Zahlen von A bis Z Finanzen in Hessen

Im ersten Quartal 2024 sank die Einzahlungen der Gewerbesteuer dramatisch. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 von 5.711.067,00€ auf 3.432.181,00€.
Dramatisch auch deshalb, weil man im Haushalt für 2024 bei den Gewerbesteuereinnahmen (auf der Grundlage 18 Mio. in 2023. Seite 27) mit einem Zuwachs von 3,5% und im Jahr 2025 mit 6,5% gerechnet hat.
Einzahlungen der Gewerbesteuer jeweils 1. Quartal
2020 3.650.010,00
2021 3.679.769,00
2022 3.337.841,00
2023 5.711.067,00
2024 3.432.181,00

Wenn für das Jahr 2023 auf einen Sondereffekt (z.B. Corona) verweist wird, muss man die außergewöhnlich hohe Steigerung auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilen.

Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer verbleibt. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesene Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

Hoffen wir auf einen Einmaleffekt.

Wenn nicht, sieht es zappenduster aus mit Rödermarks Finanzen.


INHALT

  • Anteile der hessischen Gemeinden an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Anteile der hessischen kreisfreien Städte und Gesamtkreise an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 (quartalsweise)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2019 bis 2023 (halbjährlich)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 Quartals-, Halbjahres- und Jahressummen (letzte Aktualisierung: 03.05.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer der hessischen Gemeinden Brutto-Umlage-Netto 2010 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer A der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer B der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Finanzierungssalden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 22.03.2024)
  • Finanzstatistische Kennzahlen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2013 bis 2018
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden 1. bis 4. Quartal 2023
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden jeweils am Ende des 4. Quartals 2013 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 18.03.2024)
  • Realsteuerkraft und -anspannung der hessischen kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Gemeinden nach Landkreisen 2000 bis 2019 (letzte Aktualisierung: 10.03.2021)
  • Realsteuervergleich in Hessen – Indikatoren für die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinden im Jahr 2019
  • Steuereinzahlungen der hessischen Gemeinden 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Steuereinzahlungen je Einwohnerin und Einwohner der hessischen Gemeinden 2023 (letzte Aktualisierung: 26.03.2024)

  • Finanzvermögen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2021 und 2022 (letzte Aktualisierung: 19.09.2023)
  • Neuverschuldung der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 01.08.2023)
  • Schulden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 03.08.2023)
  • Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

    Ich möchte die Frage aus dem Kommentar „Und was bedeutet das genau?“ hier beantworten.

    Erst bei einer Überschreitung der Erhöhung von mehr als 804 Prozentpunkte kann man sich über
    eine Grundsteuererhöhung ärgern.

    Folgendes immer unter der Voraussetzung, dass die vom Land durchgeführte Berechnung richtig ist. Ich denke, wenn man den Zahlen vom Land nicht mehr trauen kann, wem denn so sonst?

    Die bisherigen Hebesätze verliere Ende 2024 ihre Gültigkeit.
    Jede Kommune muss daher ihre Hebesätze für 2025 neu beschließen – unabhängig davon, ob sie der Empfehlung des Landes folgt oder nicht.

    Fakt ist also:
    In 2025 MÜSSEN die Kommunen die Hebesätze NEU beschließen.
    Die Empfehlung des Landes (für Rödermark 803,51 ein Plus von 88,51) ist unverbindlich.
    Das GESAMTEINKOMMEN einer Kommune soll durch die Grundsteuerreform NICHT steigen bzw. sinken. Das bedeutet aber nicht, dass der Einzelne nicht doch einen höheren Betrag zu zahlen hat. Laut Berechnung des Landes wird durch einen Hebesatz von 804 in Rödermark das Ziel erreicht. Gleichbleibender Betrag für die Kommune über die Grundsteuer B.

    Erst dann, wenn es in Rödermark eine Hebesatzänderung über diesen Prozentsatz geben wird, kann man aus meiner Sicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

    Den meisten Bürgern wird vom Finanzamt die Festsetzung
    des Grundsteuermessbetrags vorliegen. Mit einen Blick erkennen Sie, ob mehr oder weniger Grundsteuerzahl zu zahlen ist.


