Wie man in der Ausgabe der Dreieich Zeitung vom 29.06.2019 lesen kann, kann die Stadt Dreieich die steigenden Kosten für die Kinderbetreuung nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren. Die Folge könnte eine Grundsteuererhöhung auf 750 Punkte ab 2022 bedeuten.
[..]Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.). Daraus folgt: Wird bis 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, der auch innerhalb der Bundesregierung noch beraten wird[..] Quelle: Antwort der Bundesregierung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Horrorzahlen zur Grundsteuer B
Heute auf Seite 2 der Bild.
Grundsteuer bis zu 4794 Prozent rauf.
Das muss nicht bedeuten, dass wir in Rödermark die in der Bild erwähnte Steigerung von 31,00 € auf 1538,00 € zu erwarten haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Rödermark einen Steuerzahler gibt, der für 768 qm Wohnfläche 31,00 € Grundsteuer zahlt.
Es gibt auch ein Beispiel für weniger Grundsteuer B. Neu 186,00 €. Bisher 243,00 €.
Man hat als Kommune den Schlüssel zur Höhe der Grundsteuer in der Hand. Zauberwort Hebesatz. Der liegt in Rödermark zurzeit bei 540%-Punkte.
Warten wir einmal ab, wie es in Rödermark sein wird. Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung festgehalten und von den Stadtverordneten beschlossen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
An mich gestellte Fragen: Wird jetzt die Grundsteuer erhöht? Wird, im Gegensatz zu den gemachten Versprechungen, die Qualität in den KiTas sinken? Wird in anderen Städten nach gleicher Tarifeingruppierung gezahlt? Musste die Stadt Rödermark die Erzieher höher eingruppieren? Kann man nicht am Personal sparen? Brauchen wir neue Gebäude?
Vorweg. Ich bemühe mich um eine Antwort. Der bessere Weg wäre aber, wenn Sie den Stadtverordneten Ihres Vertrauens fragen. Sie kennen keinen? Dann suchen sie mal im Internet. Sie werden dort bestimmt den Stadtverordneten Ihres Vertrauens finden.
Nicht meine Antwort. – Grundsteuer wird erhöht. Und schuld daran sind die Kosten für Kinder/Jugendliche und Senioren – So kann man ab und zu hören.
Aus dem Haushalt 2019. Zu Höhergruppierung. Wie handeln andere Städte? Bestand die Notwendigkeit einer Höhergruppierung?
Höhergruppierungen: – Es werden 420.000 € für die Eingruppierung der Erzieher/innen von S8a nach S8b bereitgestellt. [..] Haushalt der Stadt Rödermark. Seite 29
Nach mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht haben die Erzieher dann die versprochene Höhergruppierung erhalten. Ob es sich bei den 420.000,00 € um laufende Zahlungen PLUS Nachzahlungen handelt, ist mir nicht bekannt.
Man könnte daraus ableiten, dass man schon in 2015 (ab da sollte die Höhergruppierung greifen) mit extremer Steigerung der Gehaltskosten im KiTa-Bereich rechnen musste.
Eingruppierung. Es gibt Städte, die den Tarif bezahlen, den jetzt auch Rödermark nach mehreren Gerichtsverhandlungen zahlt. Obwohl die Personalabteilung (Herr Bihn) klarstellt – Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert -. Kostensteigerung bei Höhergruppierung in 2016 geschätzte 300.000,00€ Quelle: Antrag der Personalabteilung. Juni 2016
Rodgau zahlt weiterhin S6 neu (S8a). Die Stadt Rodgau hat im Stellenplan 1,5 Stellen mit S8b und 180,5 S8a
[..]Weitere Veränderungen ergeben sich unter anderem aus einer pauschalen Reduzierung im Kita-Bereich von 400.000 €. Nicht alle Stellen werden ganzjährig besetzt sein, da zu Beginn des Kindergartenjahres Plätze für Kinder freizuhalten sind, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden.
