

In Anbetracht der Prognose der Bertelsmann Stiftung zur
„Altersstruktur“ in Rödermark, sicherlich kein schlechter Ansatz, weitere Möglichkeiten für „betreutes Wohnen“ in Rödermark zu schaffen.
Würdevolles Altern: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe & Stadtentwicklungso die Überschrift eines Artikels des Landtagskandidaten der Grünen, Herrn Mahfooz Malik.
Der Standpunkt des Landtagskandidaten und Stadtverordneten, auf der Dieburger Straße 29 und 31 „betreutes Wohnen“ zu ermöglichen, dürfte wohl auch der Standpunkt der AL/Die Grünen sein. Herr Mahfooz Malik ist Stadtverordneter der AL/Der Grünen.

[..] Das Schaffen von Möglichkeiten für „betreutes Wohnen“ im Ortskern von Ober-Roden geht Hand in Hand mit den Prinzipien der Inklusion und Teilhabe, die von der Anderen Liste bekräftigt werden. [..] Großer Wert werde darauf gelegt, ein solches Projekt von einem gemeinnützig-karitativen Investor verwirklichen zu lassen.[..]
Quelle: mahfooz-malik.de/
Siehe auch: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe und Stadtentwicklung Seite 3

So weit, so gut.
Dem guten Vorhaben steht der gefasste Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten noch im Weg. Die noch bevorzugte Variante der Stadtverordneten bedeutet „Parkplatz statt betreutes Wohnen“, also die Variante 1. (Variante 2 siehe weiter unten)
Liegenschaften „Dieburger Straße 29/ 31“
Die geplante Niederlegung der beiden in städtischem Besitz befindlichen Gebäude soll vorrangig dazu dienen, Raum für eine adäquate und v.a. für Fußgänger verkehrssichere Zuwegung von der Dieburger Straße aus zur Kulturhalle gewährleisten. Wegen der Abhängigkeiten (Stell- bzw. Parkplätze) zu den Liegenschaft Jägerhaus, ehem. Feuerwehr, den Freiflächen und deren angedachten Entwicklungen, sind die baulichen
Möglichkeiten hier eher eingeschränkt.

Quelle Machbarkeitsstudien funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse. Stavo 29.03.2022

Mit der Idee, nach der Niederlegung der Immobilie Dieburger Straße 29 und 31, dort „betreutes Wohnen“, zu ermöglichen, legt sich Herr Mahfooz Malik und wohl auch AL/Die Grünen auf die im Grundsatzbeschluss aufgeführten Variante 2 fest. Damit dürfte auch der Gedanke, die Umnutzung des „ehem. Feuerwehrhaus“ zum Bürgerhaus“, wegen fehlendem Stellplatznachweis gestorben sein.

Aber egal. Ich finde, den Gedanken von Herrn Mahfooz Malik sollte man weiter verfolgen. Betreutes Wohnen dürfte wohl wesentlich wichtiger sein als 20 Parkplätze.

Siehe
» Niederschrift Stavo 29.03.2023
» Masterplan funktionaler Ortskern
» Demografische Entwicklung Roedermark 2012-2021
»
Jägerhaus. Ein Beispiel dafür, wie man in Rödermark so richtig viel Geld verbrennt.



Kommentar aus Facebook. Gruppe Mein Rödermark.

Hmm – ist das wirklich so korrekt dargestellt. War das in der BUSE Sitzung nicht so, das man erst einmal warten wollte, bis es eine Möglichkeit gibt, alle Häuser dort in städtischen Besitz zu bringen, um DANN zu überlegen, ein Bau einer Senioren Wohnanlage zu überlegen?
Scheint wohl im Wahlkampf Getümmel in Vergessenheit geraten zu sein…

ANTWORT vom Admin.

Meine Antwort auf Deine Frage, – korrekt dargestellt – dürfte sich aus dem nachfolgenden Text ergeben. Ich mag mich irren. Dann einfach korrigieren.

Es gibt einen Antrag der Verwaltung „Machbarkeitsstudie funktionaler Ortskern“ mit einem Grundsatzbeschluss. Kein Auftrag, die Maßnahme auch auszuführen. Quelle

Beziehen wir uns aus diesem Beschluss nur auf das, was für den ausgesprochenen Wunsch von Herrn Mahfooz Malik (betreutes Wohnen) von Bedeutung ist.