    Dem Grundsteuerbescheid der Stadt Rödermark entnehmen Sie den aktuellen Messbetrag (unter neuer Messbetrag). Sie finden diesen links neben der aktuellen Hebesatzangabe von 715%. Multiplizieren Sie diesen Satz mit dem 7,15 (auf das Komma achten). Sie erhalten dann den Gesamtbetrag, den Sie pro Jahr zu zahlen haben.


    Vom Finanzamt haben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag genannt bekommen. Wenn Sie wissen möchten, was Sie mit dem vom Land Hessen genannten „aufkommensneutralen Hebesatzempfehlung“ zu zahlen haben, multiplizieren Sie diesen Satz mit 8,04 (Komma beachten). Beachten Sie. Der Betrag kann für den EINZELNEN höher oder niedriger als der jetzige Zahlbetrag sein. In der Gesamtsumme wird die Kommune durch die Hebesatzanhebung bei 804 Prozentpunkten nicht mehr oder weniger in der Kasse haben.


    Siehe auch
    » Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!


    Rödermark intern.
    Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
    Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

    Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!

    16.06.2024 Antwort Nein.
    Bisher hat noch keine Fraktion zu der für den Bürger so wichtigen Frage „Aufkommensneutrale Grundsteuer B-Erhöhung in Rödermark“ eine Stellungnahme / Kommentar abgegeben.


    Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
    Bund der Steuerzahler Hessen: Grundsteuerreform darf nicht zu Mehrbelastungen führen / Politik muss Versprechen einhalten und aufkommensneutral umstellen / Bürgerinnen und Bürger sollten Hebesatzdiskussionen vor Ort aufmerksam verfolgen
    Lesen Sie den Artikel beim Bund der Steuerzahler

    Die Empfehlungen des Landes für Rödermark besagt,
    ein Hebesatz vo 804% aufkommensneutral“ wäre. Dieser Hebesatz bedeutet: insgesamt keine Einnahmesteigerung. Jeder %-Punkt der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten. Zur Grundsteuer A sage ich mal wenig. Da könnte es Ärger geben, den ich nicht haben möchte. (Nivellierungshebesatz)

    344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.

    Mir ist bekannt, dass Teile aller Fraktionen den Blog für Rödermark mitlesen.
    Es wäre für die Bürger eine Erleichterung, wenn sie wüssten, dass sich die Fraktionen für eine „aufkommensneutrale Umstellung“ einsetzen werden. Es wäre hilfreich, den Bürgern hier durch einen Kommentar (Kommentarfunktion am Ende des Beitrags) mitzuteilen, dass man sich in Rödermark für eine „aufkommensneutrale Umstellung der Grundsteuer B“ einsetzen wird.

    Hier ein vorgefertigtes Textmuster: …. Fraktion …. werden alles daransetzten, dass die Grundsteuerreform 2025 „aufkommensneutral“ erfolgen wird.


    Am 29.05.2024 konnte man einem Beitrag entnehmen, dass es für den Haushalt 2024 und 2025 wohl keine Steuererhöhung geben wird. Gerade deshalb ist es für die Bürger wichtig zu wissen, dass es auch KEINE Umstellung wie folgt geben wird. Höhere Einnahmen über die Grundsteuer bei einem empfohlenen Hebesatz des Finanzministeriums von 804%.

    Mir ist jedoch auch bekannt, dass man sich in Rödermark bisher nicht zur „aufkommensneutralen Umstellung der Grundsteuer B“ geäußert hat.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Erkenntnis auf der Aussage eines Stadtverordneten beruht.

    » Hebesatzempfehlung Land Hessen
    » Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet
    » Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.
    » Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.

    » Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Gibt es etwas Positives zum Haushalt, sollte man das „nicht hinterm Berg lassen“

    Webseite AL/Die Grünen.29.05.2024
    Keine Steuererhöhung in Rödermark

    Der Rödermärker Haushalt für 2024 und 2025 ist unter Dach und Fach.
    Trotz der angespannten Finanzlage wird es keine Steuererhöhungen in Rödermark geben.
    [..] Weiter auf der Webseite der AL/Die Grünen

    Ich halte das mal fest, damit ich mich noch in 2024
    und im Bürgermeisterwahljahr 2025 auch das Jahr, indem der Posten des Ersten Stadtrates wohl wieder aus den Reihen der wohlgesonnenen Parteigenossen ausgewählt wird, an diese Aussage erinnere und darauf zurückgreifen kann.