Eine weitere Reduzierung der Personalkosten wird durch eine Änderung der Verfügungszeit in der Kinderbetreuung erreicht werden. Die Reduzierung der Verfügungszeit von 20% auf 15% führt zu einem geringeren Personalaufwand von rund 390.000 € und eine Umstellung bei der Berechnung der Verfügungszeit führt zu einer weiteren Einsparung in Höhe von 120.000 €. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 29
[..] Die Anzahl der Planstellen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhöht sich gegenüber dem Stellenplan 2018 um 9,0 auf 148,0 Planstellen. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 52, 57
Wenn sich Einsparungen daraus ergeben, dass Stellen oftmals nicht zeitnah nachbesetzt werden können, sind das keine wirklichen Einsparungen. Das sind Ausgaben, die dann sofort anfallen, wenn ein Mitarbeiter gefunden wurde. Man kann also täglich mit den Kosten rechnen.
Benötigt werden im Laufe des Jahres für den Fachbereich 4 (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) 17,5 neue Mitarbeiter. Durch Reduzierungen wird man den Stellenplan nur um 9 neue Mitarbeiter anheben. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 57, 58 und 61
S8a S8b im Stellenplan.
Aufmerksamen Lesern bzw. Bürgern, die sich mit dem Dilemma Höhergruppierung beschäftigt haben, werden feststellen, dass im aktuellen Stellenplan KEIN Mitarbeiter mehr nach S8a (alte S6) bezahlt wird. FDP Stadtverordnete hatten dazu eine Frage gestellt. Hier die Fragen und die Antwort. Frage: Vor wenigen Wochen berichtete Bürgermeister Kern von dem ausgehandelten Kompromiss im Streit um die Höhergruppierung der Erzieherinnen. Sinngemäß – so hat es die FDP-Fraktion verstanden – sollen alle Erzieher, die Anfang 2015 schon da waren (rund 70) jetzt in die Tarifgruppe S8b aufsteigen, die seitdem Eingestellten sollen nach 5 Dienstjahren ebenfalls höher gruppiert werden. Folgerichtig sollen diese auch 2019 weiter nach S8a bezahlt werden. Neueinstellungen sollen vorerst nach S8a erfolgen. Auf Seite 57 werden 13,5 neue Planstellen nach S8a als benötigt beschrieben. Auf Seite 58 steht dann, dass alle Planstellen von S8a auf S8b angehoben werden sollen und im Stellenplan sind ausschließlich Stellen nach S8b ausgewiesen. Dies widerspricht der Mitteilung des Bürgermeisters vom Dezember. Sollten wir hier etwas falsch verstanden haben, bitten wir um Aufklärung. Antwort: Da unterjährig nicht absehbar und planbar ist, wie viele Planstellen tatsächlich mit Eg S8b besetzt werden müssen (eine abschließende Regelung liegt auch noch nicht vor), ist es zur flexibleren Bewirtschaftung erforderlich die Voraussetzung zu schaffen, tatsächlich nach Eg S8b eingruppieren zu können. Das bedeutet nicht, dass tatsächlich auch alle Planstellen entsprechend genutzt bzw. besetzt werden. Quelle: FDP-Roedermark
Ausbau/Neubau KiTas.
Dürfte ja wohl keine Überraschung sein. Wenn man Wohnungen baut, kann man nicht ausschließen, dass Familien mit Kindern nach Rödermark kommen. Dann braucht man evtl. auch zusätzlichen Platz für Kindergärten und auch zusätzliches Personal. Wenn man neue Kindergärten baut, sollte man die so bauen, dass die
1) länger als 30 Jahre halten und
2) wenn die dann in ?? Jahren nicht mehr gebraucht werden, in Wohnungen umwandeln kann.
Grundsteuer.
Ich spiele mal „Krake Orakel“. Die Grundsteuer wird spätestens mit dem Haushaltsplan 2020 erhöht.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Im Zuge der wachsenden Verärgerung über die Erhöhung der Grundsteuer hat der Rumpenheimer Wolfgang Lotter eine Online-Petition ins Leben gerufen. Siehe OP-Online
Es ist gut, wenn die Bevölkerung gegen eine vermeintlich ungerechte Behandlung/Belastung aufbegehrt. In Rödermark gehört dazu eine ganze Portion Mut, sich gegen eine Entscheidung der regierenden Fraktionen und des hauptamtlichen Magistrats zu wehren. Regelmäßige Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden noch mit Grauen an die Ungehörigkeit – Bürger auslachen – erinnern. Es ging, genau wie in Offenbach, um einen Grundsteuer B Erhöhung.
Siehe: Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.
Zu der Petition. Ich glaube nicht, dass diese Petition eine Änderung der Pläne herbeiführen wird. (Quorum 1.300 ist weit überschritten.)
