26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt

Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €

Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
 
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
 
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
 
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
 
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
 
Ein erste Versuche zur Einführung einer Grundsteuerbremse gab es in 2015 von FWR und FDP. Der Grund seinerzeit war nicht die Grundsteuerreform.

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Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

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15.10.2019. Anträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung.

Anträge zur Stavo am 15.10.2019
Anträge zur Stavo am 15.10.2019

Was für eine Freude. ALLE SITZUNGEN FINDEN IN DER HALLE URBERACH STATT

Die Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde stehen fest.

Was man den Tagesordnungspunkten nicht entnehmen kann, sind ausstehende Fragen zu den Schrankenschließzeiten. Die Antworten der Stadt liegen seit der letzten Stadtverordnetenversammlung zwar vor, aber aus Zeitgründen wurden Rückfragen auf die nun kommenden Sitzungsrunde verschoben. Wird bestimmt spannend werden.

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HiB. Heute im Bundestag. Grundsteuerreform.

Tax. Grundsteuer
Tax. Grundsteuer

Gefunden auf der Webseite der FDP Rödermark.

Anhörung zur Grundsteuerreform Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Reform der Grundsteuer ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 11. September, ab 15 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085). Danach soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

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Wunderbare Fragen zur Grundsteuerreform.

Steuerlast
Steuerlast

FDP fordert Grundsteuerbremse.

[..]n der einschlägigen wissenschaftlichen Diskussion wird bereits jetzt davon ausgegangen, dass die Gemeinden vor der ersten Hauptfeststellung im Jahr 2022 den Hebesatz erhöhen, und sich damit die im Gesetz vorgesehene „Aufkom-mensneutralität“ der Grundsteuerreform auf dieses höhere Niveau bezieht (vgl. Scheffler/Hey, ifst-Schrift 530 (2019), S. 52 bis 54). Das Ziel der Aufkommensneutralität wäre damit nur formal erreicht, materiell würde die Grundsteuerreform jedoch zu einer Erhöhung des Steueraufkommens führen. Aus Sicht der Fragesteller sollte dieser Aspekt in der laufenden Diskussion stärker thematisiert werden, damit bei den Bürgerinnen und Bürgern keine falschen Erwartungshaltungen geweckt werden. Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat aus diesem Grund die Initiative der „Grundsteuer-Bremse“ angestoßen, durch die sich Gemeinden bundesweit dazu verpflichten, die Reform der Grundsteuer nicht für Steuererhöhungen zweckzuentfremden (vgl. „Der Grundsteuer-Horror der Steuerberater“, in: FAZ vom 12. März 2019, S. 16 Quelle[..]

Die Fragen.
1. Warum spricht sich die Bundesregierung für eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer aus?

2. Wird das Ziel der Bundesregierung, ab 2022 eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu etablieren, auf den Bund, das jeweilige Bundesland oder die einzelne Gemeinde bezogen?

3. Weshalb soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutralität der Grundsteuer ab dem Stichtag 1. Januar 2022 bestehen, und nicht früher oder später?

4. Wie lange soll nach Ansicht der Bundesregierung die Aufkommensneutrali-tät der Grundsteuer für die Zeit nach 2022 fortbestehen, wenn die Gemeinden dem Wunsch der Bundesregierung nachkommen und ihr Hebesatzrecht auf Basis des Grundsteuer-Reformgesetzes (Scholz-Modell) zur Aufkommens-neutralität nutzen?

5. Wie wird sich auf Basis der Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung das Steueraufkommen aus der Grundsteuer für die nächsten fünf Jahre ent-wickeln (bitte tabellarisch darstellen, nach Grundsteuer A und B aufschlüs-seln und – sofern möglich – nach Bundesland sortieren)

6. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Neuregelung des Grundsteuerrechts bei einzelnen Grundstücken zu Verschiebungen der steu-erlichen Belastung kommen, und wenn ja, wie ist dies aus Sicht der Bundes-regierung mit dem Koalitionsvertrag vereinbar, in dem man sich gegen Steu-ererhöhungen ausgesprochen hat?

7. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, wenn die Hebesätze in zahl-reichen Kommunen kurz vor dem Stichtag 1. Januar 2022 deutlich angeho-ben werden und damit die Bemühungen untergraben werden, Aufkommens-neutralität bei der Reform der Grundsteuer zu etablieren?

8. Welche Konsequenzen treten nach Einschätzung der Bundesregierung ein, wenn Kommunen, die überschuldet sind und deswegen ihre Hebesätze nicht senken dürfen, die Reform gar nicht aufkommensneutral ausgestalten kön-nen? Soll dafür dann eine andere Kommune die Hebesätze stärker senken, damit Aufkommensneutralität gewährleistet wird?

Zu all diesen Fragen gibt es hier die Antwort.

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.