Stavo 04.02.2020. Grundsteuer B steigt.

Die Plünderung der Bürger auf neuem Niveau.
Die Plünderung der Bürger auf neuem Niveau.

Heute bei der Stavo.
Die Grundsteuer wird wohl von 540% auf 715% angehoben. Die geplante Steigerung von 175 Prozentpunkte entspricht einer Mehreinnahme von ca. 1,8 Mio.

Der Indoorspielplatz (Oasa) für Erwachsene verteuert sich. Ob das auch Auswirkung auf die Gastronomie/Hotellerie in Rödermark hat? Eine Vergnügungssteuer wird 240.000,00€ in die Gemeindekasse spülen.

Rödermark ist als „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte“ eine beispielhafte Kommune in der Rhein-Main-Region. Quelle: IC-Rödermark

Klar. Für Normalverdiener und Rentner wird Rödermark langsam aber sicher zu teuer.

Wenn man den Bürgern das letzte Hemd auszieht, im selben Jahr eine großartige Feier plant, wahrscheinlich auf Kosten der gebeutelten Bürger, nenne ich das: mit den großen Hunden pissen gehen wollen, aber das Bein nicht heben können!

Wichtiger Hinweis.
Sollten Sie auf die Idee kommen, gegen die Grundsteuererhöhung vorzugehen, müssen Sie stark sein. Bei der letzten Erhöhung um 90 Prozentpunkte wurden von einigen Stadtverordneten diejenigen ausgelacht, die Einspruch gegen die Erhöhung der Grundsteuer B eingelegt haben.
Siehe: Rödermark. Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.

Unterlagen zur Stavo
Aktenmappen
» 21.01.2020 FISK. Fällt aus.
» 22.01.2020 BUSE
» 23.01.2020 HFuW
» 23.01.2020 Stavo

» 05.02.2020 Haushaltseinbringung. Rede Erste Stadträtin.
» 05.02.2020 Doppelhaushalt 2020-2021
» 05.02.2020 Mitteilungen des Magistrats
» 05.02.2020 Antwort Digitale Dorflinde
» 05.02.2020 Überplanmäßige Ausgaben
» 05.02.2020 Zahlenspiegel. Einwohner/Geburten/Eheschließungen …

Nachtrag
» 12.02.2020 Kämmerin bedauert: Bürger müssen bluten
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Grundsteuerreform. Höhere Steuern auf baureife Grundstücke

Höhere Grundsteuer auf baureife Grundstücke.
Höhere Grundsteuer auf baureife Grundstücke.

Höhere Steuern auf baureife Grundstücke
Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Die sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/13456) vor. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

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26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt

Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €

Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
 
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
 
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
 
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
 
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
 
Ein erste Versuche zur Einführung einer Grundsteuerbremse gab es in 2015 von FWR und FDP. Der Grund seinerzeit war nicht die Grundsteuerreform.

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Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

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15.10.2019. Anträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung.

Anträge zur Stavo am 15.10.2019
Anträge zur Stavo am 15.10.2019

Was für eine Freude. ALLE SITZUNGEN FINDEN IN DER HALLE URBERACH STATT

Die Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde stehen fest.

Was man den Tagesordnungspunkten nicht entnehmen kann, sind ausstehende Fragen zu den Schrankenschließzeiten. Die Antworten der Stadt liegen seit der letzten Stadtverordnetenversammlung zwar vor, aber aus Zeitgründen wurden Rückfragen auf die nun kommenden Sitzungsrunde verschoben. Wird bestimmt spannend werden.

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