Eine wunderbare Nachricht. Languste ist nicht in Verzug.

Languste nicht im Verzug.
Languste nicht im Verzug.

„LANGUSTE“ bundesweiten Liegenschafts-und Grundstücksdatenbank zur vollautomatisierten Wertfeststellung

Bei der Diskussion über die geplante CO2-Steuer und die Vermögenssteuer darf man die Grundsteuer nicht außer Acht lassen.
Ich meine jetzt nicht die turnusmäßigen Erhöhungen, die uns die Kommunen immer wieder gerne aufs Auge drücken, sondern die Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Berechnungsmethode einzuführen. Dazu ist es erforderlich, alle Grundstücke in der BRD neu zu erfassen und zu bewerten. Wie viele Grundstücke sind das? Hier eine Übersicht.

Man kann heute nicht mit Gewissheit sagen, wie hoch die zusätzliche Belastung oder auch die Entlastung der Bürger nach der Neuberechnung sein wird. Was man aber der eigenen Kommune abverlangen kann, ist eine klare Aussage, die da lauten könnte: „Erhöhen sich durch die neue Berechnungsmethode die Einnahmen der Grundsteuer B, wird man über die Senkung des Hebesatzes dafür sorgen, dass sich die Einnahmen NICHT erhöhen werden. Bei Einnahmeminderung kann der Hebesatz angehoben werden.
Weder Bürgermeister noch Kämmerer können damit argumentieren: „Wir können nichts dafür. Kommt von oben“. Solche Argumente wären natürlich totaler Blödsinn. Die Kommunen steuern die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer HEUTE und KÜNFTIG über den Hebesatz.

Gut, man kann sagen: „Erst in ?2022 (2025)? greifen evtl. die neuen Berechnungsmethoden.“ Wenn man aber als Beispiel die Reaktionszeit auf verschiedene andere Anfragen an den hauptamtlichen Rödermärker Magistrat heranzieht, dürften 3 oder 6 Jahre Vorbereitung für die Komplexität der Sache angemessen sein.

Heute die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen
[..]Für den Erfolg der Reform der Grundsteuer ist es von entscheidender Bedeutung, dass die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, um Daten, die für die Berechnung der Grundsteuer gebraucht werden, austauschen zu können[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Man ist laut Bundesregierung nicht im Verzug, weil man von Anfang an mit Verzug gerechnet hat.

Aus Sicht der Bundesregierung befindet sich der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE aufgrund der frühzeitigen Planungen nicht in Verzug. Die Bundesregierung ging bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon aus, dass zum Hauptfeststellungstichtag 1. Januar 2022 die Grundstücksdatenbank LANGUSTE nicht zur Verfügung stehen würde. Mit einer Bereitstellung kann frühestens im Laufe des Hauptfeststel-lungszeitraums 2022 gerechnet werden.[..] Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Wird die Bundesregierung den Bundesländern durch finanzielle Unterstüt-zung oder durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal beim verzögerten Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE helfen, um die Adminis- trierbarkeit der Grundsteuerreform zu erhöhen, und wenn nicht, inwiefern wird die Bundesregierung sonst Unterstützung leisten? Der Bund wird die Länder bei der Umsetzung der Reform in geeigneter Art und Weise unterstützen. Eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Verwaltungs- einschließlich der Personalhoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. Kommunen. Siehe: Administrierbarkeit der Reform der Grundsteuer

Die Antworten des Bundesministeriums der Finanzen sind dem Transparenzverteiler der FDP Rödermark unter „Heute im Bundestag (HiB)“ entnommen.

Siehe auch
» In 2015 FDP und FWR Grundsteuerbremse dringend nötig
» Zusammenfassung Grundsteuer B

Bemerkung
Deshalb hatten sich die Länder in letzter Sekunde noch eine „Öffnungsklausel“ erkämpft. Heißt: Wenn sie wollen, dürfen sie einfach ein komplett eigenes Gesetz machen. Und nun ist klar: Nicht nur Bayern wird solch einen Sonderweg gehen!


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Drohende Steuerausfälle bei der Grundsteuer

Grundsteuer B
Grundsteuer B

[..]Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.). Daraus folgt: Wird bis 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, der auch innerhalb der Bundesregierung noch beraten wird[..] Quelle: Antwort der Bundesregierung
 
Siehe auch
Grundsteuer B. Alles wieder auf Null gestellt?

