Wunderbare Fragen zur Grundsteuerreform.

Steuerlast
Steuerlast

FDP fordert Grundsteuerbremse.

[..]n der einschlägigen wissenschaftlichen Diskussion wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen, und sich damit die im Gesetz vorgesehene „Aufkom-mensneutralität“ der Grundsteuerreform auf dieses höhere Niveau bezieht (vgl. Scheffler/Hey, ifst-Schrift 530 (2019), S. 52 bis 54). Das Ziel der Aufkommensneutralität wäre damit nur formal erreicht, materiell würde die Grundsteuerreform jedoch zu einer Erhöhung des Steueraufkommens führen. Aus Sicht der Fragesteller sollte dieser Aspekt in der laufenden Diskussion stärker thematisiert werden, damit bei den Bürgerinnen und Bürgern keine falschen Erwartungshaltungen geweckt werden. Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat aus diesem Grund die Initiative der „Grundsteuer-Bremse“ angestoßen, durch die sich Gemeinden bundesweit dazu verpflichten, die Reform der Grundsteuer nicht für Steuererhöhungen zweckzuentfremden (vgl. „Der Grundsteuer-Horror der Steuerberater“, in: FAZ vom 12. März 2019, S. 16 Quelle[..]

Die Fragen.
1. Warum spricht sich die Bundesregierung für eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer aus?

2. Wird das Ziel der Bundesregierung, ab 2022 eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu etablieren, auf den Bund, das jeweilige Bundesland oder die einzelne Gemeinde bezogen?

3. Weshalb soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutralität der Grundsteuer ab dem Stichtag 1. Januar 2022 bestehen, und nicht früher oder später?

4. Wie lange soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutrali-tät der Grundsteuer für die Zeit nach 2022 fortbestehen, wenn die Gemeinden dem Wunsch der Bundesregierung nachkommen und ihr Hebesatzrecht auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell) zur Aufkommens-neutralität nutzen?

5. Wie wird sich auf Basis der Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die nächsten fünf Jahre ent-wickeln (bitte tabellarisch darstellen, nach Grundsteuer A und B aufschlüs-seln und – sofern möglich – nach Bundesland sortieren)

6. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Neuregelung des Grundsteuerrechts bei einzelnen Grundstücken zu Verschiebungen der steu-erlichen Belastung kommen, und wenn ja, wie ist dies aus Sicht der Bundes-regierung mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, in dem man sich gegen Steu-ererhöhungen ausgesprochen hat?

7. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, wenn die Hebesätze in zahl-reichen Kommunen kurz vor dem Stichtag 1. Januar 2022 deutlich angeho-ben werden und damit die Bemühungen untergraben werden, Aufkommens-neutralität bei der Reform der Grundsteuer zu etablieren?

8. Welche Konsequenzen treten nach Einschätzung der Bundesregierung ein, wenn Kommunen, die überschuldet sind und deswegen ihre Hebesätze nicht senken dürfen, die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten kön-nen? Soll dafür dann eine andere Kommune die Hebesätze stärker senken, damit Aufkommensneutralität gewährleistet wird?

Zu all diesen Fragen gibt es hier die Antwort.

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Eine wunderbare Nachricht. Languste ist nicht in Verzug.

Languste nicht im Verzug.
Languste nicht im Verzug.

„LANGUSTE“ bundesweiten Liegenschafts-und Grundstücksdatenbank zur vollautomatisierten Wertfeststellung

Bei der Diskussion über die geplante CO2-Steuer und die Vermögenssteuer darf man die Grundsteuer nicht außer Acht lassen.
Ich meine jetzt nicht die turnusmäßigen Erhöhungen, die uns die Kommunen immer wieder gerne aufs Auge drücken, sondern die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode einzuführen. Dazu ist es erforderlich, alle Grundstücke in der BRD neu zu erfassen und zu bewerten. Wie viele Grundstücke sind das? Hier eine Übersicht.