In der Beschlussvorlage gibt es zwei Varianten, wie man mit der von Herrn Mahfooz Malik angesprochenen Fläche (Dieburger Straße 29/31) umgehen könnte. Quelle: Machbarkeitsstudie Stavo 29.03.2022

Hier Auszugsweise.
Variante 1. Schaffung von Parkplätzen.
Variante 2. Schaffung neuen Wohnraumes durch Errichtung eines neuen Wohngebäudes.
Aufgrund dieser Festlegung, oder nennen wir es Wunsch von Herrn Mahfooz Malik sagen: Es ist eine persönliche Aussage im Wahlkampf. Damit verstößt er meiner Meinung nach dem „Geist eines Grundsatzbeschlusses“. Ich denke, dass – eine mit Grundsatzbeschluss beschlossene Angelegenheit auch nach außen hin zu vertreten sei -. Und der Grundsatzbeschluss ist die Variante 1, -Parkplätze.

Ich finde den Vorschlag – betreutes Wohnen – um Lägen besser, als dort Parkplätze einzurichten. Insbesondere deshalb, weil es zurzeit für mehr Parkplätze keinen ersichtlichen Grund gibt. (Würde sich durch die Variante 1 ändern.) Abgesehen von Ausnahmefällen. Da der Ortskern für Bürger aus Rödermark sehr gut mit dem Rad zu erreichen ist, kann man ja in Ausnahmefällen mal auf den Besuch des Ortskerns (auch im Sinne der Grünen) mit dem Auto verzichten. Kulturhallenbesucher haben in den letzten Jahrzehnten immer einen Parkplatz (z.B. Tiefgarage) gefunden.

Es sei denn, es ist alles nicht so ernst gemeint von Herrn Mahfooz Malik und er bringt im Landtagswahlkampf ein Thema, das sicherlich viele Bürger in Rödermark begrüßen würden und nach dem Wahlkampf wieder in den Papierkorb wandert.
Ihm dürfte auch klar sein, dass sein Gedanke, die Fläche Dieburger Straße 29/31 zu bebauen, auch das Ende fast aller Planungen der Variante 1 bedeuten könnte. Die für die Variante 1 notwendigen Parkplätze können, weil dort jetzt – betreutes Wohnen steht -, aus meiner Sicht nicht bereitgestellt werden.
[..] Umnutzung des „ehem. Feuerwehrhaus“ zum Bürgerhaus und dem damit verbundenen Stellplatznachweis[..]

Ich will im Einzelnen nicht ausführen, was es im Endeffekt GENAU bedeutet, sich gegen den mit beschlossenen Grundsatzbeschluss zu stellen und plötzlich auf die Variante 2 zu wechseln. Der interessierte Leser kann sich über die öffentlich vorliegenden Beschlüsse und Niederschriften im o.g. Link informieren, was dieser Schwenk in Einzelnen für (positive) Auswirkungen für die Bürger in Rödermark haben könnte.

Wahrscheinlich hat Herr Mahfooz Malik, trotz Zustimmung zur Variante 1 erkannt, dass entgegen seiner damaligen Entscheidung es für die Bürger wohl doch besser wäre, nach der Niederlegung der Immobilien dieses Areal sinnvoll zu bebauen. – Wohnungen sind wichtiger als Parkplätze –

Koalitionsvertrag AL/Die Grünen, CDU
Koalitionsvertrag 2021-2026
5. Ähnlich wie im Stadtteil Urberach (Franziskushaus) soll auch im Stadtteil Ober-Roden eine Einrichtung für betreutes Wohnen realisiert werden. Neue Wohnformen wie gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt unter einem Dach in privater Initiative bieten eine Chance, der sozialen Isolation entgegenzuwirken.
Koalitionsvertrag kommentiert vom Admin.

Etwas zu Herrn Mahfooz Malik.
Kreistagsabgeordneter, Stadtverordneter und Landtagskandidat der AL/Die Grünen.


