HiB. Heute im Bundestag. Grundsteuerreform.

Tax. Grundsteuer
Tax. Grundsteuer

Gefunden auf der Webseite der FDP Rödermark.

Anhörung zur Grundsteuerreform Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Reform der Grundsteuer ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 11. September, ab 15 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085). Danach soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

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Wunderbare Fragen zur Grundsteuerreform.

Steuerlast
Steuerlast

FDP fordert Grundsteuerbremse.

[..]n der einschlägigen wissenschaftlichen Diskussion wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen, und sich damit die im Gesetz vorgesehene „Aufkom-mensneutralität“ der Grundsteuerreform auf dieses höhere Niveau bezieht (vgl. Scheffler/Hey, ifst-Schrift 530 (2019), S. 52 bis 54). Das Ziel der Aufkommensneutralität wäre damit nur formal erreicht, materiell würde die Grundsteuerreform jedoch zu einer Erhöhung des Steueraufkommens führen. Aus Sicht der Fragesteller sollte dieser Aspekt in der laufenden Diskussion stärker thematisiert werden, damit bei den Bürgerinnen und Bürgern keine falschen Erwartungshaltungen geweckt werden. Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat aus diesem Grund die Initiative der „Grundsteuer-Bremse“ angestoßen, durch die sich Gemeinden bundesweit dazu verpflichten, die Reform der Grundsteuer nicht für Steuererhöhungen zweckzuentfremden (vgl. „Der Grundsteuer-Horror der Steuerberater“, in: FAZ vom 12. März 2019, S. 16 Quelle[..]

Die Fragen.
1. Warum spricht sich die Bundesregierung für eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer aus?

2. Wird das Ziel der Bundesregierung, ab 2022 eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu etablieren, auf den Bund, das jeweilige Bundesland oder die einzelne Gemeinde bezogen?

3. Weshalb soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutralität der Grundsteuer ab dem Stichtag 1. Januar 2022 bestehen, und nicht früher oder später?

4. Wie lange soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutrali-tät der Grundsteuer für die Zeit nach 2022 fortbestehen, wenn die Gemeinden dem Wunsch der Bundesregierung nachkommen und ihr Hebesatzrecht auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell) zur Aufkommens-neutralität nutzen?

5. Wie wird sich auf Basis der Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die nächsten fünf Jahre ent-wickeln (bitte tabellarisch darstellen, nach Grundsteuer A und B aufschlüs-seln und – sofern möglich – nach Bundesland sortieren)

6. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Neuregelung des Grundsteuerrechts bei einzelnen Grundstücken zu Verschiebungen der steu-erlichen Belastung kommen, und wenn ja, wie ist dies aus Sicht der Bundes-regierung mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, in dem man sich gegen Steu-ererhöhungen ausgesprochen hat?

7. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, wenn die Hebesätze in zahl-reichen Kommunen kurz vor dem Stichtag 1. Januar 2022 deutlich angeho-ben werden und damit die Bemühungen untergraben werden, Aufkommens-neutralität bei der Reform der Grundsteuer zu etablieren?

8. Welche Konsequenzen treten nach Einschätzung der Bundesregierung ein, wenn Kommunen, die überschuldet sind und deswegen ihre Hebesätze nicht senken dürfen, die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten kön-nen? Soll dafür dann eine andere Kommune die Hebesätze stärker senken, damit Aufkommensneutralität gewährleistet wird?

Zu all diesen Fragen gibt es hier die Antwort.

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Eine wunderbare Nachricht. Languste ist nicht in Verzug.

Languste nicht im Verzug.
Languste nicht im Verzug.

„LANGUSTE“ bundesweiten Liegenschafts-und Grundstücksdatenbank zur vollautomatisierten Wertfeststellung

Bei der Diskussion über die geplante CO2-Steuer und die Vermögenssteuer darf man die Grundsteuer nicht außer Acht lassen.
Ich meine jetzt nicht die turnusmäßigen Erhöhungen, die uns die Kommunen immer wieder gerne aufs Auge drücken, sondern die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode einzuführen. Dazu ist es erforderlich, alle Grundstücke in der BRD neu zu erfassen und zu bewerten. Wie viele Grundstücke sind das? Hier eine Übersicht.

Man kann heute nicht mit Gewissheit sagen, wie hoch die zusätzliche Belastung oder auch die Entlastung der Bürger nach der Neuberechnung sein wird. Was man aber der eigenen Kommune abverlangen kann, ist eine klare Aussage, die da lauten könnte: „Erhöhen sich durch die neue Berechnungsmethode die Einnahmen der Grundsteuer B, wird man über die Senkung des Hebesatzes dafür sorgen, dass sich die Einnahmen NICHT erhöhen werden. Bei Einnahmeminderung kann der Hebesatz angehoben werden.
Weder Bürgermeister noch Kämmerer können damit argumentieren: „Wir können nichts dafür. Kommt von oben“. Solche Argumente wären natürlich totaler Blödsinn. Die Kommunen steuern die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer HEUTE und KÜNFTIG über den Hebesatz.

Gut, man kann sagen: „Erst in ?2022 (2025)? greifen evtl. die neuen Berechnungsmethoden.“ Wenn man aber als Beispiel die Reaktionszeit auf verschiedene andere Anfragen an den hauptamtlichen Rödermärker Magistrat heranzieht, dürften 3 oder 6 Jahre Vorbereitung für die Komplexität der Sache angemessen sein.

Heute die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen
[..]Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Man ist laut Bundesregierung nicht im Verzug, weil man von Anfang an mit Verzug gerechnet hat.

Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststel-lungszeitraums 2022 gerechnet werden.[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstüt-zung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Adminis- trierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen sind dem Transparenzverteiler der FDP Rödermark unter „Heute im Bundestag (HiB)“ entnommen.

Siehe auch
» In 2015 FDP und FWR Grundsteuerbremse dringend nötig
» Zusammenfassung Grundsteuer B

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Grundsteuer B. Alles wieder auf Null gestellt?

Grundsteuer B
Grundsteuer B

Gestern habe ich einen Artikel zur Grundsteuer B veröffentlicht. Hier der Artikel.
Am selben Tag wurde mir von einem Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass eine Einigung erzielt worden ist und nur noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig wäre. Entwarnung für die Kommunen. Die Grundsteuer läuft weiter, weil wohl eine Übergangszeit bis 2025 vorgesehen ist.

Nun kann man lesen » Mehrere Länder wollen eigene Grundsteuer. « Alles wieder auf Null?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.