Man kann heute nicht mit Gewissheit sagen, wie hoch die zusätzliche Belastung oder auch die Entlastung der Bürger nach der Neuberechnung sein wird. Was man aber der eigenen Kommune abverlangen kann, ist eine klare Aussage, die da lauten könnte: „Erhöhen sich durch die neue Berechnungsmethode die Einnahmen der Grundsteuer B, wird man über die Senkung des Hebesatzes dafür sorgen, dass sich die Einnahmen NICHT erhöhen werden. Bei Einnahmeminderung kann der Hebesatz angehoben werden.
Weder Bürgermeister noch Kämmerer können damit argumentieren: „Wir können nichts dafür. Kommt von oben“. Solche Argumente wären natürlich totaler Blödsinn. Die Kommunen steuern die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer HEUTE und KÜNFTIG über den Hebesatz.

Gut, man kann sagen: „Erst in ?2022 (2025)? greifen evtl. die neuen Berechnungsmethoden.“ Wenn man aber als Beispiel die Reaktionszeit auf verschiedene andere Anfragen an den hauptamtlichen Rödermärker Magistrat heranzieht, dürften 3 oder 6 Jahre Vorbereitung für die Komplexität der Sache angemessen sein.

Heute die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen
[..]Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Man ist laut Bundesregierung nicht im Verzug, weil man von Anfang an mit Verzug gerechnet hat.

Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststel-lungszeitraums 2022 gerechnet werden.[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstüt-zung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Adminis- trierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen sind dem Transparenzverteiler der FDP Rödermark unter „Heute im Bundestag (HiB)“ entnommen.

Siehe auch
» In 2015 FDP und FWR Grundsteuerbremse dringend nötig
» Zusammenfassung Grundsteuer B

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

Horrorzahlen zur Grundsteuer B

Horrorzahlen zur Grundsteuer B
Heute auf Seite 2 der Bild.
Grundsteuer bis zu 4794 Prozent rauf.

Das muss nicht bedeuten, dass wir in Rödermark die in der Bild erwähnte Steigerung von 31,00 € auf 1538,00 € zu erwarten haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Rödermark einen Steuerzahler gibt, der für 768 qm Wohnfläche 31,00 € Grundsteuer zahlt.

Es gibt auch ein Beispiel für weniger Grundsteuer B. Neu 186,00 €. Bisher 243,00 €.

Man hat als Kommune den Schlüssel zur Höhe der Grundsteuer in der Hand. Zauberwort Hebesatz. Der liegt in Rödermark zurzeit bei 540%-Punkte.

Warten wir einmal ab, wie es in Rödermark sein wird. Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung festgehalten und von den Stadtverordneten beschlossen.

Siehe auch
» 22.07.2016 Grundsteuerbremse dringend nötig

» 18.05.2015 Die FDP und Freien Wähler haben einen Antrag zu einer „Grundsteuerbremse“ gestellt.

» 31.03.2015 Rödermark. Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.
 


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

Rödermark soll/darf nicht -zubetoniert werden-

Rödermark soll/darf nicht -zubetoniert werden-

Seit Beginn der Wahlkampfzeit um den Bürgermeisterposten in Rödermark, kann man in einigen Kommentaren von „zubetonieren unserer Stadt“ lesen. Erst recht, als der Bürgermeisterkandidat der CDU, Carsten Helfmann (für viele schon a.k.a -Zubetonierer-) die Bildfläche betreten hat.

Dabei kann man den Vorwurf –Zubetonierer– in Richtung Carsten Helfmann wohl kaum stehen lassen. Nicht Carsten Helfmann, man mag mich berichtigen, sondern seine Vorgänger (nicht CDU) haben die Voraussetzungen für den „Park 45“ geschaffen. Seine Vorgänger haben die notwendigen Vorarbeiten geleistet und Grundstücke erworben bzw. getauscht. Was sollte Herr Helfmann jetzt machen? Die Grundstücke waren da. Die Grundstücke mussten jetzt nur noch bebaut werden. Carsten Helfmann konnte einfach nicht anders und wurde quasi zum Erfolg gezwungen. (Lesen Sie die Bilanz die CDU Mehrheit in Eppertshausen. Park 45)

Zurück zum -Zubetonieren-. Ich will mich jetzt weder für Gewerbebebauung noch für Wohnbebauung aussprechen. Ich will aber auf einen Artikel in der Offenbach Post zur Stadt Seligenstadt hinweisen, der ein grundsätzliches Problem aufzeigt.

Bei den Investitionen der Stadt Seligenstadt sind keine Prestigeobjekte zu entdecken. Geld ist nur für das Notwendigste da. Der überwiegende Teil aller Investitionen wurden durch Grundstücksverkäufe finanziert. Da diese Finanzquelle (wie auch in Rödermark) endlich ist, ist man darauf angewiesen, neue Grundstücke zu erschließen.

