Stadtumbau Ober-Roden, „Stadtumbau in Hessen“
Stadtgrün Urberach, JuZ Ober-Roden, Stadtgrün
2019 Digitale Version ISEK
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK
Grundlage für sowohl den Stadtumbau als auch das Programm Zukunft Stadtgrün bildet das städtebauliche Entwicklungskonzept, das ausgehend von einer zuvor erstellten Bestandsanalyse sowohl Leitbilder und Ziele als auch Maßnahmen und Projektvorschläge einschließlich Kosten- und Finanzierungskonzept formuliert. Dabei werden die jeweiligen Stärken und Schwächen der Programmgebiete „Ortskern Ober-Roden“ und „Urberach-Nord“ aus fachlicher Sicht herausgearbeitet und Potenziale einer zukünftigen Stadtentwicklung beschrieben.
Im Kern enthält das Konzept einen Katalog an Maßnahmen zur Umsetzung in den kommenden Jahren. Das Handlungskonzept (“Drehbuch“) ist das Ergebnis eines kooperativen Planungsprozesses, auf dessen Grundlage investive und nichtinvestive Projekte in den Gebieten „Ortskern Ober-Roden“ und „Urberach-Nord“ unter Einsatz von Fördermitteln entwickelt und realisiert werden können. Der Unterschied zur traditionellen Rahmenplanung liegt in der Dynamik des Erneuerungskonzepts, das während des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses von den örtlichen Akteuren angepasst, nachjustiert und weiterentwickelt werden kann.
Das ISEK sammelt konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Lösungsansätze für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten wie zum Beispiel städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse. Es zeigt Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie ergebnisorientiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische Rahmenbedingungen.[..]
Quelle Stadt Rödermark
Stadtgrün Urberach
Hier das ganze Programm Stadtgrün. ca. 19 MB
» Einzelmaßnahmen Stadtgrün
Ober-Roden. „Stadtumbau in Hessen“
» Programm Umbau Ober-Roden. ca. 19 MB
» Einzelmaßnahmen Ortskern Ober-Roden (ISEK)
» Hier die digitale Version Integriertes Städtebauliches EntwicklungsKonzept. Stand April 2019
» Siehe Raumprogramm neues JUZ, Quelle StaVo 4.10.2022
» Warum Förderprogramme scheitern könnten
14.05.2019
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 bzw. 01.12.2017 in die Städtebauförderprogramme „Stadtumbau in Hessen“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“) sowie „Zukunft Stadtgrün“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Urberach-Nord“) aufgenommen.
Gemäß Punkt 5.3 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 hat der Zuwendungsempfänger für das jeweilige Fördergebiet spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) aufzustellen. Das ISEK bedarf der Genehmigung durch das für die Städtebauförderung zuständige Ministerium (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Innerhalb des ISEKs sind die Ziele, Strategien und die konkreten zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen in Form einer Projektliste und eines detaillierten Zeit- und Kostenplans darzustellen. Der Umfang der förderfähigen Gesamtkosten der dargestellten Einzelmaßnahmen beträgt bei der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) 12.685.000 Euro, bei der Gesamtmaßnahme „Urberach Nord (Zukunft Stadtgrün) 2.996.700 Euro. Die Programmlaufzeit beträgt jeweils zehn Jahre zuzüglich einer vier Jahre dauernden Abfinanzierungszeitraums.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5223
Aufgeführte Kosten in der ISEK-Broschüre Die Printausgabe der ISEK-Broschüre stimmt nicht mit der im Internet zur Verfügung gestellten Fassung überein. Beide haben das Ausgabedatum April 2019.
Seitenangabe Online / Printausgabe
Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ 12,64 Mio. Seite 174 / 180
Gesamtmaßnahme „Zukunft Stadtgrün“ 3,12 Mio. Seite 266 / 284
Suche nach der Aussage „Jugend möchte ein zentrales JuZ in Urberach und den Wegfall des Jugendzentrums in Ober-Roden“
2010
» 20.10.2010 Bürgermeister und AL blockieren Stadtentwicklung
2015
» 18.011.2015 CDU Rödermark. Städtebauliche Rahmenpläne
2016
Aufnahme in das Förderprogramm ISEK
» 18.011.2016 Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ (Vorlage Magistrat)
Ein typisches Beispiel, wie der Magistrat arbeitet. Es geht um ein Bundes- und Landesprogramm, das Stadtentwicklungskonzepte fördert. Im November hat der Magistrat erstmalig darüber informiert und die Idee vorgestellt, sich dafür zu bewerben. Kommt eine Stadt in das Förderprogramm, können in 10 Jahren bis zu 10 Millionen € dadurch investiert werden, wobei der Eigenanteil der Stadt bei einem Drittel liegt. Hört sich im ersten Moment gut an, doch es gibt auch einige Probleme. Die Bewerbungsfrist läuft am 29. Februar aus. [..] Weiter bei der FDP Rödermark
2. Oktober 2017
» Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE
» 2019 ANBest-GK. RiLiSE Nebenbestimmungen
Häufig gestellte Fragen im Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt in Hessen (ehemals Soziale Stadt)
2016
» Leitfaden ISEK
» Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen „
2017
» IGOR. Start Stadtumbau Hessen (ISEK)
» Bewerbung ISEK
» Kostenaufstellung, Maßnahmen
» 01.07.2018 Grünes Licht für Konzept zur Städtebauförderung. Nachtrag
2019
» Beschluss ISEK
» 12.09.2019 ISEK. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
» 15.03.2019 Bürgermeisterkandidat Rotter filetiert einen Bürger
» 22.02.2019 Förderprogramme. Stadtumbau und Stadtgrün.