Weitere Kommentare


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
#Parkplatz statt Wohnbebauung

Kommunale Spitzenverbände mit Forderungskatalog zur Landtagswahl

Ewartung an die Ladtagswahl 2023
Ewartung an die Ladtagswahl 2023

Die hessischen Kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag und Hessischer Städte- und Gemeindebund, legen vor der Landtagswahl im Oktober 2023 ihre Erwartungen und Forderungen als Vertreter aller hessischen Kommunen an den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung für die 21. Wahlperiode 2024 bis 2029 vor (Anlage)

Das sind die Erwartungen, die Städte und Kreise an den kommenden Landtag haben. Lesen Sie sich die Wünsch durch, die auf eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hinzielen und gewährleisten, dass die Kommunen finanziell angemessen und auskömmlich ausgestattet werden. Vergleichen Sie Ihre Wünsche mit denen der Spitzenverbände bzw. der Partei, bei der Sie ein Kreuz machen wollen.


Es folgen mehr oder weniger private Notizen zu den Erwartungen und Forderungen
weiterlesen Kommunale Spitzenverbände mit Forderungskatalog zur Landtagswahl

Sozialwohnung in Rödermark.

Sozialer Wohnungsbau in Eppertshausen.
Sozialer Wohnungsbau in Eppertshausen.

„Die Stadt nimmt das Geld denen ab, die sowieso nichts haben. Das ist unsozial in einer Zeit, wo alles teurer wird“, schreibt er an den Magistrat.
Lesen Sie den Artiel bei OP-Online



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

SPD Rödermark. Das Projekt Motzenbruch könnt Ihr wohl vergessen.

Kindergarten Rödermark, Motzenbruch
Kindergarten Rödermark, Motzenbruch

Der Neubau der Kita „Alter Festplatz schon jetzt eine Fehlplanung?
Nach der Vorstellung der Pläne für neuen Kindergarten durch den Architekten Karawassilis hatte ich nicht den Eindruck einer Fehlplanung. War alles rund und schlüssig. Bei der Vorstellung wurde mit keinem Wort erwähnt, dass der Motzenbruch als Reserve erhalten bleiben soll.
Jetzt der Artikel in der Offenbach Post. Der „Motzenbruch“ soll als Reserve vorgehalten werden.

[..]Mit diesen Argumenten wirbt die SPD für Sozialwohnungen auf einem der Kita-Grundstücke. Sie könnten dort zügig gebaut werden, weil die Flächen prinzipiell erschlossen sind. Lediglich das Planungsrecht fehlt, daher will die SPD innerhalb eines Jahres Bebauungspläne aufstellen oder ändern. Darüberhinaus fordert ihr Stadtverordneter Norbert Schultheis einen verbindlichen Investitionsvermerk im Haushalt. „Die SPD traut dem Magistrat in Sachen sozialer Wohnungsbau nicht mehr“, kritisiert Schultheis. Selbst einstimmige Beschlüsse des Parlaments würden nicht umgesetzt [..] Quelle: OP-Online.

Das Gelände am Motzenbruch verkaufen und dort Sozialwohnungen bauen. Mit dem Verkaufserlös könnte man auch einen Teil der Kosten für den Neubau „Kindergarten am alten Festplatz“ decken. So der Gedanke nicht nur der SPD.

Da hat die SPD, nicht nur die SPD, die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Der Fachbereich 4 der Stadt Rödermark äußerte sich bei OP-Online wie folgt:

[..] auf dem Gelände der in die Jahre gekommenen Kita Motzenbruch wird’s wohl keine Wohnungen geben. Erster Stadtrat Jörg Rotter will das Gebäude als Reserve für die U3-Betreuung erhalten. Quelle: OP-Online.

So liebe SPD Rödermark. Damit könnt ihr das erste Gelände für den dringend notwendigen Bedarf an kostengünstigen Wohnraum vergessen. Man braucht zusätzlich zu dem Neubau und der eingeplanten Erweiterungen zusätzlich noch den alten Kindergarten „Motzenbruch“ als Reserve.

Da kann einem schon der Hals anschwellen. Aus dem OP Artikel kann man nur eines schlussfolgern. Der Neubau ist schon jetzt eine Fehlplanung. Obwohl man den für 100 Kinder plant (Motzenbruch auch 100 Kinder) und zusätzlich eine Erweiterung mit eingeplant hat, ist der Neubau scheinbar nicht ausreichend. Herr Rotter will ja den Motzenbruch als Reserve vorhalten. Jetzt kommt noch ein Hammer.

