Meine Betrachtungsweise, die jeder mit nachprüfbaren Zahlen korrigieren kann. Mit dem – korrigieren – spreche ich besonders den Kreis der mitlesenden Stadtverordneten an. Einfach einen Kommentar absetzen.
Wir müssen in Rödermark damit rechnen, dass in naher Zukunft ganz gewaltig an der Steuer- und Gebührenschraube gedreht wird. Was macht ein Bürger, der die kommenden Belastungen in etwa kennt und dem der Haushaltsplan der Stadt Rödermark vorliegt. Er wird für sich eine Planung anstellen, wie viel Geld ihm in Zukunft fehlen wird. Die Berechnung kann er mit den bekannten/vermuteten Zahlen durchführen. Im weiteren Verlauf dieses Artikels stelle ich Ihnen meine Berechnung vor und damit werden auch Sie über einen Teil der bevorstehenden Belastungen informiert. Auch darüber, wie sich die neue Belastung auf die Grundsteuer B auswirken könnte. Es kann sein, dass sich die Finanzierung anders als nachfolgend aufgeführt realisieren lässt und damit die jährliche Belastung etwas vermindert wird.
Investitionen könnten über Grundstücksverkäufe, die wir aber kaum noch haben, bezahlt werden. Damit könnten die jährlichen Belastungen etwas niedriger ausfallen.
Fakt ist: „Die Ausgaben müssen von den Bürgern gezahlt werden. OHNE WENN UND ABER.„
Es werden nur Posten aufgeführt, die NEU hinzukommen werden/können. Die im Haushaltsplan aufgeführten Einnahmen über die Grundsteuer B liegen von 2018 bis 2021 gleichbleibend bei 5.450.000,00 €. Gleichbedeutend mit ca. 100.000,00 € pro 10-Prozentpunkte Grundsteuer B. Die Einnahmen über die Grundsteuer B werden sich erhöhen, wenn die zurzeit im Bau befindlichen (geplanten) Häuser/Wohnungen in der Odenwaldstraße, Rennwiesen, Kapellenstraße, Festplatz bezogen sind. Allerdings steigen dann die Kosten für die Kinderbetreuung ganz gewaltig an. Siehe Odenwaldstraße
Ob die Stadt einen ausgeglichenen Haushalt hat, können Sie mit einem Blick dem ordentlichen Haushalt (Seite 37) der Stadt Rödermark entnehmen. Hier werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Ergibt der Saldo einen Betrag, der gleich/größer NULL ist, haben wir einen ausgeglichenen Haushalt. Ein ausgeglichener Haushalt besagt NICHT, dass Rödermark keine Schulden mehr hat. Laut Schuldenrechner der FDP Rödermark belaufen sich die Schulden auf mehr als 61.075.000,00 €. Stand 13.11.2017 12:00h
Wird eine Straße „grundhaft saniert“, müssen die entstehenden Kosten auch im ordentlichen Haushalt aufgeführt werden. Da es sich bei Straßen um eine Investition handelt, könnte man den notwendigen Eigenanteil der Stadt (Beschreibung weiter unten) über Kredit finanzieren oder den kompletten Betrag in den ordentlichen Haushalt einstellen. Der Unterschied, der sich ergibt, wäre:
Bei kompletter Abbildung im ordentlichen Haushalt müssen pro Jahr 300.000,00 Euro (Gemeindeanteil für Straßensanierung) erwirtschaftet werden. Z.B. Gewerbesteuer/Grundsteuer? Oder die in Rödermark beliebteste Methode – die gute Fee -.
Bei Kreditaufnahme fallen die laufenden Zinsen und Tilgungen ins Gewicht. Dann dürften sich die jährlich neu zu generierenden Einnahmen bei etwa 20.000,00 Euro pro Jahr liegen. Zinsen kann man natürlich für die langen Laufzeiten nicht voraussagen. Der Betrag kann sich erhöhen, aber auch vermindern.
Zu beachten ist bei der Kreditaufnahme für Investitionen, dass der Stadt Rödermark dort auch eine Höchstgrenze vorgegeben wurde. Mehr als 0,7 Mio. darf die jährliche Neuverschuldung (Seite 100) nicht betragen. Diese Höchstgrenze dürfte ohne die zusätzlichen Ausgaben schon jetzt erreicht werden.