2020
» 27.11.2020 Rödermark-Ortskern Ober-Roden / Stadtgrün Urberach
» 11.01.2020 Wird Grunderneuern von Straßen mit 2/3 gefördert?
Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring (Förderung Straßen im ISEK)
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird.
Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de
2021
» 09.09.2021 Kein guter Tag für die Jugendlichen in Rödermark.
» 19.08.2021 Nächste Maßnahme des ISEK steht an
» 13.07.2021 Standortgarantie für das JUZ Ober-Roden?
» 25.07.2021 Der ISEK-Prozess ist seit Jahren abgeschlossen.
» 13.07.2021 Standortgarantie für das JUZ Ober-Roden?
» 22.06.2021 Ist Chef-Sache. Der Chef warnt vor eigenen Fehlern.
2022
» Masterplan funktionaler Ortskern
» 07.10.2022 4 Mio für das neue JUZ. Beschluss
» 06.10.2022 FWR zufrieden mit Stavo-Beschlüssen
» 04.10.2022 Ohne Angabe was es dem Bürger kosten könnte
» 09.09.2022 Mauer an der Kirche Ober-Roden fällt. Printausgabe Offenbach Post.
» 03.04.2022 Ja. Urberach wird auch gefördert. Stadtgrün Urberach.
» 02.04.2022 Ober-Roden (ISEK). Hier rund um die Kulturhalle.
» 13.07.2022 Ich bekomme das mit den Förderprgrammen nicht mehr auf die Rolle.
» 17.07.2022 Jugendumfrage. Schade, dass die Frage zu einem zentralen JUZ nicht gestellt wird.
» 17.06.2022 Dockendorffstraße. Keine 66% . Nur 50% ISEK-Zuschuss
» 17.06.2022 ISEK. Die Dockendorfstraße wird grunderneuert.
» 07.04.2022 Stadtverordnetenversammlung macht Weg frei
» 31.03.2022 Etwas zu den erworbenen Immobilien.
» 31.03.2022 Es geht los im „Fränkischen Rundling“
» 30.03.2022 ISEK. Nur DREI Zuhörer hatten Interesse an der Stavo.
29.03.2022 Rückmeldung der Fraktionen. Quelle
Jägerhaus
Freifläche/Parkplatz Volksbank
Ehemaliges Feuerwehrhaus
Verkehrsführung
Dieburgerstraße 29 Seitz-Haus (KiR), Dieburger Straße 31 Köhler-Haus
Sonstiges
» 18.03.2022 Ortsmitte von Ober-Roden aufgewertet werden
» 18.03.2022 Wer zu lange wartet muss draufzahlen.Angemerkt
» 29.03.2022 Stavo. Beschluss Vorhaben rund um die Kulturhalle.
» 11.02.2022 Ich brauche Hilfe. Ich komme nicht mehr weiter
» 19.02.2022 Sondersitzung BUSE Ausschuss 21.02.2022
» 14.02.2022 SPD-Fraktion für Jugendzentrum am Badehaus
» 31.01.2022 CDU zu „Belebung der Ober-Rodener Innenstadt“
» 27.01.2022 JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» 21.01.2022 Jugendliche. Dem JuZ könnte es an den Kragen gehen.
» 31.03.2022 Etwas zu den erworbenen Immobilien.
» 25.10.2022 Jugend trifft auf Politik.
» 05.11.2022 Rödemark: Hormonexplosion der Pubertiere
» 07.11.2022 Prestigeträchtigen Neubau oder notwendige Erweiterung
» 30.12.2022 Laternenrundgang bei OP-Online
2023
» Ich nehme ja an, dass schon einige etwas vom ISEK-Programm gehört haben.
» 03.08.2023 Verkauf Jägerhaus. Zweiter Anlauf notwendig.
» 27.07.2023 Jugendzentrum statt Sauna.
» 18.07.2023. Stavo
» 07.06.2023 Die Stadt feiert und wir sitzen im Dreck
» 07.06.2023 Erster Schritt auf langem Weg
» 05.06.2023 Bauernmarkt. Von Urberacher Handballern eingefädelt
» 24.05.2023 Jägerhaus. Erster Stein im Ortskern-Mosaik
» 24.05.2023 Wie man in Rödermark so richtig viel Geld verbrennt.
» 20.05.2023 Jägerhaus. Der Verkauf wäre ein Kulturfrevel ersten Ranges
» 02.01.2023 Kunrad zu Parkplätz an de Kersch un Auto-Scooter
2024
» 23.03.2024 Umgestaltung im Park am Entenweiher: Sportanlage für Senioren in Planung
» 17.05.2024 Altes Feuerwehrhaus. Aus Feuerwache wird Schulmensa
» 07.07.2024 Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem ISEK
» 20.09.2024 Viel Jugendzentrum für wenig Geld in Kita Motzenbruch
» Langen. Jugendfläche viermal so teuer wie geplant
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Rödermark intern.Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?