[..] Die neue Kita wird das in die Jahre gekommene Familienzentrum „Am Motzenbruch“ ersetzen. Es hätte für viel Geld saniert werden müssen. Die Kita-Familie wird also 2018 umziehen müssen.[..]Quelle Roedermark.de

Wird da ein Groschengrab geboren? Oder wird über eine andere Nutzung nachgedacht? Ist geplant, den Bürgern ein neues Vorhaben scheibchenweise zu servieren?
Egal, was da kommt. Wenn das Gelände nicht verkauft wird und für – viel Geld saniert werden muss -, erwarte ich eine heftige Belastung für die Bürger von Rödermark.


Rödermark intern.
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Fehlbelegung bei Sozialwohnungen.

Rödermark ist von der Fehlbelegungsabgabe entbunden. Quelle fr-Online

Wer kann sich hierüber freuen? Die Stadt, weil sie untätig bleiben darf? Der Mieter, der evtl. weiterhin sehr günstig wohnen darf? Was ist aber mit denjenigen, die den preiswerten Wohnraum benötigen?

Es mag ja sein, dass der Aufwand, den eine Stadt zu leisten hat, sich letztendlich nur als Minusposten darstellen lässt. Die Frage muss aber sein“ „Wie viel Personen leben zu Unrecht preiswert in den Sozialwohnungen der Stadt?“ Ich erinnere an die letzte Bürgerversammlung. Dort wurde preiswerter Wohnungsraum eingefordert.

Bei OP-Online „Sozialwohnungen sind Mangelware“ konnte man am 24.7.2014 lesend:

Die SPD wollte vom Magistrat außerdem wissen, wie viele Sozialwohnungen an Menschen vermietet sind, die eigentlich keinen Anspruch mehr darauf haben, weil ihr Einkommen zu hoch ist. Diese Antwort blieb Rotter den Genossen schuldig. Denn seit die so genannte Fehlbelegungsabgabe abgeschafft wurde, wisse die Stadtverwaltung nicht mehr, wie groß der Anteil der Gutverdienenden in subventionierten Wohnungen ist.
„Die Überprüfung findet nicht in dem Umfang statt, der notwendig ist“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Armin Lauer. Die SPD werde nachhaken und im Herbst einen Antrag zur genaueren Einkommenskontrolle ins Parlament bringen. Darin will Lauer auch klären lassen, auf welchen Flächen in Rödermark sozialer Wohnungsbau möglich ist. Seinen Erkenntnissen nach liegt die Stadt im Kreisvergleich weit hinten. Quelle: OP-Online.de

Ob die SPD nachgefragt hat und daraufhin eine Antwort erhalten hat, habe ich nicht überprüft.

Jetzt sind viele Städte wieder aufgefordert worden, die Sozialwohnungen auf Fehlbelegung zu überprüfen. Rodgau wurde in die Pflicht genommen. Rödermark braucht dieser Aufforderung offensichtlich nicht nachzukommen. Die Mieter in Rödermark können aufatmen.

[..]Ergebnis im Kreis Offenbach: Zehn der 13 Kommunen sind verpflichtet, Auskünfte über die Nutzung von Sozialwohnungen einzuholen und die Fehlbelegungsabgabe zu erheben. In Rödermark, Seligenstadt und Mainhausen dagegen können die Mieter der mit Wohnberechtigungsschein dagegen aufatmen: Sie werden nicht überprüft.
Quelle: Frankfurter Rundschau. 26.07.2016“.[..]

Zwei Sachen noch. Ich habe da irgendwo gelesen, dass für die Überprüfung eine ¼ Stelle eingerichtet werden muss und 9000,00 Euro Softwarekosten zu zahlen sind. Verständlich die Kosten. Ist halt der öffentliche Dienst. Der Normalbürger denkt da etwas pragmatischer. Eine autorisierte Anfrage an das Finanzamt mit der Frage: „Ist das Nettoeinkommen von xxxx höher als yyyy?“ Wenn ja, dann könnte man ins Eingemachte gehen.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.