Sollten die folgenden Belastungen über die Grundsteuer B eingetrieben werden, könnte dies aus heutiger Sicht in 2019 wie folgt aussehen:
Geplanter Überschuss 2019: |
933.000,00 € (einschl. außerordentliches Ergebnis) |
Abzüglich: Hessenkasse (Rödermark) |
690.000.00 € |
Abzüglich: Hessenkasse (Kreis) |
358.000,00 € |
Abzüglich: Stadtumbau im Schnitt p. Jahr 10 Jahre |
330.000,00 € |
Abzüglich: ÖVNP (ganz grobe Schätzung) |
160.000,00 € |
Abzüglich: gestiegene Kreisumlage |
377.000,00 €
Kreisumlage niedriger als ursprünglich geplant. |
|
Überschuss 933.000,00 € – 1.915.000,00 € ergibt ein negatives Ergebnis von 982.000,00 Euro und entspricht einer Erhöhung der Grundsteuer um ca. 100 Punkte.
In 2020 kommen der Gemeindeanteil Straßenbeiträge hinzu. Von den jährlich 1.000.000,00 Euro, die verplant werden, zahlen 500.000,00 700.000,00 Euro die Bürger über den Straßenbeitrag. Die verbleibenden 500.000,00 300.000,00 Euro muss die Stadt im Rahmen des Gemeindeanteils beisteuern. Gemeindeanteil wurde von ursprünglich 30% auf 50% angehoben.
Geplanter Überschuss 2020: |
867.000,00 € (einschl. außerordentliches Ergebnis) |
Abzüglich: Hessenkasse (Rödermark) |
690.000.00 € |
Abzüglich: Hessenkasse (Kreis) |
358.000,00 € |
Abzüglich: gestiegene Kreisumlage |
377.000,00 €
Kreisumlage niedriger als ursprünglich geplant. |
Abzüglich: Stadtumbau im Schnitt p. Jahr 10 Jahre |
330.000,00 € |
Abzüglich: ÖPNV (ganz grobe Schätzung) |
160.000,00 € |
Abzüglich: Gemeindeanteil Straßenbeitrag |
500.000,00 € |
|
Überschuss 867.000,00 € – 2.415.000,00 € ergibt ein negatives Ergebnis (wenn die Grundsteuer 2019 nicht erhöht wurde) vom 1.548.000,00 €. Weitere Grundsteuererhöhung nicht erforderlich, wenn in 2019 um mindestens 160 Prozentpunkte erhöht wurde.
Die Rechnung ist nicht mehr als eine Schätzung mit stark veränderbaren Parametern. Die Rechnung wird der Wirklichkeit dann nicht mehr gerecht, wenn sich die Zinsen für die laufenden Kredite (Darlehn) um nur 1% erhöhen. Laufende/evtl. anstehende Prozesse (Erzieher, Babenhäuser Straße), die auch zuungunsten der Stadt ausgehen könnten, würden die Ausgabenseite weiter extrem belasten. Auch die Miete (70.240,00 €) für die angemietete KiTa, die Gehaltskosten für das zusätzlich benötigte KiTa-Personal, zusätzliche Kosten für einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der Straßenbeiträge sind nicht berücksichtigt.
Was die Stadt retten könnte, wäre die gute Fee. Ohne die gute Fee und ohne vollzogene und gewaltige Steigerung der Grundsteuer B hätte der Kämmerer wohl kaum einen ausgeglichenen Haushalt erreicht.
Wer ist dafür verantwortlich? Auch hier ohne WENN und ABER. Wie in jeder Firma natürlich die Führungsspitze. Und das ist in Rödermark Roland Kern, Jörg Rotter und die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen.
Nur noch so nebenbei. Mit den 1.000.000,00 € p. Jahr für „grundhafte Sanierung“ wird der Sanierungsstau NICHT abgebaut. Der Sanierungsstau wächst nur langsamer. 🙁 Siehe hierzu: Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
Es werden noch Wetten angenommen.
» Wird Bürgermeister seine angedeutete Grundsteuersenkung zu Kompensation des Straßenbeitrags senken?
» Die Grundsteuer B wird nicht gesenkt, sondern angehoben!
» Die Grundsteuer wird stärker angehoben als notwendig, damit man die dann 2020 senken kann.
Siehe auch
» Geburtstagsfeier vom Bürgermeister auf Kosten der Gemeindekasse?
» Miete Kita. 70.240 Euro. Odenwaldstraße
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.