Zu Rödermark
– Notwendige Investitionen Straßenbau mindestens 15.000.000,00 Euro.
– Personalkosten für 2017 16.513.144,00 Euro. (2015 13.878.827,00 Euro)
– Steigerung p.Jahr Personalkosten ca. 500.000,00 Euro. (+3% p.Jahr)
– Fehlbetrag in 2017 ca. 50.000.000,00 Euro.
– Erwerb der Kulturhalle in 2017 1.430.500,00 Euro.
– Zinsaufwand Darlehn in 2017 ca. 401.000,00 Euro.
– Zinsaufwand Kontokorrent (Überziehungskredit) in 2017 ca. 350.000,00 Euro.
Es kommen noch Kosten hinzu wie: Instandhaltung, Feuerwehr, Vorsorgeaufwendungen, Sachleistungen, Gebäudekosten, EDV, Zuschüsse Badehaus, Bauhof, Abschreibungen …….. (Vollständige Liste siehe Haushaltsplan)

Selbst wenn man in Rödermark den längst überfälligen Straßenbeitrag einführt, muss die Stadt ca. 25% der Kosten übernehmen. Die Gehaltssteigerungen müssen bezahlt werden. Betrachte man nur diese wenigen Posten und fragt sich dann mal – wie will die Stadt das bezahlen? – Steuer und Gebühren jährlich erhöhen? Dann erübrigt sich die vom Bund der Steuerzahler geforderte Grundsteuerbremse. Wir können auch jedes Jahr den Mitarbeiterbestand um 4 Mitarbeiter reduzieren. Dann hätten wir zumindest die Steigerung der Personalkosten wieder reingeholt.

Eines macht der jetzige Bürgermeister als Einsparmaßnahme schon. Ohne Investitionsprogramm vom Bund oder Land wird schon seit Jahren keine Straße mehr ordentlich grunderneuert. Diese Aufgabe muss nach seiner Amtszeit sein Nachfolger erledigen. Dann werden es durch die jetzige Verhinderung bestimmt mehr als 15.000.000,00 Euro sein.

Natürlich wollen wir keinen Park 45 in der „grünen Mitte“. Aber grundsätzlich die Augen vor neuen Gewerbegebieten/Wohngebiete verschließen, geht nicht. Auch die von vielen so gepriesene Innenverdichtung, wenn es um Wohnbebauung geht, hilft hier nicht wirklich. Wie soll die Stadt ihre Pflichtaufgaben erfüllen, wenn die notwendigen Einnahmen fehlen? Das Geschrei wäre groß, wenn man so kostenträchtige Einrichtungen/Posten wie Badehaus, Kulturhalle, Schillerhaus, Bürgerhaus Waldacker, Vereinsförderung, Straßenreinigung, Klimamanager, Forschungsprojekt im Jägerhaus……usw. schließt oder streicht.

Helfen uns Angebote für günstige Grundstücke an junge Familien?
1) Wo gibt es Einnahmen.
Die Grundsteuer. Anteil Einkommensteuer, Umsatzsteuer. Einkaufen in den Geschäften im Ortskern.
2) Wo sind die Ausgaben?
Kindergarten. Schule. Spielplatz. Jugendarbeit. Freizeitfläche für Jugendliche wie Bolzplatz, Skateanlage……
Da die preiswerten Grundstücke für junge Familien meist recht klein sind, ist auch nur ein recht kleines Haus möglich. Werden die Kinder erwachsen, müssen die aus Platzgründen ausziehen und Rödermark bleibt auf den unter 2) genannten Kosten sitzen.

Also, was denken Sie, ist besser für die zurzeit in Rödermark lebenden Bürger?
Gewerbe- oder Wohnbebauung oder nichts von dem?

Der Artikel ist nicht als Meinung, für oder gegen eine Bebauung zu verstehen. Der Artikel zeigt einige Fakten, die zum Nachdenken anregen sollen. Insbesondere sollen sich die angesprochen fühlen, die eine weitere Bebauung von Rödermark grundsätzlich ablehnend/zustimmend gegenüberstehen.
Zu den getätigten Aussagen sollen Sie sich Ihre eigene Meinung bilden.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.