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Horrorzahlen zur Grundsteuer B

Horrorzahlen zur Grundsteuer B
Heute auf Seite 2 der Bild.
Grundsteuer bis zu 4794 Prozent rauf.

Das muss nicht bedeuten, dass wir in Rödermark die in der Bild erwähnte Steigerung von 31,00 € auf 1538,00 € zu erwarten haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Rödermark einen Steuerzahler gibt, der für 768 qm Wohnfläche 31,00 € Grundsteuer zahlt.

Es gibt auch ein Beispiel für weniger Grundsteuer B. Neu 186,00 €. Bisher 243,00 €.

Man hat als Kommune den Schlüssel zur Höhe der Grundsteuer in der Hand. Zauberwort Hebesatz. Der liegt in Rödermark zurzeit bei 540%-Punkte.

Warten wir einmal ab, wie es in Rödermark sein wird. Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung festgehalten und von den Stadtverordneten beschlossen.

Siehe auch
» 22.07.2016 Grundsteuerbremse dringend nötig

» 18.05.2015 Die FDP und Freien Wähler haben einen Antrag zu einer „Grundsteuerbremse“ gestellt.

» 31.03.2015 Rödermark. Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Protokoll Gesamtelternbeiratssitzung 23.01.2019

Protokoll

Elternbeirat 23.01.2019
Elternbeirat 23.01.2019

An mich gestellte Fragen: Wird jetzt die Grundsteuer erhöht? Wird, im Gegensatz zu den gemachten Versprechungen, die Qualität in den KiTas sinken? Wird in anderen Städten nach gleicher Tarifeingruppierung gezahlt? Musste die Stadt Rödermark die Erzieher höher eingruppieren? Kann man nicht am Personal sparen? Brauchen wir neue Gebäude?
Vorweg. Ich bemühe mich um eine Antwort. Der bessere Weg wäre aber, wenn Sie den Stadtverordneten Ihres Vertrauens fragen. Sie kennen keinen? Dann suchen sie mal im Internet. Sie werden dort bestimmt den Stadtverordneten Ihres Vertrauens finden.

Nicht meine Antwort. Grundsteuer wird erhöht. Und Schuld daran sind die Kosten für Kinder/Jugendliche und Senioren – So kann man ab und zu hören.

Aus dem Haushalt 2019. Zu Höhergruppierung. Wie handeln andere Städte? Bestand die Notwendigkeit einer Höhergruppierung?

Höhergruppierungen: – Es werden 420.000 € für die Eingruppierung der Erzieher/innen von S8a nach S8b bereitgestellt. [..] Haushalt der Stadt Rödermark. Seite 29

Herr Rotter hatte dem Elternbeirat im August 2014 vorgeschlagen, eine Erhöhung der Kitagebühren um 3% zuzustimmen, um u.a. damit die Höhergruppierung der Erzieher zu ermöglichen. Die Gebührenordnung, die eine Steigerung von 3% vorgesehen hat, wurde von den Stadtverordneten verabschiedet.

Nach mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht haben die Erzieher dann die versprochene Höhergruppierung erhalten. Ob es sich bei den 420.000,00 € um laufend Zahlungen PLUS Nachzahlungen handelt, ist mir nicht bekannt.
Man könnte daraus ableiten, dass man schon in 2015 (ab da sollte die Höhergruppierung greifen) mit extremer Steigerung der Gehaltskosten im KiTa-Bereich rechnen musste.

Eingruppierung. Es gibt Städte, die den Tarif bezahlen, den jetzt auch Rödermark nach mehreren Gerichtsverhandlungen zahlt. Obwohl die Personalabteilung (Herr Bihn) klarstellt – Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert -. Kostensteigerung bei Höhergruppierung in 2016 geschätzte 300.000,00€ Quelle: Antrag der Personalabteilung. Juni 2016
Rodgau zahlt weiterhin S6 neu (S8a). Die Stadt Rodgau hat im Stellenplan 1,5 Stellen mit S8b und 180,5 S8a

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Stellenplan Rodgau. Seite 644
Stellenplan Rodgau. Seite 644

Ausführliches lesen Sie in der Zusammenfassung

Haushalt 2019. Zu Personaleinsparung.