    Mit dem Artikel will man den Bürgern wohl kurz und knapp mitteilen:
    Es geht uns gut. Trotz der angespannten Finanzlage. Steuererhöhungen wird es genauso wenig geben wie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung.
    Ich finde die Mitteilung auf der Webseite ein wenig flach. Ein wenig flach für eine Wählergemeinschaft, die von der Stadtkämmerin (AL/Die Grünen) sicherlich noch tiefere Informationen zu einer solch positiven Botschaft hätte liefern können. Mit der Unterstützung der Kämmerin sollte es nicht schwer sein, die Grundlagen aufzuzeigen, wie man zu einer solch optimistischen Aussage, die auf den Zahlen eines gewaltig unterfinanzierten Doppelhaushalts 2024/2025 basiert, gelangen kann.

    Ich würde mich wirklich sehr freuen,
    wenn die von den Grünen herausgegebene Feststellung auch tatsächlich eintreffen würde. Die Grünen sollten es wissen: Die Finanzministerin (in Kommunen Kämmerin genannt) ist Mitglied der AL/Die Grünen.


    Aber

    Zum Geschäft der Regierenden gehört selbstverständlich auch, dass man für eine positive Grundstimmung in der Bürgerschaft sorgt. Man sollte aber auch bedenken, dass es Bürger gibt, die gemachte Aussagen anhand von Fakten hinterfragen.

    Zu den Fakten, die der Doppelhaushalt 2024-2025 bereithält,
    hätte ich mir einige Erklärungen zur Problemlösung gewünscht.

    Was genau meint die AL/Die Grünen mit
    keine Steuererhöhung-? Ist damit gemeint, dass in der Laufzeit des Haushalts 2024-2025 keine Steuererhöhung geben wird? Dann wäre frühestens 2025 mit einer Steuererhöhung zu rechen. Ist damit gemeint, dass man den Hebesatz für die Grundsteuer B deshalb nicht anheben muss, weil die durch die Grundsteuerreform die Steuer-Einnahmen im Jahr 2025 auch ohne Hebesatzerhöhung derart steigen werden und damit eine Hebesatzanhebung nicht erforderlich ist? Stichwort „aufkommensneutral“

    Eine Erklärung dazu, wie man das Defizit ausgleichen möchte.
    Ein Ausgleich ist mittels der noch vorhandenen Rücklagen möglich. Dazu muss man erwähnen, dass nach einem Ausgleich des Defizits keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind. Braucht man für 2025 ein derartiges Polster nicht mehr? Siehe Haushaltsplan Seite 25. Erwähnen muss man auch, ob es in der verbleibenden Amtszeit des aktuellen Magistrats weiterhin geplant ist, den Aufbau der Schulden zu forcieren? Gibt es eventuell auch Gedanken dahingehend, wie man in Hinblick auf die folgende Generation diesen gigantischen Schuldenberg abbauen will? 2019 waren es 20.917.030,87 € Schulden. In der Amtszeit des jetzigen Magistrats soll dieser laut Plan im Jahr 2025 50.579.774,60 betragen. Siehe Haushaltsplan, Seite 132.

    Wird es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer
    in den folgenden drei Quartalen 2024 besser aussehen als im ersten Quartalsbericht? Dort waren es 1.369.725,00 Euro weniger als geplant. Siehe Quartalsbericht 1. Quartal 2024.

    Zur aufkommensneutralen Durchführung der Grundsteuerreform
    hätte ich gerne eine Aussage. Ich konnte noch nirgendwo lesen, dass in Rödermark im Jahr 2025 die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird. Hofft man darauf, dass sich die Einnahmen auch ohne Anheben des Hebesatzes derart erhöhen wird und man in 2025 die frohe Botschaft verkünden kann: „Der Hebesatz muss auch in 2025 nicht angehoben zu werden.“

    Sämtliche sozialen Standards?

    Nichts für ungut, ihr Grünen. Sicherlich wird die Nachricht bei einem Teil der Bürger, die Eure Meldung lesen werden, Jubelstürme auslösen.
    Über eine schlüssige Erklärung auf eurer Webseite, die von mir genanntes in ein anderes Licht stellt, würde ich sicherlich nicht traurig sein. Erwartungen habe ich aber keine.

    Siehe auch
    » Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
    » Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
    » Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.