Offenbach hat wohl zu viel Geld ausgegeben. Wo? Kann ich natürlich nicht sagen. Man braucht aber des Bürgers Geld, um den Haushalt zu sanieren.
Ich wohne in Rödermark. Stehen wir bald vor einem ähnlichen Problem? Warten wir ab, bis die Wahl vorbei ist und der nächste Haushalt kommt (oder Nachtragshaushalt). Dann werden wir hören, – wer und vor allem warum an was – die Schuld zugewiesen bekommt. Erkenntnisse, die man auch schon heute haben sollte.
Sehen/Hören Sie sich genau die Aussagen der Bürgermeisterkandidaten an. Was wird für die Zukunft geplant? Will man Geld sparen oder weiterhin auf neue Projekte setzen, die den Bürgern zunächst gefallen? Auch dann noch, wenn sich herausstellt, dass hinter dem Finanzierungsplan eine unausgesprochene Grundsteuer B Erhöhung steht?
Rödermark wird in diesem Jahr wahrscheinlich den Schutzschirm I verlassen. Der NEU in Anspruch genommene Schutzschirm II (Hessenkasse) wird uns nun weitere knapp 21 Jahre mit 700.000,00 € Kosten p. Jahr begleiten. Wenn man davon spricht, man hat nach dem Verlassen des Rettungsschirms I wieder neue Spielräume, fragen Sie danach, wie die Spielräume aussehen. Mit der Hessenkasse wurden auch neue Regeln aufgestellt.
Hessenkasse und das neue Haushaltsrecht. Vorbei ist es mit dem hemmungslosen Ausgleich von Verbindlichkeiten über Kassenkredite.
Vor allem aber wird die Aufnahme neuer Liquiditätskredite (dieser Begriff wird in Hessen nun anstelle von „Kassenkredite“ verwendet) genehmigungspflichtig, ebenso die Liquiditätsplanung der Gemeinde, die der Kommunalaufsicht vorzulegen ist (§§ 97a und 105) Quelle: kommunalwiki.boell.de
Kassenkredite / Liquiditätskredite. Im privaten Haushalt auch bekannt als Überziehungskredit. Rödermark hat über die Kassenkredite/ Überziehungskredit einen Schuldenberg von ca. 31 Mio. aufgebaut. Hier hilft jetzt die Hessenkasse (alias Schutzschirm II) mit knapp 28 Mio. 50% davon zahlen wir in Rödermark über Raten in 21 Jahren ab.
Kommunen, die nicht unter den Rettungsschirm II geschlüpft sind, müssen nicht zahlen. Die werden belohnt. 70 Kommunen (von über 100) in Hessen haben schon den Bewilligungsbescheid erhalten. Rödermark gehört NICHT dazu.
Die HESSENKASSE des Landes kümmert sich nicht nur um die Entschuldung unserer Kommunen, sondern bewusst auch um die Stärkung derer, die sich mit Blick auf ihren Haushalt manche Investition verkniffen haben. Quelle: finanzen.hessen.de
Babbeln kann man wunderbar über zukünftige Projekte. Aber glauben Sie keinem, der etwas in den Raum stellt, weil es gefallen könnte und nicht ein Wort darüber verliert, woher das Geld kommen wird. Fragen Sie nach, wie man überhaupt neue Projekte angehen kann, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, für unbedingt notwendigen Instandhaltungskosten die Mittel bereitzustellen. Klar, wenn man es machen wollte, müsste man ( Stand der Dinge heute), die Grundsteuer B gewaltig erhöhen. Macht sich aber im Wahlkampf nicht so gut. Besser sind da neue Projekte. Und denken Sie an den Spruch, der gerne nach der Wahl unausgesprochen in den Köpfen des/der Gewählten herumgeistern könnte: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Was man bisher zu neuen Projekten lesen kann, ist:
Gefahrenabwehrzentrum.
Zentral gelegenes Jugendhaus.
Rödermark kann mehr.
Wir brauchen nur den/die richtige(en) auf dem Bürgermeistersessel.
Denken Sie daran. Frischer Wind tut gut.
Petition hat genug Unterstützer
Stefan Wolf aus Offenbach ist überzeugt davon, dass die Bürger die Misswirtschaft der Politik ausbaden müssen: „Die Grundsteuererhöhung ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Misswirtschaft. Quelle OP-Online.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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