[..]Weitere Veränderungen ergeben sich unter anderem aus einer pauschalen Reduzierung im Kita-Bereich von 400.000 €. Nicht alle Stellen werden ganzjährig besetzt sein, da zu Beginn des Kindergartenjahres Plätze für Kinder freizuhalten sind, die im Laufe des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden.
 
Eine weitere Reduzierung der Personalkosten wird durch eine Änderung der Verfügungszeit in der Kinderbetreuung erreicht werden. Die Reduzierung der Verfügungszeit von 20% auf 15% führt zu einem geringeren Personalaufwand von rund 390.000 € und eine Umstellung bei der Berechnung der Verfügungszeit führt zu einer weiteren Einsparung in Höhe von 120.000 €. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 29

[..] Die Anzahl der Planstellen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erhöht sich gegenüber dem Stellenplan 2018 um 9,0 auf 148,0 Planstellen. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 52, 57

Wenn sich Einsparungen daraus ergeben, dass Stellen oftmals nicht zeitnah nachbesetzt werden können, sind das keine wirklichen Einsparungen. Das sind Ausgaben, die dann sofort anfallen, wenn ein Mitarbeiter gefunden wurde. Man kann also täglich mit den Kosten rechnen.

Benötigt werden im Laufe des Jahres für den Fachbereich 4 (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) 17,5 neue Mitarbeiter. Durch Reduzierungen wird man den Stellenplan nur um 9 neue Mitarbeiter anheben. Quelle: Haushalt Stadt Rödermark. Seite 57, 58 und 61

S8a S8b im Stellenplan.
Aufmerksamen Lesern bzw. Bürgern, die sich mit dem Dilemma Höhergruppierung beschäftigt haben, werden feststellen, dass im aktuellen Stellenplan KEIN Mitarbeiter mehr nach S8a (alte S6) bezahlt wird. FDP Stadtverordnete hatten dazu eine Frage gestellt. Hier die Fragen und die Antwort.
Frage: Vor wenigen Wochen berichtete Bürgermeister Kern von dem ausgehandelten Kompromiss im Streit um die Höhergruppierung der Erzieherinnen. Sinngemäß – so hat es die FDP-Fraktion verstanden – sollen alle Erzieher, die Anfang 2015 schon da waren (rund 70) jetzt in die Tarifgruppe S8b aufsteigen, die seitdem Eingestellten sollen nach 5 Dienstjahren ebenfalls höher gruppiert werden. Folgerichtig sollen diese auch 2019 weiter nach S8a bezahlt werden. Neueinstellungen sollen vorerst nach S8a erfolgen. Auf Seite 57 werden 13,5 neue Planstellen nach S8a als benötigt beschrieben. Auf Seite 58 steht dann, dass alle Planstellen von S8a auf S8b angehoben werden sollen und im Stellenplan sind ausschließlich Stellen nach S8b ausgewiesen. Dies widerspricht der Mitteilung des Bürgermeisters vom Dezember. Sollten wir hier etwas falsch verstanden haben, bitten wir um Aufklärung.
Antwort: Da unterjährig nicht absehbar und planbar ist, wie viele Planstellen tatsächlich mit Eg S8b besetzt werden müssen (eine abschließende Regelung liegt auch noch nicht vor), ist es zur flexibleren Bewirtschaftung erforderlich die Voraussetzung zu schaffen, tatsächlich nach Eg S8b eingruppieren zu können. Das bedeutet nicht, dass tatsächlich auch alle Planstellen entsprechend genutzt bzw. besetzt werden. Quelle: FDP-Roedermark

Ausbau/Neubau KiTas.
Dürfte ja wohl keine Überraschung sein. Wenn man Wohnungen baut, kann man nicht ausschließen, dass Familien mit Kindern nach Rödermark kommen. Dann braucht man evtl. auch zusätzlichen Platz für Kindergärten und auch zusätzliches Personal. Wenn man neue Kindergärten baut, sollte man die so bauen, dass die
1) länger als 30 Jahre halten und
2) wenn die dann in ?? Jahren nicht mehr gebraucht werden, in Wohnungen umwandeln kann.

Grundsteuer.
Ich spiele mal „Krake Orakel“. Die Grundsteuer wird spätestens mit dem Haushaltsplan 2020 erhöht.

» Qualität der Kitas und Ausbildung zum Erzieher. Linksammlung
» Kita in Ober-Roden öffnet am 1. April – im Herbst folgt weiterer Umzug


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)